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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Sektoraler Heilpraktiker - Rechtssicherheit

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Sektoraler Heilpraktiker - Rechtssicherheit
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Lystric
15.10.2014 11:10
Hallo zusammen

Hat jemand einen Tipp wo man gebündelt nachlesen kann, welche Dinge zu beachten sind um als sektoraler Heilpraktiker, angestellt in einer Physiotherapiepraxis, rechtssicher Behandeln zu können?

Leider gibt es sehr unterschiedliche Informationen zu dem Thema die sich teilweise widersprechen.
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Hallo zusammen Hat jemand einen Tipp wo man gebündelt nachlesen kann, welche Dinge zu beachten sind um als sektoraler Heilpraktiker, angestellt in einer Physiotherapiepraxis, rechtssicher Behandeln zu können? Leider gibt es sehr unterschiedliche Informationen zu dem Thema die sich teilweise widersprechen.
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Lystric schrieb:

Hallo zusammen

Hat jemand einen Tipp wo man gebündelt nachlesen kann, welche Dinge zu beachten sind um als sektoraler Heilpraktiker, angestellt in einer Physiotherapiepraxis, rechtssicher Behandeln zu können?

Leider gibt es sehr unterschiedliche Informationen zu dem Thema die sich teilweise widersprechen.

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Kamja
15.10.2014 11:51
Rechtssichere Informationen bekommst Du z.B. im Fachmagazin "physiopraxis".
Ansonsten ändert sich für Dich als sectoraler HP , dass Du nicht mehr weisungsbefugt bist, selber Physiotherapeutische Verordnungen auf Privatrezept-Basis ausstellen darsft und Behandlungen nach der HP Liste abrechnen darfst.
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Rechtssichere Informationen bekommst Du z.B. im Fachmagazin "physiopraxis". Ansonsten ändert sich für Dich als sectoraler HP , dass Du nicht mehr weisungsbefugt bist, selber Physiotherapeutische Verordnungen auf Privatrezept-Basis ausstellen darsft und Behandlungen nach der HP Liste abrechnen darfst.
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Kamja schrieb:

Rechtssichere Informationen bekommst Du z.B. im Fachmagazin "physiopraxis".
Ansonsten ändert sich für Dich als sectoraler HP , dass Du nicht mehr weisungsbefugt bist, selber Physiotherapeutische Verordnungen auf Privatrezept-Basis ausstellen darsft und Behandlungen nach der HP Liste abrechnen darfst.

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H. G.
15.10.2014 15:20
Tut mir leid, aber was ist ein "sektoraler" Heilpraktiker?
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Tut mir leid, aber was ist ein "sektoraler" Heilpraktiker?
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Lystric
15.10.2014 15:24
Bitteschön hier.
Physiotherapie – Wikipedia

suche: Physiotherapie (Heilpraktikergesetz)
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Bitteschön hier. http://de.wikipedia.org/wiki/Physiotherapie suche: Physiotherapie (Heilpraktikergesetz)
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Lystric schrieb:

Bitteschön hier.
Physiotherapie – Wikipedia

suche: Physiotherapie (Heilpraktikergesetz)

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Jolli42
15.10.2014 22:57
Vielleicht kann Dir die Seite vom DPHV weiterhelfen.
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Jolli42 schrieb:

Vielleicht kann Dir die Seite vom DPHV weiterhelfen.

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Babalu
16.10.2014 08:00
Du meinst den Deutschen Physio-HP Verband ?
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Du meinst den Deutschen Physio-HP Verband ?
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Babalu schrieb:

Du meinst den Deutschen Physio-HP Verband ?

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Bernie
16.10.2014 19:56
DPHV? Das ist der Deutsche Philologen Verband...... :unamused:
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Bernie schrieb:

DPHV? Das ist der Deutsche Philologen Verband...... :unamused:

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H. G. schrieb:

Tut mir leid, aber was ist ein "sektoraler" Heilpraktiker?

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Shakespeare
17.10.2014 11:14
Die Frage ist kurz vor dem Niveau der Frage, in welchem Gesetz das geregelt wäre....
Üblicherweise muss man für den berufsspezifischen HP einen Lehrgang besuchen und ggf. eine Prüfung ablegen.
Hier sollte man dann gelernt haben, wen, was und wie man ggf. behandeln darf und wo die eigenen Grenzen sind.
Sollte man dieses nicht wissen, also nicht gelernt haben, darf man davon ausgehen, dass man vielleicht berechtigt aber keineswegs befähigt ist, Heilbehandlungen an Menschen vorzunehmen ohne HP oder Arzt zu sein. Ich empfehle dann zum eigenen Schutz und zum Schutz der Patienten, solange keine Menschen ohne ärztliche Verordnung zu behandeln, bis man dieses Wissen erworben hat.
Möglicherweise habe ich die Frage aber auch nicht richtig verstanden weil es vielleicht um mehr formale Unklarheiten ging, dann wäre eine Konkretisierung hilfreich und ich bitte die klaren und vielleicht für manchen zu harten Worte, zu entschuldigen. Gruß S.
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Die Frage ist kurz vor dem Niveau der Frage, in welchem Gesetz das geregelt wäre.... Üblicherweise muss man für den berufsspezifischen HP einen Lehrgang besuchen und ggf. eine Prüfung ablegen. Hier sollte man dann gelernt haben, wen, was und wie man ggf. behandeln darf und wo die eigenen Grenzen sind. Sollte man dieses nicht wissen, also nicht gelernt haben, darf man davon ausgehen, dass man vielleicht berechtigt aber keineswegs befähigt ist, Heilbehandlungen an Menschen vorzunehmen ohne HP oder Arzt zu sein. Ich empfehle dann zum eigenen Schutz und zum Schutz der Patienten, solange keine Menschen ohne ärztliche Verordnung zu behandeln, bis man dieses Wissen erworben hat. Möglicherweise habe ich die Frage aber auch nicht richtig verstanden weil es vielleicht um mehr formale Unklarheiten ging, dann wäre eine Konkretisierung hilfreich und ich bitte die klaren und vielleicht für manchen zu harten Worte, zu entschuldigen. Gruß S.
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Lystric
17.10.2014 21:49
Es gibt einige Beispiele, sich scheinbar widersprechender Aussagen bezüglich extra anzumeldender Räume, Empfehlung zur Abgabe von HP-leistungen ausserhalb der üblichen Praxiszeiten, Notwendigkeit eines extra Praxisschildes etc. .Solche Dinge meine ich mit Rechtssicherheit. Dankeschön an die Kollegen, die sich um Klärung bemüht haben oder noch bemühen werden.

Gruß L. (der nicht versteht weshalb sich hier jemand genötigt sieht, harte Worte zu benutzen)
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Es gibt einige Beispiele, sich scheinbar widersprechender Aussagen bezüglich extra anzumeldender Räume, Empfehlung zur Abgabe von HP-leistungen ausserhalb der üblichen Praxiszeiten, Notwendigkeit eines extra Praxisschildes etc. .Solche Dinge meine ich mit Rechtssicherheit. Dankeschön an die Kollegen, die sich um Klärung bemüht haben oder noch bemühen werden. Gruß L. (der nicht versteht weshalb sich hier jemand genötigt sieht, harte Worte zu benutzen)
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Lystric schrieb:

Es gibt einige Beispiele, sich scheinbar widersprechender Aussagen bezüglich extra anzumeldender Räume, Empfehlung zur Abgabe von HP-leistungen ausserhalb der üblichen Praxiszeiten, Notwendigkeit eines extra Praxisschildes etc. .Solche Dinge meine ich mit Rechtssicherheit. Dankeschön an die Kollegen, die sich um Klärung bemüht haben oder noch bemühen werden.

Gruß L. (der nicht versteht weshalb sich hier jemand genötigt sieht, harte Worte zu benutzen)

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Shakespeare
18.10.2014 12:39
Im ersten Beitrag schien eine komplette Unsicherheit darüber zu sein, was man als sektoraler HP darf und was nicht.
Eine solche Frage diskreditiert die gesamte Berufsgruppe, soweit sie eine sektorale Erlaubnis bekommt Patienten ohne ärztliche Diagnose zu behandeln und stellt sie als potentielle Gefahr für Patienten dar. Deshalb die klaren Worte!
Schön dass du in der Lage bist mal etwas genauer zu beschreiben, wo es für dich Unklarheiten gibt und diese nicht fachlicher Natur zu sein scheinen. Aber auch diese Fragen sind eigentlich überflüssig, wenn man verstanden hat was ein sektoraler HP für den Bereich Physiotherapie eigentlich ist und was er tun darf. Man darf nichts anderes machen darf als das, was man in seinem Beruf und in fachspezifischen Fortbildungen (MT, MLD etc.) gelernt hat, genauso wie jeder andere Physiotherapeut ohne irgendwelche HP-Scheine.
Lediglich die Behandlung von Patienten ohne ärztliche Verordnung, mit ausschließlich berufsspezifischen Behandlungskonzepten, ist nun erlaubt, wenn es erkennbar (Anamnese und physiotherapeutische Diagnostik) keine Gründe gibt, den Patienten zunächst zum Arzt zu schicken. Daraus ergibt sich schon allein gedanklich, dass hier die erwähnten räumlichen oder sonstigen Trennungen und Abgrenzungen sinnlos und mithin nicht erforderlich sind. Die Physio-Praxis bleibt so, wie sie auch ohne sekt. HP war.
Anders sieht es aus, wenn ein PT mit "Voll-HP" in einer Praxis Leistungen außerhalb der Physiotherapie anbieten möchte. Hier grenzen die Zulassungsbedingungen für PT Praxen eine "Durchmischung ein bzw. schließen diese aus. Da wird es dann komplex und die von dir erwähnten Fragen müssen geklärt werden. Jetzt etwas schlauer? Gruß S.
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Im ersten Beitrag schien eine komplette Unsicherheit darüber zu sein, was man als sektoraler HP darf und was nicht. Eine solche Frage diskreditiert die gesamte Berufsgruppe, soweit sie eine sektorale Erlaubnis bekommt Patienten ohne ärztliche Diagnose zu behandeln und stellt sie als potentielle Gefahr für Patienten dar. Deshalb die klaren Worte! Schön dass du in der Lage bist mal etwas genauer zu beschreiben, wo es für dich Unklarheiten gibt und diese nicht fachlicher Natur zu sein scheinen. Aber auch diese Fragen sind eigentlich überflüssig, wenn man verstanden hat was ein sektoraler HP für den Bereich Physiotherapie eigentlich ist und was er tun darf. Man darf nichts anderes machen darf als das, was man in seinem Beruf und in fachspezifischen Fortbildungen (MT, MLD etc.) gelernt hat, genauso wie jeder andere Physiotherapeut ohne irgendwelche HP-Scheine. Lediglich die Behandlung von Patienten ohne ärztliche Verordnung, mit ausschließlich berufsspezifischen Behandlungskonzepten, ist nun erlaubt, wenn es erkennbar (Anamnese und physiotherapeutische Diagnostik) keine Gründe gibt, den Patienten zunächst zum Arzt zu schicken. Daraus ergibt sich schon allein gedanklich, dass hier die erwähnten räumlichen oder sonstigen Trennungen und Abgrenzungen sinnlos und mithin nicht erforderlich sind. Die Physio-Praxis bleibt so, wie sie auch ohne sekt. HP war. Anders sieht es aus, wenn ein PT mit "Voll-HP" in einer Praxis Leistungen außerhalb der Physiotherapie anbieten möchte. Hier grenzen die Zulassungsbedingungen für PT Praxen eine "Durchmischung ein bzw. schließen diese aus. Da wird es dann komplex und die von dir erwähnten Fragen müssen geklärt werden. Jetzt etwas schlauer? Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Im ersten Beitrag schien eine komplette Unsicherheit darüber zu sein, was man als sektoraler HP darf und was nicht.
Eine solche Frage diskreditiert die gesamte Berufsgruppe, soweit sie eine sektorale Erlaubnis bekommt Patienten ohne ärztliche Diagnose zu behandeln und stellt sie als potentielle Gefahr für Patienten dar. Deshalb die klaren Worte!
Schön dass du in der Lage bist mal etwas genauer zu beschreiben, wo es für dich Unklarheiten gibt und diese nicht fachlicher Natur zu sein scheinen. Aber auch diese Fragen sind eigentlich überflüssig, wenn man verstanden hat was ein sektoraler HP für den Bereich Physiotherapie eigentlich ist und was er tun darf. Man darf nichts anderes machen darf als das, was man in seinem Beruf und in fachspezifischen Fortbildungen (MT, MLD etc.) gelernt hat, genauso wie jeder andere Physiotherapeut ohne irgendwelche HP-Scheine.
Lediglich die Behandlung von Patienten ohne ärztliche Verordnung, mit ausschließlich berufsspezifischen Behandlungskonzepten, ist nun erlaubt, wenn es erkennbar (Anamnese und physiotherapeutische Diagnostik) keine Gründe gibt, den Patienten zunächst zum Arzt zu schicken. Daraus ergibt sich schon allein gedanklich, dass hier die erwähnten räumlichen oder sonstigen Trennungen und Abgrenzungen sinnlos und mithin nicht erforderlich sind. Die Physio-Praxis bleibt so, wie sie auch ohne sekt. HP war.
Anders sieht es aus, wenn ein PT mit "Voll-HP" in einer Praxis Leistungen außerhalb der Physiotherapie anbieten möchte. Hier grenzen die Zulassungsbedingungen für PT Praxen eine "Durchmischung ein bzw. schließen diese aus. Da wird es dann komplex und die von dir erwähnten Fragen müssen geklärt werden. Jetzt etwas schlauer? Gruß S.

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Lystric
18.10.2014 15:46
Herzlichen Dank für die Auskunft Shakespeare. Mein Arbeitgeber legte mir vor kurzem einen Artikel aus "Der Praxiscoach" vor.
Überschrift: "Das wichtigste Knowhow, das Sie ab sofort bei Ihrer Tätigkeit als Physio-HP im Rahmen Ihrer bestehenden Praxis benötigen".

Einige Aussagen in Kurzfassung:
1.) ...wenn, dann mieten Sie komplett einen Raum in Ihrer Physiopraxis, der den Zulassungsbedingungen für die HP-Praxis entspricht. Sie treten dann in Praxisgemeinschaft mit Ihrer Physiopraxis.

Welche wären das?

2.) ....Sie richten einen separaten Raum mit der vorgeschriebenen Ausstattung dafür ein! Als sektoraler HP melden Sie diesen Raum als Niederlassung, auch beim zuständigen Gesundheitsamt an.

Bei der Prüfung meiner Unterlagen beim Gesundheitsamt zur Zulassung als sektoraler Heilpraktiker wurde die Praxis in der ich als angestellter arbeite angegeben. Ist das damit erfüllt, wenn wir einen separaten Raum zur Erbringung dieser Leistungen vorsehen?

3.)... einem Nutzungskonflikt gehen Sie dadurch aus dem Weg, indem Sie für Ihre Kassenpraxis und Ihre sektorale HP-Praxis einfach, sich nicht überschneidende Praxisöffnungszeiten festlegen.

Ein wenig realitätsfern und unpraktisch. Geht es auch anders?

Danke für die Infos dazu.

@Shakespeare solltest Du in dem Sinne eine Ansprechpartner für Rechtsfragen (Anwalt) sein, würde ich Dich ggf. auch ausserhalb des Forums gerne kontaktieren (im Rahmen einer offiziellen Beratung). Wäre das möglich?
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Herzlichen Dank für die Auskunft Shakespeare. Mein Arbeitgeber legte mir vor kurzem einen Artikel aus "Der Praxiscoach" vor. Überschrift: "Das wichtigste Knowhow, das Sie ab sofort bei Ihrer Tätigkeit als Physio-HP im Rahmen Ihrer bestehenden Praxis benötigen". Einige Aussagen in Kurzfassung: 1.) ...wenn, dann mieten Sie komplett einen Raum in Ihrer Physiopraxis, der den Zulassungsbedingungen für die HP-Praxis entspricht. Sie treten dann in Praxisgemeinschaft mit Ihrer Physiopraxis. Welche wären das? 2.) ....Sie richten einen separaten Raum mit der vorgeschriebenen Ausstattung dafür ein! Als sektoraler HP melden Sie diesen Raum als Niederlassung, auch beim zuständigen Gesundheitsamt an. Bei der Prüfung meiner Unterlagen beim Gesundheitsamt zur Zulassung als sektoraler Heilpraktiker wurde die Praxis in der ich als angestellter arbeite angegeben. Ist das damit erfüllt, wenn wir einen separaten Raum zur Erbringung dieser Leistungen vorsehen? 3.)... einem Nutzungskonflikt gehen Sie dadurch aus dem Weg, indem Sie für Ihre Kassenpraxis und Ihre sektorale HP-Praxis einfach, sich nicht überschneidende Praxisöffnungszeiten festlegen. Ein wenig realitätsfern und unpraktisch. Geht es auch anders? Danke für die Infos dazu. @Shakespeare solltest Du in dem Sinne eine Ansprechpartner für Rechtsfragen (Anwalt) sein, würde ich Dich ggf. auch ausserhalb des Forums gerne kontaktieren (im Rahmen einer offiziellen Beratung). Wäre das möglich?
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Lystric schrieb:

Herzlichen Dank für die Auskunft Shakespeare. Mein Arbeitgeber legte mir vor kurzem einen Artikel aus "Der Praxiscoach" vor.
Überschrift: "Das wichtigste Knowhow, das Sie ab sofort bei Ihrer Tätigkeit als Physio-HP im Rahmen Ihrer bestehenden Praxis benötigen".

Einige Aussagen in Kurzfassung:
1.) ...wenn, dann mieten Sie komplett einen Raum in Ihrer Physiopraxis, der den Zulassungsbedingungen für die HP-Praxis entspricht. Sie treten dann in Praxisgemeinschaft mit Ihrer Physiopraxis.

Welche wären das?

2.) ....Sie richten einen separaten Raum mit der vorgeschriebenen Ausstattung dafür ein! Als sektoraler HP melden Sie diesen Raum als Niederlassung, auch beim zuständigen Gesundheitsamt an.

Bei der Prüfung meiner Unterlagen beim Gesundheitsamt zur Zulassung als sektoraler Heilpraktiker wurde die Praxis in der ich als angestellter arbeite angegeben. Ist das damit erfüllt, wenn wir einen separaten Raum zur Erbringung dieser Leistungen vorsehen?

3.)... einem Nutzungskonflikt gehen Sie dadurch aus dem Weg, indem Sie für Ihre Kassenpraxis und Ihre sektorale HP-Praxis einfach, sich nicht überschneidende Praxisöffnungszeiten festlegen.

Ein wenig realitätsfern und unpraktisch. Geht es auch anders?

Danke für die Infos dazu.

@Shakespeare solltest Du in dem Sinne eine Ansprechpartner für Rechtsfragen (Anwalt) sein, würde ich Dich ggf. auch ausserhalb des Forums gerne kontaktieren (im Rahmen einer offiziellen Beratung). Wäre das möglich?

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Shakespeare
18.10.2014 18:33
Für mich wäre ein solcher Artikel, wenn es dann so publiziert wurde, vollkommener Unsinn. Die Arbeit als sektoraler HP ist nicht von der Arbeit als "normaler" Physio zu trennen weil sie sich fachlich überhaupt nicht unterscheidet. Man bleibt Physiotherapeut und es wäre sicherlich wenig sinnvoll eine Zusatzpraxis als Physio-HP innerhalb der Räumlichkeiten zu etablieren in dem man z.B. entsprechende Praxisschilder anbringt oder das entsprechend bewirbt. Sie ist vergleichbar mit präventiven Zusatzleistungen, Wellnessbehandlungen oder der privaten Weiterbehandlung von Patienten nach Ende einer Verordnungsserie (Heilbehandlung ohne "first-contact"), die durchaus auch im Rahmen einer Physio-Kassenpraxis durchgeführt werden kann, keinesfalls gegen die Zulassungsrichtlinien verstößt und im übrigen auch schon seit "Ewigkeiten" durchgeführt wurde. Ein Verbot in einer Kassenpraxis nebenher auch Selbstzahler-Leistungen anzubieten also private KG/KMT etc. anzubieten), gibt es m.W. bisher nicht. Nichts anderes wäre die Arbeit als Physio mit sekt. HP-Erlaubnis.
Wie schon beschrieben wäre es anders, wenn man als Voll-HP in den Räumlichkeiten einer Physio-Praxis Heilbehandlungen (z.B. Osteopathie) durchführt.
Hier hat man dann zwei Tätigkeitsfelder, die für Patienten klar erkennbar getrennt werden müssen also zwei Praxen.
Dann sind die von dir genannten Maßnahmen zwingend erforderlich um nicht die Physio-Zulassung zu gefährden.
Wie unten aufgeführt kann will und darf ich keine Rechtsberatung anbieten, die sich auf individuelle Fälle bezieht, sondern mich nur allgemein zu Rechtsfragen äußern. Ich bin auch kein Rechtsanwalt, dann würde ich ordentlich Geld verdienen. Eine Rechtsberatung kostet i.d.R. mind. 150€. Gruß S.
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Für mich wäre ein solcher Artikel, wenn es dann so publiziert wurde, vollkommener Unsinn. Die Arbeit als sektoraler HP ist nicht von der Arbeit als "normaler" Physio zu trennen weil sie sich fachlich überhaupt nicht unterscheidet. Man bleibt Physiotherapeut und es wäre sicherlich wenig sinnvoll eine Zusatzpraxis als Physio-HP innerhalb der Räumlichkeiten zu etablieren in dem man z.B. entsprechende Praxisschilder anbringt oder das entsprechend bewirbt. Sie ist vergleichbar mit präventiven Zusatzleistungen, Wellnessbehandlungen oder der privaten Weiterbehandlung von Patienten nach Ende einer Verordnungsserie (Heilbehandlung ohne "first-contact"), die durchaus auch im Rahmen einer Physio-Kassenpraxis durchgeführt werden kann, keinesfalls gegen die Zulassungsrichtlinien verstößt und im übrigen auch schon seit "Ewigkeiten" durchgeführt wurde. Ein Verbot in einer Kassenpraxis nebenher auch Selbstzahler-Leistungen anzubieten also private KG/KMT etc. anzubieten), gibt es m.W. bisher nicht. Nichts anderes wäre die Arbeit als Physio mit sekt. HP-Erlaubnis. Wie schon beschrieben wäre es anders, wenn man als Voll-HP in den Räumlichkeiten einer Physio-Praxis Heilbehandlungen (z.B. Osteopathie) durchführt. Hier hat man dann zwei Tätigkeitsfelder, die für Patienten klar erkennbar getrennt werden müssen also zwei Praxen. Dann sind die von dir genannten Maßnahmen zwingend erforderlich um nicht die Physio-Zulassung zu gefährden. Wie unten aufgeführt kann will und darf ich keine Rechtsberatung anbieten, die sich auf individuelle Fälle bezieht, sondern mich nur allgemein zu Rechtsfragen äußern. Ich bin auch kein Rechtsanwalt, dann würde ich ordentlich Geld verdienen. Eine Rechtsberatung kostet i.d.R. mind. 150€. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Für mich wäre ein solcher Artikel, wenn es dann so publiziert wurde, vollkommener Unsinn. Die Arbeit als sektoraler HP ist nicht von der Arbeit als "normaler" Physio zu trennen weil sie sich fachlich überhaupt nicht unterscheidet. Man bleibt Physiotherapeut und es wäre sicherlich wenig sinnvoll eine Zusatzpraxis als Physio-HP innerhalb der Räumlichkeiten zu etablieren in dem man z.B. entsprechende Praxisschilder anbringt oder das entsprechend bewirbt. Sie ist vergleichbar mit präventiven Zusatzleistungen, Wellnessbehandlungen oder der privaten Weiterbehandlung von Patienten nach Ende einer Verordnungsserie (Heilbehandlung ohne "first-contact"), die durchaus auch im Rahmen einer Physio-Kassenpraxis durchgeführt werden kann, keinesfalls gegen die Zulassungsrichtlinien verstößt und im übrigen auch schon seit "Ewigkeiten" durchgeführt wurde. Ein Verbot in einer Kassenpraxis nebenher auch Selbstzahler-Leistungen anzubieten also private KG/KMT etc. anzubieten), gibt es m.W. bisher nicht. Nichts anderes wäre die Arbeit als Physio mit sekt. HP-Erlaubnis.
Wie schon beschrieben wäre es anders, wenn man als Voll-HP in den Räumlichkeiten einer Physio-Praxis Heilbehandlungen (z.B. Osteopathie) durchführt.
Hier hat man dann zwei Tätigkeitsfelder, die für Patienten klar erkennbar getrennt werden müssen also zwei Praxen.
Dann sind die von dir genannten Maßnahmen zwingend erforderlich um nicht die Physio-Zulassung zu gefährden.
Wie unten aufgeführt kann will und darf ich keine Rechtsberatung anbieten, die sich auf individuelle Fälle bezieht, sondern mich nur allgemein zu Rechtsfragen äußern. Ich bin auch kein Rechtsanwalt, dann würde ich ordentlich Geld verdienen. Eine Rechtsberatung kostet i.d.R. mind. 150€. Gruß S.

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Jolli42
19.10.2014 00:49
Shakespeare, zum Glück ist es keine Rechtsberatung. Man sollte schon irgendwie ne Ahnung davon haben. Halbwissen bringt keinen weiter.
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Shakespeare, zum Glück ist es keine Rechtsberatung. Man sollte schon irgendwie ne Ahnung davon haben. Halbwissen bringt keinen weiter.
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Jolli42 schrieb:

Shakespeare, zum Glück ist es keine Rechtsberatung. Man sollte schon irgendwie ne Ahnung davon haben. Halbwissen bringt keinen weiter.

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JochenKo
22.10.2014 21:00
@Jolli42: Naja, ich würde mal behaupten, dass Halbwissen doch etwas anders aussieht. Wahrscheinlich gibts nur Wenige, die das Wissen von Shakespeare haben und dies konkret und sachlich formulieren können.
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@Jolli42: Naja, ich würde mal behaupten, dass Halbwissen doch etwas anders aussieht. Wahrscheinlich gibts nur Wenige, die das Wissen von Shakespeare haben und dies konkret und sachlich formulieren können.
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JochenKo schrieb:

@Jolli42: Naja, ich würde mal behaupten, dass Halbwissen doch etwas anders aussieht. Wahrscheinlich gibts nur Wenige, die das Wissen von Shakespeare haben und dies konkret und sachlich formulieren können.

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Shakespeare
24.10.2014 14:59
Ich bin begeistert wie klar und reduziert du es auf den Punkt bringst. :yum:, Das deutsche Rechtssystem ist für den Fragesteller eigentlich auch gar nicht zuständig, da es zur genannten Thematik bislang weder Gesetze noch klar auf diese Thematik bezogene Verordnungen oder eine Rechtsprechung gibt.
Kriterium für die Frage von getrennten oder gemeinsamen Räumlichkeiten sind einzig und allein die Zulassungskriterien.
Hier steht sinngemäß, dass die zugelassene Praxis von anderen Praxen getrennt sein soll. Die Frage ob der zugelassene Therapeut mit der Erweiterung seiner Befugnisse als sektoraler HP (oder die Beschäftigung eines Mitarbeiters mit diesen Befugnissen), damit eine andere Praxis eröffnen muss bzw. seine bisherige Zulassung gefährdet, ist dort nicht explizit beschrieben. Kann ja auch gar nicht, da es diese Situation zum Zeitpunkt dieser Vorgaben nicht gab.
Lediglich Punkt 1.2 der Zulassungsbedingungen könnte in Richtung "Probleme" hindeuten. Hier wird als nicht zulassungsfähige Berufsgruppe u.a. explizit der Heilpraktiker erwähnt. Nun stellt sich aber die Frage ob der Beruf des HP wie es ihn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertragswerkes gab, identisch oder vergleichbar mit einem PT ist der gem. gesetzlicher Zulassung weiterhin nur seinen Beruf ausübt, bei diesen aber nicht mehr auf die VO eines Arztes angewiesen ist.
Für mich sind das zwei völlig verschiedene Sachverhalte und damit letztendlich auch Berufsgruppen und die Einschränkung HP, als nicht zulassungsfähig einzustufen, gilt eben nicht automatisch für den sogenannten sektoralen HP womit auch Raumtrennung kein Thema wäre. Ohne bzw. bis zu einer weiteren und klaren Regelung oder einem belastbaren Gerichtsurteil diesbezüglich, bleibt jedes Statement zu diesem Sachverhalt egal ob von Verbänden, Juristen oder Laien wie mich, eine Interpretationssache. Hier geht es also nicht um Wissen oder Halbwissen sondern darum, wie man die Zulassungskriterien hinsichtlich der beiden "Berufsgruppen" interpretiert. Da kann es durchaus verschiedene Auslegungen geben.
Gruß S.
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Ich bin begeistert wie klar und reduziert du es auf den Punkt bringst. :yum:, Das deutsche Rechtssystem ist für den Fragesteller eigentlich auch gar nicht zuständig, da es zur genannten Thematik bislang weder Gesetze noch klar auf diese Thematik bezogene Verordnungen oder eine Rechtsprechung gibt. Kriterium für die Frage von getrennten oder gemeinsamen Räumlichkeiten sind einzig und allein die Zulassungskriterien. Hier steht sinngemäß, dass die zugelassene Praxis von anderen Praxen getrennt sein soll. Die Frage ob der zugelassene Therapeut mit der Erweiterung seiner Befugnisse als sektoraler HP (oder die Beschäftigung eines Mitarbeiters mit diesen Befugnissen), damit eine andere Praxis eröffnen muss bzw. seine bisherige Zulassung gefährdet, ist dort nicht explizit beschrieben. Kann ja auch gar nicht, da es diese Situation zum Zeitpunkt dieser Vorgaben nicht gab. Lediglich Punkt 1.2 der Zulassungsbedingungen könnte in Richtung "Probleme" hindeuten. Hier wird als nicht zulassungsfähige Berufsgruppe u.a. explizit der Heilpraktiker erwähnt. Nun stellt sich aber die Frage ob der Beruf des HP wie es ihn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertragswerkes gab, identisch oder vergleichbar mit einem PT ist der gem. gesetzlicher Zulassung weiterhin nur seinen Beruf ausübt, bei diesen aber nicht mehr auf die VO eines Arztes angewiesen ist. Für mich sind das zwei völlig verschiedene Sachverhalte und damit letztendlich auch Berufsgruppen und die Einschränkung HP, als nicht zulassungsfähig einzustufen, gilt eben nicht automatisch für den sogenannten sektoralen HP womit auch Raumtrennung kein Thema wäre. Ohne bzw. bis zu einer weiteren und klaren Regelung oder einem belastbaren Gerichtsurteil diesbezüglich, bleibt jedes Statement zu diesem Sachverhalt egal ob von Verbänden, Juristen oder Laien wie mich, eine Interpretationssache. Hier geht es also nicht um Wissen oder Halbwissen sondern darum, wie man die Zulassungskriterien hinsichtlich der beiden "Berufsgruppen" interpretiert. Da kann es durchaus verschiedene Auslegungen geben. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Ich bin begeistert wie klar und reduziert du es auf den Punkt bringst. :yum:, Das deutsche Rechtssystem ist für den Fragesteller eigentlich auch gar nicht zuständig, da es zur genannten Thematik bislang weder Gesetze noch klar auf diese Thematik bezogene Verordnungen oder eine Rechtsprechung gibt.
Kriterium für die Frage von getrennten oder gemeinsamen Räumlichkeiten sind einzig und allein die Zulassungskriterien.
Hier steht sinngemäß, dass die zugelassene Praxis von anderen Praxen getrennt sein soll. Die Frage ob der zugelassene Therapeut mit der Erweiterung seiner Befugnisse als sektoraler HP (oder die Beschäftigung eines Mitarbeiters mit diesen Befugnissen), damit eine andere Praxis eröffnen muss bzw. seine bisherige Zulassung gefährdet, ist dort nicht explizit beschrieben. Kann ja auch gar nicht, da es diese Situation zum Zeitpunkt dieser Vorgaben nicht gab.
Lediglich Punkt 1.2 der Zulassungsbedingungen könnte in Richtung "Probleme" hindeuten. Hier wird als nicht zulassungsfähige Berufsgruppe u.a. explizit der Heilpraktiker erwähnt. Nun stellt sich aber die Frage ob der Beruf des HP wie es ihn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertragswerkes gab, identisch oder vergleichbar mit einem PT ist der gem. gesetzlicher Zulassung weiterhin nur seinen Beruf ausübt, bei diesen aber nicht mehr auf die VO eines Arztes angewiesen ist.
Für mich sind das zwei völlig verschiedene Sachverhalte und damit letztendlich auch Berufsgruppen und die Einschränkung HP, als nicht zulassungsfähig einzustufen, gilt eben nicht automatisch für den sogenannten sektoralen HP womit auch Raumtrennung kein Thema wäre. Ohne bzw. bis zu einer weiteren und klaren Regelung oder einem belastbaren Gerichtsurteil diesbezüglich, bleibt jedes Statement zu diesem Sachverhalt egal ob von Verbänden, Juristen oder Laien wie mich, eine Interpretationssache. Hier geht es also nicht um Wissen oder Halbwissen sondern darum, wie man die Zulassungskriterien hinsichtlich der beiden "Berufsgruppen" interpretiert. Da kann es durchaus verschiedene Auslegungen geben.
Gruß S.

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Shakespeare schrieb:

Die Frage ist kurz vor dem Niveau der Frage, in welchem Gesetz das geregelt wäre....
Üblicherweise muss man für den berufsspezifischen HP einen Lehrgang besuchen und ggf. eine Prüfung ablegen.
Hier sollte man dann gelernt haben, wen, was und wie man ggf. behandeln darf und wo die eigenen Grenzen sind.
Sollte man dieses nicht wissen, also nicht gelernt haben, darf man davon ausgehen, dass man vielleicht berechtigt aber keineswegs befähigt ist, Heilbehandlungen an Menschen vorzunehmen ohne HP oder Arzt zu sein. Ich empfehle dann zum eigenen Schutz und zum Schutz der Patienten, solange keine Menschen ohne ärztliche Verordnung zu behandeln, bis man dieses Wissen erworben hat.
Möglicherweise habe ich die Frage aber auch nicht richtig verstanden weil es vielleicht um mehr formale Unklarheiten ging, dann wäre eine Konkretisierung hilfreich und ich bitte die klaren und vielleicht für manchen zu harten Worte, zu entschuldigen. Gruß S.

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manfred
17.10.2014 12:59
muss ich Shakespeare recht geben. So ganz kann ich die Frage nicht verstehen.
Ich lasse einen Behandlungsvertrag unterschreiben.
Vielleicht ist das mit Rechtssicherheit gemeint :tired_face:
gruß Manfred
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muss ich Shakespeare recht geben. So ganz kann ich die Frage nicht verstehen. Ich lasse einen Behandlungsvertrag unterschreiben. Vielleicht ist das mit Rechtssicherheit gemeint :tired_face: gruß Manfred
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manfred schrieb:

muss ich Shakespeare recht geben. So ganz kann ich die Frage nicht verstehen.
Ich lasse einen Behandlungsvertrag unterschreiben.
Vielleicht ist das mit Rechtssicherheit gemeint :tired_face:
gruß Manfred

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S. Stute
20.10.2014 11:22
Ich muss Shakespeare da leider auch wiedersprechen.
Hab vor kurzem meine Prüfung zum sektorealen HP abgelegt und nochmal extra einen Kurs für Abrechnungsmodalitäten besucht.
Wenn der sektorale HP den gleichen Stellenwert hätte, wie der normale PT, dann bräuchte man das ja alles nicht über sich ergehen lassen.
Du darfst als sektoraler HP eben auch über die GebüH abrechnen, genau wie der Voll-HP und deswegen musst du dich auch an die Rechtsprechung halten. Also klare Trennung von den normalen Praxisräumlichkeiten!
Kann da gerne nochmal die Paragraphen raussuchen!

VG
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• Physio-Team Hochzoll
Ich muss Shakespeare da leider auch wiedersprechen. Hab vor kurzem meine Prüfung zum sektorealen HP abgelegt und nochmal extra einen Kurs für Abrechnungsmodalitäten besucht. Wenn der sektorale HP den gleichen Stellenwert hätte, wie der normale PT, dann bräuchte man das ja alles nicht über sich ergehen lassen. Du darfst als sektoraler HP eben auch über die GebüH abrechnen, genau wie der Voll-HP und deswegen musst du dich auch an die Rechtsprechung halten. Also klare Trennung von den normalen Praxisräumlichkeiten! Kann da gerne nochmal die Paragraphen raussuchen! VG
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eim
20.10.2014 19:08
Liebe S-Stute....
Das solltest du machen !! und dann lies sie auch genau. :kissing_closed_eyes:
Die Gebüh für HP´S ist keine Rechtsverbindliche Gebührenordnung wie die der Ärzte.
Sie ist lediglich ein Instrumentan an dem man sich orientieren kann ,mit bestimmten Ziffern vorne damit die armen Angestellten der Beihilfestellen und Privatkassen es besser einsortieren können.
Wenn du die Preise der Gebüh nehmen würdest ,die dort drin stehen,die sind zum teil von 1985 und manche Behandlungen wie Krankengymnastik ,Neurobehandlung ,MLD ,Blutegelbehandlung ,Akupunktur etc.und anderes stehen gar nicht drin.
Und bevor du losschimpfst: Ich bin Voll-HP und Physio.
Mir sind weder auf Fortbildungen bezüglich der Abrechnung irgendwelche Paragraphen begegnet die mir vorschreiben nach dieser Gebüh meine Rechnungen erstellen zu müssen.
Was ist gemacht habe (da ja wie oben beschrieben die Beihilfe und PKK`s gerne Ziffern Haben wollen ) ich habe bei den Sachen die ich mache
und die drinstehen : meine eigenen Preise eingetragen und dann die Ziffern erweitert um die Sachen die nicht drinstehen und meine Preise eingetragen.
Auf meinen Rechnungen steht in Anlehnung an die Gebüh und außerdem kläre ich meine Patienten darüber auf dass es sein kann dass die Kassen nicht alles bezahlen .So steht es dann auch im Behandlungsvertrag den ich unterschreiben lasse.
Bisher haben meine Patienten ihre Rechnungen aber immer erstattet bekommen.
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Liebe S-Stute.... [u]Das solltest du machen !! und dann lies sie auch genau.[/u] :kissing_closed_eyes: Die Gebüh für HP´S ist keine Rechtsverbindliche Gebührenordnung wie die der Ärzte. Sie ist lediglich ein Instrumentan an dem man sich orientieren kann ,mit bestimmten Ziffern vorne damit die armen Angestellten der Beihilfestellen und Privatkassen es besser einsortieren können. Wenn du die Preise der Gebüh nehmen würdest ,die dort drin stehen,die sind zum teil von 1985 und manche Behandlungen wie Krankengymnastik ,Neurobehandlung ,MLD ,Blutegelbehandlung ,Akupunktur etc.und anderes stehen gar nicht drin. Und bevor du losschimpfst: Ich bin Voll-HP und Physio. Mir sind weder auf Fortbildungen bezüglich der Abrechnung irgendwelche Paragraphen begegnet die mir vorschreiben nach dieser Gebüh meine Rechnungen erstellen zu [b]müssen.[/b] Was ist gemacht habe (da ja wie oben beschrieben die Beihilfe und PKK`s gerne Ziffern Haben wollen ) ich habe bei den Sachen die ich mache und die drinstehen : meine eigenen Preise eingetragen und dann die Ziffern erweitert um die Sachen die nicht drinstehen und meine Preise eingetragen. Auf meinen Rechnungen steht in Anlehnung an die Gebüh und außerdem kläre ich meine Patienten darüber auf dass es sein kann dass die Kassen nicht alles bezahlen .So steht es dann auch im Behandlungsvertrag den ich unterschreiben lasse. Bisher haben meine Patienten ihre Rechnungen aber immer erstattet bekommen.
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eim schrieb:

Liebe S-Stute....
Das solltest du machen !! und dann lies sie auch genau. :kissing_closed_eyes:
Die Gebüh für HP´S ist keine Rechtsverbindliche Gebührenordnung wie die der Ärzte.
Sie ist lediglich ein Instrumentan an dem man sich orientieren kann ,mit bestimmten Ziffern vorne damit die armen Angestellten der Beihilfestellen und Privatkassen es besser einsortieren können.
Wenn du die Preise der Gebüh nehmen würdest ,die dort drin stehen,die sind zum teil von 1985 und manche Behandlungen wie Krankengymnastik ,Neurobehandlung ,MLD ,Blutegelbehandlung ,Akupunktur etc.und anderes stehen gar nicht drin.
Und bevor du losschimpfst: Ich bin Voll-HP und Physio.
Mir sind weder auf Fortbildungen bezüglich der Abrechnung irgendwelche Paragraphen begegnet die mir vorschreiben nach dieser Gebüh meine Rechnungen erstellen zu müssen.
Was ist gemacht habe (da ja wie oben beschrieben die Beihilfe und PKK`s gerne Ziffern Haben wollen ) ich habe bei den Sachen die ich mache
und die drinstehen : meine eigenen Preise eingetragen und dann die Ziffern erweitert um die Sachen die nicht drinstehen und meine Preise eingetragen.
Auf meinen Rechnungen steht in Anlehnung an die Gebüh und außerdem kläre ich meine Patienten darüber auf dass es sein kann dass die Kassen nicht alles bezahlen .So steht es dann auch im Behandlungsvertrag den ich unterschreiben lasse.
Bisher haben meine Patienten ihre Rechnungen aber immer erstattet bekommen.

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Lystric
20.10.2014 21:46
Hallo S.Stute

Habe gerade ein Schreiben vom VPT in der Hand (mail von heute).

Zitat: ... Kassenzugelassene Physiotherapeuten, diegleichzeitig Heilpraktiker sind, sollten nach Auffassung der meisten gesetzlichen Krankenkassen für die Heilpraktikertätigkeit gesonderte Räume (mit eigenem Eingang) vorhalten. Dies kann vom sektoralen heilpraktiker nicht mehr erwartet werden. .........(!!!!)
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Hallo S.Stute Habe gerade ein Schreiben vom VPT in der Hand (mail von heute). Zitat: ... Kassenzugelassene Physiotherapeuten, diegleichzeitig Heilpraktiker sind, sollten nach Auffassung der meisten gesetzlichen Krankenkassen für die Heilpraktikertätigkeit gesonderte Räume (mit eigenem Eingang) vorhalten. Dies kann vom sektoralen heilpraktiker nicht mehr erwartet werden. .........(!!!!)
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Lystric schrieb:

Hallo S.Stute

Habe gerade ein Schreiben vom VPT in der Hand (mail von heute).

Zitat: ... Kassenzugelassene Physiotherapeuten, diegleichzeitig Heilpraktiker sind, sollten nach Auffassung der meisten gesetzlichen Krankenkassen für die Heilpraktikertätigkeit gesonderte Räume (mit eigenem Eingang) vorhalten. Dies kann vom sektoralen heilpraktiker nicht mehr erwartet werden. .........(!!!!)

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S. Stute
21.10.2014 07:58
Guten Morgen!

@eim: ich wollte damit auch gar nicht sagen, dass man sich an die GebüH halten muss, sondern nur, dass man mit dem sektoralen HP die Möglichkeit hat darüber abzurechnen und die Patienten bekommen die Kosten für meine Behandlung höchst wahrscheinlich ersetzt. Ich bediene mich auch verschiedenster Gebührenordnungen. Und ich handhabe es genauso wie du, ich trage meine eigenen Preise ein und schreibe die Leistungsbeschreibung, meiner Leistung entsprechend um. Meine Patienten unterschreiben eine Honorarvereinbarung und ob deren Kasse nun zahlt oder nicht, ich bekomme mein Geld. Aber ich versuche es eben so zu handhaben, dass meine Patienten auch möglichst viel erstattet bekommen.
Es ging mir nur um die Räumlichkeiten, da hab ich eben gelernt, dass man das trennen muss. Aber wenn man das nicht muss, umso besser!!

@Lystric: das finde ich großartig, kann ich auch irgendwie an diese Info kommen? Steht das veröffentlicht auf der Homepage vom VPT? Konnte da auf die schnelle nichts finden.

Ich wünsche einen guten Start in den Tag!!
S.
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Guten Morgen! @eim: ich wollte damit auch gar nicht sagen, dass man sich an die GebüH halten [b]muss[/b], sondern nur, dass man mit dem sektoralen HP die Möglichkeit hat darüber abzurechnen und die Patienten bekommen die Kosten für meine Behandlung höchst wahrscheinlich ersetzt. Ich bediene mich auch verschiedenster Gebührenordnungen. Und ich handhabe es genauso wie du, ich trage meine eigenen Preise ein und schreibe die Leistungsbeschreibung, meiner Leistung entsprechend um. Meine Patienten unterschreiben eine Honorarvereinbarung und ob deren Kasse nun zahlt oder nicht, ich bekomme mein Geld. Aber ich versuche es eben so zu handhaben, dass meine Patienten auch möglichst viel erstattet bekommen. Es ging mir nur um die Räumlichkeiten, da hab ich eben gelernt, dass man das trennen muss. Aber wenn man das nicht muss, umso besser!! @Lystric: das finde ich großartig, kann ich auch irgendwie an diese Info kommen? Steht das veröffentlicht auf der Homepage vom VPT? Konnte da auf die schnelle nichts finden. Ich wünsche einen guten Start in den Tag!! S.
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S. Stute schrieb:

Guten Morgen!

@eim: ich wollte damit auch gar nicht sagen, dass man sich an die GebüH halten muss, sondern nur, dass man mit dem sektoralen HP die Möglichkeit hat darüber abzurechnen und die Patienten bekommen die Kosten für meine Behandlung höchst wahrscheinlich ersetzt. Ich bediene mich auch verschiedenster Gebührenordnungen. Und ich handhabe es genauso wie du, ich trage meine eigenen Preise ein und schreibe die Leistungsbeschreibung, meiner Leistung entsprechend um. Meine Patienten unterschreiben eine Honorarvereinbarung und ob deren Kasse nun zahlt oder nicht, ich bekomme mein Geld. Aber ich versuche es eben so zu handhaben, dass meine Patienten auch möglichst viel erstattet bekommen.
Es ging mir nur um die Räumlichkeiten, da hab ich eben gelernt, dass man das trennen muss. Aber wenn man das nicht muss, umso besser!!

@Lystric: das finde ich großartig, kann ich auch irgendwie an diese Info kommen? Steht das veröffentlicht auf der Homepage vom VPT? Konnte da auf die schnelle nichts finden.

Ich wünsche einen guten Start in den Tag!!
S.

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Lystric
22.10.2014 10:46
Wir haben das in die Praxis per Mail bekommen. Überschrift:
"Merkblatt zu den Rechten des sektoralen Heilpraktikers". Als Unterschrift "26.06.2012/Dr.B.-jh/vpt"
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Wir haben das in die Praxis per Mail bekommen. Überschrift: "Merkblatt zu den Rechten des sektoralen Heilpraktikers". Als Unterschrift "26.06.2012/Dr.B.-jh/vpt"
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Lystric schrieb:

Wir haben das in die Praxis per Mail bekommen. Überschrift:
"Merkblatt zu den Rechten des sektoralen Heilpraktikers". Als Unterschrift "26.06.2012/Dr.B.-jh/vpt"

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S. Stute schrieb:

Ich muss Shakespeare da leider auch wiedersprechen.
Hab vor kurzem meine Prüfung zum sektorealen HP abgelegt und nochmal extra einen Kurs für Abrechnungsmodalitäten besucht.
Wenn der sektorale HP den gleichen Stellenwert hätte, wie der normale PT, dann bräuchte man das ja alles nicht über sich ergehen lassen.
Du darfst als sektoraler HP eben auch über die GebüH abrechnen, genau wie der Voll-HP und deswegen musst du dich auch an die Rechtsprechung halten. Also klare Trennung von den normalen Praxisräumlichkeiten!
Kann da gerne nochmal die Paragraphen raussuchen!

VG



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