Für unsere Abteilung
Physiotherapie suchen wir für den
Schwerpunkt Schmerztherapie und
ANOA am
Standort Freudenstadt zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten (m/w/d)
unbefristet, in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
Das Team der interdisziplinären
Schmerztherapie besteht aus Ärzten
(Spezielle Schmerztherapie),
Psychiater,
Psychologen, Physiotherapeuten,
Pflege, Sporttherapeuten, Ergoth...
Physiotherapie suchen wir für den
Schwerpunkt Schmerztherapie und
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ich habe mal ne dumme Frage:
Der sektorale HP wird doch abhängig vom Bundesland bzw. Gesundheitsamt unterschiedlich zuerkannt. D.h. manchmal durch Aktenlage, in manchen Regionen nur durch Überprüfung etc...
Allerdings ist der doch dann bundesweit einheitlich anerkannt oder?
Kann man dann theoretisch z.B. in NRW einen anerkannten Kurs machen mit Prüfung und dann die Zulassung in einem anderen BL beantragen?
Vielleicht eine etwas dumme Frage aber ich steig da nicht so ganz durch
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Illdisposed schrieb:
Servus
ich habe mal ne dumme Frage:
Der sektorale HP wird doch abhängig vom Bundesland bzw. Gesundheitsamt unterschiedlich zuerkannt. D.h. manchmal durch Aktenlage, in manchen Regionen nur durch Überprüfung etc...
Allerdings ist der doch dann bundesweit einheitlich anerkannt oder?
Kann man dann theoretisch z.B. in NRW einen anerkannten Kurs machen mit Prüfung und dann die Zulassung in einem anderen BL beantragen?
Vielleicht eine etwas dumme Frage aber ich steig da nicht so ganz durch
Alternative: Zweitwohnsitz in NRW und dann dort eine Zulassung beantragen.
In einem anderen thread von mir wurde aber darüber informiert, dass die Prüfung vor dem GA ganz gut machbar sein soll. Deswegen würde ichs mal so versuchen.
Bei mir war Innere Medizin ein großer Brocken.
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JochenKo schrieb:
Das ist theoretisch denkbar. Wenn Du keinen Zweitwohnsitz in z.B. NRW hast, läuft die Zulassung über Dein GA zu Hause. Und genau die müssen den Kurs anerkennen, wenn Du einen Entscheid nach Aktenlage haben möchtest. Deswegen am besten das GA mal fragen, wie sie verfahren.
Alternative: Zweitwohnsitz in NRW und dann dort eine Zulassung beantragen.
In einem anderen thread von mir wurde aber darüber informiert, dass die Prüfung vor dem GA ganz gut machbar sein soll. Deswegen würde ichs mal so versuchen.
Bei mir war Innere Medizin ein großer Brocken.
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-> Das ist falsche Terminologie. Es gibt keine Zulassung als HP. Es gibt eine Erteilung zur Ausübung der Heilkunde. Entweder generell oder sektoral.
Das HeilprG ist ein Bundesgesetz. Deshalb gilt jede Erlaubnis in ganz D. Die Durchführung der Überprüfungen ist in einer Rechtsverordnung geregelt, also Landesrecht.
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Bernie schrieb:
" läuft die Zulassung über Dein GA zu Hause."
-> Das ist falsche Terminologie. Es gibt keine Zulassung als HP. Es gibt eine Erteilung zur Ausübung der Heilkunde. Entweder generell oder sektoral.
Das HeilprG ist ein Bundesgesetz. Deshalb gilt jede Erlaubnis in ganz D. Die Durchführung der Überprüfungen ist in einer Rechtsverordnung geregelt, also Landesrecht.
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JochenKo schrieb:
Falsch würde ich nicht sagen. Ich habs halt abgekürzt. Ich meinte den Antrag auf Zulassung zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz.
das war die Antwort die ich gesucht habe...
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Illdisposed schrieb:
Danke Bernie
das war die Antwort die ich gesucht habe...
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Isabel Schneider schrieb:
Mit 2. WOHNSITZ IN NRW und Fortbildung hat der Bescheid zu sekt. HP nach Attentate bei mir geklappt. Musste mich danach nicht beim zuständigen AG melden sondern beim Referat für Gesundheit u d Umwelt. Dort wird man in deren Kartei eingetragen, das man im Gebiet praktiziert.
was setzt diese aktenlage denn voraus?
danke
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heiko Mayrock schrieb:
in welche bundesländern gibt es denn die zulassung nach aktenlage?
was setzt diese aktenlage denn voraus?
danke
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Isabel Schneider schrieb:
Schau mal rein beim Gesundheitsamt Düsseldorf oder auch München. Dort sind alle nötig en Unterlagen die man einsenden muß gut online aufgeführt. Ist viel Büro Arbeit bis man alles beieinander hat.
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Jolli42 schrieb:
Der VDB-RLP, 0263129805, kann Dir Auskünfte über alle Bundesländer geben und wann Fortbildungen stattfinden, natürlich ohne weitere amtsärztliche Überprüfung.
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eim schrieb:
Das ist eigentlich so wie mit dem Voll-HP.Wenn ich den in einem Bundesland bekommen habe und ziehe dann in ein anderes BL dann muß ich mich bei GA anmelden (mit neuer Praxis) aber nicht mehr die Prüfung machen sondern der HP wird anerkannt.
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