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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Rettungsschirm versteuern

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Neues Thema
Rettungsschirm versteuern
Es gibt 13 Beiträge
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Susulo
01.11.2021 14:59
Ich sitz grade bei den letzten Zügen meiner Steuererklärung.
Schreibt ihr das Geld vom Rettungsschirm als Einnahme bei der EÜR oder im Mantelbogen unter der Anlage "Corona Hilfen"

Ich wollte ihn eigentlich ganz normal als Einnahme mitversteuern. Elster mault aber, dass ich das Formular "Coronahilfe" nicht ausgefüllt habe.
Das Geld ist ja nicht vom Staat geflossen?
🤔

Und nein: ich hab keinen Steuerberater zur Hand.
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Ich sitz grade bei den letzten Zügen meiner Steuererklärung. Schreibt ihr das Geld vom Rettungsschirm als Einnahme bei der EÜR oder im Mantelbogen unter der Anlage "Corona Hilfen" Ich wollte ihn eigentlich ganz normal als Einnahme mitversteuern. Elster mault aber, dass ich das Formular "Coronahilfe" nicht ausgefüllt habe. Das Geld ist ja nicht vom Staat geflossen? 🤔 Und nein: ich hab keinen Steuerberater zur Hand.
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karin-maria
01.11.2021 15:07
Mein Steuerbüro hat’s als Einnahme verbucht
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• Susulo
Mein Steuerbüro hat’s als Einnahme verbucht
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karin-maria schrieb:

Mein Steuerbüro hat’s als Einnahme verbucht

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Susulo
01.11.2021 15:15
@karin-maria danke! Finde ich auch logischer.
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[mention]karin-maria[/mention] danke! Finde ich auch logischer. Noch andere Erfahrungswerte?
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Susulo schrieb:

@karin-maria danke! Finde ich auch logischer.
Noch andere Erfahrungswerte?

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Susulo schrieb:

Ich sitz grade bei den letzten Zügen meiner Steuererklärung.
Schreibt ihr das Geld vom Rettungsschirm als Einnahme bei der EÜR oder im Mantelbogen unter der Anlage "Corona Hilfen"

Ich wollte ihn eigentlich ganz normal als Einnahme mitversteuern. Elster mault aber, dass ich das Formular "Coronahilfe" nicht ausgefüllt habe.
Das Geld ist ja nicht vom Staat geflossen?
🤔

Und nein: ich hab keinen Steuerberater zur Hand.

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Leni C.
01.11.2021 16:06
Rettungsschirm und Soforthilfe zählen beide zum zu versteuernden Einkommen .
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Rettungsschirm und Soforthilfe zählen beide zum zu versteuernden Einkommen .
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Leni C. schrieb:

Rettungsschirm und Soforthilfe zählen beide zum zu versteuernden Einkommen .

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kroetzi
01.11.2021 16:26
Steuererklärung: Neues Formular »Anlage Corona-Hilfen«
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https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/steuererklaerung/steuererklaerung-neues-formular-anlage-corona-hilfen
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Susulo
01.11.2021 16:38
Hm, naja, genau das ist ja das Problem, in der Anlage "Coronahilfe" geht es um STAATLICHE Zuschüsse. Ich kann da auch nicht "vdek-Rettungsschirm" reinschreiben, sondern es ist vorgegeben:
-Soforthilfe
- Kurzarbeitergeld
- Entschädigung wegen Quarantäne
Und anderes mehr. Passt alles nicht.
Ich werde jetzt "Nein" ankreuzen und es in der EÜR explizit ausweisen. DASS ich es versteuere ist klar, das war auch nicht die Frage.
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Hm, naja, genau das ist ja das Problem, in der Anlage "Coronahilfe" geht es um STAATLICHE Zuschüsse. Ich kann da auch nicht "vdek-Rettungsschirm" reinschreiben, sondern es ist vorgegeben: -Soforthilfe - Kurzarbeitergeld - Entschädigung wegen Quarantäne Und anderes mehr. Passt alles nicht. Ich werde jetzt "Nein" ankreuzen und es in der EÜR explizit ausweisen. DASS ich es versteuere ist klar, das war auch nicht die Frage.
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Susulo schrieb:

Hm, naja, genau das ist ja das Problem, in der Anlage "Coronahilfe" geht es um STAATLICHE Zuschüsse. Ich kann da auch nicht "vdek-Rettungsschirm" reinschreiben, sondern es ist vorgegeben:
-Soforthilfe
- Kurzarbeitergeld
- Entschädigung wegen Quarantäne
Und anderes mehr. Passt alles nicht.
Ich werde jetzt "Nein" ankreuzen und es in der EÜR explizit ausweisen. DASS ich es versteuere ist klar, das war auch nicht die Frage.

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Leni C.
01.11.2021 16:47
Wenn ich mich richtig erinnere hat meine Steuerberaterin es auch ganz normal in der EÜR als Einnahme verbucht .
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• sleeper
• Susulo
Wenn ich mich richtig erinnere hat meine Steuerberaterin es auch ganz normal in der EÜR als Einnahme verbucht .
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Leni C. schrieb:

Wenn ich mich richtig erinnere hat meine Steuerberaterin es auch ganz normal in der EÜR als Einnahme verbucht .

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kroetzi schrieb:

Steuererklärung: Neues Formular »Anlage Corona-Hilfen«

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Susulo
01.11.2021 17:14
Nochmals danke fürs Mitdenken
Hab mich jetzt nochmal "durchgeackert".
Muss doch da drauf.
Und zwar sowohl ausgewiesen in der EÜR als auch zusätzlich auf dem Formular.
Das ist wie mit der Anlage S z.B. der Gesamtgewinn steht ja auch in der EÜR, muss aber nochmal auf die Anlage S drauf.
Habe die Probe aufs Exempel gemacht: die Steuerberechnung ist die gleiche ob mit Formular C oder ohne.
Wir wären ja nicht in D, wenn man nicht alles doppelt und dreifach ausfüllen müsste.
Jetzt also maximale Transparenz 👍
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• Leni C.
• kroetzi
Nochmals danke fürs Mitdenken Hab mich jetzt nochmal "durchgeackert". Muss doch da drauf. Und zwar sowohl ausgewiesen in der EÜR als auch zusätzlich auf dem Formular. Das ist wie mit der Anlage S z.B. der Gesamtgewinn steht ja auch in der EÜR, muss aber nochmal auf die Anlage S drauf. Habe die Probe aufs Exempel gemacht: die Steuerberechnung ist die gleiche ob mit Formular C oder ohne. Wir wären ja nicht in D, wenn man nicht alles doppelt und dreifach ausfüllen müsste. Jetzt also maximale Transparenz 👍
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Nora Weber
02.11.2021 22:55
Ergänzung: in der "Anlage Corona-Hilfen" ist in Zeile 12 ("Wurden im Jahr 2020 [...] Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und / oder vergleichbare Zuschüsse bezogen?") eine "1" ("1=Ja") einzutragen, in Zeile 13 dann das Saldo zwischen erhaltenen und zurückgezahlten Hilfen als Euro-Betrag.

Und in den Formularen ist es auch nicht "doppelt oder dreifach "auszufüllen: in der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) werden die Hilfen zusammen mit den anderen umsatzsteuerfreien Betriebseinnahmen (also z.B. mit unseren Einnahmen aus medizinischen Leistungen) als eine einzelne Summe eingetragen. Hier wird in Zeile 15 explizit genannt: "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie [...]".
Ohne die "Anlage Corona-Hilfen" könnte also erst mal in den Formularen keine Differenzierung erfolgen, ob diese auch korrekt in die Betriebseinnahme mit aufgenommen wurden.

Für andere "Selber-Macher":
Ich habe für meine Buchhaltung das leere SKR03-Konto 2708 als "Corona-Schutzschirm Sonderzahlung" deklariert (neutrale Erträge, Anlage EÜR 99/20 Pos. 103 Umsatzsteuerfreie, nicht steuerbare Betriebseinnahmen).

Gruß
Nora
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Ergänzung: in der "Anlage Corona-Hilfen" ist in Zeile 12 ([i]"Wurden im Jahr 2020 [...] Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und / oder vergleichbare Zuschüsse bezogen?"[/i]) eine "1" ([i]"1=Ja"[/i]) einzutragen, in Zeile 13 dann das Saldo zwischen erhaltenen und zurückgezahlten Hilfen als Euro-Betrag. Und in den Formularen ist es auch nicht "doppelt oder dreifach "auszufüllen: in der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) werden die Hilfen zusammen mit den anderen umsatzsteuerfreien Betriebseinnahmen (also z.B. mit unseren Einnahmen aus medizinischen Leistungen) als eine einzelne Summe eingetragen. Hier wird in Zeile 15 explizit genannt: [i]"Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie [...]"[/i]. Ohne die "Anlage Corona-Hilfen" könnte also erst mal in den Formularen keine Differenzierung erfolgen, ob diese auch korrekt in die Betriebseinnahme mit aufgenommen wurden. Für andere "Selber-Macher": Ich habe für meine Buchhaltung das leere SKR03-Konto 2708 als "Corona-Schutzschirm Sonderzahlung" deklariert (neutrale Erträge, Anlage EÜR 99/20 Pos. 103 Umsatzsteuerfreie, nicht steuerbare Betriebseinnahmen). Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Ergänzung: in der "Anlage Corona-Hilfen" ist in Zeile 12 ("Wurden im Jahr 2020 [...] Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und / oder vergleichbare Zuschüsse bezogen?") eine "1" ("1=Ja") einzutragen, in Zeile 13 dann das Saldo zwischen erhaltenen und zurückgezahlten Hilfen als Euro-Betrag.

Und in den Formularen ist es auch nicht "doppelt oder dreifach "auszufüllen: in der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) werden die Hilfen zusammen mit den anderen umsatzsteuerfreien Betriebseinnahmen (also z.B. mit unseren Einnahmen aus medizinischen Leistungen) als eine einzelne Summe eingetragen. Hier wird in Zeile 15 explizit genannt: "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie [...]".
Ohne die "Anlage Corona-Hilfen" könnte also erst mal in den Formularen keine Differenzierung erfolgen, ob diese auch korrekt in die Betriebseinnahme mit aufgenommen wurden.

Für andere "Selber-Macher":
Ich habe für meine Buchhaltung das leere SKR03-Konto 2708 als "Corona-Schutzschirm Sonderzahlung" deklariert (neutrale Erträge, Anlage EÜR 99/20 Pos. 103 Umsatzsteuerfreie, nicht steuerbare Betriebseinnahmen).

Gruß
Nora

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Susulo schrieb:

Nochmals danke fürs Mitdenken
Hab mich jetzt nochmal "durchgeackert".
Muss doch da drauf.
Und zwar sowohl ausgewiesen in der EÜR als auch zusätzlich auf dem Formular.
Das ist wie mit der Anlage S z.B. der Gesamtgewinn steht ja auch in der EÜR, muss aber nochmal auf die Anlage S drauf.
Habe die Probe aufs Exempel gemacht: die Steuerberechnung ist die gleiche ob mit Formular C oder ohne.
Wir wären ja nicht in D, wenn man nicht alles doppelt und dreifach ausfüllen müsste.
Jetzt also maximale Transparenz 👍

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manuela647
02.11.2021 18:01
Hallo, Coronaformular : Entschädigung wegen Quarantäne???? Kann das als Selbständiger in die Steuererklärung mit einfließen?? Sorry für die Unwissenheit. Bin Selbständig, gerade in Quarantäne und die Steuerberaterin bekommt meine Buchungsunterlagen erst Ende des Jahres.
Viele Grüße aus Bayern von Manuela
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Hallo, Coronaformular : Entschädigung wegen Quarantäne???? Kann das als Selbständiger in die Steuererklärung mit einfließen?? Sorry für die Unwissenheit. Bin Selbständig, gerade in Quarantäne und die Steuerberaterin bekommt meine Buchungsunterlagen erst Ende des Jahres. Viele Grüße aus Bayern von Manuela
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W. Stangner
03.11.2021 13:54
Habe die IFSG-AN-Erstattungen beim SKR03-Konto 2749 und die AG-Entschädigung beim Konto 1800 verbucht. Die AG-Entschädigung ist steuerfrei nach §3 Nr. 25 EStG.
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Habe die IFSG-AN-Erstattungen beim SKR03-Konto 2749 und die AG-Entschädigung beim Konto 1800 verbucht. Die AG-Entschädigung ist steuerfrei nach §3 Nr. 25 EStG.
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W. Stangner schrieb:

Habe die IFSG-AN-Erstattungen beim SKR03-Konto 2749 und die AG-Entschädigung beim Konto 1800 verbucht. Die AG-Entschädigung ist steuerfrei nach §3 Nr. 25 EStG.

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manuela647 schrieb:

Hallo, Coronaformular : Entschädigung wegen Quarantäne???? Kann das als Selbständiger in die Steuererklärung mit einfließen?? Sorry für die Unwissenheit. Bin Selbständig, gerade in Quarantäne und die Steuerberaterin bekommt meine Buchungsunterlagen erst Ende des Jahres.
Viele Grüße aus Bayern von Manuela

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Bernie
03.11.2021 13:54
Googeln?
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Bernie schrieb:

Googeln?

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Herbert
03.11.2021 17:51
Unter Einnahmen ja, aber nicht betriebliche Tätigkeit, sondern sonstige Erlöse.
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Unter Einnahmen ja, aber nicht betriebliche Tätigkeit, sondern sonstige Erlöse.
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Herbert schrieb:

Unter Einnahmen ja, aber nicht betriebliche Tätigkeit, sondern sonstige Erlöse.



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