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nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten/(-innen),
in Vollzeit oder Teilzeit.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Neben der klassischen Arbeit als
Physiotherapeut/-in in unserem
12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
Möglichkeit, dich als
Kursleiter-...
nächstmöglichen Zeitpunkt
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Ich möchte gerne in die Selbständigkeit und dabei in zwei Arztpraxen direkt arbeiten. Das Ganze wird nur auf privater Basis sein. Ist das so ohne Weiteres rechtlich möglich???
Der eine Arzt ist kassenzugelassener Allgemeinmediziner, der andere Arzt ist kassenzugelassener Zahnarzt mit jeweils vielen zusätzlichen Privatpatienten.
Vielen Dank für eure Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Leser.
Ich möchte gerne in die Selbständigkeit und dabei in zwei Arztpraxen direkt arbeiten. Das Ganze wird nur auf privater Basis sein. Ist das so ohne Weiteres rechtlich möglich???
Der eine Arzt ist kassenzugelassener Allgemeinmediziner, der andere Arzt ist kassenzugelassener Zahnarzt mit jeweils vielen zusätzlichen Privatpatienten.
Vielen Dank für eure Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was ist wenn das rezept von meinem vater stammt, kann eine private kasse da probleme machen? Vielen dank fürs anworten
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SGBV schrieb:
Das Berufsrecht ist nicht unproblematisch: Berufsordnung der Ärzte "§ 31 Unerlaubte Zuweisung Abs. (2) Sie dürfen ihren Patientinnen und Patienten nicht ohne hinreichenden Grund bestimmte Ärztinnen oder Ärzten, Apotheken, Heil- und Hilfsmittelerbringer oder sonstige Anbieter gesundheitlicher Leistungen empfehlen oder an diese verweisen." Würde mich da unbedingt anwaltlich beraten lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen (Vertragsgestaltung) diese "Zusammenarbeit" möglich ist.
Gilt dieser § 31 auch für Therapeuten?
Ich werde oft von Patienten gefragt ob ich einen guten Orthopäden, Chirurg, etc weiß: ich halte mich hier sehr zurück, bin mir auch nie sicher, wer wirklich gut ist, da ich nur wenig aus eigener Erfahrung kenne, ich verlasse mich ungern auf Patientenberichte, zumal jeder Patient / jede Beschwerdeform anders ist,
aber gesetzt den Fall ich hätte eine Empfehlung:
Dürfte ich diese dem Patienten weitergeben?
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limone schrieb:
Sorry, etwas Offtopic, aber interessiert mich brennend:
Gilt dieser § 31 auch für Therapeuten?
Ich werde oft von Patienten gefragt ob ich einen guten Orthopäden, Chirurg, etc weiß: ich halte mich hier sehr zurück, bin mir auch nie sicher, wer wirklich gut ist, da ich nur wenig aus eigener Erfahrung kenne, ich verlasse mich ungern auf Patientenberichte, zumal jeder Patient / jede Beschwerdeform anders ist,
aber gesetzt den Fall ich hätte eine Empfehlung:
Dürfte ich diese dem Patienten weitergeben?
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SGBV schrieb:
Berufsordnung der Ärzte gilt für die Ärzte. Therapeuten haben eigene Berufsordnungen. Sachlich begründete Empfehlungen sind möglich (z.B. eine bestimmte Spezialisierung), sofern man nicht durch irgend eine Art Kickback davon profitiert.
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limone schrieb:
Danke!
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Physiotherapie Conrads schrieb:
Es gibt durchaus PKV´s, die das u.U. anmahnen. In diesem Fall sollte der Vater im Vorfeld lieber sein PKV fragen.
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viento schrieb:
Ja, durchaus
Ich hatte einen Ausbildungskollegen - der wurde ärztlicherseits so gepusht, da er nun 3 Praxen in der Stadt hat.
Da fragt man sich - WER sieht den Zusammenhang nicht :tired_face:
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nadine 100 schrieb:
Hihi das ist hier doch regelmäßig der Fall.
Ich hatte einen Ausbildungskollegen - der wurde ärztlicherseits so gepusht, da er nun 3 Praxen in der Stadt hat.
Da fragt man sich - WER sieht den Zusammenhang nicht :tired_face:
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eim schrieb:
Privatpatienten kannst du selbstverständlich behandeln mit P-Rezept.Ist egal ob Arzt Kassenzulassung hat da du ja nur PP behandelst
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