Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer Ambulanten
Rehabilitation genau richtig.
Gemeinsam mit unserem familiären
Team sorgen Sie dafür, dass unsere
Patienten schnell Fortschritte
machen. Auch Sie wollen sich
weiterentwickeln? Mit unseren
zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? Dann
sollten wir u...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer Ambulanten
Rehabilitation genau richtig.
Gemeinsam mit unserem familiären
Team sorgen Sie dafür, dass unsere
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machen. Auch Sie wollen sich
weiterentwickeln? Mit unseren
zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? Dann
sollten wir u...
Berufsurkunde Pflicht....
Folgendes heute...
Ich soll eine Änderung zu meinem Arbeitsvertrag unterschreiben....
Änderung:
Vergütung...
Die monatliche Bruttovergütung beträgt ab dem 01.11.2014 880 Euro Brutto als leitende Logopädin.
Arbeitszeit/ Überstunden
Die Arbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Zeit wöchentlich gesamt 20 Stunden ohne die Berücksichtigung von Pausen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, sowiet dies betrieblich und gesetzlich zulässig ist Überstunden anzuordnen. Die Überstunden werden nach Absprache mit dem Arbeitgeber auf Honorarbasis vergütet.
Bisheriger Wortlaut....
Vergütung...
Die monatliche Bruttovergütung beträgt 880 Euro (gleicher Betrag) . Das von den Krankenkassen erstattete Kilometergeld für Hausbesuche wird zu 100 % an die Mitarbeiterin ausgezahlt. es beträgt 0,30 ct/km.
Die Vergütung wird jeweils am letzten des Monats fällig. Die zahlung erfolgt bargeldlos auf das der Firma bekennte Konto des Arbeitnehmers.
Arbeitszeit/ Überstunden
Die Arbeitszeit beträgt derzeit wöchentlich 20 Stunden . Dies enspricht 20 Therapien.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, sowiet dies betrieblich und gesetzlich zulässig ist Überstunden anzuordnen. Die Überstunden werden nach Absprache mit dem Arbeitgeber auf Honorarbasis vergütet.
Was bedeudet das für mich...
Bisher hatte ich in 20 Stunden 20 Therapien zu leisten und konnte meine Arbeitszeit frei einteilen.
Ab jetzt habe ich von ihr festgelegt Montag - bis Freitag je 4 Stunden täglich in der Praxis zu sein und habe in dieser Zeit bis zu 25 Therapien zu leisten.
Ich wollte das heute nicht unterschreiben.
Da meinte sie....
Sie würde mich dann nach Bedarf nach hause schicken, denn sie würde mich nicht fürs Nichts - tun bezahlen.
Diese Minusstunden würde sie nicht bezahlen.
Ich gab zur Antwort, dass lt. § 1 BGB der Arbeitgeber doch geleistet Arbeitszeit bezahlen müsse und ich ja auch bereit sei, von nun an die vorgeschriebenene 20 Stunden wöchentlich in der praxis zu sein.
Sie meinte, da habe ich wohl den § 1 BGB nicht richtig gelesen, denn dem Arbeitgeber würde es frei stehen, mich nach Bedarf nach hause zu schicken.
Das müsse sie dann auch nicht bezahlen.
Außerdem habe ich mein Gehalt von 880 Euro Brutto als leitende Logopädin erhalten. Diese Leitung würde sie mir dann entziehen , was dann auch ein niedrigeres Gehalt bedeuten würde.
Ist sie hier im recht ???????????????????
Ich muss morgen bereits unterschreiben, sonst gibt es dicken Ärger !!!!!!!!!!!!!!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin aus dem Thread....
Berufsurkunde Pflicht....
Folgendes heute...
Ich soll eine Änderung zu meinem Arbeitsvertrag unterschreiben....
Änderung:
Vergütung...
Die monatliche Bruttovergütung beträgt ab dem 01.11.2014 880 Euro Brutto als leitende Logopädin.
Arbeitszeit/ Überstunden
Die Arbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Zeit wöchentlich gesamt 20 Stunden ohne die Berücksichtigung von Pausen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, sowiet dies betrieblich und gesetzlich zulässig ist Überstunden anzuordnen. Die Überstunden werden nach Absprache mit dem Arbeitgeber auf Honorarbasis vergütet.
Bisheriger Wortlaut....
Vergütung...
Die monatliche Bruttovergütung beträgt 880 Euro (gleicher Betrag) . Das von den Krankenkassen erstattete Kilometergeld für Hausbesuche wird zu 100 % an die Mitarbeiterin ausgezahlt. es beträgt 0,30 ct/km.
Die Vergütung wird jeweils am letzten des Monats fällig. Die zahlung erfolgt bargeldlos auf das der Firma bekennte Konto des Arbeitnehmers.
Arbeitszeit/ Überstunden
Die Arbeitszeit beträgt derzeit wöchentlich 20 Stunden . Dies enspricht 20 Therapien.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, sowiet dies betrieblich und gesetzlich zulässig ist Überstunden anzuordnen. Die Überstunden werden nach Absprache mit dem Arbeitgeber auf Honorarbasis vergütet.
Was bedeudet das für mich...
Bisher hatte ich in 20 Stunden 20 Therapien zu leisten und konnte meine Arbeitszeit frei einteilen.
Ab jetzt habe ich von ihr festgelegt Montag - bis Freitag je 4 Stunden täglich in der Praxis zu sein und habe in dieser Zeit bis zu 25 Therapien zu leisten.
Ich wollte das heute nicht unterschreiben.
Da meinte sie....
Sie würde mich dann nach Bedarf nach hause schicken, denn sie würde mich nicht fürs Nichts - tun bezahlen.
Diese Minusstunden würde sie nicht bezahlen.
Ich gab zur Antwort, dass lt. § 1 BGB der Arbeitgeber doch geleistet Arbeitszeit bezahlen müsse und ich ja auch bereit sei, von nun an die vorgeschriebenene 20 Stunden wöchentlich in der praxis zu sein.
Sie meinte, da habe ich wohl den § 1 BGB nicht richtig gelesen, denn dem Arbeitgeber würde es frei stehen, mich nach Bedarf nach hause zu schicken.
Das müsse sie dann auch nicht bezahlen.
Außerdem habe ich mein Gehalt von 880 Euro Brutto als leitende Logopädin erhalten. Diese Leitung würde sie mir dann entziehen , was dann auch ein niedrigeres Gehalt bedeuten würde.
Ist sie hier im recht ???????????????????
Ich muss morgen bereits unterschreiben, sonst gibt es dicken Ärger !!!!!!!!!!!!!!
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Auf den ersten Blick sehe ich im Wortlaut der Änderung keine größere Veränderung: das Gehalt scheint ja gleich zu bleiben, und die Stundenzahl anscheinend auch. Der Zusatz, dass Pausen bei der Berechnung der Wochenarbeitszeit unberücksichtigt bleiben, ist so zunächst vollkommen korrekt, da Pausen ja tatsächlich nicht zur Arbeitszeit gelten.
Aus der Schilderung eurer Diskussion kann ich dann herauslesen, dass deine Arbeitgeberin eventuelle Lücken nicht bezahlen möchte. Dies ist selbstverständlich nicht möglich und ohne eine ausdrückliche Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos sind dann auch immer die vereinbarten 20 Stunden zu bezahlen - ob du zu arbeiten hast oder herumstehst.
Auch ein kurzfristiges "Herumschubsen" deiner Arbeitszeit ist nicht möglich, da bei deiner Teilzeitbeschäftigung von 20 Wochenstunden auf alle Fälle das sogenannte "Teilzeit- und Befristungsgesetz" greift. Hier steht im §12 Abs. 2:
Meiner Meinung nach kannst du den Änderungsvertrag problemlos unterschreiben, da er m.E. keine wirkliche Änderung enthält. Die Probleme könnten dann tatsächlich bei der aktuellen Sichtweise deiner Arbeitgeberin später noch kommen - aber da bist du juristisch auf der sicheren Seite, gegen Willkür vorgehen zu können.
Nachdem zumindest in der aktuellen Änderung explizit deine Leitungspostition vereinbart ist, kann diese nicht einfach entzogen werden. Selbstverständlich kann auch nicht einfach ein niedrigeres Gehalt festgelegt werden. Dies müsste - sofern ihr euch nicht einigen könnt - über eine Kündigung / Änderungskündigung erneut festgelegt werden.
Ich würde dir raten, die Änderung zunächst zu unterschreiben um damit aber nur Zeit zu gewinnen, deine weiteren Schritte in Ruhe überlegen zu können. Langfristig scheint eure Beziehung doch schon zu sehr gestört zu sein, um ein gutes Arbeitsklima sicherzustellen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
So manches aus der Schilderung kann ich leider nicht ganz verstehen - beispielsweise der der §1 des BGB mit eurem Fall zu tun hat, der folgenden Wortlaut hat: "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt." :unamused:
Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
Auf den ersten Blick sehe ich im Wortlaut der Änderung keine größere Veränderung: das Gehalt scheint ja gleich zu bleiben, und die Stundenzahl anscheinend auch. Der Zusatz, dass Pausen bei der Berechnung der Wochenarbeitszeit unberücksichtigt bleiben, ist so zunächst vollkommen korrekt, da Pausen ja tatsächlich nicht zur Arbeitszeit gelten.
Aus der Schilderung eurer Diskussion kann ich dann herauslesen, dass deine Arbeitgeberin eventuelle Lücken nicht bezahlen möchte. Dies ist selbstverständlich nicht möglich und ohne eine ausdrückliche Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos sind dann auch immer die vereinbarten 20 Stunden zu bezahlen - ob du zu arbeiten hast oder herumstehst.
Auch ein kurzfristiges "Herumschubsen" deiner Arbeitszeit ist nicht möglich, da bei deiner Teilzeitbeschäftigung von 20 Wochenstunden auf alle Fälle das sogenannte "Teilzeit- und Befristungsgesetz" greift. Hier steht im §12 Abs. 2:
Meiner Meinung nach kannst du den Änderungsvertrag problemlos unterschreiben, da er m.E. keine wirkliche Änderung enthält. Die Probleme könnten dann tatsächlich bei der aktuellen Sichtweise deiner Arbeitgeberin später noch kommen - aber da bist du juristisch auf der sicheren Seite, gegen Willkür vorgehen zu können.
Nachdem zumindest in der aktuellen Änderung explizit deine Leitungspostition vereinbart ist, kann diese nicht einfach entzogen werden. Selbstverständlich kann auch nicht einfach ein niedrigeres Gehalt festgelegt werden. Dies müsste - sofern ihr euch nicht einigen könnt - über eine Kündigung / Änderungskündigung erneut festgelegt werden.
Ich würde dir raten, die Änderung zunächst zu unterschreiben um damit aber nur Zeit zu gewinnen, deine weiteren Schritte in Ruhe überlegen zu können. Langfristig scheint eure Beziehung doch schon zu sehr gestört zu sein, um ein gutes Arbeitsklima sicherzustellen.
Gruß
Nora
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asterix61 schrieb:
880 € für 20 Std., und das als leitende Logopädin????
Leider muß ich schon morgen unterschreiben und habe keine Zeit mehr !
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Schreib Dir mit wirklich 100 %iger Genauigkeit Deine Anwesenheit auf.
Hier im Forum zwar immer und immer wieder wie folgt dargestellt: Vertrag komme von vertragen, man oft genau das Gegenteil beschreibt ( sozusagen hierbei Realitätsferne pur ).
Menschlich betrachtet bräuchte man in den guten Zeiten schliesslich garkeinen überufernden Vertrag. Wenn man sich ja so gut verträgt/ versteht - ohnehin vielerlei grundsätzliche Gegebenheiten nicht per AV ausgehebelt werden können. Bei Streit ist sofort eigentlich alles strittig, je genauer geregelt, desto strittiger. Gerade auch dann, wenn der AG als Vertrags- Vollblutlaie daherkommt.
Ich denke auch, dass sich Euer Verhältnis ohnehin im letzten Fünftel bewegt. Bei ernstem Streit fällt jeglicher Vertragsinhalt bereits deshalb vollständig ins Wasser, da der nächste Tag als Frist als solide Nötigung daherkommt. Selber würd ichs in dieser Situation gelassen unterschreiben ( dürfte ohnehin von A bis Z nichtig sein ).
Von " Vertrag/ en " eigentlich rein nichts in Sicht.
Wobei selbst mit älteren Smarphones der heutige und morgige Dienstplan doch schnell geknipst ist ? So kannst Du Dich auch in 3 Jahren noch an den Tag erinnern ?
Bei für Dich evtl. sehr ernster Klärungsbedürftigkeit bzw. hier nun für Dich vielleicht nicht so sehr beruhigenden Vorschlägen hält das Intertette diverse RA- HotlineNr` n bereit. Da kostet die Minute zwar vielleicht EUR 1,80 oder dgl., aber mal 20 oder 25 EUR in Fachanwaltsberatung investiert.....? ( viele RA- Hotlines sind 24 Stunden am Start )
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webpt schrieb:
Schaffe Dir zumindest den Nachweis, dass Du genau einen Tag Zeit zugestanden erhieltest- also somit rein garkeine Prüfungs/ Überlegungsfrist.
Schreib Dir mit wirklich 100 %iger Genauigkeit Deine Anwesenheit auf.
Hier im Forum zwar immer und immer wieder wie folgt dargestellt: Vertrag komme von vertragen, man oft genau das Gegenteil beschreibt ( sozusagen hierbei Realitätsferne pur ).
Menschlich betrachtet bräuchte man in den guten Zeiten schliesslich garkeinen überufernden Vertrag. Wenn man sich ja so gut verträgt/ versteht - ohnehin vielerlei grundsätzliche Gegebenheiten nicht per AV ausgehebelt werden können. Bei Streit ist sofort eigentlich alles strittig, je genauer geregelt, desto strittiger. Gerade auch dann, wenn der AG als Vertrags- Vollblutlaie daherkommt.
Ich denke auch, dass sich Euer Verhältnis ohnehin im letzten Fünftel bewegt. Bei ernstem Streit fällt jeglicher Vertragsinhalt bereits deshalb vollständig ins Wasser, da der nächste Tag als Frist als solide Nötigung daherkommt. Selber würd ichs in dieser Situation gelassen unterschreiben ( dürfte ohnehin von A bis Z nichtig sein ).
Von " Vertrag/ en " eigentlich rein nichts in Sicht.
Wobei selbst mit älteren Smarphones der heutige und morgige Dienstplan doch schnell geknipst ist ? So kannst Du Dich auch in 3 Jahren noch an den Tag erinnern ?
Bei für Dich evtl. sehr ernster Klärungsbedürftigkeit bzw. hier nun für Dich vielleicht nicht so sehr beruhigenden Vorschlägen hält das Intertette diverse RA- HotlineNr` n bereit. Da kostet die Minute zwar vielleicht EUR 1,80 oder dgl., aber mal 20 oder 25 EUR in Fachanwaltsberatung investiert.....? ( viele RA- Hotlines sind 24 Stunden am Start )
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank erstmal !!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja so steht es schon immer in meinem Vertrag...
Leider muß ich schon morgen unterschreiben und habe keine Zeit mehr !
Das Gehalt ist definitiv unterdurchschnittlich und du kannst dich nur verbessern. Viel Glück S.
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Shakespeare schrieb:
Ich sehe das wie Nora! Das Problem wird die Auslegung sein! Also unterschreiben und dann ggf. nach was neuem suchen.
Das Gehalt ist definitiv unterdurchschnittlich und du kannst dich nur verbessern. Viel Glück S.
Bei 2 anderen AG bin ich im letzten Monat mit 200 Brutto bzw. mit 430 Brutto nach hause.
Wieder einen neuen AG suchen macht keinen Sinn, dann schon besser eine eigene Idee :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das mag alles sein, aber in meinen 8 jahren Berufserfahrung habe ich Dinger erlebt, da könnte ich echt ein Buch über die Branche schreiben.
Bei 2 anderen AG bin ich im letzten Monat mit 200 Brutto bzw. mit 430 Brutto nach hause.
Wieder einen neuen AG suchen macht keinen Sinn, dann schon besser eine eigene Idee :blush:
Heute morgen sollte ich die besagte Vertragsänderung nun doch nicht mehr unterschreiben.
Statt dessen soll ich nun doch noch die Anerkenntniserklärung für alle 5 Krankenkassenträger plötzlich unterschreiben.
Die neue Angestellte genaus so - die fachliche Leitung würde nun geteilt.
Ich unterschreibe also, dass die Heil und Hilfsmittelrichtlinien anerkannt werden.
Ich habe diese jedoch nicht einmal zu Gesicht bekommen. - Stelle also einen Blanko - Scheck aus, welcher dann strafrechtlich auf mich zurückkommen kann ????
Z.b. hat nur 1 Therapieraum 20 qm. Der andere hat lediglich 8 qm.
Hier meint sie, die Zulassung würde auf die gesmte Praxis laufen und das sei daher nicht relevant.
Außerdem bespast sie Patienten gerne mal selbst und macht ein Spiel oder liest etwas vor, wenn ich krank geschrieben war und läßt das dann unterschreiben, obwohl sie keine Logopädin ist !
Das trifft besonders auf die 2 - sprachigen Kinder zu, deren Eltern sich kaum ausdrücken können.
Kann ich dann für Derartiges zur Rechenschaft gezogen werden ?????
Sollte ich nicht unterschreiben, wird wieder mit Entzug der fachlichen Leitung und Gehaltsabzug gedroht, da sie mich dann nach hause schicken würde und mich ja nicht fürs Nichts - Tun bezahlen würde !!!! Sie wurde wieder ganz schön laut dabei !
Aber die Kassen scheint es ja auch nicht zu kümmern.Oder habt ihr schon mal gehört, dass ernsthaft eine Praxis ihre Zulassung verlor.
Es werden ja immer mehr Praxen !
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484 schrieb:
Ja habe ich selber mit erlebt. Das kann sebr wohl passieren wenn solche sachen sich dort anspielen. Ich würde die frau dran Kriegen. Warum machst du so etwas?
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Shakespeare schrieb:
Das wird ja immer doller, was du hier schilderst. Wenn es so ist, und du als fachliche Leitung hier ein Teil der Verantwortung nämlich für das "Fachliche" übernimmst, dann muss du auch mit evtl. Konsequenzen leben. Für die Betrügereien deiner Chefin wird man dich sicherlich nicht belangen können aber für das was du tust, muss du auch Verantwortung übernehmen. Im Grunde müsstest du dir jede "zweifelhafte" Anweisung schriftlich geben lassen. Ich hätte keine Lust das mit zu machen. Du stellst die Job-Situation schlechter dar, als sie ist. Es gibt auch gute Jobs, man muss nur danach suchen, Geduld haben und ggf. örtlich etwas flexibel sein. Gruß S.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ohhhh Leute...
Heute morgen sollte ich die besagte Vertragsänderung nun doch nicht mehr unterschreiben.
Statt dessen soll ich nun doch noch die Anerkenntniserklärung für alle 5 Krankenkassenträger plötzlich unterschreiben.
Die neue Angestellte genaus so - die fachliche Leitung würde nun geteilt.
Ich unterschreibe also, dass die Heil und Hilfsmittelrichtlinien anerkannt werden.
Ich habe diese jedoch nicht einmal zu Gesicht bekommen. - Stelle also einen Blanko - Scheck aus, welcher dann strafrechtlich auf mich zurückkommen kann ????
Z.b. hat nur 1 Therapieraum 20 qm. Der andere hat lediglich 8 qm.
Hier meint sie, die Zulassung würde auf die gesmte Praxis laufen und das sei daher nicht relevant.
Außerdem bespast sie Patienten gerne mal selbst und macht ein Spiel oder liest etwas vor, wenn ich krank geschrieben war und läßt das dann unterschreiben, obwohl sie keine Logopädin ist !
Das trifft besonders auf die 2 - sprachigen Kinder zu, deren Eltern sich kaum ausdrücken können.
Kann ich dann für Derartiges zur Rechenschaft gezogen werden ?????
Sollte ich nicht unterschreiben, wird wieder mit Entzug der fachlichen Leitung und Gehaltsabzug gedroht, da sie mich dann nach hause schicken würde und mich ja nicht fürs Nichts - Tun bezahlen würde !!!! Sie wurde wieder ganz schön laut dabei !
Aber die Kassen scheint es ja auch nicht zu kümmern.Oder habt ihr schon mal gehört, dass ernsthaft eine Praxis ihre Zulassung verlor.
Es werden ja immer mehr Praxen !
Naja, in den Praxen haben wir halt die freie Marktwirtschaft und Wildwest-Romantik. Sozusagen Imbissbudentarif und Gewerkschaft.
Ne "Leitungsstelle" ist das nicht und für das Geld kriegst Du auch nen Pommesjob. Und laut werden braucht da auch niemand. Und unterschreiben braucht auch niemand....
Allein schon Deine Zeit und Nerven Dich aufzuregen und diesen thread hier zu machen.... Lohnt doch nicht.
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484 schrieb:
Lsitungsjob ist das auf keinen Fall. Ich denke das deine blöde chefin nur jemanden dummes sucht den man richtig verarschen kann. Mit Erfolg.
Wieso bekommen die eigentlich bei Dir kein 14. Monatsgehalt???
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Wonderwoman schrieb:
Und denk daran... das 13. Monatsgehalt für die Reinigungskraft :stuck_out_tongue_winking_eye:
Wieso bekommen die eigentlich bei Dir kein 14. Monatsgehalt???
Witzig. Das sind doch Spaßverträge. Du arbeitest rechnerisch 88h pro Monat, verdienst dann also 10 Euro Brutto die Stunde. Da Du ca. 10 Monate im Jahr arbeitest und Deine Chefin 13 Gehälter zahlt (ich hoffe doch, dass Du ein 13.Gehalt bekommst), rechnen wir 30% drauf und es sind dann 13 Euro Brutto die Stunde. Dann noch ca. 20% Arbeitgeberanteil und Du kostest, ohne Krankheitstage einzurechnen, 15,60 Euro die Stunde. Die Reinigungsfrauen meiner Pat. in Stuttgart bekommen das Brutto die Stunde. Ohne Ausbildung, Leitungsgedöns, etc.pp.
Naja, in den Praxen haben wir halt die freie Marktwirtschaft und Wildwest-Romantik. Sozusagen Imbissbudentarif und Gewerkschaft.
Ne "Leitungsstelle" ist das nicht und für das Geld kriegst Du auch nen Pommesjob. Und laut werden braucht da auch niemand. Und unterschreiben braucht auch niemand....
Allein schon Deine Zeit und Nerven Dich aufzuregen und diesen thread hier zu machen.... Lohnt doch nicht.
Denken Sie nicht, dass ich das alles wüßte, aber es bleibt eben keine Wahl, wenn man einen Job möchte.
Nein 13. Monatsgehalt gibt es natürlich nicht - das wäre ja noch schöner.
Leider herrscht zur Sache mit den Verträgen hier wohl kein konkretes Wissen.
Das kann bedeuten, dass sie das alles so machen kann, da sich die Kassen eh nicht regen würden.
Gut, ich weiß Bescheid - der Thread kann dann geschlossen werden.
Ich werde meine Konsequenzen ziehen - aber besser nicht alles öffentlich schreiben.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Termi schrieb am 29.10.14 21:42:
Witzig. Das sind doch Spaßverträge. Du arbeitest rechnerisch 88h pro Monat, verdienst dann also 10 Euro Brutto die Stunde. Da Du ca. 10 Monate im Jahr arbeitest und Deine Chefin 13 Gehälter zahlt (ich hoffe doch, dass Du ein 13.Gehalt bekommst), rechnen wir 30% drauf und es sind dann 13 Euro Brutto die Stunde. Dann noch ca. 20% Arbeitgeberanteil und Du kostest, ohne Krankheitstage einzurechnen, 15,60 Euro die Stunde. Die Reinigungsfrauen meiner Pat. in Stuttgart bekommen das Brutto die Stunde. Ohne Ausbildung, Leitungsgedöns, etc.pp.
Naja, in den Praxen haben wir halt die freie Marktwirtschaft und Wildwest-Romantik. Sozusagen Imbissbudentarif und Gewerkschaft.
Ne "Leitungsstelle" ist das nicht und für das Geld kriegst Du auch nen Pommesjob. Und laut werden braucht da auch niemand. Und unterschreiben braucht auch niemand....
Allein schon Deine Zeit und Nerven Dich aufzuregen und diesen thread hier zu machen.... Lohnt doch nicht.
Denken Sie nicht, dass ich das alles wüßte, aber es bleibt eben keine Wahl, wenn man einen Job möchte.
Nein 13. Monatsgehalt gibt es natürlich nicht - das wäre ja noch schöner.
Leider herrscht zur Sache mit den Verträgen hier wohl kein konkretes Wissen.
Das kann bedeuten, dass sie das alles so machen kann, da sich die Kassen eh nicht regen würden.
Gut, ich weiß Bescheid - der Thread kann dann geschlossen werden.
Ich werde meine Konsequenzen ziehen - aber besser nicht alles öffentlich schreiben.
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JochenKo schrieb:
Ich hab ja keine Reinigungskraft. Fragt mal bei Euren Patienten nach, ob die ein 13. Gehalt bekommen und dann vergleicht es bitte mit der PT.
Ich denke es gibt bei den Forumsteilnehmern genug Wissen über Vertragsgestaltung, die man nutzen kann.
Ich persönlich habe etwas Schwierigkeiten Deine Anfrage und das Problem konkret zu verstehen, da die beiden Arbeitsvertragsversionen sich ja kaum unterscheiden.
Arbeitsrechtlich sind die Dinge genau definiert. Du stellst Deine Arbeitskraft und Zeit zur Verfügung, dafür erhältst Du den vereinbarten Lohn, Urlaub, etc.
Gibt es Lücken während Deiner Arbeitszeit, sind diese vom AG zu bezahlen. Der AG kann Dich aner dabei zu Arbeiten, die im Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit stehn, anweisen. Gehst Du freiwillig vor dem vertraglichen Arbeitszeitende nach Hause, weil es keine Patienten gibt, bist Du mit den Minusstunden einverstanden. Du musst aber nicht früher gehen. Das Risiko der Nichtbeschäftigung trägst nicht Du, sondern der AG. Deshalb bist Du ja angestellt als AN.
Leider verhalten sich manche Praxisinhaber so, als ob es kein Arbeitsrecht oder sowas gibt.
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JochenKo schrieb:
@anonymer Teilnehmer.
Ich denke es gibt bei den Forumsteilnehmern genug Wissen über Vertragsgestaltung, die man nutzen kann.
Ich persönlich habe etwas Schwierigkeiten Deine Anfrage und das Problem konkret zu verstehen, da die beiden Arbeitsvertragsversionen sich ja kaum unterscheiden.
Arbeitsrechtlich sind die Dinge genau definiert. Du stellst Deine Arbeitskraft und Zeit zur Verfügung, dafür erhältst Du den vereinbarten Lohn, Urlaub, etc.
Gibt es Lücken während Deiner Arbeitszeit, sind diese vom AG zu bezahlen. Der AG kann Dich aner dabei zu Arbeiten, die im Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit stehn, anweisen. Gehst Du freiwillig vor dem vertraglichen Arbeitszeitende nach Hause, weil es keine Patienten gibt, bist Du mit den Minusstunden einverstanden. Du musst aber nicht früher gehen. Das Risiko der Nichtbeschäftigung trägst nicht Du, sondern der AG. Deshalb bist Du ja angestellt als AN.
Leider verhalten sich manche Praxisinhaber so, als ob es kein Arbeitsrecht oder sowas gibt.
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JochenKo schrieb:
Witzig. Das sind doch Spaßverträge. Du arbeitest rechnerisch 88h pro Monat, verdienst dann also 10 Euro Brutto die Stunde. Da Du ca. 10 Monate im Jahr arbeitest und Deine Chefin 13 Gehälter zahlt (ich hoffe doch, dass Du ein 13.Gehalt bekommst), rechnen wir 30% drauf und es sind dann 13 Euro Brutto die Stunde. Dann noch ca. 20% Arbeitgeberanteil und Du kostest, ohne Krankheitstage einzurechnen, 15,60 Euro die Stunde. Die Reinigungsfrauen meiner Pat. in Stuttgart bekommen das Brutto die Stunde. Ohne Ausbildung, Leitungsgedöns, etc.pp.
Naja, in den Praxen haben wir halt die freie Marktwirtschaft und Wildwest-Romantik. Sozusagen Imbissbudentarif und Gewerkschaft.
Ne "Leitungsstelle" ist das nicht und für das Geld kriegst Du auch nen Pommesjob. Und laut werden braucht da auch niemand. Und unterschreiben braucht auch niemand....
Allein schon Deine Zeit und Nerven Dich aufzuregen und diesen thread hier zu machen.... Lohnt doch nicht.
Ich war nun krank geschrieben und heute wieder am Arbeitsplatz.
Von Chefin und der Berufsanfängerin wurde mir heute eine Standpauke gehalten, wie unfähig ich doch sei und dass die Patienten abwandern.
Die Berufsanfängerin wurde mal eben auf 30 Stunden und im Gehalt hoch gesetzt, obwohl sie schwanger ist.
Auf meine nochmalige Bitte nach Kündigung hieß es wieder, dass ich für meine Arbeit verantwortlich wäre und es keine Kündigung gäbe.
Morgen bin ich 4 Stunden in der Praxis und habe 0 Patienten :scream:
Und es gab eine sofortige neue Dienstanweisung wieder von mir zu unterschreiben....
....
Neue Patienten müssen den Anmeldezettel , insbesondere unter Angabe der Telefonnummer, ausfüllen und unterschreiben. Sie werden von den jeweiligen Therapeuten höflich auf die Absagepflicht von Terminen hingewiesen sowie auf die Höhe ihrer individuellen Ausfallgebühr.
....bisher wurde ich immer angeschrien, sollte ich Patienten auf deartiges hingewiesen haben.
Alle mit den Patienten ausgemachten Termine sind in den Terminplaner der Praxis sofort (ist unterstrichen - also muß ich immer rausrennen, um das einzutragen !) einzutragen. Der Terminplaner ist für alle einsehbar und dient zur Übersicht aller bestellten Patienten.
Bei Krankheit werden keine Patienten vom Privathandy angerufen und Termine abgesagt.
Dieses wird alles von der Praxis erledigt.
Patienten werden ausschließlich über die Festnetz - und Handynummern der Praxis angerufen.
Sie werden zu keinem Zeitpunkt mehr über das Privathandy angerufen. dies gilt auch in Fällen von Krankheit d.h. Termine werden stets von der Praxisnummer aus abgesagt.
Alle Patiententelefonnummern sind vom Privathandy sofort zu löschen . - ist das ok?
Die Mitnahme von Patientenakten zu Hausbesuchen ist untersagt. Sie verbleiben stets in der Praxis und sind gewissenhaft zu führen.
Die Dienstanweisungen gelten mit sofortiger Wirkung - ja wann denn sonst auch ???
Na dann - was meint ihr dazu ?
Alles korrekt oder ?
Was hat diese .... - PI denn davon, dass sie mich unbedingt zur Eigenkündigung zwingen will .
Es gibt keinen Kündigungsschutz !
Auch meine Abmahnung habe ich von einem Anwalt durchsehen lassen und er sieht diese als ungültig an !
PS - Die Anerkenntniserklärung, weshalb ich während meine Krankschreibung total Schiß hatte, war heute wieder seltsamerweise vom Tisch!
Vermutlich muß ich das morgen dann unterschreiben.
Aber in den Heil und Hilfsmittelrichtlinien werden doch sogar 10 Minuten Vor und Nachbereitungszeit zugestanden, welche ich lt. geändertem Arbeitsvertrag nun nicht mehr habe.
Chefin meinte heute, ich würde immer noch rumzicken und hätte mich in meinem "Urlaub" nicht beruhigt !
Was soll ich da noch sagen ?
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Sollte dir egal sein und betrifft dich nicht...
Auf meine nochmalige Bitte nach Kündigung hieß es wieder, dass ich für meine Arbeit verantwortlich wäre und es keine Kündigung gäbe.
Warum sollte dir gekündigt werden, wenn es doch du eigentlich selbst möchtest?
Morgen bin ich 4 Stunden in der Praxis und habe 0 Patienten
Sollte dir egal sein und betrifft dich nicht...
Und es gab eine sofortige neue Dienstanweisung wieder von mir zu unterschreiben....
Völlig korrekt...
Alle mit den Patienten ausgemachten Termine sind in den Terminplaner der Praxis sofort (ist unterstrichen - also muß ich immer rausrennen, um das einzutragen !) einzutragen. Der Terminplaner ist für alle einsehbar und dient zur Übersicht aller bestellten Patienten.
Dafür sind Terminplaner da, dass die Planung nachvollziehbar und damit vollständig ist.
Bei Krankheit werden keine Patienten vom Privathandy angerufen und Termine abgesagt. Dieses wird alles von der Praxis erledigt. Patienten werden ausschließlich über die Festnetz - und Handynummern der Praxis angerufen.
Sollte eigentlich selbstverständlich sein...
Sie werden zu keinem Zeitpunkt mehr über das Privathandy angerufen. dies gilt auch in Fällen von Krankheit d.h. Termine werden stets von der Praxisnummer aus abgesagt.
Sollte ja auch nicht die Aufgabe des Erkrankten sein...
Alle Patiententelefonnummern sind vom Privathandy sofort zu löschen . - ist das ok?
Sofern die Nummern nur aus der Tätigkeit in der Praxis bekannt sind, ist dies selbstverständlich eine korrekte Anweisung. Nur wenn darüber hinaus eine private Beziehung besteht, die über die Praxistätigkeit hinaus geht, liegt die in deinem privaten Bereich, worauf kein Einfluss genommen werden darf.
Die Mitnahme von Patientenakten zu Hausbesuchen ist untersagt. Sie verbleiben stets in der Praxis und sind gewissenhaft zu führen.
Sollte üblicherweise selbstverständlich sein!
Na dann - was meint ihr dazu ? Alles korrekt oder ?
Sieht zumindest so aus.
Was hat diese .... - PI denn davon, dass sie mich unbedingt zur Eigenkündigung zwingen will .
Hat sie das geäußert?
Chefin meinte heute, ich würde immer noch rumzicken und hätte mich in meinem "Urlaub" nicht beruhigt !
Naja: zumindest scheint auf beiden Seiten keine Liebe mehr vorhanden zu sein.
Mir ist die Vorgeschichte, so weit sie hier im Forum ausgebreitet wurde, durchaus bekannt und wie ich bereits schon geschrieben hatte, war eine ganze Menge bei eurem Arbeitsverhältnis nicht in Ordnung. Aber man merkt schon deutlich, dass von deiner Seite in jedem Handeln deiner Chefin auch in großes Mißtrauen und eine große Ablehnung vorhanden ist.
Der notwendige Weg scheint eben doch zu sein, dass du die Konsequenzen trägst und das Arbeitsverhältnis kündigst. Trotz aller Widrigkeiten sehe ich keine Zukunft und eine zu hohe psychische Belastung!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die Berufsanfängerin wurde mal eben auf 30 Stunden und im Gehalt hoch gesetzt, obwohl sie schwanger ist.
Sollte dir egal sein und betrifft dich nicht...
Auf meine nochmalige Bitte nach Kündigung hieß es wieder, dass ich für meine Arbeit verantwortlich wäre und es keine Kündigung gäbe.
Warum sollte dir gekündigt werden, wenn es doch du eigentlich selbst möchtest?
Morgen bin ich 4 Stunden in der Praxis und habe 0 Patienten
Sollte dir egal sein und betrifft dich nicht...
Und es gab eine sofortige neue Dienstanweisung wieder von mir zu unterschreiben....
Völlig korrekt...
Alle mit den Patienten ausgemachten Termine sind in den Terminplaner der Praxis sofort (ist unterstrichen - also muß ich immer rausrennen, um das einzutragen !) einzutragen. Der Terminplaner ist für alle einsehbar und dient zur Übersicht aller bestellten Patienten.
Dafür sind Terminplaner da, dass die Planung nachvollziehbar und damit vollständig ist.
Bei Krankheit werden keine Patienten vom Privathandy angerufen und Termine abgesagt. Dieses wird alles von der Praxis erledigt. Patienten werden ausschließlich über die Festnetz - und Handynummern der Praxis angerufen.
Sollte eigentlich selbstverständlich sein...
Sie werden zu keinem Zeitpunkt mehr über das Privathandy angerufen. dies gilt auch in Fällen von Krankheit d.h. Termine werden stets von der Praxisnummer aus abgesagt.
Sollte ja auch nicht die Aufgabe des Erkrankten sein...
Alle Patiententelefonnummern sind vom Privathandy sofort zu löschen . - ist das ok?
Sofern die Nummern nur aus der Tätigkeit in der Praxis bekannt sind, ist dies selbstverständlich eine korrekte Anweisung. Nur wenn darüber hinaus eine private Beziehung besteht, die über die Praxistätigkeit hinaus geht, liegt die in deinem privaten Bereich, worauf kein Einfluss genommen werden darf.
Die Mitnahme von Patientenakten zu Hausbesuchen ist untersagt. Sie verbleiben stets in der Praxis und sind gewissenhaft zu führen.
Sollte üblicherweise selbstverständlich sein!
Na dann - was meint ihr dazu ? Alles korrekt oder ?
Sieht zumindest so aus.
Was hat diese .... - PI denn davon, dass sie mich unbedingt zur Eigenkündigung zwingen will .
Hat sie das geäußert?
Chefin meinte heute, ich würde immer noch rumzicken und hätte mich in meinem "Urlaub" nicht beruhigt !
Naja: zumindest scheint auf beiden Seiten keine Liebe mehr vorhanden zu sein.
Mir ist die Vorgeschichte, so weit sie hier im Forum ausgebreitet wurde, durchaus bekannt und wie ich bereits schon geschrieben hatte, war eine ganze Menge bei eurem Arbeitsverhältnis nicht in Ordnung. Aber man merkt schon deutlich, dass von deiner Seite in jedem Handeln deiner Chefin auch in großes Mißtrauen und eine große Ablehnung vorhanden ist.
Der notwendige Weg scheint eben doch zu sein, dass du die Konsequenzen trägst und das Arbeitsverhältnis kündigst. Trotz aller Widrigkeiten sehe ich keine Zukunft und eine zu hohe psychische Belastung!
Gruß
Nora
Kann bis 6 Wochen dauern (es ist also egal ob sie oder du kündigst)
Ich verstehe dein ganzes rumgejammer nicht. "Wer sich nicht wehrt hat schon verloren."
Und wenn du keine Patienten hast, sie aber bezahlt ist es doch egal.Muß ja nicht dein Problem sein.
Hier ist doch eh keine vernünftige Basis mehr vorhanden ,also kündigen.
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eim schrieb:
Warum soll sie dir kündigen ? Wenn du zum Arbeitsamt gehst bist du erst mal gesperrt bis dann der Sachverhalt geklärt wurde wegen der Kündigung .
Kann bis 6 Wochen dauern (es ist also egal ob sie oder du kündigst)
Ich verstehe dein ganzes rumgejammer nicht. "Wer sich nicht wehrt hat schon verloren."
Und wenn du keine Patienten hast, sie aber bezahlt ist es doch egal.Muß ja nicht dein Problem sein.
Hier ist doch eh keine vernünftige Basis mehr vorhanden ,also kündigen.
Wenn du wirklich gute Infos willst, gehe lieber zum Anwalt für Arbeitsrecht, hier gibt es nur Meinungen und die sind auch nicht mmer rechtlich sicher einzustufen.
Ich selber würde eine Kündigung nur aussprechen, wenn ich eine neue Stelle in Petto hätte.
Also fang an zu suchen, dann ist das Thema mit der Sperrfrist durch.
So wie sich das Arbeitsklima anhört, mach nur noch Dienst nach Vorschrift.
Wenn du krank bist, meldest du dich krank beim chef. Der Rest kann dir egal sein.
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TheStonie schrieb:
Meine Meinung, zu deinen Fragen.
Wenn du wirklich gute Infos willst, gehe lieber zum Anwalt für Arbeitsrecht, hier gibt es nur Meinungen und die sind auch nicht mmer rechtlich sicher einzustufen.
Ich selber würde eine Kündigung nur aussprechen, wenn ich eine neue Stelle in Petto hätte.
Also fang an zu suchen, dann ist das Thema mit der Sperrfrist durch.
So wie sich das Arbeitsklima anhört, mach nur noch Dienst nach Vorschrift.
Wenn du krank bist, meldest du dich krank beim chef. Der Rest kann dir egal sein.
Meine Meinung, zu deinen Fragen.
Wenn du wirklich gute Infos willst, gehe lieber zum Anwalt für Arbeitsrecht,
war ich schon !
Heute hatte ich mir doch tatsächlich erlaubt, unter meinen Bericht die Bezeichnung "Logopädie / Klinische Lerntherapie " zu setzen, da ich diesen Abschluss vor 3 Jahren für 3500 Euro erworben hatte.
Dies wurde bei der Kontrolle des Berichtes in "Logopädien" geändert - also ich bin nun mit "ie", mache also Rechtschreibfehler bei den Ärzten :clap:
Die Bezeichnung "Klinische Lerntherapie" wurde komplett weggeändert - mir mein Abschluss durch die Arbeitgeberin , deren Neueinstellungen alle durch Steuergelder in Form von Eingliederungszuschuss gefördert werden, also aberkannt . :)
Lichtblick heute : Der Glückskeks sagt: "Achte auf neue Chancen" !
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
TheStonie schrieb am 12.11.14 17:10:
Meine Meinung, zu deinen Fragen.
Wenn du wirklich gute Infos willst, gehe lieber zum Anwalt für Arbeitsrecht,
war ich schon !
Heute hatte ich mir doch tatsächlich erlaubt, unter meinen Bericht die Bezeichnung "Logopädie / Klinische Lerntherapie " zu setzen, da ich diesen Abschluss vor 3 Jahren für 3500 Euro erworben hatte.
Dies wurde bei der Kontrolle des Berichtes in "Logopädien" geändert - also ich bin nun mit "ie", mache also Rechtschreibfehler bei den Ärzten :clap:
Die Bezeichnung "Klinische Lerntherapie" wurde komplett weggeändert - mir mein Abschluss durch die Arbeitgeberin , deren Neueinstellungen alle durch Steuergelder in Form von Eingliederungszuschuss gefördert werden, also aberkannt . :)
Lichtblick heute : Der Glückskeks sagt: "Achte auf neue Chancen" !
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DeaDia schrieb:
Da Klinische Lerntherapie nicht über die Kassen abgerechnet werden kann, wäre ich auch vorsichtig damit, dies in einem Dokument so niederzuschreiben. Dies hat nichts damit zu tun, einen Abschluss aberkannt zu bekommen, dazu bedarf es etwas mehr. Beim Lesen kommt mir so der Verdacht, dass es mit Dir auch nicht einfach sein könnte, zusammen zu arbeiten oder? Zumindest dann nicht mehr, wenn irgendwas schon mal nicht so gut läuft. Den Rechtschreibfehler kannst Du sicher korrigieren.
auf jeden fall hat die stellensuche meiner meinung nach oberste priorität, deine chefin weiss, das du gehen willst und probiert anscheinend grad die langeweiletaktik, indem sie dir keine patienten mehr gibt. da würd ich vermuten, das dann als nächstes die mobbingtaktik kommt. kündigen wird sie dir wohl nicht, sonst hätte sie es schon getan
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reima schrieb:
die andere möglichkeit wäre aushalten und schnellstmöglich was anderes suchen...was du hoffentlich eh schon tust. wie bereits erwähnt hast du bei einer selbstkündigung eine sperrfrist (ich glaube aktuell sind das drei monate). da sollten dann das alte und das neue arbeitsverhältnis schon nahtlos ineinander übergehen, sonst könnt's finanziell evtl schnell eng werden bei 880 euro brutto.
auf jeden fall hat die stellensuche meiner meinung nach oberste priorität, deine chefin weiss, das du gehen willst und probiert anscheinend grad die langeweiletaktik, indem sie dir keine patienten mehr gibt. da würd ich vermuten, das dann als nächstes die mobbingtaktik kommt. kündigen wird sie dir wohl nicht, sonst hätte sie es schon getan
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich nochmal....
Ich war nun krank geschrieben und heute wieder am Arbeitsplatz.
Von Chefin und der Berufsanfängerin wurde mir heute eine Standpauke gehalten, wie unfähig ich doch sei und dass die Patienten abwandern.
Die Berufsanfängerin wurde mal eben auf 30 Stunden und im Gehalt hoch gesetzt, obwohl sie schwanger ist.
Auf meine nochmalige Bitte nach Kündigung hieß es wieder, dass ich für meine Arbeit verantwortlich wäre und es keine Kündigung gäbe.
Morgen bin ich 4 Stunden in der Praxis und habe 0 Patienten :scream:
Und es gab eine sofortige neue Dienstanweisung wieder von mir zu unterschreiben....
....
Neue Patienten müssen den Anmeldezettel , insbesondere unter Angabe der Telefonnummer, ausfüllen und unterschreiben. Sie werden von den jeweiligen Therapeuten höflich auf die Absagepflicht von Terminen hingewiesen sowie auf die Höhe ihrer individuellen Ausfallgebühr.
....bisher wurde ich immer angeschrien, sollte ich Patienten auf deartiges hingewiesen haben.
Alle mit den Patienten ausgemachten Termine sind in den Terminplaner der Praxis sofort (ist unterstrichen - also muß ich immer rausrennen, um das einzutragen !) einzutragen. Der Terminplaner ist für alle einsehbar und dient zur Übersicht aller bestellten Patienten.
Bei Krankheit werden keine Patienten vom Privathandy angerufen und Termine abgesagt.
Dieses wird alles von der Praxis erledigt.
Patienten werden ausschließlich über die Festnetz - und Handynummern der Praxis angerufen.
Sie werden zu keinem Zeitpunkt mehr über das Privathandy angerufen. dies gilt auch in Fällen von Krankheit d.h. Termine werden stets von der Praxisnummer aus abgesagt.
Alle Patiententelefonnummern sind vom Privathandy sofort zu löschen . - ist das ok?
Die Mitnahme von Patientenakten zu Hausbesuchen ist untersagt. Sie verbleiben stets in der Praxis und sind gewissenhaft zu führen.
Die Dienstanweisungen gelten mit sofortiger Wirkung - ja wann denn sonst auch ???
Na dann - was meint ihr dazu ?
Alles korrekt oder ?
Was hat diese .... - PI denn davon, dass sie mich unbedingt zur Eigenkündigung zwingen will .
Es gibt keinen Kündigungsschutz !
Auch meine Abmahnung habe ich von einem Anwalt durchsehen lassen und er sieht diese als ungültig an !
PS - Die Anerkenntniserklärung, weshalb ich während meine Krankschreibung total Schiß hatte, war heute wieder seltsamerweise vom Tisch!
Vermutlich muß ich das morgen dann unterschreiben.
Aber in den Heil und Hilfsmittelrichtlinien werden doch sogar 10 Minuten Vor und Nachbereitungszeit zugestanden, welche ich lt. geändertem Arbeitsvertrag nun nicht mehr habe.
Chefin meinte heute, ich würde immer noch rumzicken und hätte mich in meinem "Urlaub" nicht beruhigt !
Was soll ich da noch sagen ?
Was es eigentlich sein sollte.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Wie lange ist denn die Ausbildung Klinische Lerntherapie?
Wie lange ist denn die Ausbildung Klinische Lerntherapie?
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und findet einmal monatlich am WE statt.
Sie ist für Selbstständige geeingnet, welche das zusätzlich in ihrer Praxis auf Privatrechnung anbieten möchten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ramona Völlkopf schrieb am 13.11.14 22:27:
Wie lange ist denn die Ausbildung Klinische Lerntherapie?
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und findet einmal monatlich am WE statt.
Sie ist für Selbstständige geeingnet, welche das zusätzlich in ihrer Praxis auf Privatrechnung anbieten möchten.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Danke für die Aufklärung.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
In meiner Ex - Praxis hatte hatte die Kollegin das immer unter ihren Berichten stehen und es war Werbung für die Praxis.
Was es eigentlich sein sollte.
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