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Teammitglied!
Dein Arbeitsplatz befindet sich in
einem Diagnostischen Zentrum mitten
in City-West. Die Praxis hat einen
vielfältigen Patientenstamm und
liegt verkehrsgünstig mit Bus,
U-Bahn und S-Bahn in der Nähe.
Kostenlose Parkplätze stehen
ebenfalls zur Verfügung.
Auf ca. 500 qm bieten wir ein
harmonisches und strukturiertes
Umfeld. Es gibt 8 geräumige,
moderne Behandlungsräume, einen
Gymnastikraum und einen
großzügigen KGG-Raum.
Der Empfangsbereich ...
Teammitglied!
Dein Arbeitsplatz befindet sich in
einem Diagnostischen Zentrum mitten
in City-West. Die Praxis hat einen
vielfältigen Patientenstamm und
liegt verkehrsgünstig mit Bus,
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bin seit ein paar Monaten Teilzeitselbstständig auf reiner Privatbasis und habe dafür meine Std. in meinem Angestelltenverhältnis um die Hälfte gekürzt.
Mein Chef weis Bescheid, gab dafür jedoch keine schriftliche Bestätigung.
Brauche ich diese um meine eigene Homepage ins Internet zu stellen und somit öffentlicher zu werden, oder reicht meine schriftl. Info per Mail?
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Mirakulix4 schrieb:
Hallo
bin seit ein paar Monaten Teilzeitselbstständig auf reiner Privatbasis und habe dafür meine Std. in meinem Angestelltenverhältnis um die Hälfte gekürzt.
Mein Chef weis Bescheid, gab dafür jedoch keine schriftliche Bestätigung.
Brauche ich diese um meine eigene Homepage ins Internet zu stellen und somit öffentlicher zu werden, oder reicht meine schriftl. Info per Mail?
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Tempelritter schrieb:
als TZ AN brauchst du überhaupt keine Erlaubnis vom Chef.
Gruß redvine
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--> Das sehe ich anders. Der Chef muss überprüfen können, ob die Nebentätigkeit mit der Haupttätigkeit kollidiert. Zum Beispiel wie hier angeführt durch eventuelle Konkurrenz. Zur Anwendung kommt hier u.a. § 242 BGB. Sicherlich ist eine freie Berufsausübung (hier Nebentätigkeit) durch Art. 12 Abs. GG gedeckt, jedoch wird diese in der Regel, zulässigerweise, durch den Privatrechtlcihen Arbeitsvertrag regelmäßig eingeschränkt (z.B. direktes Konkurrenzverbot).
Die Überwachung des Arbeitsvertrages durch den AG kann von diesem nur ausgeübt werden, wenn die erforderlichen Informationen vorliegen. In der Regel hat der AN "nur dann einen Anspruch auf Genehmigung, wenn betrieblcihe Interessen nicht beeinträchtigt werden" (Quelle: BAG)
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Bernie schrieb:
"Über die Einzelheiten musst Du ihn nicht informieren, damit wäre ich auch eher zurückhaltend."
--> Das sehe ich anders. Der Chef muss überprüfen können, ob die Nebentätigkeit mit der Haupttätigkeit kollidiert. Zum Beispiel wie hier angeführt durch eventuelle Konkurrenz. Zur Anwendung kommt hier u.a. § 242 BGB. Sicherlich ist eine freie Berufsausübung (hier Nebentätigkeit) durch Art. 12 Abs. GG gedeckt, jedoch wird diese in der Regel, zulässigerweise, durch den Privatrechtlcihen Arbeitsvertrag regelmäßig eingeschränkt (z.B. direktes Konkurrenzverbot).
Die Überwachung des Arbeitsvertrages durch den AG kann von diesem nur ausgeübt werden, wenn die erforderlichen Informationen vorliegen. In der Regel hat der AN "nur dann einen Anspruch auf Genehmigung, wenn betrieblcihe Interessen nicht beeinträchtigt werden" (Quelle: BAG)
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Tempelritter schrieb:
bei einer Vollzeittätigkeit stimme ich dir zu, hier handelt es sich um einen Teilzeitjob.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Richtig, ein AG kann nicht einen Mitarbeiter für beispielsweise 30 Wochenstunden einstellen und diesem dann verbieten, dass er nicht auf irgend eine Art und Weise auf die übliche Wochenstundenzahl aufstockt.
Gruß redvine
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die neue schrieb:
Lt. Ausgangspost war das aber etwas anders ..... So hat Mirakulix eine Selbständigkeit begonnen und deswegen seine Stunden reduziert. Das ist etwas ganz anderes als einen Teilzeitjob zu haben und sich einen Nebenjob zu suchen....
Gruß redvine
PS: Teilzeit ist Teilzeit, oder?
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redvine schrieb:
Also ist dem AG die Nebentätigkeit bekannt! Und damit ist gut.
Gruß redvine
PS: Teilzeit ist Teilzeit, oder?
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redvine schrieb:
Chef muss nur darüber informiert sein, dass Du einer Nebentätigkeit nachgehst. Über die Einzelheiten musst Du ihn nicht informieren, damit wäre ich auch eher zurückhaltend.
Gruß redvine
Gruß redvine
PS: Eine Konkurrenz zu Deiner Angestelltentätigkeit geht natürlich auf Dauer nicht gut.
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Ich kann das hier nicht mehr lesen......von wegen ein bisschen Selbstständig, nebenbei will ich gerne, nur ein paar Stündchen.
Lasst euch entweder richtig nieder oder lasst es bleiben. Aber diese verf***** Rosinenpickerei nervt mittlerweile. Weil ihr auf die Art und Weise allen anderen nämlich keinen Gefallen tut.
scnr
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Helmut Fromberger schrieb:
Dann soll man aber auch so viel Arsch in der Hose haben und richtiger Unternehmer sein und nicht mehr noch eine günstige Kranken und Rentenversicherung über die TZ Stelle abstauben.
Ich kann das hier nicht mehr lesen......von wegen ein bisschen Selbstständig, nebenbei will ich gerne, nur ein paar Stündchen.
Lasst euch entweder richtig nieder oder lasst es bleiben. Aber diese verf***** Rosinenpickerei nervt mittlerweile. Weil ihr auf die Art und Weise allen anderen nämlich keinen Gefallen tut.
scnr
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Gerne nur angestellt, aber vernünftige Arbeitsbedingungen und Bezahlung bitte.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Auch als Teilzeitselbständiger bist Du ein ganz normaler Unternehmer. Welcher Unternehmer würde sich von einem anderen Unternehmer in seine Geschäfte reinreden lassen? Und mit diesem Selbstverständnis solltest Du auch auftreten. Du trägst ja vielleicht auch ein finanzielles Risiko?
Gruß redvine
PS: Eine Konkurrenz zu Deiner Angestelltentätigkeit geht natürlich auf Dauer nicht gut.
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