Unsere Highlights: Das Zertifikat
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
in KGG zahlen wir dir gleich als
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Manueller Therapie wäre von
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Jacki schrieb:
Bezahlt ihr 1/4 Überstunden,oder erst ab eine halbe Stunde ? Wie ist da die Rechtslage? Es werden da keine zusätzlichen Patienten behandelt,sondern die Beh.zeit wird überschritten.(kann ich nicht wirklich nachvollziehen,da wir im 30 min Takt arbeiten)
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Jacki schrieb:
hmmm,aber wenn die Zeit "verschnattert " wird auch?
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C. DBO schrieb:
Nein - natürlich nicht. Schnattern ist Privatsache. Bloß beweien solltest Du es dann können.
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C. DBO schrieb:
Wir schreiben die Minuten auf wie sie anfallen. Am Monatsende wird zusammengezählt und ggfs. "kleine Überschüsse" in den nächsten Monat notiert.
Wenn der AG mit einer Überstunde oder Minute (ab 5 oder 10 Minuten sollte das auch gewertete werden, je nach dem was bei Euch üblich ist) nicht einverstanden ist, braucht er sie auch nicht zu vergüten, er muss dieses aber klar ansagen. D.h. wann ist eine Überstunde zulässig, wann muss gefragt werden, wann darf diese ohne Einzelgenehmigung gemacht werden, da muss Klarheit herrschen.
Ein einfaches Überziehen ohne besonderen Grund (Patient kam zu spät) eines ohnehin schon großzügigen Behandlungstaktes braucht der Chef also nicht zu dulden. Sprich mit deinen Mitarbeitern. Viel Erfolg S.
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Shakespeare schrieb:
Überstunden sind genehmigungspflichtig oder sie sind so betriebsüblich das man hier keine Einzelgenehmigung beim Arbeitgeber einholen muss.
Wenn der AG mit einer Überstunde oder Minute (ab 5 oder 10 Minuten sollte das auch gewertete werden, je nach dem was bei Euch üblich ist) nicht einverstanden ist, braucht er sie auch nicht zu vergüten, er muss dieses aber klar ansagen. D.h. wann ist eine Überstunde zulässig, wann muss gefragt werden, wann darf diese ohne Einzelgenehmigung gemacht werden, da muss Klarheit herrschen.
Ein einfaches Überziehen ohne besonderen Grund (Patient kam zu spät) eines ohnehin schon großzügigen Behandlungstaktes braucht der Chef also nicht zu dulden. Sprich mit deinen Mitarbeitern. Viel Erfolg S.
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Wonderwoman schrieb:
Ich bezahle ab 1 Minute
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Papa Alpaka schrieb:
Die Wunder der EDV machen's möglich; an zwei meiner Arbeitsplätze wird minutengenau abgerechnet. Es gibt allerdings auch Betriebe in denen die klare Ansage herrscht "trotz fingerabdruckbasierter Zeiterfassung Abrechnung nur zu 00/15/30/45 Minuten" - welch Wunder, zur Feierabendzeit staute es sich vor der Stempeluhr um die letzten 2 Minuten bis :15 herumzukriegen...
Wenn mal ausnahmsweise ( ich sehe kaum einen Grund dazu) der Therapeut mal ein paar Minuten länger arbeitet, dann würde ich das nicht bezahlen.
Natürlich darf auch mal (genauso ausnahmsweise) der Therapeut ein paar Minuten eher gehen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Das hat sich immer bewährt.
Hier nach 5 oder 10 Minuten abzurechnen finde ich einfach albern. Man kann sich das Leben auch unnötig erschweren.
Gruß Britt
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Von daher wäre es korrekt wenn auch in 10 Min. Einheiten (unter 5 Min. finde ich allerdings auch albern) die Plus-oder Minusstunden eingetragen werden können das "läppert" sich in beiden Richtungen innerhalb eines Jahres evtl. zu "Stunden" hoch oder runter.
Ebenso ist es ein Rechenexempel wenn ein Patient mehr als 10/15 Min. zu spät kommt, ob man nicht die Behandlung (wenigstens bis zur geringsten Regelbehandlungszeit) durchführt und dem Mitarbeiter mal 10 oder 15 Min. gutschreibt. Es ist da meist teurer oder stressiger wenn man ihn dann wegschickt und/oder Ausfallgebühren erhebt.
Wenn man schon ein Arbeitszeitkonto führt, macht es Sinn das auch (5)- Minutengenau führt. Man erspart sich Konflikte evtl. Diskussionen und es geht zwar pedantisch aber gerecht zu. Unnötige Trödeleien oder "Geschenke" an den Patienten würde ich aber auch als Arbeitgeber nicht vergüten wollen, da stimme ich dir zu. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Aufgrund der unterschiedlichen Regelzeiten, mal 20, mal 25, 45, 60, kommt es immer mal zu Arbeitszeiten die nicht auf volle 30 min. abrechenbar sind.
Von daher wäre es korrekt wenn auch in 10 Min. Einheiten (unter 5 Min. finde ich allerdings auch albern) die Plus-oder Minusstunden eingetragen werden können das "läppert" sich in beiden Richtungen innerhalb eines Jahres evtl. zu "Stunden" hoch oder runter.
Ebenso ist es ein Rechenexempel wenn ein Patient mehr als 10/15 Min. zu spät kommt, ob man nicht die Behandlung (wenigstens bis zur geringsten Regelbehandlungszeit) durchführt und dem Mitarbeiter mal 10 oder 15 Min. gutschreibt. Es ist da meist teurer oder stressiger wenn man ihn dann wegschickt und/oder Ausfallgebühren erhebt.
Wenn man schon ein Arbeitszeitkonto führt, macht es Sinn das auch (5)- Minutengenau führt. Man erspart sich Konflikte evtl. Diskussionen und es geht zwar pedantisch aber gerecht zu. Unnötige Trödeleien oder "Geschenke" an den Patienten würde ich aber auch als Arbeitgeber nicht vergüten wollen, da stimme ich dir zu. Gruß S.
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Jacki schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten.lg Jacki
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Britt schrieb:
Wieso sollte da auch nur 1 Minute gezahlt werden? Noch dazu bei 30 Minutentakt. Der Therapeut muss dafür sorgen, dass er die Zeit einhält, übrigens auch im 20 Minutentakt. Kommt der Patient zu spät, dann wird er eben kürzer behandelt.
Wenn mal ausnahmsweise ( ich sehe kaum einen Grund dazu) der Therapeut mal ein paar Minuten länger arbeitet, dann würde ich das nicht bezahlen.
Natürlich darf auch mal (genauso ausnahmsweise) der Therapeut ein paar Minuten eher gehen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Das hat sich immer bewährt.
Hier nach 5 oder 10 Minuten abzurechnen finde ich einfach albern. Man kann sich das Leben auch unnötig erschweren.
Gruß Britt
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