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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Überstunden- / Urlaubsberechnung

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Neues Thema
Überstunden- / Urlaubsberechnung
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Anonymer Teilnehmer
23.01.2013 22:33
Hallo!

Ich habe eine Frage, ob das so korrekt läuft.

Ich habe Anfang November eine neue Arbeitsstelle angefangen. Mein Vertrag läuft über eine 5- Tage- Woche, ich arbeite jedoch meine 30 Std an nur 4 Tagen. Ich habe feste Arbeitszeiten, die an den Tagen jedoch unterschiedlich sind. D.h. montags 6Std 30Min, dienstags 7Std 30Min, mittwochs 7Std 10Min, donnerstags 8 Std 50Min.

Wenn jetzt meine Überstunden errechnet werden, wird der Stundendurchschnitt der Woche gerechnet, also 6 Std pro Tag, obwohl ich nur 4 arbeite und evtl Fehltage (Urlaub, krank, Feiertag) vom Wochensoll abgezogen. Das wird gegengerechnet gegen die geleisteten Stunden.

Mein Problem dabei ist, dass ich bei jedem Tag, den ich nicht arbeite auf diese Art und Weise minus mache, wenn ich den Freitag nicht auch krank bin, Urlaub mache oder ein Feiertag auf ihn fällt.

Beispiel: die Weihnachtswoche 2012: Montag nehme ich nen halben Tag Urlaub, nen halber Tag ist Feiertag, Dienstag/ Mittwoch Feiertag. Also werden von meinen 30 Std 18Std abgezogen. Dann bleiben noch 12 Std zu arbeiten. Da ich ja aber nur an 4 Tagen arbeite und somit nur den Donnerstag, komme ich nur auf 8 std 50 Min und habe somit ein Minus von 3Std 10 Min.

Auf diese Art und Weise mache ich immer Minus, wenn mir in einer Woche nen Arbeitstag, wodurch auch immer, fehlt. Ich muss also für jeden Tag frei noch zusätzlich Minusstunden in Kauf nehmen. Selbst für krank.

Der Rückschluss ist, dass ich Std gutgeschrieben bekomme, die ich nicht arbeite, wenn ein Feiertag auf einen Freitag fällt. In diesem Jahr 1, nämlich Karfreitag. Im Gegensatz dazu 7 Feiertage, an denen ich draufzahle.
Mein Urlaub bleibt bei dem, der für die 5-Tage- Woche vereinbart ist 26 Tage. Aber man nimmt ja nicht immer Urlaub einschließlich dem Freitag.

Da ich das nicht so kenne, macht mich das sehr unzufrieden. Kann mir jemand sagen, ob das so üblich ist und ob ich damit leben muss?

Danke schonmal
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Hallo! Ich habe eine Frage, ob das so korrekt läuft. Ich habe Anfang November eine neue Arbeitsstelle angefangen. Mein Vertrag läuft über eine 5- Tage- Woche, ich arbeite jedoch meine 30 Std an nur 4 Tagen. Ich habe feste Arbeitszeiten, die an den Tagen jedoch unterschiedlich sind. D.h. montags 6Std 30Min, dienstags 7Std 30Min, mittwochs 7Std 10Min, donnerstags 8 Std 50Min. Wenn jetzt meine Überstunden errechnet werden, wird der Stundendurchschnitt der Woche gerechnet, also 6 Std pro Tag, obwohl ich nur 4 arbeite und evtl Fehltage (Urlaub, krank, Feiertag) vom Wochensoll abgezogen. Das wird gegengerechnet gegen die geleisteten Stunden. Mein Problem dabei ist, dass ich bei jedem Tag, den ich nicht arbeite auf diese Art und Weise minus mache, wenn ich den Freitag nicht auch krank bin, Urlaub mache oder ein Feiertag auf ihn fällt. Beispiel: die Weihnachtswoche 2012: Montag nehme ich nen halben Tag Urlaub, nen halber Tag ist Feiertag, Dienstag/ Mittwoch Feiertag. Also werden von meinen 30 Std 18Std abgezogen. Dann bleiben noch 12 Std zu arbeiten. Da ich ja aber nur an 4 Tagen arbeite und somit nur den Donnerstag, komme ich nur auf 8 std 50 Min und habe somit ein Minus von 3Std 10 Min. Auf diese Art und Weise mache ich immer Minus, wenn mir in einer Woche nen Arbeitstag, wodurch auch immer, fehlt. Ich muss also für jeden Tag frei noch zusätzlich Minusstunden in Kauf nehmen. Selbst für krank. Der Rückschluss ist, dass ich Std gutgeschrieben bekomme, die ich nicht arbeite, wenn ein Feiertag auf einen Freitag fällt. In diesem Jahr 1, nämlich Karfreitag. Im Gegensatz dazu 7 Feiertage, an denen ich draufzahle. Mein Urlaub bleibt bei dem, der für die 5-Tage- Woche vereinbart ist 26 Tage. Aber man nimmt ja nicht immer Urlaub einschließlich dem Freitag. Da ich das nicht so kenne, macht mich das sehr unzufrieden. Kann mir jemand sagen, ob das so üblich ist und ob ich damit leben muss? Danke schonmal
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo!

Ich habe eine Frage, ob das so korrekt läuft.

Ich habe Anfang November eine neue Arbeitsstelle angefangen. Mein Vertrag läuft über eine 5- Tage- Woche, ich arbeite jedoch meine 30 Std an nur 4 Tagen. Ich habe feste Arbeitszeiten, die an den Tagen jedoch unterschiedlich sind. D.h. montags 6Std 30Min, dienstags 7Std 30Min, mittwochs 7Std 10Min, donnerstags 8 Std 50Min.

Wenn jetzt meine Überstunden errechnet werden, wird der Stundendurchschnitt der Woche gerechnet, also 6 Std pro Tag, obwohl ich nur 4 arbeite und evtl Fehltage (Urlaub, krank, Feiertag) vom Wochensoll abgezogen. Das wird gegengerechnet gegen die geleisteten Stunden.

Mein Problem dabei ist, dass ich bei jedem Tag, den ich nicht arbeite auf diese Art und Weise minus mache, wenn ich den Freitag nicht auch krank bin, Urlaub mache oder ein Feiertag auf ihn fällt.

Beispiel: die Weihnachtswoche 2012: Montag nehme ich nen halben Tag Urlaub, nen halber Tag ist Feiertag, Dienstag/ Mittwoch Feiertag. Also werden von meinen 30 Std 18Std abgezogen. Dann bleiben noch 12 Std zu arbeiten. Da ich ja aber nur an 4 Tagen arbeite und somit nur den Donnerstag, komme ich nur auf 8 std 50 Min und habe somit ein Minus von 3Std 10 Min.

Auf diese Art und Weise mache ich immer Minus, wenn mir in einer Woche nen Arbeitstag, wodurch auch immer, fehlt. Ich muss also für jeden Tag frei noch zusätzlich Minusstunden in Kauf nehmen. Selbst für krank.

Der Rückschluss ist, dass ich Std gutgeschrieben bekomme, die ich nicht arbeite, wenn ein Feiertag auf einen Freitag fällt. In diesem Jahr 1, nämlich Karfreitag. Im Gegensatz dazu 7 Feiertage, an denen ich draufzahle.
Mein Urlaub bleibt bei dem, der für die 5-Tage- Woche vereinbart ist 26 Tage. Aber man nimmt ja nicht immer Urlaub einschließlich dem Freitag.

Da ich das nicht so kenne, macht mich das sehr unzufrieden. Kann mir jemand sagen, ob das so üblich ist und ob ich damit leben muss?

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Meitao
24.01.2013 08:05
Ausbeuterische Berechnungsart deines PI!

Diese Art der Berechnung benachteiligt dich derart, dass du dir überlegen solltest ob du dort bleibst.

MFG
Meitao
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[b]Ausbeuterische Berechnungsart deines PI![/b] Diese Art der Berechnung benachteiligt dich derart, dass du dir überlegen solltest ob du dort bleibst. MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Ausbeuterische Berechnungsart deines PI!

Diese Art der Berechnung benachteiligt dich derart, dass du dir überlegen solltest ob du dort bleibst.

MFG
Meitao

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TheStonie
24.01.2013 08:26
Urlaub, Krankheitstage, Feiertag sind immer mit dem Schnitt der letzten 12 Wochen anzusetzen.
Also wenn Du im Schnitt 30 Stunden pro Woche Arbeitest, hat man für Urlaub, Krankheit, Feiertag 5 Stunden "Arbeitszeit" anzusetzen.
Wenn du die 30 Stunden regelmäßig nur von Mo.-Do. machst, dann ist der Freitag als Feiertag nicht anzusetzen. Urlaubstage sind dann auch nur 4 für eine Woche anzusetzen!
Gilt übrigens auch für Aushilfen und Minijobber!

Abweichende Klauseln oder Durchführungen sind ungültig.
Je nachdem, was du vorhast, würd ich in jedem Fall alle Arbeitszeiten aufschreiben und bei Trennung vorlegen. Darf er dann alles Nachzahlen!

Ggfs. Anwaltliche HIlfe in Anspruch nehmen.
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Urlaub, Krankheitstage, Feiertag sind immer mit dem Schnitt der letzten 12 Wochen anzusetzen. Also wenn Du im Schnitt 30 Stunden pro Woche Arbeitest, hat man für Urlaub, Krankheit, Feiertag 5 Stunden "Arbeitszeit" anzusetzen. Wenn du die 30 Stunden regelmäßig nur von Mo.-Do. machst, dann ist der Freitag als Feiertag nicht anzusetzen. Urlaubstage sind dann auch nur 4 für eine Woche anzusetzen! Gilt übrigens auch für Aushilfen und Minijobber! Abweichende Klauseln oder Durchführungen sind ungültig. Je nachdem, was du vorhast, würd ich in jedem Fall alle Arbeitszeiten aufschreiben und bei Trennung vorlegen. Darf er dann alles Nachzahlen! Ggfs. Anwaltliche HIlfe in Anspruch nehmen.
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TheStonie schrieb:

Urlaub, Krankheitstage, Feiertag sind immer mit dem Schnitt der letzten 12 Wochen anzusetzen.
Also wenn Du im Schnitt 30 Stunden pro Woche Arbeitest, hat man für Urlaub, Krankheit, Feiertag 5 Stunden "Arbeitszeit" anzusetzen.
Wenn du die 30 Stunden regelmäßig nur von Mo.-Do. machst, dann ist der Freitag als Feiertag nicht anzusetzen. Urlaubstage sind dann auch nur 4 für eine Woche anzusetzen!
Gilt übrigens auch für Aushilfen und Minijobber!

Abweichende Klauseln oder Durchführungen sind ungültig.
Je nachdem, was du vorhast, würd ich in jedem Fall alle Arbeitszeiten aufschreiben und bei Trennung vorlegen. Darf er dann alles Nachzahlen!

Ggfs. Anwaltliche HIlfe in Anspruch nehmen.

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Shakespeare
24.01.2013 09:40
Es ist korrekt Überstunden am Ende der Woche einzutragen, wenn man täglich unterschiedliche Stunden arbeitet. Feiertage, Krankheitstage und Urlaubstage werden so berechnet wie du an diesen Tagen üblicherweise arbeitest. Sie sind vergütungspflichtig, dürfen also nicht als "Minusstunden" angerechnet werden.
So wie du das beschrieben hast, ist das rechtlich nicht korrekt und wäre für mich völlig inakzeptabel. Da es zur Zeit als PT ausreichend freie Stellen gibt, wenn man flexibel ist, solltest du dir ein solches Gebaren deines Chefs keinesfalls gefallen lassen. Gruß S.

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Es ist korrekt Überstunden am Ende der Woche einzutragen, wenn man täglich unterschiedliche Stunden arbeitet. Feiertage, Krankheitstage und Urlaubstage werden so berechnet wie du an diesen Tagen üblicherweise arbeitest. Sie sind vergütungspflichtig, dürfen also nicht als "Minusstunden" angerechnet werden. So wie du das beschrieben hast, ist das rechtlich nicht korrekt und wäre für mich völlig inakzeptabel. Da es zur Zeit als PT ausreichend freie Stellen gibt, wenn man flexibel ist, solltest du dir ein solches Gebaren deines Chefs keinesfalls gefallen lassen. Gruß S.
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Pinguin0205
24.01.2013 15:36
Das geht ja überhaupt nicht. Alles schön aufschreiben. Oder Pläne ablichten.
Damit du was in der Hand hast.

Mein Beileid ,.... Dein Chef hat den Vogel echt abgeschlossen!!!!
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Das geht ja überhaupt nicht. Alles schön aufschreiben. Oder Pläne ablichten. Damit du was in der Hand hast. Mein Beileid ,.... Dein Chef hat den Vogel echt abgeschlossen!!!!
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Pinguin0205 schrieb:

Das geht ja überhaupt nicht. Alles schön aufschreiben. Oder Pläne ablichten.
Damit du was in der Hand hast.

Mein Beileid ,.... Dein Chef hat den Vogel echt abgeschlossen!!!!

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Shakespeare schrieb:

Es ist korrekt Überstunden am Ende der Woche einzutragen, wenn man täglich unterschiedliche Stunden arbeitet. Feiertage, Krankheitstage und Urlaubstage werden so berechnet wie du an diesen Tagen üblicherweise arbeitest. Sie sind vergütungspflichtig, dürfen also nicht als "Minusstunden" angerechnet werden.
So wie du das beschrieben hast, ist das rechtlich nicht korrekt und wäre für mich völlig inakzeptabel. Da es zur Zeit als PT ausreichend freie Stellen gibt, wenn man flexibel ist, solltest du dir ein solches Gebaren deines Chefs keinesfalls gefallen lassen. Gruß S.

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chipchap
24.01.2013 18:16
Schließe mich Shakespeare an.
Warum wird der Arbeitsvertrag nicht direkt auf die korrekte (tatsächliche) Anzahl Arbeitstage pro Woche geändert?
Wenn der PI nicht zu Änderungen bereit ist: Such dir was besseres!

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chipchap schrieb:

Schließe mich Shakespeare an.
Warum wird der Arbeitsvertrag nicht direkt auf die korrekte (tatsächliche) Anzahl Arbeitstage pro Woche geändert?
Wenn der PI nicht zu Änderungen bereit ist: Such dir was besseres!



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