Mein Team und ich suchen zum
nächstmöglichen Termin DICH !
Die Arbeit bei uns ist extrem
abwechslungsreich, da wir eine
kleine Praxis mit familiärer
Atmosphäre und entsprechend
ruhigem Ablauf haben - aber auch
eine moderne große zweite Praxis
mit Selbstzahlerbereich und MTT-
Bereich vorweisen können. Dort
treffen sich auch wöchentlich alle
Therapeuten und Rezeptionskräfte
zur internen Besprechung und
Fortbildung.
Wir bieten
- ein wirklich tolles Team
- überdurchschnittliches Ge...
nächstmöglichen Termin DICH !
Die Arbeit bei uns ist extrem
abwechslungsreich, da wir eine
kleine Praxis mit familiärer
Atmosphäre und entsprechend
ruhigem Ablauf haben - aber auch
eine moderne große zweite Praxis
mit Selbstzahlerbereich und MTT-
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der Beitragsservice hat mich jetzt schon 2 x angeschrieben, sie wollen zu gerne den Rundfunkbeitrag von mir kassieren.
Den will ich aber partout nicht bezahlen!
Mein erstes Schreiben vom August 2013:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist eine bodenlose Unverschämtheit, dass ich für meine Praxis, in der sich weder ein TV, weder ein Radio, noch ein Computer befindet, nun Rundfunkbeiträge bezahlen soll. Auch habe ich weder ein Kfz, noch ein Smartphone.
Wo gibt es das denn, dass man für nicht in Anspruch genommene Leistungen zahlen muss?
Sollte es sich tatsächlich so verhalten, dass ich ohne Nutzung Ihrer Leistungen beitragspflichtig bin, bitte ich um Zusendung der entsprechenden Rechtsgrundlage und um Zusendung eines Antwortbogens. Der mir heute zugesandte ist aus Ärger im Müll gelandet.
Würden mir für die Beiträge – falls ich sie denn tatsächlich zahlen müsste – denn auch Rechnungen zugesandt, die ich dann zumindest von der Steuer absetzen könnte?
Daraufhin kam ein Formschreiben zurück, bla, bla, bla. Keine inhaltlich relavanten Infos.
Mein zweites Schreiben vom November 2013:
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.10.2013.
Ich werde auf keinen Fall für meine Praxis Rundfunkgebühren bezahlen, da sich in meiner Praxis weder ein TV, noch ein Radio, noch ein Computer befindet. Auch habe ich weder ein Kfz, noch ein Smartphone.
Inzwischen habe ich mich kundig gemacht, und ich werde im Falle eines Beitragsbescheides Widerspruch einlegen.
Jetzt schreiben die zurück, wenn nach 4 Woche keine Antwort von mir vorliegt, sie mich ab 1.1.14 in der Staffel 1 anmelden werden.
Was ist Staffel 1?
Wer hat selbiges Problem wie ich?
Was kann man tun?
Wenn die mich jetzt in Staffel 1 anmelden, gibt es da irgendein Schreiben, gegen das man Einspruch erheben kann?
Gibt es schon Klagen gegen die Rundfunkgebühr? Habe bisher nichts neues im Netz gefunden.
Bin sehr dankbar für Antworten!
Mir geht es in erster Linie gar nicht mal um das Geld, mir geht es vor allem ums Prinzip. Ich bin verantwortungsvoller Arbeitgeber, arbeite wie verrückt, zahle Unmengen an Steuern. Da sehe ich es einfach nicht ein noch weiter ausgebeutet zu werden.
:rage: :rage: :rage: :rage:
Gruß und schöne Feiertage :blush:
Monique
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Problem beschreiben
M0nique schrieb:
Hallo Forum,
der Beitragsservice hat mich jetzt schon 2 x angeschrieben, sie wollen zu gerne den Rundfunkbeitrag von mir kassieren.
Den will ich aber partout nicht bezahlen!
Mein erstes Schreiben vom August 2013:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist eine bodenlose Unverschämtheit, dass ich für meine Praxis, in der sich weder ein TV, weder ein Radio, noch ein Computer befindet, nun Rundfunkbeiträge bezahlen soll. Auch habe ich weder ein Kfz, noch ein Smartphone.
Wo gibt es das denn, dass man für nicht in Anspruch genommene Leistungen zahlen muss?
Sollte es sich tatsächlich so verhalten, dass ich ohne Nutzung Ihrer Leistungen beitragspflichtig bin, bitte ich um Zusendung der entsprechenden Rechtsgrundlage und um Zusendung eines Antwortbogens. Der mir heute zugesandte ist aus Ärger im Müll gelandet.
Würden mir für die Beiträge – falls ich sie denn tatsächlich zahlen müsste – denn auch Rechnungen zugesandt, die ich dann zumindest von der Steuer absetzen könnte?
Daraufhin kam ein Formschreiben zurück, bla, bla, bla. Keine inhaltlich relavanten Infos.
Mein zweites Schreiben vom November 2013:
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.10.2013.
Ich werde auf keinen Fall für meine Praxis Rundfunkgebühren bezahlen, da sich in meiner Praxis weder ein TV, noch ein Radio, noch ein Computer befindet. Auch habe ich weder ein Kfz, noch ein Smartphone.
Inzwischen habe ich mich kundig gemacht, und ich werde im Falle eines Beitragsbescheides Widerspruch einlegen.
Jetzt schreiben die zurück, wenn nach 4 Woche keine Antwort von mir vorliegt, sie mich ab 1.1.14 in der Staffel 1 anmelden werden.
Was ist Staffel 1?
Wer hat selbiges Problem wie ich?
Was kann man tun?
Wenn die mich jetzt in Staffel 1 anmelden, gibt es da irgendein Schreiben, gegen das man Einspruch erheben kann?
Gibt es schon Klagen gegen die Rundfunkgebühr? Habe bisher nichts neues im Netz gefunden.
Bin sehr dankbar für Antworten!
Mir geht es in erster Linie gar nicht mal um das Geld, mir geht es vor allem ums Prinzip. Ich bin verantwortungsvoller Arbeitgeber, arbeite wie verrückt, zahle Unmengen an Steuern. Da sehe ich es einfach nicht ein noch weiter ausgebeutet zu werden.
:rage: :rage: :rage: :rage:
Gruß und schöne Feiertage :blush:
Monique
Laut physiopraxis (Thieme-Verlag) erging mittlerweile ein Urteil das Arztpraxen generell von der Beteiligung an GEMA und GEZ-Beiträgen entbinde weil die Besucher von Arztpraxen diese nicht mit dem Ziel des Musik hörens aufsuchen. Es bedarf wenig Kreativität diese Argumentation auf eine Heilmittelerbringerpraxis umzumünzen...
Vielleicht finde ich den Ausschnitt wieder wenn ich demnächst meine physiopraxis-Sammlung durchsortiere damit der Stapel endlich kleiner wird?
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http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=7815
Übrigens, GEMA und GEZ sind verschiedene Stiefel. Letztere hat mit dem Musikhören nichts zu tun.
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Peter Appuhn schrieb:
Wenn's auch physio.de sein darf, z.B. hier:
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=7815
Übrigens, GEMA und GEZ sind verschiedene Stiefel. Letztere hat mit dem Musikhören nichts zu tun.
Die haben ja da einiges geändert und bevor du dich weiter aufregst :
Die Kosten betragen im Quartal um die 17 € und sind als BETRIEBSAUSGABEN selbstredend dann absetzbar.
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eim schrieb:
Also ums zahlen fürs GEZ wirst du nicht rumkommen.
Die haben ja da einiges geändert und bevor du dich weiter aufregst :
Die Kosten betragen im Quartal um die 17 € und sind als BETRIEBSAUSGABEN selbstredend dann absetzbar.
den Service, den Sie hier bieten, in allen Ehren, aber Ihr Link bezieht sich mitnichten auf das Thema Rundfunkbeitrag...
Frohes Fest
Monique
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M0nique schrieb:
Sehr geehrter Herr Appuhn,
den Service, den Sie hier bieten, in allen Ehren, aber Ihr Link bezieht sich mitnichten auf das Thema Rundfunkbeitrag...
Frohes Fest
Monique
es sind genau 17,97 Euro pro Quartal. Das sind Kosten für nix und wieder nix, Kosten für die ich keine Leistung erhalte. Alles was ich absetzen kann muss ich erst mal erwirtschaften, also erarbeiten.
Die 17,99 Euro würde ich lieber in einen schönen Strauß Blumen für meine Praxis investieren, oder in bedrucktes Klopapier mit Ostermotiven, oder mit meinem Arztnachbarn viereinhalb Bier trinken gehen.
Und davon abgesehen, mir geht es ums Prinzip: Ohne Gegenleistung kein Geld von mir.
Habe vorhin noch was schönes zum Thema gefunden (Brief an die ARD-ZDF):
Wie Ihnen bekannt, vertreten viele Rechtsexperten die Meinung, die Rundfunk-Zwangsabgabe sei in Wahrheit gar kein Beitrag, sondern eine Rundfunksteuer. Diese Rundfunksteuer lasse man im Gesetz nur unter falscher Flagge als "Rundfunkbeitrag" segeln, weil die für die Rundfunkgesetzgebung zuständigen Länder gar keine allgemeine Steuern beschließen dürfen. Die Länder überschreiten daher mit dem Rundfunkbeitrag ihre rechtlichen Kompetenzen! Gemäß Grundgesetz darf nur der Deutsche Bundestag allgemeine Steuergesetze erlassen. Darauf stützt sich unter anderem auch die erste Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).
Wegen der bestehenden erheblichen rechtlichen Unklarheiten, ob überhaupt, und falls ja, wann wer in welcher Höhe unter welchen Konstellationen "Rundfunkbeiträge" zu zahlen hat, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich meine zukünftigen Zahlungen für Rundfunkabgaben nur unter Vorbehalt leisten werde. Denn auch ich bin von den neuen Ungerechtigkeiten bei der Regelung der Rundfunkbeiträge betroffen.
Meine Zahlungen erfolgen daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Sollten die Gerichte später feststellen, dass die "Rundfunkbeiträge" in vergleichbaren Fällen rechts- oder verfassungswidrig sind und daher ganz oder teilweise entfallen, werde ich meine bis dahin gezahlten Gebühren von Ihnen zurückfordern.
Na, das ist doch schon mal was.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo eim,
es sind genau 17,97 Euro pro Quartal. Das sind Kosten für nix und wieder nix, Kosten für die ich keine Leistung erhalte. Alles was ich absetzen kann muss ich erst mal erwirtschaften, also erarbeiten.
Die 17,99 Euro würde ich lieber in einen schönen Strauß Blumen für meine Praxis investieren, oder in bedrucktes Klopapier mit Ostermotiven, oder mit meinem Arztnachbarn viereinhalb Bier trinken gehen.
Und davon abgesehen, mir geht es ums Prinzip: Ohne Gegenleistung kein Geld von mir.
Habe vorhin noch was schönes zum Thema gefunden (Brief an die ARD-ZDF):
Wie Ihnen bekannt, vertreten viele Rechtsexperten die Meinung, die Rundfunk-Zwangsabgabe sei in Wahrheit gar kein Beitrag, sondern eine Rundfunksteuer. Diese Rundfunksteuer lasse man im Gesetz nur unter falscher Flagge als "Rundfunkbeitrag" segeln, weil die für die Rundfunkgesetzgebung zuständigen Länder gar keine allgemeine Steuern beschließen dürfen. Die Länder überschreiten daher mit dem Rundfunkbeitrag ihre rechtlichen Kompetenzen! Gemäß Grundgesetz darf nur der Deutsche Bundestag allgemeine Steuergesetze erlassen. Darauf stützt sich unter anderem auch die erste Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).
Wegen der bestehenden erheblichen rechtlichen Unklarheiten, ob überhaupt, und falls ja, wann wer in welcher Höhe unter welchen Konstellationen "Rundfunkbeiträge" zu zahlen hat, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich meine zukünftigen Zahlungen für Rundfunkabgaben nur unter Vorbehalt leisten werde. Denn auch ich bin von den neuen Ungerechtigkeiten bei der Regelung der Rundfunkbeiträge betroffen.
Meine Zahlungen erfolgen daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Sollten die Gerichte später feststellen, dass die "Rundfunkbeiträge" in vergleichbaren Fällen rechts- oder verfassungswidrig sind und daher ganz oder teilweise entfallen, werde ich meine bis dahin gezahlten Gebühren von Ihnen zurückfordern.
Na, das ist doch schon mal was.
Gruß von Monique
"Laut physiopraxis (Thieme-Verlag) erging mittlerweile ein Urteil das Arztpraxen generell von der Beteiligung an GEMA und GEZ-Beiträgen entbinde weil die Besucher von Arztpraxen diese nicht mit dem Ziel des Musik hörens aufsuchen."
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Peter Appuhn schrieb:
Mit Verlaub, liebe Monique, darauf habe ich geantwortet:
"Laut physiopraxis (Thieme-Verlag) erging mittlerweile ein Urteil das Arztpraxen generell von der Beteiligung an GEMA und GEZ-Beiträgen entbinde weil die Besucher von Arztpraxen diese nicht mit dem Ziel des Musik hörens aufsuchen."
Wenn das so ist, dann hab ich nichts gesagt...
Frohes Fest
Monique
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M0nique schrieb:
Sorry, Herr Appuhn!
Wenn das so ist, dann hab ich nichts gesagt...
Frohes Fest
Monique
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Papa Alpaka schrieb:
Fünf Minuten Pause zwischen Weihnachts-Kaffee und Abendessen... ;)
Laut physiopraxis (Thieme-Verlag) erging mittlerweile ein Urteil das Arztpraxen generell von der Beteiligung an GEMA und GEZ-Beiträgen entbinde weil die Besucher von Arztpraxen diese nicht mit dem Ziel des Musik hörens aufsuchen. Es bedarf wenig Kreativität diese Argumentation auf eine Heilmittelerbringerpraxis umzumünzen...
Vielleicht finde ich den Ausschnitt wieder wenn ich demnächst meine physiopraxis-Sammlung durchsortiere damit der Stapel endlich kleiner wird?
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ich habe nicht behauptet ,dass es rechtens ist was die GEZ macht aber solange kein rechtsgültiges Urteil vorliegt sollte man zahlen, da die GEZ sehr schnell mit Mahnung und allen anderen üblen Folgeerscheinungen tätig wird. .Und dass ist unter Umständen sehr sehr teuer.
Bis ein endgültiges Urteil ergeht ,ob alles rechtens ist wird es noch einige Jährchen wenn nicht sogar 1 Jahrzehnt dauern .
Da ist es auf jeden Fall billiger erst mal zu zahlen und wenn man es so wie du macht, dann hälst du dir ja die Möglichkeiten der Rückforderung offen.
Noch einen schönen Weihnachtstag :blush:) :blush:)
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eim schrieb:
Liebe MOnique,
ich habe nicht behauptet ,dass es rechtens ist was die GEZ macht aber solange kein rechtsgültiges Urteil vorliegt sollte man zahlen, da die GEZ sehr schnell mit Mahnung und allen anderen üblen Folgeerscheinungen tätig wird. .Und dass ist unter Umständen sehr sehr teuer.
Bis ein endgültiges Urteil ergeht ,ob alles rechtens ist wird es noch einige Jährchen wenn nicht sogar 1 Jahrzehnt dauern .
Da ist es auf jeden Fall billiger erst mal zu zahlen und wenn man es so wie du macht, dann hälst du dir ja die Möglichkeiten der Rückforderung offen.
Noch einen schönen Weihnachtstag :blush:) :blush:)
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Papa Alpaka schrieb:
...zwischen den Jahren sollte ich das Denken den Rentieren überlassen denn die haben den größeren Kopf und mehr Bewegung zwischen den Futtereinheiten ;)
siehe: [kaputter Link] als Rechtsgrundlage.
Dir bleibt tatsächlich nichts anderes übrig als zu zahlen (auch wenn es unter Vorbehalt ist).
[bearbeitet am 26.12.13 17:21]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Obwohl ärgerlich: es reicht bereits eine sog. Betriebsstätte zu haben um Beitragspflichtig zu werden. :angry:
siehe: [kaputter Link] als Rechtsgrundlage.
Dir bleibt tatsächlich nichts anderes übrig als zu zahlen (auch wenn es unter Vorbehalt ist).
[bearbeitet am 26.12.13 17:21]
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