Sie haben eine abgeschlossene
Ausbildung zum/zur
Physiotherapeut/in oder Masseur/in?
Idealerweise sind Sie zusätzlich
in manueller Lymphdrainage
ausgebildet? Sie sind zuverlässig,
engagiert und arbeiten
eigenständig?
Perfekt. Dann sollten Sie sich bei
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Auch Berufseinsteiger/innen sind
bei uns herzlich willkommen.
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wir wollen zwei Rezeptionskräfte anstellen auf Stunden-Basis. Ist es üblich dass man Urlaubstage auch bezahlt oder solche erst überhaupt gibt? Bei 450€-Jobs ist es klar. Da ist alles fest. Aber auf Stunden-Basis?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wir wollen zwei Rezeptionskräfte anstellen auf Stunden-Basis. Ist es üblich dass man Urlaubstage auch bezahlt oder solche erst überhaupt gibt? Bei 450€-Jobs ist es klar. Da ist alles fest. Aber auf Stunden-Basis?
Und hier: Minijob-Zentrale - Arbeitsrecht
Die Regelung, die die Minijob-Zentrale hier zitiert ist auf die Stunden-Basis übertragbar.
Natürlich haben auch Mitarbeiter auf Stunden-Basis einen Anspruch auf bezahlte Urlaubstage.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich meinte aber dass wir nur die Stunden zahlen wo die Kräfte auch da sind. Dann würde Urlaub ja rausfallen. Sie könnten dann aber auch jeden Tag Urlaub nehmen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Urlaub oder Krankheit müssen in jedem Fall gezahlt werden.
Gruß Britt
Du kannst Dich sehr gut im internet informieren - so wie Du es zu planen scheinst - geht das nicht! s. Britt
z.b. Arbeit auf Abruf:
TzBfG - Einzelnorm
Arbeitsverträge - Abrufarbeit - Arbeitsrecht.org
Gruß memo
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memo schrieb:
Hallo,
Du kannst Dich sehr gut im internet informieren - so wie Du es zu planen scheinst - geht das nicht! s. Britt
z.b. Arbeit auf Abruf:
TzBfG - Einzelnorm
Arbeitsverträge - Abrufarbeit - Arbeitsrecht.org
Gruß memo
Danke vorab
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
War mir fast klar. Meine Kollegen meinten nur dass es gehen würde.
Danke vorab
> Ich meinte aber dass wir nur die Stunden zahlen wo die Kräfte
> auch da sind. Dann würde Urlaub ja rausfallen. Sie könnten dann
> aber auch jeden Tag Urlaub nehmen.
>
Daher auch der Link zum entsprechenden §12: Arbeit auf Abruf. Nichts anderes hast Du vor. Ist etwas komplizierter, aber trotzdem haben natürlich auch die Stundenkräfte Anspruch auf bezahlten Urlaub - und übrigens auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall!
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StefanP schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Ich meinte aber dass wir nur die Stunden zahlen wo die Kräfte
> auch da sind. Dann würde Urlaub ja rausfallen. Sie könnten dann
> aber auch jeden Tag Urlaub nehmen.
>
Daher auch der Link zum entsprechenden §12: Arbeit auf Abruf. Nichts anderes hast Du vor. Ist etwas komplizierter, aber trotzdem haben natürlich auch die Stundenkräfte Anspruch auf bezahlten Urlaub - und übrigens auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall!
Ich möchte allerdings nicht in der Haut des PI stecken, wenn ein AN (in diesem Fall völlig zu Recht) vor das Arbeitsgericht zieht. Deshalb Finger weg von solch linken Sachen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Die Wahrheit ist, dass es tatsächlich oft so gehandhabt wird. Deshalb glauben oder möchten deine Kollegen glauben, dass dies möglich ist.
Ich möchte allerdings nicht in der Haut des PI stecken, wenn ein AN (in diesem Fall völlig zu Recht) vor das Arbeitsgericht zieht. Deshalb Finger weg von solch linken Sachen.
Gruß Britt
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Leni C. schrieb:
Wie erklärst du den Unterschied von 450 € - Kräften zu " Stundenkräften " ? Ist doch für mein Verständnis die gleiche Liga , egal ob mit einer festen oder variablen Stundenzahl, die Grenze sind maximal 450 € , da gelten die gleichen Regeln ( meiner Meinung nach ).
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StefanP schrieb:
Siehe hier, insbesondere §12: Link
Und hier: Minijob-Zentrale - Arbeitsrecht
Die Regelung, die die Minijob-Zentrale hier zitiert ist auf die Stunden-Basis übertragbar.
Natürlich haben auch Mitarbeiter auf Stunden-Basis einen Anspruch auf bezahlte Urlaubstage.
Auch wenn manche Arbeitgeber ihre Minijobs als Wegwerfjobs (nimm den Job und wirf ihn weg wenn du was besseres findest / nimm den Arbeiter und wirf ihn weg wenn er nichts mehr taugt) gestalten...
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Papa Alpaka schrieb:
...und auch die Grenze gilt es nur einzuhalten wenn sonstige Belange es erfordern - bis 450€ Monatslohn => vereinfachtes, teureres! Sozialbeitragsverfahren, ab €450,01 ausführliche Beitragsberechnung, dafür günstiger - Arbeitnehmer sind beide, mit identischen Rechten und Pflichten.
Auch wenn manche Arbeitgeber ihre Minijobs als Wegwerfjobs (nimm den Job und wirf ihn weg wenn du was besseres findest / nimm den Arbeiter und wirf ihn weg wenn er nichts mehr taugt) gestalten...
Sonst ist das eine Honorartätigkeit, und Rezeptionskraft muss sich selber versichern …
Wenn Du sie im Sozialsystem anmeldest ist die Sache eindeutig = angestellt.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Du schreibst es selber: anstellen = ein Angestellter hat volle Arbeitnehmerrechte (einschließlich eine bestimmte Stundenanzahl, z.B. Durchschnitt der letzten drei Monate bei Krankheit …).
Sonst ist das eine Honorartätigkeit, und Rezeptionskraft muss sich selber versichern …
Wenn Du sie im Sozialsystem anmeldest ist die Sache eindeutig = angestellt.
Gruß redvine
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