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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
ich hatte Steuerprüfung.
Soweit alles gut. (Bücher i. o., sonst auch (fast) keine Beanstandungen. Haben über Kilometer gemeckert, aber wegen Nachweise dann akzeptiert.
So weit, so gut.
Aber dann kam in der Besprechung der SICHERHEITSZUSCHLAG. Nach der "BMW-Regel".
Bäcker, Metzger und Wirte stehen unter Generalverdacht Schwarzgeld zu machen. Und andere kann man dann ja genauso behandeln.
Es lag kein Fall vor, bei dem ein Verdacht entstanden wäre! Eben Generalverdacht.
Pro Jahr würde sich dadurch der Umsatz um 1500 Euro erhöhen. Für die geprüften Jahre.
Je nach Steuersatz kann sich jeder ausrechnen wieviel er nachzahlt.
Habt ihr auch die Erfahrung das Physio, bzw sekt. HP so behandelt werden?
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micha850 schrieb:
Hallo liebe Leute,
ich hatte Steuerprüfung.
Soweit alles gut. (Bücher i. o., sonst auch (fast) keine Beanstandungen. Haben über Kilometer gemeckert, aber wegen Nachweise dann akzeptiert.
So weit, so gut.
Aber dann kam in der Besprechung der SICHERHEITSZUSCHLAG. Nach der "BMW-Regel".
Bäcker, Metzger und Wirte stehen unter Generalverdacht Schwarzgeld zu machen. Und andere kann man dann ja genauso behandeln.
Es lag kein Fall vor, bei dem ein Verdacht entstanden wäre! Eben Generalverdacht.
Pro Jahr würde sich dadurch der Umsatz um 1500 Euro erhöhen. Für die geprüften Jahre.
Je nach Steuersatz kann sich jeder ausrechnen wieviel er nachzahlt.
Habt ihr auch die Erfahrung das Physio, bzw sekt. HP so behandelt werden?
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PTP schrieb:
Klares "nein", hatte auch Prüfung von 3 Jahren und ganz sicher keinen Sicherheitszuschlag den ich bezahlt habe oder hätte :point_up:
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Die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 entsprechen, sind der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass ist, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden.
...da du schreibst das du "nur" unter Generalverdacht stehst, insbesondere deine Buchführung ok war, bin ich nun ebenso gespannt auf die Begründung wie Wonderwoman [wenn du irgendetwas schriftliches bekommst, stell es uns doch zum zerpflücken zur Verfügung ;)].
Bedeutet das im Gegenzug du darfst pauschal €1500 vom Jahresumsatz als "Sicherheitsrücklage" abziehen?
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Papa Alpaka schrieb:
Abgabenordnung (AO) - §158: Beweiskraft der Buchführung
Die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 entsprechen, sind der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass ist, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden.
...da du schreibst das du "nur" unter Generalverdacht stehst, insbesondere deine Buchführung ok war, bin ich nun ebenso gespannt auf die Begründung wie Wonderwoman [wenn du irgendetwas schriftliches bekommst, stell es uns doch zum zerpflücken zur Verfügung ;)].
Bedeutet das im Gegenzug du darfst pauschal €1500 vom Jahresumsatz als "Sicherheitsrücklage" abziehen?
die BMW-Regel ist auf uns nicht anwendbar. In einer Branche, in der je nach Höhe der Privatpatientenquote durchaus 95% über gesetzliche Kostenträger abgewickelt werden dürfte es schwer fallen, dies mit Schwarzgeld zu begründen, ohne dass das zu erheblichen Verwerfungen innerhalb unserer sozialen Krankenversicherung - Körperschaften öffentlichen Rechts!!! - führen würde... Ergo: Nonsens, Einspruch einlegen.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
die BMW-Regel ist auf uns nicht anwendbar. In einer Branche, in der je nach Höhe der Privatpatientenquote durchaus 95% über gesetzliche Kostenträger abgewickelt werden dürfte es schwer fallen, dies mit Schwarzgeld zu begründen, ohne dass das zu erheblichen Verwerfungen innerhalb unserer sozialen Krankenversicherung - Körperschaften öffentlichen Rechts!!! - führen würde... Ergo: Nonsens, Einspruch einlegen.
Mit kollegialen Grüßen
Hi,
die BMW-Regel ist auf uns nicht anwendbar. In einer Branche, in der je nach Höhe der Privatpatientenquote durchaus 95% über gesetzliche Kostenträger abgewickelt werden dürfte es schwer fallen, dies mit Schwarzgeld zu begründen, ohne dass das zu erheblichen Verwerfungen innerhalb unserer sozialen Krankenversicherung - Körperschaften öffentlichen Rechts!!! - führen würde... Ergo: Nonsens, Einspruch einlegen.
Mit kollegialen Grüßen
Hinzu kommt, dass auch die meisten Privatpatienten eine Verordnung & Rechnung benötigen um deklarieren zu können. In unsere 1. Steuerprüfung 1990 (!) hatten wir das gleiche Problem. Sollte dein Steuerberater eigentlich sofort vom Tisch fegen können.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Udo Eickenberg schrieb am 1.6.15 09:44:
Hi,
die BMW-Regel ist auf uns nicht anwendbar. In einer Branche, in der je nach Höhe der Privatpatientenquote durchaus 95% über gesetzliche Kostenträger abgewickelt werden dürfte es schwer fallen, dies mit Schwarzgeld zu begründen, ohne dass das zu erheblichen Verwerfungen innerhalb unserer sozialen Krankenversicherung - Körperschaften öffentlichen Rechts!!! - führen würde... Ergo: Nonsens, Einspruch einlegen.
Mit kollegialen Grüßen
Hinzu kommt, dass auch die meisten Privatpatienten eine Verordnung & Rechnung benötigen um deklarieren zu können. In unsere 1. Steuerprüfung 1990 (!) hatten wir das gleiche Problem. Sollte dein Steuerberater eigentlich sofort vom Tisch fegen können.
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Wonderwoman schrieb:
Lol... Sowas habe ich ja noch nie gehört. Lass dir die diesbezüglichen Gesetze und Verordnungen geben
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