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ich benötige schnelle Hilfe :
Welchen Steuersatz muß ich bei Selbstzahlern (Präventionsmaßnahmen) auf die Rechnung schreiben? Mein Steuerberater kann ich grad nicht erreichen.....
Danke im Vorraus
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi zuammen,
ich benötige schnelle Hilfe :
Welchen Steuersatz muß ich bei Selbstzahlern (Präventionsmaßnahmen) auf die Rechnung schreiben? Mein Steuerberater kann ich grad nicht erreichen.....
Danke im Vorraus
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nix mit "Kleinunternehmen"?
Du fragst nach dem Steuersatz, nicht nach der Kleinunternehmerregelung.
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morpheus-06 schrieb:
du musst doch wissen für welchen Weg du dich entschieden hast.
Du fragst nach dem Steuersatz, nicht nach der Kleinunternehmerregelung.
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Wonderwoman schrieb:
Es gibt da eine Grenze (17,5 T€???). Wenn du drunter bleibst, dann 0%
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Wonderwoman schrieb:
Tststs... ein Steuersatz kann auch 0 sein. :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und das muß ich vorher festlegen????? kann ich doch gar nicht - woher soll man denn wissen, was man pro Jahr an Selbstzahlerleistungen erwirtschaftet, oder mach ich da gedanklich was falsch? :tired_face:
Alle andere Jahre errechnen sich am Vorjahr.
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Stephen Ziegler schrieb:
Also im ersten Jahr sucht man es sich aus. Davon ausgehend, das die Praxis dann noch nicht brechend voll ist und man idR nicht am 1.1. anfängt erscheint §19 UStG sinnvoll.
Alle andere Jahre errechnen sich am Vorjahr.
Wenn man sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden hat, muß man unterhalb der 17.500 die MwSt. nicht ausweisen. Das heißt aber nicht, daß der Satz 0% ist!
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die neue schrieb:
Quatsch!
Wenn man sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden hat, muß man unterhalb der 17.500 die MwSt. nicht ausweisen. Das heißt aber nicht, daß der Satz 0% ist!
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Wonderwoman schrieb:
Wie hoch ist der Steuersatz denn dann, wenn er nicht 0 ist?
Ob Du ihn abführen mußt, hängt davon ab, ob Du unterhalb der 17.500 bist, bzw. ob Du die Kleinunternehmerregelung gewählt hast.
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die neue schrieb:
:confused: :confused: der Steuersatz ist und bleibt 19%.
Ob Du ihn abführen mußt, hängt davon ab, ob Du unterhalb der 17.500 bist, bzw. ob Du die Kleinunternehmerregelung gewählt hast.
Wenn Du 19% in Deiner Abrechnung angibst, dann hast Du diese auch abzuführen. Da ist es dann vollkommen egal, ob Du unter die Kleinunternehmerregelung fällst.
Manchmal ist es doch schon fruchtvoll, wenn man mal nachfragt... :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Sorry... genau das ist NICHT korrekt. :point_up:
Wenn Du 19% in Deiner Abrechnung angibst, dann hast Du diese auch abzuführen. Da ist es dann vollkommen egal, ob Du unter die Kleinunternehmerregelung fällst.
Manchmal ist es doch schon fruchtvoll, wenn man mal nachfragt... :smile:
Das heißt doch aber nicht, daß es sie nicht gibt!
Wenn man sie ausweist, muß man sie auch abführen. Das ist mir auch klar.
Ich hatte jahrelang ein Gewerbe (zusätzlich zur Physiotherapie) und habe mich von Anfang an ganz bewußt GEGEN die Kleinunternehmerregelung entschieden.
Ja, Du hast recht, das ist wieder ein anderes Thema.
Ich weiß auch, daß bei der Kleinunternehmerregelung ein Satz auf die Rechnung muß (sinngemäß) "Kleinunternehmerregelung blablabla"
Das war doch aber gar nicht gefragt.
Und ich hatte auch nicht vor, hier einen Steuer-Kurs durchzuführen. Da gibts Leute, die das gelernt haben.
Es ging um die Frage, wie hoch der Prozentsatz ist. Es wurde nicht nach dem Umsatz gefragt, nicht nach Kleinunternehmerregelung, sondern allein um den Prozentsatz. Und der liegt bei 19%.
[bearbeitet am 05.07.13 07:41]
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die neue schrieb:
Meine Güte ... ich hab vorher geschrieben, daß man sie unterhalb der 17.500 nicht ausweisen muß.
Das heißt doch aber nicht, daß es sie nicht gibt!
Wenn man sie ausweist, muß man sie auch abführen. Das ist mir auch klar.
Ich hatte jahrelang ein Gewerbe (zusätzlich zur Physiotherapie) und habe mich von Anfang an ganz bewußt GEGEN die Kleinunternehmerregelung entschieden.
Ja, Du hast recht, das ist wieder ein anderes Thema.
Ich weiß auch, daß bei der Kleinunternehmerregelung ein Satz auf die Rechnung muß (sinngemäß) "Kleinunternehmerregelung blablabla"
Das war doch aber gar nicht gefragt.
Und ich hatte auch nicht vor, hier einen Steuer-Kurs durchzuführen. Da gibts Leute, die das gelernt haben.
Es ging um die Frage, wie hoch der Prozentsatz ist. Es wurde nicht nach dem Umsatz gefragt, nicht nach Kleinunternehmerregelung, sondern allein um den Prozentsatz. Und der liegt bei 19%.
[bearbeitet am 05.07.13 07:41]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
....was für ein Zusatz muß denn da genau auf die Rechnung bei der Kleinunternehmerregelung?
Gemäß § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.
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Wonderwoman schrieb:
Ergänze einfach:
Gemäß § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.
Da ich aber irgendwann mal Mathe studiert habe, kommt es immer mal wieder vor, dass ich auf die mathematische Unkorrektheit hinweise. :wink:
Also nicht übel nehmen... es ist alles gut und wir meinen das Gleiche (aber nicht dasselbe :smile: )
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Wonderwoman schrieb:
Sorry... Ich gebe zu, dass es ein wenig haarspalterisch von mir war, nachzufragen.
Da ich aber irgendwann mal Mathe studiert habe, kommt es immer mal wieder vor, dass ich auf die mathematische Unkorrektheit hinweise. :wink:
Also nicht übel nehmen... es ist alles gut und wir meinen das Gleiche (aber nicht dasselbe :smile: )
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morpheus-06 schrieb:
19%
Auf der Rechnung sollte ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung zu finden sein.
Versehentlich ausgewiesene MwSt muss natürlich auch zweckentsprechend verwendet, sprich: an's Finanzamt überwiesen werden; in dem Fall bitte auch dringend ein klärendes Gespräch mit dem Finanzbeamten deines Vertrauens suchen um den Fortbestand des Kleinunternehmens zu sichern.
(als Kleinunternehmer kannst du allerdings auch deine selbst gezahlte Umsatzsteuer nicht weiterreichen)
> Und das muß ich vorher festlegen????? kann ich doch gar nicht - woher soll man denn wissen, was man pro Jahr an Selbstzahlerleistungen erwirtschaftet, oder mach ich da gedanklich was falsch?
Ja, für einen Weg entscheidest du dich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. €17.500 im Jahr entspricht ca. €47,95 kalendertäglichetwas mehr wenn du Wochenenden abziehst. Erwartest du täglich potentiell umsatzsteuerrelevante Umsätze in der Höhe (€335 wöchentlich)?
Wenn du die €17.500 überschreitest (dank regelmäßiger Buchführung weißt du das rechtzeitig bevor es soweit ist) telefonierst du kurz mit dem Finanzamt und steigst dann in die Umsatzsteuer-Geschichte ein (und ab da habe ich keine Ahnung mehr außer das die Bücher komplizierter werden).
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Papa Alpaka schrieb:
Innerhalb der "Kleinunternehmerregelung" (€17.500 im laufenden Jahr) nimmt man nicht am komplizierten Teil der Umsatzsteuer teil -> wer keine MwSt ausweist muss auch keine an die Gesellschaft zurückführen.
Auf der Rechnung sollte ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung zu finden sein.
Versehentlich ausgewiesene MwSt muss natürlich auch zweckentsprechend verwendet, sprich: an's Finanzamt überwiesen werden; in dem Fall bitte auch dringend ein klärendes Gespräch mit dem Finanzbeamten deines Vertrauens suchen um den Fortbestand des Kleinunternehmens zu sichern.
(als Kleinunternehmer kannst du allerdings auch deine selbst gezahlte Umsatzsteuer nicht weiterreichen)
> Und das muß ich vorher festlegen????? kann ich doch gar nicht - woher soll man denn wissen, was man pro Jahr an Selbstzahlerleistungen erwirtschaftet, oder mach ich da gedanklich was falsch?
Ja, für einen Weg entscheidest du dich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. €17.500 im Jahr entspricht ca. €47,95 kalendertäglichetwas mehr wenn du Wochenenden abziehst. Erwartest du täglich potentiell umsatzsteuerrelevante Umsätze in der Höhe (€335 wöchentlich)?
Wenn du die €17.500 überschreitest (dank regelmäßiger Buchführung weißt du das rechtzeitig bevor es soweit ist) telefonierst du kurz mit dem Finanzamt und steigst dann in die Umsatzsteuer-Geschichte ein (und ab da habe ich keine Ahnung mehr außer das die Bücher komplizierter werden).
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