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Dein Arbeitsplatz befindet sich in
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in City-West. Die Praxis hat einen
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liegt verkehrsgünstig mit Bus,
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Auf ca. 500 qm bieten wir ein
harmonisches und strukturiertes
Umfeld. Es gibt 8 geräumige,
moderne Behandlungsräume, einen
Gymnastikraum und einen
großzügigen KGG-Raum.
Der Empfangsbereich ...
Teammitglied!
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ich überlege meinen Job zu wechseln und im neuen Vetrag steht u.a. das man einen gewissen Prozentsatz von bezahlten Fortbildung bei Kündigung zurück zahlen muss (5 Jahre lang). Ist das so rechtens? Das hatte ich bis dato in keinem meiner Verträge stehen!
Danke
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susanne422 schrieb:
Hallo zusammen,
ich überlege meinen Job zu wechseln und im neuen Vetrag steht u.a. das man einen gewissen Prozentsatz von bezahlten Fortbildung bei Kündigung zurück zahlen muss (5 Jahre lang). Ist das so rechtens? Das hatte ich bis dato in keinem meiner Verträge stehen!
Danke
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C. DBO schrieb:
Da kommt es sehr auf die Feinheiten an, würde ich von einem Anwalt klären lassen. Ja, rechtens kann es sein unter bestimmten Bedingungen, aber eine Kleinigkeit kann dieses "rechtens" schon wieder kippen. Ist ein sensibles Thema. 5 Jahre scheinen mir persönlich relativ lange, aber wie gesagt, anwaltlich prüfen lassen.
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morpheus-06 schrieb:
Das kann rechtens sein, da gibt es Urteile. Also Vertrag vom Jurist prüfen lassen.
Gruß redvine
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Qi 789 schrieb:
ich wundre mich nur immer...........Du hast das doch so unterschrieben und gewollt................warum möchtest du Dich jetzt rausbescheissen....................war doch wohl so vereinbart..........................?
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RoFo schrieb:
Vielleicht mal richtig lesen
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tom1350 schrieb:
Das Thema hatten wir vor kurzem schon mal und waren alle ganz erstaunt, wie kurz ( wenn überhaupt ) eine Arbeitnehmerbindung sein kann. Einfach mal googeln.
habe bei Vollbezahlung der Fobi's einen Extra-Vertrag mit meinen MA gemacht zur Praxisbindung und abnehmender prozentualer Rückzahlung bei vorzeitigem Ausscheiden. Wenn ich die Fobi schon bezahle, möchte ich natürlich auch, das der MA eine gewisse Zeit (z.B. MLD = 3 Jahre) für mich arbeitet.
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Frank Wilms schrieb:
Hi Susanne,
habe bei Vollbezahlung der Fobi's einen Extra-Vertrag mit meinen MA gemacht zur Praxisbindung und abnehmender prozentualer Rückzahlung bei vorzeitigem Ausscheiden. Wenn ich die Fobi schon bezahle, möchte ich natürlich auch, das der MA eine gewisse Zeit (z.B. MLD = 3 Jahre) für mich arbeitet.
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eim schrieb:
Also das mit den 3 Jahren wird nicht funktionieren.Man kann schon eine gewisse Zeit wie 1 Jahr vereinbaren und ansonsten anteilige Rückzahlung.Von daher empfehlenswert : ANWALTLICHE Beratung (gilt für AN aber auch PI) :sunglasses:
Unter Rückzahlung Fortbildungskosten / Weiterbildungskosten: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum kannst Du Dir anschauen wie lange sowas geht.
HTH
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Helmut Fromberger schrieb:
3 Jahre Bindung für MLD? Wird zu 100% von jedem Arbeitsrichter gekippt.
Unter Rückzahlung Fortbildungskosten / Weiterbildungskosten: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum kannst Du Dir anschauen wie lange sowas geht.
HTH
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Tempelritter schrieb:
bei MLD ist die Bindefrist auf max. 1 Jahr begrenzt, bei einer 4 Wochenfobi auf 6 Monate. [s]bei MT kann es bis zu 5 Jahren sein.[/s]
Ich würde zuerst die Wirksamkeit einer solchen Klausel prüfen. Danach ergibt sich die Frage nach der Dauer evtl. gar nicht mehr.
Schau mal hier: Rückzahlung von Fortbildungskosten - BAG bestätigt bisherige Rechtsprechung - eine Übersicht | Arbeitsrecht
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Wonderwoman schrieb:
Das sind Orientierungswerte!!! :point_up:
Ich würde zuerst die Wirksamkeit einer solchen Klausel prüfen. Danach ergibt sich die Frage nach der Dauer evtl. gar nicht mehr.
Schau mal hier: Rückzahlung von Fortbildungskosten - BAG bestätigt bisherige Rechtsprechung - eine Übersicht | Arbeitsrecht
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Tempelritter schrieb:
ja das sind Orientierungswerte, deshalb sollte der Vertrag vom Fachmann geprüft werden. Oft sind die Klauseln dann nichtig.
BTW: Mir wurde ein Studium bezahlt. 2 Jahre Bindung. Für alle anderen Weiterbildungen die mein AG bisher bezahlt hat, keine BIndung.
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Helmut Fromberger schrieb:
MT 5 Jahre? Zähl die Zeit zusammen und dann vergleiche.
BTW: Mir wurde ein Studium bezahlt. 2 Jahre Bindung. Für alle anderen Weiterbildungen die mein AG bisher bezahlt hat, keine BIndung.
Die Bindung bezieht sich hauptsächlich auf die Freistellung bei Gehaltsfortzahlung, wenn die Fortbildung am Anfang der Beschäftigung gemacht wird. MT dauert aber mindestens zwei Jahre. In der Zeit besteht ja schon eine Beschäftigung. MT - 7 Wochen Fobi ( das meiste am WE ) - deutlich weniger als 1 Jahr Bindung.
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tom1350 schrieb:
Die Kosten der Fortbildung werden als Betriebsausgaben (AG) bzw. Werbungskosten (AN) gesehen und sind damit entsprechend steuerlich wirksam.
Die Bindung bezieht sich hauptsächlich auf die Freistellung bei Gehaltsfortzahlung, wenn die Fortbildung am Anfang der Beschäftigung gemacht wird. MT dauert aber mindestens zwei Jahre. In der Zeit besteht ja schon eine Beschäftigung. MT - 7 Wochen Fobi ( das meiste am WE ) - deutlich weniger als 1 Jahr Bindung.
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redvine schrieb:
Eher unwahrscheinlich, dass das rechtens ist. Wenn die Fortbildungen voll vom Arbeitgeber bezahlt wurden, Montag bis Freitag stattgefunden haben und Du freigestellt warst, und die Fortbildungen mehrere Wochen gedauert haben, dann vielleicht, 3 Jahre. Bei den Fortbildungen in der Physiotherapie eher 0 Tage Vertragsbindung.
Gruß redvine
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tom1350 schrieb:
Hinzu kommt ja auch, dass Fobis häufig am Wochenende stattfinden und dafür oft die Fortbildungstage genutzt werden. Eine wirkliche Freistellung ist bei uns doch kaum gegeben. Bei Übernahme der Fobikosten ist der ungefähre Richtwert: unter 3000€ ist es der Spass des AGs.
unter 3000€ ist es der Spass des AGs.
Wo steht das?
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Wonderwoman schrieb:
tom1350 schrieb am 10.3.16 08:46:
unter 3000€ ist es der Spass des AGs.
Wo steht das?
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Helmut Fromberger schrieb:
?? Und? Dann kriegt der MA dann eben während der Woche frei wenn er am WE zur Weiterbildung weg war. Wo ist das Problem?
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Bernie schrieb:
Tipp: Arbeitsvertrag VOR dem Unterzeichnen durchlesen und Gedanken VOR dem Unterzeichnen machen :hushed:
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