Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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Habe von einer Kollegin gehört, dass Freitexte in Theorg zu großen Problemen führen können bzw. Rechtfertigungen nach sich ziehen.
Es hörte sich so an, als wäre es überhaupt kein Problem.
Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen, deswegen habe ich folgende Fragen:
Unter welchen Umständen darf ein etwaiger Kontrolleur unseren Praxisrechner nach Fehlern durchsuchen?
Ist das überhaupt möglich?
Wenn Ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Wenn Ja, muss vorher ein Termin mit dem PI vereinbart werden?
Wenn Nein, versuchen sie es trotzdem?
Vielen Dank schon mal!
David
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david283 schrieb:
Hallo an alle Hilfsbereiten,
Habe von einer Kollegin gehört, dass Freitexte in Theorg zu großen Problemen führen können bzw. Rechtfertigungen nach sich ziehen.
Es hörte sich so an, als wäre es überhaupt kein Problem.
Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen, deswegen habe ich folgende Fragen:
Unter welchen Umständen darf ein etwaiger Kontrolleur unseren Praxisrechner nach Fehlern durchsuchen?
Ist das überhaupt möglich?
Wenn Ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Wenn Ja, muss vorher ein Termin mit dem PI vereinbart werden?
Wenn Nein, versuchen sie es trotzdem?
Vielen Dank schon mal!
David
Hörensagen is immer ein schlechter Ratgeber.
Was ist ein Freitext in Theorg?
Welcher Art sind die Probleme?
Ich verstehe nicht, was du meinst.
Kannst du bitte konkret werden.
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RoFo schrieb:
Hä???
Hörensagen is immer ein schlechter Ratgeber.
Was ist ein Freitext in Theorg?
Welcher Art sind die Probleme?
Ich verstehe nicht, was du meinst.
Kannst du bitte konkret werden.
Hallo an alle Hilfsbereiten,
Habe von einer Kollegin gehört, dass Freitexte in Theorg zu großen Problemen führen können bzw. Rechtfertigungen nach sich ziehen.
Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen, deswegen habe ich folgende Fragen:
Unter welchen Umständen darf ein etwaiger Kontrolleur unseren Praxisrechner nach Fehlern durchsuchen?
Ist das überhaupt möglich?
Wenn Ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Wenn Ja, muss vorher ein Termin mit dem PI vereinbart werden?
Wenn Nein, versuchen sie es trotzdem?
David
Freitexte im Theorg-Terminplan (sind gleichzusetzen mit Notitzzettel oder Post it im normalen Kalender) haben mit der Abrechnung von Patienten nichts zu tun und unterliegen, meiner Meinung nach (wie die kleinen Briefchen füher in der Schulzeit im Unterricht), dem Briefgeheimnis und dürfen bei einer Prüfung von irgeneinem Kontrolleur nicht gelesen werden.
Ich gehe mal davon aus, dass du eine Prüfung durch die GKV meinst. Um eine Prüfung zu rechtfertigen, muß eine direkter und begründeter Verdacht bestehen. Es darf dann auch nur dieser Verdacht geprüft werden und nicht pauschal alle Patienten der Praxis, auch nicht alle Patienten der jeweiligen GKV. Das Problem einer Task-Force der GKV gab es mal um 2002/3 herum. Hier wurden regelrecht die Praxen von GKV-Mitarbeitern gestürmt und allgemeine Akteneinsicht verlangt. Anfangs jede GKV allein und dann mehrere GKVen gemeinsam. Das Problem hat sich dann jedoch schnell erledigt und die PI haben den GKV-Mitarbeitern Hausverbot erteilt, teilweise wurden diese mit Polizeiunterstützung der Praxen verwiesen. Eine Prüfung muß immer angemeldet werden und auch genau beschrieben werden was und warum geprüft werden soll. Als PI hast du dann immer noch die Möglichkeit schriftlich Stellung zu nehmen und die Sache auf dem Postweg zu regeln bevor überhaupt jemand von der GKV in deiner Praxis auftaucht. Überfallartig darf nur der Zoll oder die Polizei bei dir auftauchen und deine Praxis auf den Kopf stellen, dies jedoch dann mit einem richterlichen Beschluß. Einen GKV-Mitarbeiter mußt du ohne richterliche Aufforderung nicht in deine Praxis lassen und du mußt ihm auch keine Unterlagen aushändigen bzw. irgendetwas sagen oder zeigen.
Quelle: Eigenes erleben, eigene Erfahrung im schönen Niedersachsen in einem größeren Physiopraxenverbund.
LG ergonosis
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Hatten jetzt Besuch von der Bezirksregierung, zwei Damen mit einer derart unverschämten und frechen Art.
Kamen unangemeldet in die Praxis, um die Liegen zu kontrollieren. Nur auf Nachfrage wurde uns der Dienstausweis gezeigt, aber dies sehr unwillig. Es wäre Gefahr im Verzug und sie sind verpflichtet jetzt sofort alle Praxen zu kontrollieren. Es sind zwei Putzfrauen in Praxen gestorben, durch Therapieliegen. In den Behandlungsraum, in dem gerade behandelt wurde reinmarschiert, die Absperrboxen gesucht und natürlich nicht gefunden, da unsere Liegen diese nicht brauchen. Mehrfach darauf hingewiesen, geglaubt wurde uns nicht, mussten nun Widerspruch einlegen. Boah, ich bin immer noch sauer, schade, das ich das jetzt erst lese, wirklich schade.
Wurde noch jemand im Raum Düsseldorf oder anderswo kontrolliert
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Shia schrieb:
Schade, das hätte ich früher lesen müssen.
Hatten jetzt Besuch von der Bezirksregierung, zwei Damen mit einer derart unverschämten und frechen Art.
Kamen unangemeldet in die Praxis, um die Liegen zu kontrollieren. Nur auf Nachfrage wurde uns der Dienstausweis gezeigt, aber dies sehr unwillig. Es wäre Gefahr im Verzug und sie sind verpflichtet jetzt sofort alle Praxen zu kontrollieren. Es sind zwei Putzfrauen in Praxen gestorben, durch Therapieliegen. In den Behandlungsraum, in dem gerade behandelt wurde reinmarschiert, die Absperrboxen gesucht und natürlich nicht gefunden, da unsere Liegen diese nicht brauchen. Mehrfach darauf hingewiesen, geglaubt wurde uns nicht, mussten nun Widerspruch einlegen. Boah, ich bin immer noch sauer, schade, das ich das jetzt erst lese, wirklich schade.
Wurde noch jemand im Raum Düsseldorf oder anderswo kontrolliert
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FFGG schrieb:
LOL, das ist so nicht zulässig.
... Es wäre Gefahr im Verzug und sie sind verpflichtet jetzt sofort alle Praxen zu kontrollieren. Es sind zwei Putzfrauen in Praxen gestorben, durch Therapieliegen. In den Behandlungsraum, in dem gerade behandelt wurde reinmarschiert, ...
"Gefahr im Verzug" geht anders, das ist wenn sofortiges Handeln notwendig ist um akut drohende Schäden abzuwenden bzw Folgen zu mindern. Grob zusammengefasst ;)
Die Kontrolle an sich ist berechtigt, die Todesfälle sind aber schon eine Weile her (unterschätz die Gefahr nicht: Anfang des Jahres hat sich hier um die Ecke eine Berufsanfängerin den Fuß in die Liege geklemmt -- wurde, hier war tatsächlich Gefahr im Verzug, von der Feuerwehr befreit. Ist aber zum Glück nicht mehr geblieben als ein paar Tage mit rotem Streifen auf dem Fußrücken).
Was die Damen bei dir gemacht haben nennt sich "Hausfriedensbruch"; Gefahr im Verzug lässt sich zwar behaupten, es muss am Ende aber zumindest ein dringender Verdacht vorgelegen haben der es unmöglich gemacht hat das Ende der laufenden Behandlung abzuwarten. Eigentlich hätten sie sich schriftlich mit einem groben Zeitfenster anmelden sollen...
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Papa Alpaka schrieb:
Shia schrieb am 3.12.18 10:59:
... Es wäre Gefahr im Verzug und sie sind verpflichtet jetzt sofort alle Praxen zu kontrollieren. Es sind zwei Putzfrauen in Praxen gestorben, durch Therapieliegen. In den Behandlungsraum, in dem gerade behandelt wurde reinmarschiert, ...
"Gefahr im Verzug" geht anders, das ist wenn sofortiges Handeln notwendig ist um akut drohende Schäden abzuwenden bzw Folgen zu mindern. Grob zusammengefasst ;)
Die Kontrolle an sich ist berechtigt, die Todesfälle sind aber schon eine Weile her (unterschätz die Gefahr nicht: Anfang des Jahres hat sich hier um die Ecke eine Berufsanfängerin den Fuß in die Liege geklemmt -- wurde, hier war tatsächlich Gefahr im Verzug, von der Feuerwehr befreit. Ist aber zum Glück nicht mehr geblieben als ein paar Tage mit rotem Streifen auf dem Fußrücken).
Was die Damen bei dir gemacht haben nennt sich "Hausfriedensbruch"; Gefahr im Verzug lässt sich zwar behaupten, es muss am Ende aber zumindest ein dringender Verdacht vorgelegen haben der es unmöglich gemacht hat das Ende der laufenden Behandlung abzuwarten. Eigentlich hätten sie sich schriftlich mit einem groben Zeitfenster anmelden sollen...
Was die Damen bei dir gemacht haben nennt sich "Hausfriedensbruch"
Ja, hinterher ist man immer schlauer, wir nun auch. Das passiert und auch nicht noch einmal.
Hat im Raum Düsseldorf denn noch jemand auch diese Kontrolle gehabt?
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Shia schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 3.12.18 15:34:
Was die Damen bei dir gemacht haben nennt sich "Hausfriedensbruch"
Ja, hinterher ist man immer schlauer, wir nun auch. Das passiert und auch nicht noch einmal.
Hat im Raum Düsseldorf denn noch jemand auch diese Kontrolle gehabt?
Papa Alpaka schrieb am 3.12.18 15:34:
Was die Damen bei dir gemacht haben nennt sich "Hausfriedensbruch"
Ja, hinterher ist man immer schlauer, wir nun auch. Das passiert und auch nicht noch einmal.
Hat im Raum Düsseldorf denn noch jemand auch diese Kontrolle gehabt?
Eigentlich wollte ich auch "Danke für deinen Erfahrungsbericht" schreiben, das hat die Tastatur wohl unterwegs verschluckt. Ob noch jemand aus dem Raum D-dorf kontrolliert wurde kann ich dir auch nicht sagen, aber vielleicht ist der eine oder andere stille Mitleser nun gewarnt und kann adäquat reagieren (für ganz Mutige: Telefon in die Hand nehmen, der Polizei Bescheid geben das jemand deinen Betrieb stört, bedrohlich auftritt und sich nicht als berechtigt ausweist... ordentlich Kontra geben. Achtung: Ist das lokale Ordnungsamt euch nicht wohlgesonnen oder "egal" wird's nervig...).
Wäre vielleicht auch interessant für die juristische Kolumne in der Physiopraxis (Thieme-Verlag) bzw für einen Newsbeitrag "hier" :)
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Papa Alpaka schrieb:
Shia schrieb am 3.12.18 18:44:
Papa Alpaka schrieb am 3.12.18 15:34:
Was die Damen bei dir gemacht haben nennt sich "Hausfriedensbruch"
Ja, hinterher ist man immer schlauer, wir nun auch. Das passiert und auch nicht noch einmal.
Hat im Raum Düsseldorf denn noch jemand auch diese Kontrolle gehabt?
Eigentlich wollte ich auch "Danke für deinen Erfahrungsbericht" schreiben, das hat die Tastatur wohl unterwegs verschluckt. Ob noch jemand aus dem Raum D-dorf kontrolliert wurde kann ich dir auch nicht sagen, aber vielleicht ist der eine oder andere stille Mitleser nun gewarnt und kann adäquat reagieren (für ganz Mutige: Telefon in die Hand nehmen, der Polizei Bescheid geben das jemand deinen Betrieb stört, bedrohlich auftritt und sich nicht als berechtigt ausweist... ordentlich Kontra geben. Achtung: Ist das lokale Ordnungsamt euch nicht wohlgesonnen oder "egal" wird's nervig...).
Wäre vielleicht auch interessant für die juristische Kolumne in der Physiopraxis (Thieme-Verlag) bzw für einen Newsbeitrag "hier" :)
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ergonosis schrieb:
david283 schrieb am 29.11.18 12:12:
Hallo an alle Hilfsbereiten,
Habe von einer Kollegin gehört, dass Freitexte in Theorg zu großen Problemen führen können bzw. Rechtfertigungen nach sich ziehen.
Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen, deswegen habe ich folgende Fragen:
Unter welchen Umständen darf ein etwaiger Kontrolleur unseren Praxisrechner nach Fehlern durchsuchen?
Ist das überhaupt möglich?
Wenn Ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Wenn Ja, muss vorher ein Termin mit dem PI vereinbart werden?
Wenn Nein, versuchen sie es trotzdem?
David
Freitexte im Theorg-Terminplan (sind gleichzusetzen mit Notitzzettel oder Post it im normalen Kalender) haben mit der Abrechnung von Patienten nichts zu tun und unterliegen, meiner Meinung nach (wie die kleinen Briefchen füher in der Schulzeit im Unterricht), dem Briefgeheimnis und dürfen bei einer Prüfung von irgeneinem Kontrolleur nicht gelesen werden.
Ich gehe mal davon aus, dass du eine Prüfung durch die GKV meinst. Um eine Prüfung zu rechtfertigen, muß eine direkter und begründeter Verdacht bestehen. Es darf dann auch nur dieser Verdacht geprüft werden und nicht pauschal alle Patienten der Praxis, auch nicht alle Patienten der jeweiligen GKV. Das Problem einer Task-Force der GKV gab es mal um 2002/3 herum. Hier wurden regelrecht die Praxen von GKV-Mitarbeitern gestürmt und allgemeine Akteneinsicht verlangt. Anfangs jede GKV allein und dann mehrere GKVen gemeinsam. Das Problem hat sich dann jedoch schnell erledigt und die PI haben den GKV-Mitarbeitern Hausverbot erteilt, teilweise wurden diese mit Polizeiunterstützung der Praxen verwiesen. Eine Prüfung muß immer angemeldet werden und auch genau beschrieben werden was und warum geprüft werden soll. Als PI hast du dann immer noch die Möglichkeit schriftlich Stellung zu nehmen und die Sache auf dem Postweg zu regeln bevor überhaupt jemand von der GKV in deiner Praxis auftaucht. Überfallartig darf nur der Zoll oder die Polizei bei dir auftauchen und deine Praxis auf den Kopf stellen, dies jedoch dann mit einem richterlichen Beschluß. Einen GKV-Mitarbeiter mußt du ohne richterliche Aufforderung nicht in deine Praxis lassen und du mußt ihm auch keine Unterlagen aushändigen bzw. irgendetwas sagen oder zeigen.
Quelle: Eigenes erleben, eigene Erfahrung im schönen Niedersachsen in einem größeren Physiopraxenverbund.
LG ergonosis
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