Motivierte Teamplayer gesucht!
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
Krankenhaus, Kindergarten, ... ist bekannt, es wird nicht weiter gearbeitet.
Heute sagte unsere Zahnarztpraxis, auch dort nur Rezeption oder nicht arbeiten.
Wie sieht es bei uns Physios aus? Mitlerweile auch freigestellt oder arbeiten bis Mutterschutz?
Grüße Micha
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micha850 schrieb:
Darf/Kann eine schwangere Mitarbeiterin weiter arbeiten?
Krankenhaus, Kindergarten, ... ist bekannt, es wird nicht weiter gearbeitet.
Heute sagte unsere Zahnarztpraxis, auch dort nur Rezeption oder nicht arbeiten.
Wie sieht es bei uns Physios aus? Mitlerweile auch freigestellt oder arbeiten bis Mutterschutz?
Grüße Micha
Nur müssen die Regeln des Mutterschutzgesetzes beachtet werden, und der Arbeitsplatz entsprechend den Vorschriften gestaltet werden.
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R.Lang schrieb:
Auch im Krankenhaus kann eine Schwangere bis zum Mutterschutz weiter arbeiten, auch als Physio.
Nur müssen die Regeln des Mutterschutzgesetzes beachtet werden, und der Arbeitsplatz entsprechend den Vorschriften gestaltet werden.
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Außerdem sollte der Betriebsarzt mit der MA über die Arbeitsbedingungen sprechen.
Es gibt das generelle und das individuelle Beschäftigungsverbot.
Google hilft !!!!!
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Ratgeber zum Thema Mutterschutz | Nds. Gewerbeaufsicht
Alles Gute!
m.
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michael933 schrieb:
Tipp: Gefährdungsanalyse machen, mit MA sprechen, gemeinsam überlegen und als Chef entscheiden.
Ratgeber zum Thema Mutterschutz | Nds. Gewerbeaufsicht
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m.
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chipchap schrieb:
Arbeitsplatzanalyse machen. Dafür gibt es Formulare vom Amt für Arbeitsschutz.
Außerdem sollte der Betriebsarzt mit der MA über die Arbeitsbedingungen sprechen.
Es gibt das generelle und das individuelle Beschäftigungsverbot.
Google hilft !!!!!
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Dorit P. schrieb:
Leider lassen sich heute fast alle Schwangeren ein Beschäftigungsverbot geben. Ich habe bis zum Mutterschutz gearbeitet, allerdings hatte ich vereinbart, keine HB mehr zu machen, da wir erstens damals alles zu Fuß gemacht haben und zweitens die Bedingungen (niedriges Sofa, Geräte mitschleppen etc. )einer Schwangeren doch meist nicht zuzumuten sind. Generell kann sie arbeiten, Mutterschutzgesetz zwecks Überstunden etc. beachten und miteinander reden, was sie sich noch zutraut. Jede Schwangerschaft ist halt anders und bei manchen geht es wirklich nicht mehr. Dann ist das Beschäftigungsverbot auch für den PI die beste ( auch finanzielle ) Lösung. Aber ein generelles Verbot wie beim Zahnarzt gibt es bei Physios nicht.
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