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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern UG haftungsbeschränkt

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Neues Thema
UG haftungsbeschränkt
Es gibt 6 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
24.06.2014 07:30
Mal was ganz anderes. Ich habe von dieser UG gehört, dadurch wäre der Praxisbesitzer ein "Angestellter", somit steuerlich absetzbar. Hat jemand genauere Info´s wie das geht, bzw. hat jemand von Euch diese UG ?

Danke für die Antworten!
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Mal was ganz anderes. Ich habe von dieser UG gehört, dadurch wäre der Praxisbesitzer ein "Angestellter", somit steuerlich absetzbar. Hat jemand genauere Info´s wie das geht, bzw. hat jemand von Euch diese UG ? Danke für die Antworten!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Mal was ganz anderes. Ich habe von dieser UG gehört, dadurch wäre der Praxisbesitzer ein "Angestellter", somit steuerlich absetzbar. Hat jemand genauere Info´s wie das geht, bzw. hat jemand von Euch diese UG ?

Danke für die Antworten!

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Lars van Ravenzwaaij
24.06.2014 08:36
Lass mich das für Dich googlen :hushed:
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http://www.lmdfdg.at/?q=Unternehmergesellschaft :hushed:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Lass mich das für Dich googlen :hushed:

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Papa Alpaka
24.06.2014 13:02
UG haftungsbeschränkt entspricht im Grunde einer GmbH, allerdings müssen 25% der jährlichen Überschüsse zurückgelegt werden um das angestrebte Stammkapital (€25.000?) zu erreichen. Knapp zusammengefasst und ohne Anspruch auf Vollständigkeit... ;)

Um dich selbst von der Steuer absetzen zu können ist das relativ uninteressant (weil aufwändig; schlussendlich fallen dafür Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge wie bei jedem Angestellten an). Interessant wäre allerdings der Aspekt der eingeschränkten Haftung (so du nicht mit deinem vollständigen Eigentum in eine ggf. anfallende Haftungsfrage einbezogen werden möchtest)...

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UG haftungsbeschränkt entspricht im Grunde einer GmbH, allerdings müssen 25% der jährlichen Überschüsse zurückgelegt werden um das angestrebte Stammkapital (€25.000?) zu erreichen. Knapp zusammengefasst und ohne Anspruch auf Vollständigkeit... ;) Um dich selbst von der Steuer absetzen zu können ist das relativ uninteressant (weil aufwändig; schlussendlich fallen dafür Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge wie bei jedem Angestellten an). Interessant wäre allerdings der Aspekt der eingeschränkten Haftung (so du nicht mit deinem vollständigen Eigentum in eine ggf. anfallende Haftungsfrage einbezogen werden möchtest)...
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TheStonie
27.06.2014 08:52
Lass dich beraten!

Wenn du 1-Mann Ug machst, bringt dir das quasi nichts, da du zwar Steuerlich als Angestellter gilts, und dementsprechend Lohnsteuer / KiSt, SolZ zahlen musst. Die Gewinne der UG müssen mit 25% Körperschaftssteuer + SolZ versteuert werden, wenn du Gewinn entnimmst musst du nochmal! Kapitalertragssteuer zahlen. Außerdem, wie Papa alpaka schreibt, musst du 25% des Gewinns zurücklegen, um das GmbH-Stammkapital zu erreichen.
Desweiteren ist bereits der 1. € Gewerbesteuerpflichtig, als Selbstständiger PT bist du Freiberuflich und GewSt - befreit.
Also als 1-Mann GmbH finger weg!
Wenn ihr mehrere seit, gibt es die Partnerschaftsgesellschaft haftungsbeschränkt für Freiberufler....
Also ergo...lass dich qualifiziert beraten!
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Lass dich beraten! Wenn du 1-Mann Ug machst, bringt dir das quasi nichts, da du zwar Steuerlich als Angestellter gilts, und dementsprechend Lohnsteuer / KiSt, SolZ zahlen musst. Die Gewinne der UG müssen mit 25% Körperschaftssteuer + SolZ versteuert werden, wenn du Gewinn entnimmst musst du nochmal! Kapitalertragssteuer zahlen. Außerdem, wie Papa alpaka schreibt, musst du 25% des Gewinns zurücklegen, um das GmbH-Stammkapital zu erreichen. Desweiteren ist bereits der 1. € Gewerbesteuerpflichtig, als Selbstständiger PT bist du Freiberuflich und GewSt - befreit. Also als 1-Mann GmbH finger weg! Wenn ihr mehrere seit, gibt es die Partnerschaftsgesellschaft haftungsbeschränkt für Freiberufler.... Also ergo...lass dich qualifiziert beraten!
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TheStonie schrieb:

Lass dich beraten!

Wenn du 1-Mann Ug machst, bringt dir das quasi nichts, da du zwar Steuerlich als Angestellter gilts, und dementsprechend Lohnsteuer / KiSt, SolZ zahlen musst. Die Gewinne der UG müssen mit 25% Körperschaftssteuer + SolZ versteuert werden, wenn du Gewinn entnimmst musst du nochmal! Kapitalertragssteuer zahlen. Außerdem, wie Papa alpaka schreibt, musst du 25% des Gewinns zurücklegen, um das GmbH-Stammkapital zu erreichen.
Desweiteren ist bereits der 1. € Gewerbesteuerpflichtig, als Selbstständiger PT bist du Freiberuflich und GewSt - befreit.
Also als 1-Mann GmbH finger weg!
Wenn ihr mehrere seit, gibt es die Partnerschaftsgesellschaft haftungsbeschränkt für Freiberufler....
Also ergo...lass dich qualifiziert beraten!

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Anonymer Teilnehmer
27.06.2014 17:03
ich habe noch eine Angestellte, wenn dann wäre es auch eine UG hafttungsbeschränkt & CO KG, hätte den Vorteil, dass an das Firmengeld ohne Steuer herzu kommen wäre.

wie dem auch sei, mich wundert es nur, dass hier antscheinend keiner so eine UG wie auch hat. Würde mich auf alle Fälle freuen, wenn sich jemand melden würde!
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ich habe noch eine Angestellte, wenn dann wäre es auch eine UG hafttungsbeschränkt & CO KG, hätte den Vorteil, dass an das Firmengeld ohne Steuer herzu kommen wäre. wie dem auch sei, mich wundert es nur, dass hier antscheinend keiner so eine UG wie auch hat. Würde mich auf alle Fälle freuen, wenn sich jemand melden würde!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

ich habe noch eine Angestellte, wenn dann wäre es auch eine UG hafttungsbeschränkt & CO KG, hätte den Vorteil, dass an das Firmengeld ohne Steuer herzu kommen wäre.

wie dem auch sei, mich wundert es nur, dass hier antscheinend keiner so eine UG wie auch hat. Würde mich auf alle Fälle freuen, wenn sich jemand melden würde!

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Papa Alpaka schrieb:

UG haftungsbeschränkt entspricht im Grunde einer GmbH, allerdings müssen 25% der jährlichen Überschüsse zurückgelegt werden um das angestrebte Stammkapital (€25.000?) zu erreichen. Knapp zusammengefasst und ohne Anspruch auf Vollständigkeit... ;)

Um dich selbst von der Steuer absetzen zu können ist das relativ uninteressant (weil aufwändig; schlussendlich fallen dafür Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge wie bei jedem Angestellten an). Interessant wäre allerdings der Aspekt der eingeschränkten Haftung (so du nicht mit deinem vollständigen Eigentum in eine ggf. anfallende Haftungsfrage einbezogen werden möchtest)...

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TheStonie
03.07.2014 21:57
UG & Co KG wird ja noch komplizierter!
Du brauchst eine UG und du brauchst eine KG, doppelte Gründungskosten, doppelte Buchhaltung+Bilanzierung, Gewerbesteuer und und und.
Die UG hat außerdem einen schlechten Ruf, da sie ja auch durch nichts abgesichert ist. Eine UG+Co KG ist noch schlechter vom Ruf.
Als Steuersparmodell ist sie für Physios nicht geeignet. Höchstens als Kostengrab.
Der einzige Grund für ne GmbH als Physio ist höchstens die Haftungsfrage. Es gibt aber auch immer die Geschäftsführer Haftung, wenn man als Gesellschaftergeschäftsführer Mist baut...

Also mein Fazit, wenn du eine UG oder GmbH gründen willst, solltest du dir gute Gründe überlegen, und die eine noch bessere Beratung bei einem Steuerberater o.ä. holen.
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UG & Co KG wird ja noch komplizierter! Du brauchst eine UG und du brauchst eine KG, doppelte Gründungskosten, doppelte Buchhaltung+Bilanzierung, Gewerbesteuer und und und. Die UG hat außerdem einen schlechten Ruf, da sie ja auch durch nichts abgesichert ist. Eine UG+Co KG ist noch schlechter vom Ruf. Als Steuersparmodell ist sie für Physios nicht geeignet. Höchstens als Kostengrab. Der einzige Grund für ne GmbH als Physio ist höchstens die Haftungsfrage. Es gibt aber auch immer die Geschäftsführer Haftung, wenn man als Gesellschaftergeschäftsführer Mist baut... Also mein Fazit, wenn du eine UG oder GmbH gründen willst, solltest du dir gute Gründe überlegen, und die eine noch bessere Beratung bei einem Steuerberater o.ä. holen.
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TheStonie schrieb:

UG & Co KG wird ja noch komplizierter!
Du brauchst eine UG und du brauchst eine KG, doppelte Gründungskosten, doppelte Buchhaltung+Bilanzierung, Gewerbesteuer und und und.
Die UG hat außerdem einen schlechten Ruf, da sie ja auch durch nichts abgesichert ist. Eine UG+Co KG ist noch schlechter vom Ruf.
Als Steuersparmodell ist sie für Physios nicht geeignet. Höchstens als Kostengrab.
Der einzige Grund für ne GmbH als Physio ist höchstens die Haftungsfrage. Es gibt aber auch immer die Geschäftsführer Haftung, wenn man als Gesellschaftergeschäftsführer Mist baut...

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