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Altersvorsorge,Mitarbeitergutschein
nach Wahl sind selbstverständlich
Wir freuen uns auf Dic...
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ich habe folgende Frage und würde gerne wie ihr das seht:
Muss ich mir vom Patienten eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben lassen bevor ich den Therapiebericht an den verordnenden Arzt schicken darf? Also wenn der Arzt das Kreuzchen bei Therapiebericht gemacht hat.
Theoretisch darf ich ja keine Patientendaten ohne Einwilligung des Patienten rausgeben.
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Warum?
A) Es steht so im Rahmenvertrag und der ist frei verfügbar.
B) Es ist medizinisch notwendig. Der Therapiebericht ist sogar Teil des Rezeptes - ohne den anzufertigen ist das Rezept nicht bestimmungsgemäß abgearbeitet.
Ich lasse gerade von der Sächsischen Datenschutzstelle prüfen ob die Unterbrechungskürzel datenschutzkonform sind.
Da sehe ich nämlich keine Notwendigkeit.
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Halbtitan schrieb:
Musst dir darüber keine Gedanken machen.
Warum?
A) Es steht so im Rahmenvertrag und der ist frei verfügbar.
B) Es ist medizinisch notwendig. Der Therapiebericht ist sogar Teil des Rezeptes - ohne den anzufertigen ist das Rezept nicht bestimmungsgemäß abgearbeitet.
Ich lasse gerade von der Sächsischen Datenschutzstelle prüfen ob die Unterbrechungskürzel datenschutzkonform sind.
Da sehe ich nämlich keine Notwendigkeit.
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Mus Musculus schrieb:
Doch, das darfst du. Schau dir mal § 203 des StGB an und davon vor allem Absatz 3.
Ein Patient muss bzw. kann nur in eine sog. unsichere Datenübermittlung zustimmen. D. h., wenn du ein Therapiebericht per E-Mail versenden möchtest, so kann bzw. muss der Patient darin zustimmen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Therapeuticus Das BSG ermächtigt und verplichtet dich zur Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern (hier: Ärzte). Dazu gehört auch das Erstellen und übermitteln von Arztberichte. Die DSGVO kennt hierfür explizit Ausnahmetatbestände.
Ein Patient muss bzw. kann nur in eine sog. unsichere Datenübermittlung zustimmen. D. h., wenn du ein Therapiebericht per E-Mail versenden möchtest, so kann bzw. muss der Patient darin zustimmen.
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hgb schrieb:
wie soll in einem Team Therapie funktionieren, wenn kein Ausstausch besteht??face_with_rolling_eyes
Und nur weil etwas notwendig, erlaubt und verpflichtend ist, wird es nicht automatisch praktiziert. Gerade bei der interdisziplinären Zusammenarbeit.
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Mus Musculus schrieb:
Nicht immer ist alles, was logisch und notwendig ist, auch erlaubt.
Und nur weil etwas notwendig, erlaubt und verpflichtend ist, wird es nicht automatisch praktiziert. Gerade bei der interdisziplinären Zusammenarbeit.
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Therapeuticus schrieb:
Hallo an alle,
ich habe folgende Frage und würde gerne wie ihr das seht:
Muss ich mir vom Patienten eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben lassen bevor ich den Therapiebericht an den verordnenden Arzt schicken darf? Also wenn der Arzt das Kreuzchen bei Therapiebericht gemacht hat.
Theoretisch darf ich ja keine Patientendaten ohne Einwilligung des Patienten rausgeben.
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Leni C. schrieb:
Auf so eine Idee bin ich noch nie gekommen . Der Arzt will einen Bericht über den Stand der Therapie haben von einem Patienten , den er zu dir geschickt hat . Wieso soll der Patient dich dafür von der Schweigepflicht entbinden ? Was anderes wäre es , wenn jemand anderes ( z.B. Versicherung ) einen Bericht will .
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Therapeuticus schrieb:
Vielen Dank für die Infos von allen. Das war hilreich
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