Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
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Therapeut*in mit langjähriger
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- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
Liebe Grüße !
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Problem beschreiben
Lamaca schrieb:
Darf ich meiner 450 Euro-Kraft während der Urlaubszeit einer Vollzeitkraft Überstunden anordnen ? Wie lange vorher muss das passieren? Muss ich bestimmte Arbeitszeiten einhalten ( es wäre ein Vormittag den sie mehr arbeiten müsste ) ? Was wenn sie sich weigert ? Darf sie das ?
Liebe Grüße !
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Danke für die Antwort und liebe Grüße !
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Lamaca schrieb:
Ja, da hast Du sicher recht, aber ich möchte wissen, wie es im "Ernstfall" rechtlch aussieht. Habe mit einer anderen PI diskutiert die meinte, es wäre selbstverständlich erlaubt und ich bin mir da nicht sicher. Deshalb die Frage hier im Forum.
Danke für die Antwort und liebe Grüße !
von daher ist es zeitlich oft nicht möglich noch einen weiteren Tag zu arbeiten
von daher wirds denk ich schwierig
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KaHo schrieb:
wenn jemand auf 450 € Basis arbeitet gibt es Gründe dafür (Zweit-Job, Kinder usw )
von daher ist es zeitlich oft nicht möglich noch einen weiteren Tag zu arbeiten
von daher wirds denk ich schwierig
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Lamaca schrieb:
Wenn man z.B. einmalig wegen Urlaub einer Kollegin ca vier Stunden mehr arbeiten soll und dies zwei Wochen vorher angekündigt ist ? Kann sowas echt nicht erwartet werden ?
-----
Ob du Überstunden anordnen kannst oder nicht hängt von den Umständen ab. Ist im Arbeitsvertrag keine Arbeitszeit geregelt besteht grundlegender Klärungsbedarf. Sobald eine Arbeitszeit geregelt ist brauchst du entweder eine vertragliche Vereinbarung zur Überstundenregelung ("Der Arbeitgeber darf Überstunden anordnen") oder einen rechtfertigenden Notstand ("Wenn Sie keine Überstunden machen und an Erstlöschversuchen vor Eintreffen der Feuerwehr teilnehmen haben Sie mrgen keinen Arbeitsplatz mehr").
Urlaub eines anderen Angestellten ist, für sich betrachtet, noch kein rechtfertigender Notstand.
Die Überstunden sollten frühestmöglich angeordnet werden um Konflikte zwischen deinem Interesse und Interessen deiner Angestellten zu vermeiden; einen rechtfertigenden Notstand solltest du nicht schon eine Woche vorher erklären - das bringt dich in die Bredouille sobald eine der beteiligten Versicherungen davon erfährt ("komisch, letzte Woche hat Cheffe Löscharbeiten am Freitag von 18:02 bis 18:22 angeordnet und heute brennt der Laden...").
Arbeitszeiten sind dabei nur die vertraglich vereinbarten einzuhalten (beanspruchst du mehr Überstunden als vertraglich vereinbart kannst du nur auf die Kulanz deiner Angestellten hoffen); dazu gelten branchen- bzw. betriebsübliche Zeiten.
Solange keine vertragliche Vereinbarung besteht darf sie sich bereits ab der ersten Überminute ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen weigern, deiner Anordnung Folge zu leisten.
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Papa Alpaka schrieb:
Manche Arbeitgeber rufen bei der Frage nach mehr Stunden "Dann müssen Sie aber Steuern zahlen, ist Ihnen das eigentlich klar?!?". Viele möchten gern mehr arbeiten, bekommen aber auf die Schnelle keinen entsprechenden Job.
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Ob du Überstunden anordnen kannst oder nicht hängt von den Umständen ab. Ist im Arbeitsvertrag keine Arbeitszeit geregelt besteht grundlegender Klärungsbedarf. Sobald eine Arbeitszeit geregelt ist brauchst du entweder eine vertragliche Vereinbarung zur Überstundenregelung ("Der Arbeitgeber darf Überstunden anordnen") oder einen rechtfertigenden Notstand ("Wenn Sie keine Überstunden machen und an Erstlöschversuchen vor Eintreffen der Feuerwehr teilnehmen haben Sie mrgen keinen Arbeitsplatz mehr").
Urlaub eines anderen Angestellten ist, für sich betrachtet, noch kein rechtfertigender Notstand.
Die Überstunden sollten frühestmöglich angeordnet werden um Konflikte zwischen deinem Interesse und Interessen deiner Angestellten zu vermeiden; einen rechtfertigenden Notstand solltest du nicht schon eine Woche vorher erklären - das bringt dich in die Bredouille sobald eine der beteiligten Versicherungen davon erfährt ("komisch, letzte Woche hat Cheffe Löscharbeiten am Freitag von 18:02 bis 18:22 angeordnet und heute brennt der Laden...").
Arbeitszeiten sind dabei nur die vertraglich vereinbarten einzuhalten (beanspruchst du mehr Überstunden als vertraglich vereinbart kannst du nur auf die Kulanz deiner Angestellten hoffen); dazu gelten branchen- bzw. betriebsübliche Zeiten.
Solange keine vertragliche Vereinbarung besteht darf sie sich bereits ab der ersten Überminute ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen weigern, deiner Anordnung Folge zu leisten.
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Problem beschreiben
Inche schrieb:
Ja aber ca 4 Tage vorher ankündigen und die Gestzlichen Pausen Zeiten einhalten .Aber einfach mal nett fragen ist besser wie einfach anordnen
Kannst du, lamaca, mir im Gegenzug für meine auf Grundlage der von dir zur Verfügung gestellten Informationen ausführliche Antwort, diese Frage beantworten?
[bearbeitet am 04.04.14 21:03]
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Lamaca schrieb:
Natürlich hast Du recht, sie sollten genauso behandelt werden. Bei meiner Frage war für mich die Tatsache, dass es eine 450€ Kraft ist, völlig unerheblich, allein die Frage ob und wie usw ich Überstunden anordnen darf war mir wichtig.
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Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Rückfrage: Warum, in aller Welt, werden €450-Kräfte anders betrachtet als €450,01-Kräfte?
Kannst du, lamaca, mir im Gegenzug für meine auf Grundlage der von dir zur Verfügung gestellten Informationen ausführliche Antwort, diese Frage beantworten?
[bearbeitet am 04.04.14 21:03]
Hat sie z.B. noch einen Hauptjob, wird sie wohl kaum dort Urlaub nehmen, um bei dir im Nebenjob mehr zu arbeiten.
Redet doch einfach miteinander - dann wird sich das Problem doch wohl klären lassen.
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Lamaca schrieb:
Wenn dem so wäre, würde sich die Frage nicht stellen ! Nochmal : ja klar hilft reden, ist nicht das Problem, will einfach nur den rechtlichen Himtergrund dazu haben.
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KaHo schrieb:
genau das meinte ich auch, sie hat vielleicht keinen Vormittag Zeit aufgrund von Hauptjob Familie etc..
> will einfach nur den rechtlichen Himtergrund dazu haben.
--Grundsätzlich braucht kein Arbeitnehmer Überstunden zu leisten, wenn diese nicht einzelvertraglich (auch mündliche Absprache) vereinbart wurden oder rechtssicher im Arbeitsvertrag oder in für dieses Arbeitsverhältnis gültigen Tarifverträgen festgehalten wurden.
Das gilt im besonderen Maße für Teilzeitverträge wie z.B. auch Minijobs, da man hier bereits bei der Einstellung davon ausgehen muss, dass der Mitarbeiter aus beruflichen (weitere Jobs) oder privaten Gründen (Kinder) nicht mehr Stunden als vereinbart arbeiten kann.
Einzige Ausnahme wäre hier das Recht des AG gem. BGB in betrieblichen Notsituationen Überstunden anordnen zu dürfen. Diese müssen rechtzeitig angekündigt werden ( mind. 3-4 Tage) und zeitlich befristet werden.
Unter betrieblichen Not- oder Ausnahmesituationen hat der Gesetzgeber v.a. im Rahmen der Rechtsprechung enge Grenzen gesetzt.
Es müssen für den Betrieb Gefahren drohen (hohe Verluste, Existenzgefährdung u. Äh.) aufgrund unvorhersehbarer äußerer Ereignisse.
Weder Erholungsurlaube anderer Mitarbeiter oder Ausfälle durch Krankheit oder ein paar Neuanmeldungen mehr als gedacht oder Patienten die nur außerhalb der normalen AZ des Mitarbeiters Zeit haben usw. reichen da ansatzweise aus, hier Überstunden anzuordnen. Hier mutet der Gesetzgeber dem Unternehmer zu, vorrangig andere Maßnahmen zu ergreifen, da solche Situationen zum betrieblichen Alltag gehören und bis zu einem gewissen Grad planbar sind (da mag man drüber streiten aber die rechtliche Lage ist "leider" so).
Die Kollegen haben es dir schon geraten, dich mit dem Mitarbeiter zu einigen und für diese beschriebene Situation eine einvernehmliche Regelung zu vereinbaren, anstatt nach Rechten zu suchen (die es ja nicht gibt) hier Zwangsanordnungen treffen zu dürfen.
Das du dafür Sorge tragen solltest, dass diese Stunden des Minijobbers dann auch möglichst wetgehend abgebummelt werden, damit du dem Mitarbeiter nicht noch zusätzlich bei den Sozialversicherungen anmelden musst (also seine Abgabenfreiheit gefährdest) versteht sich von selbst. Die Obergrenze liegt hier m.W. bei max. 12 Monatsgehältern a 450€ pro Kalenderjahr (5400€/Jahr). Bei unvorhersehbaren Ereignissen ( z.B. Krankheitsvertretungen) darf die Grenze von 450€ an 2 Monaten auch einmal in beliebiger Höhe überschritten werden (Danke für die Hinweise wonderwomann u. lamaca). Viel Erfolg bei deinen "Verhandlungen" Gruß S.
[bearbeitet am 06.04.14 11:22]
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Shakespeare schrieb:
Lamaca schrieb:
> will einfach nur den rechtlichen Himtergrund dazu haben.
--Grundsätzlich braucht kein Arbeitnehmer Überstunden zu leisten, wenn diese nicht einzelvertraglich (auch mündliche Absprache) vereinbart wurden oder rechtssicher im Arbeitsvertrag oder in für dieses Arbeitsverhältnis gültigen Tarifverträgen festgehalten wurden.
Das gilt im besonderen Maße für Teilzeitverträge wie z.B. auch Minijobs, da man hier bereits bei der Einstellung davon ausgehen muss, dass der Mitarbeiter aus beruflichen (weitere Jobs) oder privaten Gründen (Kinder) nicht mehr Stunden als vereinbart arbeiten kann.
Einzige Ausnahme wäre hier das Recht des AG gem. BGB in betrieblichen Notsituationen Überstunden anordnen zu dürfen. Diese müssen rechtzeitig angekündigt werden ( mind. 3-4 Tage) und zeitlich befristet werden.
Unter betrieblichen Not- oder Ausnahmesituationen hat der Gesetzgeber v.a. im Rahmen der Rechtsprechung enge Grenzen gesetzt.
Es müssen für den Betrieb Gefahren drohen (hohe Verluste, Existenzgefährdung u. Äh.) aufgrund unvorhersehbarer äußerer Ereignisse.
Weder Erholungsurlaube anderer Mitarbeiter oder Ausfälle durch Krankheit oder ein paar Neuanmeldungen mehr als gedacht oder Patienten die nur außerhalb der normalen AZ des Mitarbeiters Zeit haben usw. reichen da ansatzweise aus, hier Überstunden anzuordnen. Hier mutet der Gesetzgeber dem Unternehmer zu, vorrangig andere Maßnahmen zu ergreifen, da solche Situationen zum betrieblichen Alltag gehören und bis zu einem gewissen Grad planbar sind (da mag man drüber streiten aber die rechtliche Lage ist "leider" so).
Die Kollegen haben es dir schon geraten, dich mit dem Mitarbeiter zu einigen und für diese beschriebene Situation eine einvernehmliche Regelung zu vereinbaren, anstatt nach Rechten zu suchen (die es ja nicht gibt) hier Zwangsanordnungen treffen zu dürfen.
Das du dafür Sorge tragen solltest, dass diese Stunden des Minijobbers dann auch möglichst wetgehend abgebummelt werden, damit du dem Mitarbeiter nicht noch zusätzlich bei den Sozialversicherungen anmelden musst (also seine Abgabenfreiheit gefährdest) versteht sich von selbst. Die Obergrenze liegt hier m.W. bei max. 12 Monatsgehältern a 450€ pro Kalenderjahr (5400€/Jahr). Bei unvorhersehbaren Ereignissen ( z.B. Krankheitsvertretungen) darf die Grenze von 450€ an 2 Monaten auch einmal in beliebiger Höhe überschritten werden (Danke für die Hinweise wonderwomann u. lamaca). Viel Erfolg bei deinen "Verhandlungen" Gruß S.
[bearbeitet am 06.04.14 11:22]
Damit kann ich was anfangen.
Anmerkung zu anderen Antworten : wenn sich ein PI über rechtliche Dinge erkundigen möchte, damit er sich seinen AN gegenüber korrekt verhalten kann, und bekommt dann zur Antwort, dass man unsensibel, ausbeuterisch und eines normalen Gespräches mit AN nicht fähig ist, dann empfinde ich das als sehr anstrengend und unnötig. Gerade weil dem NICHT so ist stellen PI diese Fragen !!
Sorry, aber das musste jetzt mal gesagt werden !
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende !
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Lamaca schrieb:
:clap: Danke Shakespeare, das ist ne Antwort auf die ich gehofft hatte. :sunglasses:
Damit kann ich was anfangen.
Anmerkung zu anderen Antworten : wenn sich ein PI über rechtliche Dinge erkundigen möchte, damit er sich seinen AN gegenüber korrekt verhalten kann, und bekommt dann zur Antwort, dass man unsensibel, ausbeuterisch und eines normalen Gespräches mit AN nicht fähig ist, dann empfinde ich das als sehr anstrengend und unnötig. Gerade weil dem NICHT so ist stellen PI diese Fragen !!
Sorry, aber das musste jetzt mal gesagt werden !
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende !
Nach meinen Infos (allerdings nch für 400 Euronen Job) war, dass ich 2x im Jahr über die 400 Eur auszahlen durfte, jedoch nie mehr als 12x400 Eur im Jahr.
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Wonderwoman schrieb:
"Die Obergrenze liegt hier m.W. bei max. 14 Monatsgehältern a 450€ pro Kalenderjahr."
Nach meinen Infos (allerdings nch für 400 Euronen Job) war, dass ich 2x im Jahr über die 400 Eur auszahlen durfte, jedoch nie mehr als 12x400 Eur im Jahr.
Liebe Grüße und Danke für die Antwort !
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Lamaca schrieb:
Ja, die 12x 450 € dürfen unter normalen Umständen nicht überschritten werden. Allerdings dürfen 450-€- Kräfte zweimal im Jahr mehr verdienen, wenn es sich um unvorhergesehene und nicht planbare Ereignisse in der Praxis handelt, wie zum Beispiel eine Erkrankung einer Kollegin. Dadurch darf die 12 x450-€-Grenze überschritten werden, muss aber natürlich nachweisbar unvorhergesehen sein, was die Krankmeldung ja eindeutig belegt.
Liebe Grüße und Danke für die Antwort !
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christine81 schrieb:
Das kommt ganz drauf an, ob deine 450,-€ Kraft überhaupt die Zeit hat, einen Vormittag mehr zu arbeiten.
Hat sie z.B. noch einen Hauptjob, wird sie wohl kaum dort Urlaub nehmen, um bei dir im Nebenjob mehr zu arbeiten.
Redet doch einfach miteinander - dann wird sich das Problem doch wohl klären lassen.
Bei Überstunden ist er sogar verpflichtet 25% drauf zulegen.
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Helmut Fromberger schrieb:
Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett?
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Wonderwoman schrieb:
DIE Rechtsgrundlage interessiert mich auch...
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Leni C. schrieb:
???????? :confused: :tired_face: :flushed:
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bandy604 schrieb:
Es kommt drauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht denn du unterschrieben hast.
Bei Überstunden ist er sogar verpflichtet 25% drauf zulegen.
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In vielen Tarifverträgen aber auch in manchen Einzelverträgen gibt es tatsächlich so eine Regelung. Besteht diese nicht, ist eine Übersunde oder auch Mehrarbeitsstunde grundsätzlich 1:1 in Freizeit auszugleichen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Das klingt super. Leider gibt es hier für keinen gesetzlichen Anspruch.
In vielen Tarifverträgen aber auch in manchen Einzelverträgen gibt es tatsächlich so eine Regelung. Besteht diese nicht, ist eine Übersunde oder auch Mehrarbeitsstunde grundsätzlich 1:1 in Freizeit auszugleichen. Gruß S.
ich habe " damals" einen solch skurilen Passus unterschrieben:
"Aus betrieblichen Gründen kann die wöchtl. Arbeitszeit auch mehr als 10 Stunden, höchstens jedoch 39 Std. betragen...Der AN ist verpflichtet,zumutbare Über- oder Mehrarbeiten zu leisten........wird das nachträglich montl. zahlbare Gehalt entsprechend angepaßt..."
Gibt mir nun auch zu denken, da ich nur Teilzeitkraft bin ( und bleiben möchte). Grüße
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moinalgie schrieb:
Moin,
ich habe " damals" einen solch skurilen Passus unterschrieben:
"Aus betrieblichen Gründen kann die wöchtl. Arbeitszeit auch mehr als 10 Stunden, höchstens jedoch 39 Std. betragen...Der AN ist verpflichtet,zumutbare Über- oder Mehrarbeiten zu leisten........wird das nachträglich montl. zahlbare Gehalt entsprechend angepaßt..."
Gibt mir nun auch zu denken, da ich nur Teilzeitkraft bin ( und bleiben möchte). Grüße
Man muss sich auch fragen warum ein Arbeitnehmer sich darauf einlassen sollte. Zu mindestens in der derzeitigen Arbeitsmarktlage lässt sich bestimmt ein Arbeitgeber finden, der seinen Mitarbeitern faire und gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen anbieten kann und will. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Regelung im Einklang mit BGB und Rechtsprechung ist. Es gibt weder planbare Arbeits-und Freizeit noch ein verlässliches Einkommen bei einer solchen Regelung.
Man muss sich auch fragen warum ein Arbeitnehmer sich darauf einlassen sollte. Zu mindestens in der derzeitigen Arbeitsmarktlage lässt sich bestimmt ein Arbeitgeber finden, der seinen Mitarbeitern faire und gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen anbieten kann und will. Gruß S.
Du solltest dich mit einem RA besprechen und danach ein ernstes Wort mit deinem Chef reden.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Da muss ich Shakespeare Recht geben, dass kann niemals rechtens sein und würde ganz sicher von jedem Arbeitsgericht zerpflückt werden.
Du solltest dich mit einem RA besprechen und danach ein ernstes Wort mit deinem Chef reden.
Gruß Britt
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crz schrieb:
bis zu ner vollen stelle sind es keine überstunden sondern mehrarbeit, alles was über ne volle stelle hinausgeht sind dann überstunden und anders zu vergüten
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