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in einem sympathischen und
professionellen interdisziplinären
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folgende Mitarbeiter_in:
Physiotherapeut_in in Vollzeit
(m/w/d) mit Qualifikation in MT,
Bobath o.PNF
in unbefristeten
Arbeitsverhältnis.
Was wir bieten
- Raum ...
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(m/w/d) mit Qualifikation in MT,
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Was wir bieten
- Raum ...
(Karlsruhe/Köln 2020 – kgr) Viele Millionen Kunden der Privaten Krankenversicherungen (PKV) ächzen jedes Jahr unter den horenten Beitragserhöhungen. Nach mehreren oberlandesgerichtlichen Urteilen war es der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der entscheiden musste, ob es dabei immer mit rechten Dingen zugeht oder ob die meisten Erhöhungen nicht zulässig waren. Der BGH setzte der Diskussion am 16.12.2020 ein vorläufiges Ende und entschied: Beiträge der AXA-Versicherung, einer der größten privaten Krankenversicherung, wurden zu Unrecht erhöht. Bei den Begründungen für die Erhöhungen machte der Versicherer grobe Fehler und verstieß gegen gesetzliche Vorschriften. Die Kunden vieler Krankenversicherungen können nun mit immensen Beitragsrückzahlungen rechnen.
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Eberhard schrieb:
Erdrutsch in Karlsruhe – Sensationelles Urteil für Privatversicherte
(Karlsruhe/Köln 2020 – kgr) Viele Millionen Kunden der Privaten Krankenversicherungen (PKV) ächzen jedes Jahr unter den horenten Beitragserhöhungen. Nach mehreren oberlandesgerichtlichen Urteilen war es der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der entscheiden musste, ob es dabei immer mit rechten Dingen zugeht oder ob die meisten Erhöhungen nicht zulässig waren. Der BGH setzte der Diskussion am 16.12.2020 ein vorläufiges Ende und entschied: Beiträge der AXA-Versicherung, einer der größten privaten Krankenversicherung, wurden zu Unrecht erhöht. Bei den Begründungen für die Erhöhungen machte der Versicherer grobe Fehler und verstieß gegen gesetzliche Vorschriften. Die Kunden vieler Krankenversicherungen können nun mit immensen Beitragsrückzahlungen rechnen.
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kroetzi schrieb:
PKV Beitragserhöhung unwirksam | AKH-H Rechtsanwälte
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FFGG schrieb:
Na das warten wir erstmal ab...
Da man den Klageweg beschreiten muss vertreten die einen nur wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat die in den fraglichen Zeiträumen schon bestanden hat.
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mbone schrieb:
Hab mich bei den entsprechenden Rechtsanwälten erkundigt.
Da man den Klageweg beschreiten muss vertreten die einen nur wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat die in den fraglichen Zeiträumen schon bestanden hat.
Nach Prüfung derAnwälte und Zusage der Rechtsschutzversicherung wurde im Februar Klage eingereicht.Warten nun auf einen Gerichtstermin.
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Dieter22 schrieb:
Habe die Anwaltskanzlei kontaktiert und alle relevanten Unterlagen der letzten 10jahre eingereicht.
Nach Prüfung derAnwälte und Zusage der Rechtsschutzversicherung wurde im Februar Klage eingereicht.Warten nun auf einen Gerichtstermin.