für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
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Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
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Manuelle Lymphdrainage und
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Ist es ok, wenn das Rechnungsdatum vor der letzten Behandlung ist? Ich bin der Meinung, dass das ok ist.
Weiß das jemand definitiv?
Freue mich über eure Antworten :blush:
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Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Ein Privatpatient hat noch zwei Behandlungen offen, die er aber erst im April nehmen kann/will. Er möchte schon mal die Rechnung für alle zehn Behandlungen haben. Da der Chef gerade im Urlaub ist, frag ich hier mal nach.
Ist es ok, wenn das Rechnungsdatum vor der letzten Behandlung ist? Ich bin der Meinung, dass das ok ist.
Weiß das jemand definitiv?
Freue mich über eure Antworten :blush:
mfg hgb :wink:
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Darf/kann das Rechnungsdatum vor dem letzten Behandlungstermin sein?
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RoFo schrieb:
Vielen Dank hgb, aber das ist nicht meine Frage.
Darf/kann das Rechnungsdatum vor dem letzten Behandlungstermin sein?
Schreib dem Patienten eine Zwischenrechnung über 8x, zahlbar sofort.
Die Rechnung für die letzten beiden Behandlungen schreibst du dann, wenn du sie erbracht hast.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Nein,das geht natürlich nicht. Du kannst ja nicht der PKV Leistungen in Rechnung stellen, die du noch gar nicht erbracht hast.
Schreib dem Patienten eine Zwischenrechnung über 8x, zahlbar sofort.
Die Rechnung für die letzten beiden Behandlungen schreibst du dann, wenn du sie erbracht hast.
Gruß Britt
Ich hab noch nicht gehört, dass man (ohne Abtretungserklärung) einer PKV überhaupt Rechnungen stellen kann.
Rechnungsdatum (-Zahlung) und Datum der Leistungserbringung haben nur bedingt miteinander zu tun - sind zwei getrennte Rechtsgeschäfte (Einigung und Übergabe) . Sie können die Rechnung theoretisch auch vor der ersten Behandlung schreiben. Grundlage der Leistungserbringung ist die Honorvereinbarung. Wenn darin nichts anderes festgelegt ist, haben Sie die freie Wahl, wann Rechnungslegung ist. Vorkasse ist völlig normal.
[bearbeitet am 21.01.14 09:40]
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Xela schrieb:
Britt: "Du kannst ja nicht der PKV Leistungen in Rechnung stellen, die du noch gar nicht erbracht hast."
Ich hab noch nicht gehört, dass man (ohne Abtretungserklärung) einer PKV überhaupt Rechnungen stellen kann.
Rechnungsdatum (-Zahlung) und Datum der Leistungserbringung haben nur bedingt miteinander zu tun - sind zwei getrennte Rechtsgeschäfte (Einigung und Übergabe) . Sie können die Rechnung theoretisch auch vor der ersten Behandlung schreiben. Grundlage der Leistungserbringung ist die Honorvereinbarung. Wenn darin nichts anderes festgelegt ist, haben Sie die freie Wahl, wann Rechnungslegung ist. Vorkasse ist völlig normal.
[bearbeitet am 21.01.14 09:40]
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C. DBO schrieb:
Ich habe es schon erlebt, dass entweder die Beihilfe oder die PKV mit der Begründung, der letzte Behandlungstermin sei vor dem Rechnungsdatum (vielleicht 2 oder 3 Tage!!!) die Zahlung nicht leisten wollte. Dem Patienten zuliebe habe ich dann die Rechnung neu geschrieben mit dem aktuellen, mittlerweile ja späteren Datum. Vorkasse war da gar nicht so normal.
> Rechnungsdatum (-Zahlung) und Datum der Leistungserbringung
> haben nichts miteinander zu tun - sind zwei getrennte
> Rechtsgeschäfte (Einigung und Übergabe) . Sie können die
> Rechnung theoretisch auch vor der ersten Behandlung schreiben.
> Grundlage der Leistungserbringung ist die Honorvereinbarung.
> Wenn darin nichts anderes festgelegt ist, haben Sie die freie
> Wahl, wann Rechnungslegung ist. Vorkasse ist völlig normal.
>
warum erstatten dann manche PKV`en und die Beihilfe nicht mit der Begründung, dass die Behandlungen bei Rechnungsstellung noch nicht erfolgt waren?
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morpheus-06 schrieb:
Xela schrieb:
> Rechnungsdatum (-Zahlung) und Datum der Leistungserbringung
> haben nichts miteinander zu tun - sind zwei getrennte
> Rechtsgeschäfte (Einigung und Übergabe) . Sie können die
> Rechnung theoretisch auch vor der ersten Behandlung schreiben.
> Grundlage der Leistungserbringung ist die Honorvereinbarung.
> Wenn darin nichts anderes festgelegt ist, haben Sie die freie
> Wahl, wann Rechnungslegung ist. Vorkasse ist völlig normal.
>
warum erstatten dann manche PKV`en und die Beihilfe nicht mit der Begründung, dass die Behandlungen bei Rechnungsstellung noch nicht erfolgt waren?
> warum erstatten dann manche PKV`en und die Beihilfe nicht mit
> der Begründung, dass die Behandlungen bei Rechnungsstellung
> noch nicht erfolgt waren?
>
Sind Sie nicht auch immer wieder der Meinung, dass das Innenverhältnis zwischen Patient und PKV für das Vertragsverhältnis zwischen Praxis und Patient völlig wurscht ist? In der Eingangsfrage ging es um rechtliche Aspekte und den Wunsch des Patienten, die Gesamtrechnung vor Ablauf der Behandlung zu bekommen.
Und diese Rechnung kann er sehr wohl (vorab) bekommen. Was dann mit seiner PKV ist, hat mit der Eingansfrage nichts zu tun. Vorstellbar wäre ja auch die Tatsache, dass der Patient einen Eigenanteil von 1000.- Euro hat und ohnehin ohne PKV im Hintergrund alles aus eigener Tasche bezahlt.
Das Thema Beihilfe sollte ohnehin ausser vor bleiben. Wenn jemand keine Beiträge zahlt, sondern staatliche Alimentierung genießt, sollte er wenigstens zwischendurch mal mit der Realität des Lebens konfrontiert werden und einen Teil seines Geldes selbst dafür aufbringen. Gerade bei Beamten sehe ich absolut nicht ein, dass ich deren Krankenversicherung via Steuern mitbezahle und dann noch auf mein Geld warte.
[bearbeitet am 21.01.14 09:46]
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Xela schrieb:
morpheus-06 schrieb:
> warum erstatten dann manche PKV`en und die Beihilfe nicht mit
> der Begründung, dass die Behandlungen bei Rechnungsstellung
> noch nicht erfolgt waren?
>
Sind Sie nicht auch immer wieder der Meinung, dass das Innenverhältnis zwischen Patient und PKV für das Vertragsverhältnis zwischen Praxis und Patient völlig wurscht ist? In der Eingangsfrage ging es um rechtliche Aspekte und den Wunsch des Patienten, die Gesamtrechnung vor Ablauf der Behandlung zu bekommen.
Und diese Rechnung kann er sehr wohl (vorab) bekommen. Was dann mit seiner PKV ist, hat mit der Eingansfrage nichts zu tun. Vorstellbar wäre ja auch die Tatsache, dass der Patient einen Eigenanteil von 1000.- Euro hat und ohnehin ohne PKV im Hintergrund alles aus eigener Tasche bezahlt.
Das Thema Beihilfe sollte ohnehin ausser vor bleiben. Wenn jemand keine Beiträge zahlt, sondern staatliche Alimentierung genießt, sollte er wenigstens zwischendurch mal mit der Realität des Lebens konfrontiert werden und einen Teil seines Geldes selbst dafür aufbringen. Gerade bei Beamten sehe ich absolut nicht ein, dass ich deren Krankenversicherung via Steuern mitbezahle und dann noch auf mein Geld warte.
[bearbeitet am 21.01.14 09:46]
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morpheus-06 schrieb:
Das stimmt, allerdings sollte man wissen, dass der Patient Probleme bei der Erstattung bekommen kann.
Wie begründen die Kassen die Nichterstattung?
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RoFo schrieb:
Ja, das habe ich jetzt auch mitbekommen.
Wie begründen die Kassen die Nichterstattung?
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
ohne Leistung kein Geld, das war schon angesprochen!
mfg hgb :wink:
Natürlich kann man dem Patienten trotzdem eine Rechnung schreiben, da er ja unser Vertragspartner ist und sie zahlen muss.
Wenn man aber genau weiß, dass er diese Rechnung oder einen Teil davon nicht erstattet bekommt und man den Patienten nicht darauf aufmerksam macht, würde ich ein solches Verhalten eines PI für ziemlich dämlich halten.
Ich vergraule mir doch nicht meine PP.
Wenn der Patient natürlich auf die Rechnung in dieser Form besteht, dann würde ich sie schreiben. Dann ist der Patient dämlich und dann ist es sein Problem.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das ist ja auch korrekt so. Warum bitte sehr sollte eine PKV für eine Leistung bezahlen, die vielleicht nicht erbracht wurde. Dazu ist sie nicht verpflichtet und das tut sie in der Regel auch nicht.
Natürlich kann man dem Patienten trotzdem eine Rechnung schreiben, da er ja unser Vertragspartner ist und sie zahlen muss.
Wenn man aber genau weiß, dass er diese Rechnung oder einen Teil davon nicht erstattet bekommt und man den Patienten nicht darauf aufmerksam macht, würde ich ein solches Verhalten eines PI für ziemlich dämlich halten.
Ich vergraule mir doch nicht meine PP.
Wenn der Patient natürlich auf die Rechnung in dieser Form besteht, dann würde ich sie schreiben. Dann ist der Patient dämlich und dann ist es sein Problem.
Gruß Britt
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hgb schrieb:
Aus meiner Sicht kann die Rechnung jetzt über 10 Einheiten nur so sein, dass er für die beiden offenen Gutscheine erhält. Damit wäre ein Gegenwert vorhanden.
mfg hgb :wink:
Rechnung über die bisher erfolgten Behandlung stellen und dann noch eine zweite Rechnung über die restlichen 2 Behandlung wenn sie erfolgt sind.
Der Versicherte reicht mit der Vo. die 2 Rechnungen ein.
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Rechnungsdatum - erbrachte Leistung - - oder deren Gegenwert!
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye: :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
oder der von mir vorgeschlagene Weg, den RoFo wohl nicht verstanden hat.
Rechnungsdatum - erbrachte Leistung - - oder deren Gegenwert!
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye: :stuck_out_tongue_winking_eye:
Vermutlich habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt.
Danke Xela, du hast verstanden, was ich gemeint habe.
Habe herausgefunden, dass es steuerrechtlich kein Problem gibt.
Zivilrechtlich habe ich nichts gefunden.
Habe jetzt auch mitbekommen, dass einige Kostenträger Probleme machen, kenne aber deren Begründung (noch) nicht.
Ich schreibe jedenfalls die Rechnung jetzt so, wie die Daten tatsächlich sind.
Danke an alle für den Input!!!
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RoFo schrieb:
Vielen Dank, dass ihr euch meiner Frage angenommen und geantwortet habt.
Vermutlich habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt.
Danke Xela, du hast verstanden, was ich gemeint habe.
Habe herausgefunden, dass es steuerrechtlich kein Problem gibt.
Zivilrechtlich habe ich nichts gefunden.
Habe jetzt auch mitbekommen, dass einige Kostenträger Probleme machen, kenne aber deren Begründung (noch) nicht.
Ich schreibe jedenfalls die Rechnung jetzt so, wie die Daten tatsächlich sind.
Danke an alle für den Input!!!
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morpheus-06 schrieb:
geht nicht, da die Behandlungen noch nicht erfolgt sind.
Rechnung über die bisher erfolgten Behandlung stellen und dann noch eine zweite Rechnung über die restlichen 2 Behandlung wenn sie erfolgt sind.
Der Versicherte reicht mit der Vo. die 2 Rechnungen ein.
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