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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Schüler Behandlungsverweigerung von Infektpatienten

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Neues Thema
Schüler Behandlungsverweigerung von Infektpatienten
Es gibt 10 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
22.04.2013 19:05
Darf ein Schüler einer schulgeldpflichtigen Einrichtung während eines Praktikas im Krankenhaus die Behandlung eines Infektpatienten (z.B. Hep C, HIV, Encephalitis usw.) verweigern?
Da der Schüler kein Gehalt bezieht, werden keine Steuern, Versicherungen bezogen und viele noch keine andere Ausbildung vorher gemacht haben, somit auch keine Pflege/Rentenversicherung haben. Übernimmt die BG die Kosten auch wenn der Schüler nach der Ausbildung erst erkrankt (möglich durch lange Inkubationszeiten)?
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Darf ein Schüler einer schulgeldpflichtigen Einrichtung während eines Praktikas im Krankenhaus die Behandlung eines Infektpatienten (z.B. Hep C, HIV, Encephalitis usw.) verweigern? Da der Schüler kein Gehalt bezieht, werden keine Steuern, Versicherungen bezogen und viele noch keine andere Ausbildung vorher gemacht haben, somit auch keine Pflege/Rentenversicherung haben. Übernimmt die BG die Kosten auch wenn der Schüler nach der Ausbildung erst erkrankt (möglich durch lange Inkubationszeiten)?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Darf ein Schüler einer schulgeldpflichtigen Einrichtung während eines Praktikas im Krankenhaus die Behandlung eines Infektpatienten (z.B. Hep C, HIV, Encephalitis usw.) verweigern?
Da der Schüler kein Gehalt bezieht, werden keine Steuern, Versicherungen bezogen und viele noch keine andere Ausbildung vorher gemacht haben, somit auch keine Pflege/Rentenversicherung haben. Übernimmt die BG die Kosten auch wenn der Schüler nach der Ausbildung erst erkrankt (möglich durch lange Inkubationszeiten)?

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Jutta B
22.04.2013 21:27
Die Frage kann ich leider nicht beantworten......frage mich aber wie man sich bei der physiotherapeutischen Behandlung mit Hep C oder HIV infizieren will ???
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Die Frage kann ich leider nicht beantworten......frage mich aber wie man sich bei der physiotherapeutischen Behandlung mit Hep C oder HIV infizieren will ???
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mia73
22.04.2013 22:24
Hi, als Praktikant ist man über die Schule versichert. Hatte einen Pat. in meiner Ausbildung mit offener TBC, stellte sich aber erst später raus. Ich musste anschließend zu Diagnostik. Hatte mich aber GsD nicht infiziert.

Ich würde den Schüler über Infektionsgefahr, Postexpositionsprophylaxe und Schutzmaßnahmen aufklären. Außerdem kann jeder Pat. potenziell HIV oder HepC haben, man weiß es nur nicht.
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Hi, als Praktikant ist man über die Schule versichert. Hatte einen Pat. in meiner Ausbildung mit offener TBC, stellte sich aber erst später raus. Ich musste anschließend zu Diagnostik. Hatte mich aber GsD nicht infiziert. Ich würde den Schüler über Infektionsgefahr, Postexpositionsprophylaxe und Schutzmaßnahmen aufklären. Außerdem kann jeder Pat. potenziell HIV oder HepC haben, man weiß es nur nicht.
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mia73 schrieb:

Hi, als Praktikant ist man über die Schule versichert. Hatte einen Pat. in meiner Ausbildung mit offener TBC, stellte sich aber erst später raus. Ich musste anschließend zu Diagnostik. Hatte mich aber GsD nicht infiziert.

Ich würde den Schüler über Infektionsgefahr, Postexpositionsprophylaxe und Schutzmaßnahmen aufklären. Außerdem kann jeder Pat. potenziell HIV oder HepC haben, man weiß es nur nicht.

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Pinguin0205
22.04.2013 22:43
Ja das darf sie. Unsere Schule hat und darüber aufgeklärt das wir solche pat. Ablehen können.
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Ja das darf sie. Unsere Schule hat und darüber aufgeklärt das wir solche pat. Ablehen können.
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Pinguin0205 schrieb:

Ja das darf sie. Unsere Schule hat und darüber aufgeklärt das wir solche pat. Ablehen können.

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Jutta B schrieb:

Die Frage kann ich leider nicht beantworten......frage mich aber wie man sich bei der physiotherapeutischen Behandlung mit Hep C oder HIV infizieren will ???

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heiko417
22.04.2013 22:49
Schüler ist über die Schule versichert.

Ich würde mit dem Praktikumsbetreuer reden und alles erklären. Eine Möglichkeit ist ein Patiententausch mit einem festangestellten PT. Ein guter Betreuer sollte Verständnis haben.
Am Anfang hat ein Schüler andere Probleme (Kommunikation, Befundung + Behandlung der Patienten, ...). Kann verstehen wenn man sich bei Patienten nicht wohl fühlt die eine Infektionskrankheit haben.

Muß der Schüler trotzdem ran > Rücksprache mit der Schule.

Bleibt auch dies erfolglos informieren über die Krankheit.
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Schüler ist über die Schule versichert. Ich würde mit dem Praktikumsbetreuer reden und alles erklären. Eine Möglichkeit ist ein Patiententausch mit einem festangestellten PT. Ein guter Betreuer sollte Verständnis haben. Am Anfang hat ein Schüler andere Probleme (Kommunikation, Befundung + Behandlung der Patienten, ...). Kann verstehen wenn man sich bei Patienten nicht wohl fühlt die eine Infektionskrankheit haben. Muß der Schüler trotzdem ran > Rücksprache mit der Schule. Bleibt auch dies erfolglos informieren über die Krankheit.
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Papa Alpaka
23.04.2013 06:53
Lange Antwort; Kurzfassung unten:

Ich kann die Sorge des Schülers nachvollziehen; ich habe es während meiner Ausbildung auf zweierlei wegen gehandhabt:

(1) Mit dem Betreuer reden. "Patienten zurückgeben" bzw. "tauschen" war in der Regel kein Problem.

(2) Mit dem Betreuer reden. Patienten tauschen bei denen ich keine ausreichende (GKV) oder gute (PKV) Behandlung sicherstellen konnte ist auch im Interesse der Einrichtung die das Praktikum anbietet.
--Praktikanten dürfen nicht genutzt werden um ein potentielles Infektionsrisiko, egal wie wahrscheinlich, von Angestellten auf Schüler abzuwälzen. Ich habe keine Ahnung von der rechtlichen Situation, menschlich wäre das unter aller Sau--

(3) Mit der Schulleitung reden. Laut Ausbildungsvertrag war ich in Konfliktsituationen im Zweifel an die Anweisung der Schulleitung gebunden; diese lehnte die Behandlung potentiell infektiöser Patienten regelmäßig ab ("Dann fällt der Schüler min. eine Woche im Unterricht oder Praktikum aus - Lernziel gefährdet, also keine Behandlung").

(4) Wenn nichts anderes geholfen hat habe ich die Behandlung offen abgelehnt ("Ich bezahle umgerechnet €528/Monat für diese Ausbildung, hier bekomme ich einzig die Gelegenheit Erfahrung zu sammeln. Diese Erfahrung möchte ich begründet nicht haben. Da ich in vertraglicher Beziehung zur Schule, nicht zum Krankenhaus, stehe halte ich mich an die Weisung der Schule und befürchte keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen. Hier ist der Anforderungsschein, sehen Sie zu das Sie jemanden findet der diesen Patienten behandelt, ich tu's nicht.")
...ist zwar nicht die feine Art, funktioniert aber auch. Mein Praktikumsbetreuer war entsprechend stinkig, der leitende Physiotherapeut tags drauf hat's aber verstanden und mir für später einen Job angeboten...

Kurze und knappe Antwort: Ich habe keine Ahnung ob ein Schüler eine Behandlung ablehnen (rechtlich) _darf_. Menschlich finde ich es durchaus angemessen, potentiell infektiöse Patienten nicht von Schülern behandeln zu lassen bzw. den Schülern selbst die Entscheidung zu überlassen ob sie möchten oder nicht. Ein Ausfall während der Ausbildung führt zu versäumtem Unterricht, folglich zu fehlendem Prüfungswissen, folglich zu einer schlechteren Chance auf dem Arbeitsmarkt; ganz abgesehen davon, das Schüler möglicherweise mehr Scherereien haben um einen möglichen Versicherungsanspruch durchzusetzen.
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Lange Antwort; Kurzfassung unten: Ich kann die Sorge des Schülers nachvollziehen; ich habe es während meiner Ausbildung auf zweierlei wegen gehandhabt: (1) Mit dem Betreuer reden. "Patienten zurückgeben" bzw. "tauschen" war in der Regel kein Problem. (2) Mit dem Betreuer reden. Patienten tauschen bei denen ich keine ausreichende (GKV) oder gute (PKV) Behandlung sicherstellen konnte ist auch im Interesse der Einrichtung die das Praktikum anbietet. --Praktikanten dürfen nicht genutzt werden um ein potentielles Infektionsrisiko, egal wie wahrscheinlich, von Angestellten auf Schüler abzuwälzen. Ich habe keine Ahnung von der rechtlichen Situation, menschlich wäre das unter aller Sau-- (3) Mit der Schulleitung reden. Laut Ausbildungsvertrag war ich in Konfliktsituationen im Zweifel an die Anweisung der Schulleitung gebunden; diese lehnte die Behandlung potentiell infektiöser Patienten regelmäßig ab ("Dann fällt der Schüler min. eine Woche im Unterricht oder Praktikum aus - Lernziel gefährdet, also keine Behandlung"). (4) Wenn nichts anderes geholfen hat habe ich die Behandlung offen abgelehnt ("Ich bezahle umgerechnet €528/Monat für diese Ausbildung, hier bekomme ich einzig die Gelegenheit Erfahrung zu sammeln. Diese Erfahrung möchte ich begründet nicht haben. Da ich in vertraglicher Beziehung zur Schule, nicht zum Krankenhaus, stehe halte ich mich an die Weisung der Schule und befürchte keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen. Hier ist der Anforderungsschein, sehen Sie zu das Sie jemanden findet der diesen Patienten behandelt, ich tu's nicht.") ...ist zwar nicht die feine Art, funktioniert aber auch. Mein Praktikumsbetreuer war entsprechend stinkig, der leitende Physiotherapeut tags drauf hat's aber verstanden und mir für später einen Job angeboten... Kurze und knappe Antwort: Ich habe keine Ahnung ob ein Schüler eine Behandlung ablehnen (rechtlich) _darf_. Menschlich finde ich es durchaus angemessen, potentiell infektiöse Patienten nicht von Schülern behandeln zu lassen bzw. den Schülern selbst die Entscheidung zu überlassen ob sie möchten oder nicht. Ein Ausfall während der Ausbildung führt zu versäumtem Unterricht, folglich zu fehlendem Prüfungswissen, folglich zu einer schlechteren Chance auf dem Arbeitsmarkt; ganz abgesehen davon, das Schüler möglicherweise mehr Scherereien haben um einen möglichen Versicherungsanspruch durchzusetzen.
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Papa Alpaka schrieb:

Lange Antwort; Kurzfassung unten:

Ich kann die Sorge des Schülers nachvollziehen; ich habe es während meiner Ausbildung auf zweierlei wegen gehandhabt:

(1) Mit dem Betreuer reden. "Patienten zurückgeben" bzw. "tauschen" war in der Regel kein Problem.

(2) Mit dem Betreuer reden. Patienten tauschen bei denen ich keine ausreichende (GKV) oder gute (PKV) Behandlung sicherstellen konnte ist auch im Interesse der Einrichtung die das Praktikum anbietet.
--Praktikanten dürfen nicht genutzt werden um ein potentielles Infektionsrisiko, egal wie wahrscheinlich, von Angestellten auf Schüler abzuwälzen. Ich habe keine Ahnung von der rechtlichen Situation, menschlich wäre das unter aller Sau--

(3) Mit der Schulleitung reden. Laut Ausbildungsvertrag war ich in Konfliktsituationen im Zweifel an die Anweisung der Schulleitung gebunden; diese lehnte die Behandlung potentiell infektiöser Patienten regelmäßig ab ("Dann fällt der Schüler min. eine Woche im Unterricht oder Praktikum aus - Lernziel gefährdet, also keine Behandlung").

(4) Wenn nichts anderes geholfen hat habe ich die Behandlung offen abgelehnt ("Ich bezahle umgerechnet €528/Monat für diese Ausbildung, hier bekomme ich einzig die Gelegenheit Erfahrung zu sammeln. Diese Erfahrung möchte ich begründet nicht haben. Da ich in vertraglicher Beziehung zur Schule, nicht zum Krankenhaus, stehe halte ich mich an die Weisung der Schule und befürchte keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen. Hier ist der Anforderungsschein, sehen Sie zu das Sie jemanden findet der diesen Patienten behandelt, ich tu's nicht.")
...ist zwar nicht die feine Art, funktioniert aber auch. Mein Praktikumsbetreuer war entsprechend stinkig, der leitende Physiotherapeut tags drauf hat's aber verstanden und mir für später einen Job angeboten...

Kurze und knappe Antwort: Ich habe keine Ahnung ob ein Schüler eine Behandlung ablehnen (rechtlich) _darf_. Menschlich finde ich es durchaus angemessen, potentiell infektiöse Patienten nicht von Schülern behandeln zu lassen bzw. den Schülern selbst die Entscheidung zu überlassen ob sie möchten oder nicht. Ein Ausfall während der Ausbildung führt zu versäumtem Unterricht, folglich zu fehlendem Prüfungswissen, folglich zu einer schlechteren Chance auf dem Arbeitsmarkt; ganz abgesehen davon, das Schüler möglicherweise mehr Scherereien haben um einen möglichen Versicherungsanspruch durchzusetzen.

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Helmut Fromberger
23.04.2013 12:37
Papa Alpaka schrieb:

> Kurze und knappe Antwort: Ich habe keine Ahnung ob ein Schüler
> eine Behandlung ablehnen (rechtlich) _darf_. Menschlich finde
> ich es durchaus angemessen, potentiell infektiöse Patienten
> nicht von Schülern behandeln zu lassen bzw. den Schülern selbst
> die Entscheidung zu überlassen ob sie möchten oder nicht. Ein
> Ausfall während der Ausbildung führt zu versäumtem Unterricht,
> folglich zu fehlendem Prüfungswissen, folglich zu einer
> schlechteren Chance auf dem Arbeitsmarkt; ganz abgesehen davon,
> das Schüler möglicherweise mehr Scherereien haben um einen
> möglichen Versicherungsanspruch durchzusetzen.

Worst case: Er hat durch eine Erkrankung die er sich im Praktikum eingefangen hat dann soviel Ausfallzeit, dass er nicht zur Prüfung zugelassen wird.

Ja, er kann/darf jederzeit die Behandlung verweigern.

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Papa Alpaka schrieb: > Kurze und knappe Antwort: Ich habe keine Ahnung ob ein Schüler > eine Behandlung ablehnen (rechtlich) _darf_. Menschlich finde > ich es durchaus angemessen, potentiell infektiöse Patienten > nicht von Schülern behandeln zu lassen bzw. den Schülern selbst > die Entscheidung zu überlassen ob sie möchten oder nicht. Ein > Ausfall während der Ausbildung führt zu versäumtem Unterricht, > folglich zu fehlendem Prüfungswissen, folglich zu einer > schlechteren Chance auf dem Arbeitsmarkt; ganz abgesehen davon, > das Schüler möglicherweise mehr Scherereien haben um einen > möglichen Versicherungsanspruch durchzusetzen. Worst case: Er hat durch eine Erkrankung die er sich im Praktikum eingefangen hat dann soviel Ausfallzeit, dass er nicht zur Prüfung zugelassen wird. Ja, er kann/darf jederzeit die Behandlung verweigern.
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Helmut Fromberger schrieb:

Papa Alpaka schrieb:

> Kurze und knappe Antwort: Ich habe keine Ahnung ob ein Schüler
> eine Behandlung ablehnen (rechtlich) _darf_. Menschlich finde
> ich es durchaus angemessen, potentiell infektiöse Patienten
> nicht von Schülern behandeln zu lassen bzw. den Schülern selbst
> die Entscheidung zu überlassen ob sie möchten oder nicht. Ein
> Ausfall während der Ausbildung führt zu versäumtem Unterricht,
> folglich zu fehlendem Prüfungswissen, folglich zu einer
> schlechteren Chance auf dem Arbeitsmarkt; ganz abgesehen davon,
> das Schüler möglicherweise mehr Scherereien haben um einen
> möglichen Versicherungsanspruch durchzusetzen.

Worst case: Er hat durch eine Erkrankung die er sich im Praktikum eingefangen hat dann soviel Ausfallzeit, dass er nicht zur Prüfung zugelassen wird.

Ja, er kann/darf jederzeit die Behandlung verweigern.

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heiko417 schrieb:

Schüler ist über die Schule versichert.

Ich würde mit dem Praktikumsbetreuer reden und alles erklären. Eine Möglichkeit ist ein Patiententausch mit einem festangestellten PT. Ein guter Betreuer sollte Verständnis haben.
Am Anfang hat ein Schüler andere Probleme (Kommunikation, Befundung + Behandlung der Patienten, ...). Kann verstehen wenn man sich bei Patienten nicht wohl fühlt die eine Infektionskrankheit haben.

Muß der Schüler trotzdem ran > Rücksprache mit der Schule.

Bleibt auch dies erfolglos informieren über die Krankheit.

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bernd221
23.04.2013 07:26
Hallo mab,

Schüler und Therapeuten DÜRFEN Behandlungen/ Patienten verweigern.

Aber Ärzte dürfen dieses NICHT !
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• Pinguin0205
Hallo mab, Schüler und Therapeuten DÜRFEN Behandlungen/ Patienten verweigern. Aber Ärzte dürfen dieses NICHT !
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bernd221 schrieb:

Hallo mab,

Schüler und Therapeuten DÜRFEN Behandlungen/ Patienten verweigern.

Aber Ärzte dürfen dieses NICHT !

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sylvia Hülswittmelina58
23.04.2013 15:52
hallo mab,
in unserem KH behandeln Schüler grundsätzlich keine ISO / Infekt /oder Intensiv Patienten.
An Bernd : im KH dürfen wir Physios keine Patienten ablehnen.....man kann sich gegen jede Infektion entsprechend schützen, einer Behandlung steht also nichts im Wege.
LG
Sylvia
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hallo mab, in unserem KH behandeln Schüler grundsätzlich keine ISO / Infekt /oder Intensiv Patienten. An Bernd : im KH dürfen wir Physios keine Patienten ablehnen.....man kann sich gegen jede Infektion entsprechend schützen, einer Behandlung steht also nichts im Wege. LG Sylvia
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Muskelfreak
29.04.2013 14:29
Wenn man als Schüler etwas von Infektionskrankheiten und Desinfektion selbiger gelernt hat, dürfte es kein Problem sein damit umzugehen. Bei Schülerinnen mit gravidem Uterus sieht es anders aus.
Es sollten aber die Lehrkräfte untersuchen ob der Schüler sich Profilierungsneurosen und ähnliches hingibt. Solche "Pfeifen" habe ich in meiner Tätigkeit in den verschiedenen Facetten meiner Laufbahn immer wieder erlebt. Man benötigt sie nicht.
nec laudibus, nec timore

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Wenn man als Schüler etwas von Infektionskrankheiten und Desinfektion selbiger gelernt hat, dürfte es kein Problem sein damit umzugehen. Bei Schülerinnen mit gravidem Uterus sieht es anders aus. Es sollten aber die Lehrkräfte untersuchen ob der Schüler sich Profilierungsneurosen und ähnliches hingibt. Solche "Pfeifen" habe ich in meiner Tätigkeit in den verschiedenen Facetten meiner Laufbahn immer wieder erlebt. Man benötigt sie nicht. nec laudibus, nec timore
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Muskelfreak schrieb:

Wenn man als Schüler etwas von Infektionskrankheiten und Desinfektion selbiger gelernt hat, dürfte es kein Problem sein damit umzugehen. Bei Schülerinnen mit gravidem Uterus sieht es anders aus.
Es sollten aber die Lehrkräfte untersuchen ob der Schüler sich Profilierungsneurosen und ähnliches hingibt. Solche "Pfeifen" habe ich in meiner Tätigkeit in den verschiedenen Facetten meiner Laufbahn immer wieder erlebt. Man benötigt sie nicht.
nec laudibus, nec timore

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sylvia Hülswittmelina58 schrieb:

hallo mab,
in unserem KH behandeln Schüler grundsätzlich keine ISO / Infekt /oder Intensiv Patienten.
An Bernd : im KH dürfen wir Physios keine Patienten ablehnen.....man kann sich gegen jede Infektion entsprechend schützen, einer Behandlung steht also nichts im Wege.
LG
Sylvia



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