physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Berlin Charlottenburg

Wir sind ein kleines, feines
Praxisstudio im Herzen von
Berlin-Charlottenburg und suchen -
DICH.
Praxisstudio - weil wir nicht nur
eine Physiotherapie- und
Osteopathiepraxis sind, sondern
auch ein Pilatesstudio mit Training
auf der Matte und an den original
Pilates Geräten. Und das schon
seit 12 Jahren!
Gerne kannst du dir schon einmal
einen Eindruck von uns und dem
Praxisstudio
unter" www.kirsisabri.berlin
machen.

Wir suchen dich zunächst in
Teilzeit für 10 Stunden, aber die
Option auf ...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Rechnungsdatum bei PP

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Rechnungsdatum bei PP
Es gibt 15 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
RoFo
20.01.2014 22:11
Ein Privatpatient hat noch zwei Behandlungen offen, die er aber erst im April nehmen kann/will. Er möchte schon mal die Rechnung für alle zehn Behandlungen haben. Da der Chef gerade im Urlaub ist, frag ich hier mal nach.
Ist es ok, wenn das Rechnungsdatum vor der letzten Behandlung ist? Ich bin der Meinung, dass das ok ist.
Weiß das jemand definitiv?

Freue mich über eure Antworten :blush:

1

Gefällt mir

Ein Privatpatient hat noch zwei Behandlungen offen, die er aber erst im April nehmen kann/will. Er möchte schon mal die Rechnung für alle zehn Behandlungen haben. Da der Chef gerade im Urlaub ist, frag ich hier mal nach. Ist es ok, wenn das Rechnungsdatum vor der letzten Behandlung ist? Ich bin der Meinung, dass das ok ist. Weiß das jemand definitiv? Freue mich über eure Antworten :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

RoFo schrieb:

Ein Privatpatient hat noch zwei Behandlungen offen, die er aber erst im April nehmen kann/will. Er möchte schon mal die Rechnung für alle zehn Behandlungen haben. Da der Chef gerade im Urlaub ist, frag ich hier mal nach.
Ist es ok, wenn das Rechnungsdatum vor der letzten Behandlung ist? Ich bin der Meinung, dass das ok ist.
Weiß das jemand definitiv?

Freue mich über eure Antworten :blush:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
20.01.2014 22:23
Aus meiner Sicht kann die Rechnung jetzt über 10 Einheiten nur so sein, dass er für die beiden offenen Gutscheine erhält. Damit wäre ein Gegenwert vorhanden.


mfg hgb :wink:

1

Gefällt mir

Aus meiner Sicht kann die Rechnung jetzt über 10 Einheiten nur so sein, dass er für die beiden offenen Gutscheine erhält. Damit wäre ein Gegenwert vorhanden. mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Alle 10 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
RoFo
20.01.2014 23:38
Vielen Dank hgb, aber das ist nicht meine Frage.
Darf/kann das Rechnungsdatum vor dem letzten Behandlungstermin sein?

1

Gefällt mir

Vielen Dank hgb, aber das ist nicht meine Frage. Darf/kann das Rechnungsdatum vor dem letzten Behandlungstermin sein?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



RoFo schrieb:

Vielen Dank hgb, aber das ist nicht meine Frage.
Darf/kann das Rechnungsdatum vor dem letzten Behandlungstermin sein?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Britt
20.01.2014 23:46
Nein,das geht natürlich nicht. Du kannst ja nicht der PKV Leistungen in Rechnung stellen, die du noch gar nicht erbracht hast.
Schreib dem Patienten eine Zwischenrechnung über 8x, zahlbar sofort.
Die Rechnung für die letzten beiden Behandlungen schreibst du dann, wenn du sie erbracht hast.

Gruß Britt
2

Gefällt mir

• C. DBO
• morpheus-06
Nein,das geht natürlich nicht. Du kannst ja nicht der PKV Leistungen in Rechnung stellen, die du noch gar nicht erbracht hast. Schreib dem Patienten eine Zwischenrechnung über 8x, zahlbar sofort. Die Rechnung für die letzten beiden Behandlungen schreibst du dann, wenn du sie erbracht hast. Gruß Britt
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Britt schrieb:

Nein,das geht natürlich nicht. Du kannst ja nicht der PKV Leistungen in Rechnung stellen, die du noch gar nicht erbracht hast.
Schreib dem Patienten eine Zwischenrechnung über 8x, zahlbar sofort.
Die Rechnung für die letzten beiden Behandlungen schreibst du dann, wenn du sie erbracht hast.

Gruß Britt

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Xela
21.01.2014 06:04
Britt: "Du kannst ja nicht der PKV Leistungen in Rechnung stellen, die du noch gar nicht erbracht hast."

Ich hab noch nicht gehört, dass man (ohne Abtretungserklärung) einer PKV überhaupt Rechnungen stellen kann.

Rechnungsdatum (-Zahlung) und Datum der Leistungserbringung haben nur bedingt miteinander zu tun - sind zwei getrennte Rechtsgeschäfte (Einigung und Übergabe) . Sie können die Rechnung theoretisch auch vor der ersten Behandlung schreiben. Grundlage der Leistungserbringung ist die Honorvereinbarung. Wenn darin nichts anderes festgelegt ist, haben Sie die freie Wahl, wann Rechnungslegung ist. Vorkasse ist völlig normal.



[bearbeitet am 21.01.14 09:40]
1

Gefällt mir

Britt: "Du kannst ja nicht der PKV Leistungen in Rechnung stellen, die du noch gar nicht erbracht hast." Ich hab noch nicht gehört, dass man (ohne Abtretungserklärung) einer PKV überhaupt Rechnungen stellen kann. Rechnungsdatum (-Zahlung) und Datum der Leistungserbringung haben nur bedingt miteinander zu tun - sind zwei getrennte Rechtsgeschäfte (Einigung und Übergabe) . Sie können die Rechnung theoretisch auch vor der ersten Behandlung schreiben. Grundlage der Leistungserbringung ist die Honorvereinbarung. Wenn darin nichts anderes festgelegt ist, haben Sie die freie Wahl, wann Rechnungslegung ist. Vorkasse ist völlig normal. [bearbeitet am 21.01.14 09:40]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Xela schrieb:

Britt: "Du kannst ja nicht der PKV Leistungen in Rechnung stellen, die du noch gar nicht erbracht hast."

Ich hab noch nicht gehört, dass man (ohne Abtretungserklärung) einer PKV überhaupt Rechnungen stellen kann.

Rechnungsdatum (-Zahlung) und Datum der Leistungserbringung haben nur bedingt miteinander zu tun - sind zwei getrennte Rechtsgeschäfte (Einigung und Übergabe) . Sie können die Rechnung theoretisch auch vor der ersten Behandlung schreiben. Grundlage der Leistungserbringung ist die Honorvereinbarung. Wenn darin nichts anderes festgelegt ist, haben Sie die freie Wahl, wann Rechnungslegung ist. Vorkasse ist völlig normal.



[bearbeitet am 21.01.14 09:40]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
C. DBO
21.01.2014 07:57
Ich habe es schon erlebt, dass entweder die Beihilfe oder die PKV mit der Begründung, der letzte Behandlungstermin sei vor dem Rechnungsdatum (vielleicht 2 oder 3 Tage!!!) die Zahlung nicht leisten wollte. Dem Patienten zuliebe habe ich dann die Rechnung neu geschrieben mit dem aktuellen, mittlerweile ja späteren Datum. Vorkasse war da gar nicht so normal.
1

Gefällt mir

• morpheus-06
Ich habe es schon erlebt, dass entweder die Beihilfe oder die PKV mit der Begründung, der letzte Behandlungstermin sei vor dem Rechnungsdatum (vielleicht 2 oder 3 Tage!!!) die Zahlung nicht leisten wollte. Dem Patienten zuliebe habe ich dann die Rechnung neu geschrieben mit dem aktuellen, mittlerweile ja späteren Datum. Vorkasse war da gar nicht so normal.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



C. DBO schrieb:

Ich habe es schon erlebt, dass entweder die Beihilfe oder die PKV mit der Begründung, der letzte Behandlungstermin sei vor dem Rechnungsdatum (vielleicht 2 oder 3 Tage!!!) die Zahlung nicht leisten wollte. Dem Patienten zuliebe habe ich dann die Rechnung neu geschrieben mit dem aktuellen, mittlerweile ja späteren Datum. Vorkasse war da gar nicht so normal.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
21.01.2014 09:19
Xela schrieb:

> Rechnungsdatum (-Zahlung) und Datum der Leistungserbringung
> haben nichts miteinander zu tun - sind zwei getrennte
> Rechtsgeschäfte (Einigung und Übergabe) . Sie können die
> Rechnung theoretisch auch vor der ersten Behandlung schreiben.
> Grundlage der Leistungserbringung ist die Honorvereinbarung.
> Wenn darin nichts anderes festgelegt ist, haben Sie die freie
> Wahl, wann Rechnungslegung ist. Vorkasse ist völlig normal.
>
warum erstatten dann manche PKV`en und die Beihilfe nicht mit der Begründung, dass die Behandlungen bei Rechnungsstellung noch nicht erfolgt waren?

1

Gefällt mir

Xela schrieb: > Rechnungsdatum (-Zahlung) und Datum der Leistungserbringung > haben nichts miteinander zu tun - sind zwei getrennte > Rechtsgeschäfte (Einigung und Übergabe) . Sie können die > Rechnung theoretisch auch vor der ersten Behandlung schreiben. > Grundlage der Leistungserbringung ist die Honorvereinbarung. > Wenn darin nichts anderes festgelegt ist, haben Sie die freie > Wahl, wann Rechnungslegung ist. Vorkasse ist völlig normal. > warum erstatten dann manche PKV`en und die Beihilfe nicht mit der Begründung, dass die Behandlungen bei Rechnungsstellung noch nicht erfolgt waren?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

Xela schrieb:

> Rechnungsdatum (-Zahlung) und Datum der Leistungserbringung
> haben nichts miteinander zu tun - sind zwei getrennte
> Rechtsgeschäfte (Einigung und Übergabe) . Sie können die
> Rechnung theoretisch auch vor der ersten Behandlung schreiben.
> Grundlage der Leistungserbringung ist die Honorvereinbarung.
> Wenn darin nichts anderes festgelegt ist, haben Sie die freie
> Wahl, wann Rechnungslegung ist. Vorkasse ist völlig normal.
>
warum erstatten dann manche PKV`en und die Beihilfe nicht mit der Begründung, dass die Behandlungen bei Rechnungsstellung noch nicht erfolgt waren?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Xela
21.01.2014 09:36
morpheus-06 schrieb:

> warum erstatten dann manche PKV`en und die Beihilfe nicht mit
> der Begründung, dass die Behandlungen bei Rechnungsstellung
> noch nicht erfolgt waren?
>

Sind Sie nicht auch immer wieder der Meinung, dass das Innenverhältnis zwischen Patient und PKV für das Vertragsverhältnis zwischen Praxis und Patient völlig wurscht ist? In der Eingangsfrage ging es um rechtliche Aspekte und den Wunsch des Patienten, die Gesamtrechnung vor Ablauf der Behandlung zu bekommen.
Und diese Rechnung kann er sehr wohl (vorab) bekommen. Was dann mit seiner PKV ist, hat mit der Eingansfrage nichts zu tun. Vorstellbar wäre ja auch die Tatsache, dass der Patient einen Eigenanteil von 1000.- Euro hat und ohnehin ohne PKV im Hintergrund alles aus eigener Tasche bezahlt.

Das Thema Beihilfe sollte ohnehin ausser vor bleiben. Wenn jemand keine Beiträge zahlt, sondern staatliche Alimentierung genießt, sollte er wenigstens zwischendurch mal mit der Realität des Lebens konfrontiert werden und einen Teil seines Geldes selbst dafür aufbringen. Gerade bei Beamten sehe ich absolut nicht ein, dass ich deren Krankenversicherung via Steuern mitbezahle und dann noch auf mein Geld warte.



[bearbeitet am 21.01.14 09:46]
1

Gefällt mir

morpheus-06 schrieb: > warum erstatten dann manche PKV`en und die Beihilfe nicht mit > der Begründung, dass die Behandlungen bei Rechnungsstellung > noch nicht erfolgt waren? > Sind Sie nicht auch immer wieder der Meinung, dass das Innenverhältnis zwischen Patient und PKV für das Vertragsverhältnis zwischen Praxis und Patient völlig wurscht ist? In der Eingangsfrage ging es um rechtliche Aspekte und den Wunsch des Patienten, die Gesamtrechnung vor Ablauf der Behandlung zu bekommen. Und diese Rechnung kann er sehr wohl (vorab) bekommen. Was dann mit seiner PKV ist, hat mit der Eingansfrage nichts zu tun. Vorstellbar wäre ja auch die Tatsache, dass der Patient einen Eigenanteil von 1000.- Euro hat und ohnehin ohne PKV im Hintergrund alles aus eigener Tasche bezahlt. Das Thema Beihilfe sollte ohnehin ausser vor bleiben. Wenn jemand keine Beiträge zahlt, sondern staatliche Alimentierung genießt, sollte er wenigstens zwischendurch mal mit der Realität des Lebens konfrontiert werden und einen Teil seines Geldes selbst dafür aufbringen. Gerade bei Beamten sehe ich absolut nicht ein, dass ich deren Krankenversicherung via Steuern mitbezahle und dann noch auf mein Geld warte. [bearbeitet am 21.01.14 09:46]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Xela schrieb:

morpheus-06 schrieb:

> warum erstatten dann manche PKV`en und die Beihilfe nicht mit
> der Begründung, dass die Behandlungen bei Rechnungsstellung
> noch nicht erfolgt waren?
>

Sind Sie nicht auch immer wieder der Meinung, dass das Innenverhältnis zwischen Patient und PKV für das Vertragsverhältnis zwischen Praxis und Patient völlig wurscht ist? In der Eingangsfrage ging es um rechtliche Aspekte und den Wunsch des Patienten, die Gesamtrechnung vor Ablauf der Behandlung zu bekommen.
Und diese Rechnung kann er sehr wohl (vorab) bekommen. Was dann mit seiner PKV ist, hat mit der Eingansfrage nichts zu tun. Vorstellbar wäre ja auch die Tatsache, dass der Patient einen Eigenanteil von 1000.- Euro hat und ohnehin ohne PKV im Hintergrund alles aus eigener Tasche bezahlt.

Das Thema Beihilfe sollte ohnehin ausser vor bleiben. Wenn jemand keine Beiträge zahlt, sondern staatliche Alimentierung genießt, sollte er wenigstens zwischendurch mal mit der Realität des Lebens konfrontiert werden und einen Teil seines Geldes selbst dafür aufbringen. Gerade bei Beamten sehe ich absolut nicht ein, dass ich deren Krankenversicherung via Steuern mitbezahle und dann noch auf mein Geld warte.



[bearbeitet am 21.01.14 09:46]

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
21.01.2014 14:37
Das stimmt, allerdings sollte man wissen, dass der Patient Probleme bei der Erstattung bekommen kann.
1

Gefällt mir

Das stimmt, allerdings sollte man wissen, dass der Patient Probleme bei der Erstattung bekommen kann.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

Das stimmt, allerdings sollte man wissen, dass der Patient Probleme bei der Erstattung bekommen kann.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
RoFo
21.01.2014 14:57
Ja, das habe ich jetzt auch mitbekommen.
Wie begründen die Kassen die Nichterstattung?

1

Gefällt mir

Ja, das habe ich jetzt auch mitbekommen. Wie begründen die Kassen die Nichterstattung?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



RoFo schrieb:

Ja, das habe ich jetzt auch mitbekommen.
Wie begründen die Kassen die Nichterstattung?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
21.01.2014 15:10
ohne Leistung kein Geld, das war schon angesprochen!

mfg hgb :wink:

2

Gefällt mir

• morpheus-06
• Papa Alpaka
ohne Leistung kein Geld, das war schon angesprochen! mfg hgb :wink:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

ohne Leistung kein Geld, das war schon angesprochen!

mfg hgb :wink:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Britt
21.01.2014 23:18
Das ist ja auch korrekt so. Warum bitte sehr sollte eine PKV für eine Leistung bezahlen, die vielleicht nicht erbracht wurde. Dazu ist sie nicht verpflichtet und das tut sie in der Regel auch nicht.
Natürlich kann man dem Patienten trotzdem eine Rechnung schreiben, da er ja unser Vertragspartner ist und sie zahlen muss.
Wenn man aber genau weiß, dass er diese Rechnung oder einen Teil davon nicht erstattet bekommt und man den Patienten nicht darauf aufmerksam macht, würde ich ein solches Verhalten eines PI für ziemlich dämlich halten.
Ich vergraule mir doch nicht meine PP.
Wenn der Patient natürlich auf die Rechnung in dieser Form besteht, dann würde ich sie schreiben. Dann ist der Patient dämlich und dann ist es sein Problem.

Gruß Britt
2

Gefällt mir

• morpheus-06
• Papa Alpaka
Das ist ja auch korrekt so. Warum bitte sehr sollte eine PKV für eine Leistung bezahlen, die vielleicht nicht erbracht wurde. Dazu ist sie nicht verpflichtet und das tut sie in der Regel auch nicht. Natürlich kann man dem Patienten trotzdem eine Rechnung schreiben, da er ja unser Vertragspartner ist und sie zahlen muss. Wenn man aber genau weiß, dass er diese Rechnung oder einen Teil davon nicht erstattet bekommt und man den Patienten nicht darauf aufmerksam macht, würde ich ein solches Verhalten eines PI für ziemlich dämlich halten. Ich vergraule mir doch nicht meine PP. Wenn der Patient natürlich auf die Rechnung in dieser Form besteht, dann würde ich sie schreiben. Dann ist der Patient dämlich und dann ist es sein Problem. Gruß Britt
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Britt schrieb:

Das ist ja auch korrekt so. Warum bitte sehr sollte eine PKV für eine Leistung bezahlen, die vielleicht nicht erbracht wurde. Dazu ist sie nicht verpflichtet und das tut sie in der Regel auch nicht.
Natürlich kann man dem Patienten trotzdem eine Rechnung schreiben, da er ja unser Vertragspartner ist und sie zahlen muss.
Wenn man aber genau weiß, dass er diese Rechnung oder einen Teil davon nicht erstattet bekommt und man den Patienten nicht darauf aufmerksam macht, würde ich ein solches Verhalten eines PI für ziemlich dämlich halten.
Ich vergraule mir doch nicht meine PP.
Wenn der Patient natürlich auf die Rechnung in dieser Form besteht, dann würde ich sie schreiben. Dann ist der Patient dämlich und dann ist es sein Problem.

Gruß Britt

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

hgb schrieb:

Aus meiner Sicht kann die Rechnung jetzt über 10 Einheiten nur so sein, dass er für die beiden offenen Gutscheine erhält. Damit wäre ein Gegenwert vorhanden.


mfg hgb :wink:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
morpheus-06
21.01.2014 09:11
geht nicht, da die Behandlungen noch nicht erfolgt sind.
Rechnung über die bisher erfolgten Behandlung stellen und dann noch eine zweite Rechnung über die restlichen 2 Behandlung wenn sie erfolgt sind.
Der Versicherte reicht mit der Vo. die 2 Rechnungen ein.

1

Gefällt mir

• C. DBO
geht nicht, da die Behandlungen noch nicht erfolgt sind. Rechnung über die bisher erfolgten Behandlung stellen und dann noch eine zweite Rechnung über die restlichen 2 Behandlung wenn sie erfolgt sind. Der Versicherte reicht mit der Vo. die 2 Rechnungen ein.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
21.01.2014 11:03
oder der von mir vorgeschlagene Weg, den RoFo wohl nicht verstanden hat.
Rechnungsdatum - erbrachte Leistung - - oder deren Gegenwert!

mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye: :stuck_out_tongue_winking_eye:

1

Gefällt mir

oder der von mir vorgeschlagene Weg, den RoFo wohl nicht verstanden hat. Rechnungsdatum - erbrachte Leistung - - oder deren Gegenwert! mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye: :stuck_out_tongue_winking_eye:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

oder der von mir vorgeschlagene Weg, den RoFo wohl nicht verstanden hat.
Rechnungsdatum - erbrachte Leistung - - oder deren Gegenwert!

mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye: :stuck_out_tongue_winking_eye:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
RoFo
21.01.2014 14:30
Vielen Dank, dass ihr euch meiner Frage angenommen und geantwortet habt.
Vermutlich habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt.

Danke Xela, du hast verstanden, was ich gemeint habe.

Habe herausgefunden, dass es steuerrechtlich kein Problem gibt.
Zivilrechtlich habe ich nichts gefunden.
Habe jetzt auch mitbekommen, dass einige Kostenträger Probleme machen, kenne aber deren Begründung (noch) nicht.

Ich schreibe jedenfalls die Rechnung jetzt so, wie die Daten tatsächlich sind.

Danke an alle für den Input!!!

1

Gefällt mir

Vielen Dank, dass ihr euch meiner Frage angenommen und geantwortet habt. Vermutlich habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Danke Xela, du hast verstanden, was ich gemeint habe. Habe herausgefunden, dass es steuerrechtlich kein Problem gibt. Zivilrechtlich habe ich nichts gefunden. Habe jetzt auch mitbekommen, dass einige Kostenträger Probleme machen, kenne aber deren Begründung (noch) nicht. Ich schreibe jedenfalls die Rechnung jetzt so, wie die Daten tatsächlich sind. Danke an alle für den Input!!!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



RoFo schrieb:

Vielen Dank, dass ihr euch meiner Frage angenommen und geantwortet habt.
Vermutlich habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt.

Danke Xela, du hast verstanden, was ich gemeint habe.

Habe herausgefunden, dass es steuerrechtlich kein Problem gibt.
Zivilrechtlich habe ich nichts gefunden.
Habe jetzt auch mitbekommen, dass einige Kostenträger Probleme machen, kenne aber deren Begründung (noch) nicht.

Ich schreibe jedenfalls die Rechnung jetzt so, wie die Daten tatsächlich sind.

Danke an alle für den Input!!!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

morpheus-06 schrieb:

geht nicht, da die Behandlungen noch nicht erfolgt sind.
Rechnung über die bisher erfolgten Behandlung stellen und dann noch eine zweite Rechnung über die restlichen 2 Behandlung wenn sie erfolgt sind.
Der Versicherte reicht mit der Vo. die 2 Rechnungen ein.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Rechnungsdatum bei PP

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns