Für unsere Abteilung
Physiotherapie suchen wir für den
Schwerpunkt Schmerztherapie und
ANOA am
Standort Freudenstadt zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten (m/w/d)
unbefristet, in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
Das Team der interdisziplinären
Schmerztherapie besteht aus Ärzten
(Spezielle Schmerztherapie),
Psychiater,
Psychologen, Physiotherapeuten,
Pflege, Sporttherapeuten, Ergoth...
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einer meiner Mitarbeiter hatte für Anfang November gekündigt. Im Arbeitsvertrag steht, dass er Anspruch auf jeweils 1/12 des Jahresurlaubs besitzt. Nun wird von ihm behauptet, er hat Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Ich finde dass schon ziemlich dreist, da er oft Krank und gelegentlich in Kurzarbeit war.
Wer kann mir von euch hier eine Antwort darauf geben.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
einer meiner Mitarbeiter hatte für Anfang November gekündigt. Im Arbeitsvertrag steht, dass er Anspruch auf jeweils 1/12 des Jahresurlaubs besitzt. Nun wird von ihm behauptet, er hat Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Ich finde dass schon ziemlich dreist, da er oft Krank und gelegentlich in Kurzarbeit war.
Wer kann mir von euch hier eine Antwort darauf geben.
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Wonderwoman schrieb:
Ab dem 01.07. hat der AN Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Die 1/12 Regel gilt nur, wenn Du im Arbeitsvertrag den Urlaub in gesetzlichen Erholungsurlaub und vertraglichen Urlaub unterteilt hast. Dann kannst Du den 1/12-Urlaub nämlich auf den vertraglichen Urlaub anrechnen. Es darf aber niemals der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman
Wonderwoman schrieb am 04.12.2021 00:27 Uhr:Ab dem 01.07. hat der AN Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Die 1/12 Regel gilt nur, wenn Du im Arbeitsvertrag den Urlaub in gesetzlichen Erholungsurlaub und vertraglichen Urlaub unterteilt hast. Dann kannst Du den 1/12-Urlaub nämlich auf den vertraglichen Urlaub anrechnen. Es darf aber niemals der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten werden. So isses. Diesbezügliche Urteile des BAG und EuGH haben das deutlich klargestellt.
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Shakespeare schrieb:
Wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass nur anteiliger Urlaub bei Kündigung vor Ende des Kalenderjahres gewährt wird, ist das auch rechtens. Ohne vertragliche Regelung oder wenn der Urlaub schon genommen wurde, sieht das natürlich anders aus. Kläre das durch eine Rechtsberatung, wenn Du Dir da unsicher bist.
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