Für unsere Abteilung
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- un...
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- un...
ich habe Schwierigkeiten mit meinem Steuerberater und blicke wirklich nicht mehr durch.
Wie lange dürfen eigentlich Rechnungen nachträglich ausgestellt werden. Ich bin am Montag aus allen Wolken gefallen - was der berechnet.......
2010 + 2011 Einnahmen Überschuss Praxis aus selbstst. Tätigkeit
2010 + 2011 Einkommenssteuererklärung
2010 + 2011 Ãœberschuss Vermietung und Verpachtung
2009 Betriebsprüfung (2007-2009) die hat 2012 stattgefunden ?!
Das ganze hat einen Gesamtwert von ca. 3000€ dabei zahle ich ihm monatl. Geld ! solche Rechnungen habe ich noch nie von ihm bekommen
zudem hat am Montag das Finanzamt die Nachzahlung 2011 eingezogen (davon wusste ich aber auch die Nachzahlung für 2012 gleich mit (mein Konto ist jetzt leer
................. und die Vorauszahlung um 5000,00 € pro Quartal hochgesetzt - ich weis gar nicht wie ich soviel verdienen soll um diese Vorauszahlungen decken zu können.
und nicht das hier etwas falsch verstanden wird wir hatten im letzten Jahr kein Wahnsinns plus - eher eine Wasserrohrbruch und 1 komplette Mitarbeiterin weniger...............
ich versteh grad die Welt nicht mehr
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ChriS K schrieb:
Hi,
ich habe Schwierigkeiten mit meinem Steuerberater und blicke wirklich nicht mehr durch.
Wie lange dürfen eigentlich Rechnungen nachträglich ausgestellt werden. Ich bin am Montag aus allen Wolken gefallen - was der berechnet.......
2010 + 2011 Einnahmen Überschuss Praxis aus selbstst. Tätigkeit
2010 + 2011 Einkommenssteuererklärung
2010 + 2011 Ãœberschuss Vermietung und Verpachtung
2009 Betriebsprüfung (2007-2009) die hat 2012 stattgefunden ?!
Das ganze hat einen Gesamtwert von ca. 3000€ dabei zahle ich ihm monatl. Geld ! solche Rechnungen habe ich noch nie von ihm bekommen
zudem hat am Montag das Finanzamt die Nachzahlung 2011 eingezogen (davon wusste ich aber auch die Nachzahlung für 2012 gleich mit (mein Konto ist jetzt leer
................. und die Vorauszahlung um 5000,00 € pro Quartal hochgesetzt - ich weis gar nicht wie ich soviel verdienen soll um diese Vorauszahlungen decken zu können.
und nicht das hier etwas falsch verstanden wird wir hatten im letzten Jahr kein Wahnsinns plus - eher eine Wasserrohrbruch und 1 komplette Mitarbeiterin weniger...............
ich versteh grad die Welt nicht mehr
Aber das kann dir nur der Berater erklären.
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diese Fragen kann Dir nur Dein Steuerberater beantworten.
Hat er Dir beim Jahresabschluss-Gespräch nichts zu den Nachzahlungen und eventuell höheren Vorauszahlungen gesagt? Mein Steuerberater macht das jedenfalls.
Kläre das in einem ruhigen Gespräch mit ihm und schau Dir nochmal genau Deinen Vertrag mit ihm an. Vielleicht steht da schon was drin....
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StefanP schrieb:
Kann mich Bettina nur anschließen:
diese Fragen kann Dir nur Dein Steuerberater beantworten.
Hat er Dir beim Jahresabschluss-Gespräch nichts zu den Nachzahlungen und eventuell höheren Vorauszahlungen gesagt? Mein Steuerberater macht das jedenfalls.
Kläre das in einem ruhigen Gespräch mit ihm und schau Dir nochmal genau Deinen Vertrag mit ihm an. Vielleicht steht da schon was drin....
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bettina.vollbracht schrieb:
Mit dem Steuerberater klären! Wie soll dir hier jemand helfen? Welche vertraglichen Vereinbarungen hast du mit ihm? Und wieso zahlst du ihm monatlich Geld? Mein Steuerberater bekommt nur was wenn er auch was getan hat und was er bekommt wurde vorher besprochen und vertraglich festgehalten. Die Steuervorauszahlung an das Finanzamt kannst du reduzieren lassen, das kannst du selbst mit dem Finanzamt regeln. Wenn für 2 Jahre eine Einkommenssteuererklärung gemacht wurde, und bei beiden ein Nachzahlung heraus kam, wieso hast du beide abgegeben? Das was abgebucht wird, weiß man im voraus.
Aber das kann dir nur der Berater erklären.
Das alles sollte im Vorfeld besprochen werden.
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Ich kann das verstehen, dass man dann panisch reagiert... :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Naja... aber ist trotzdem ein böses Verfahren, wenn man statt 25T€ Nachzahlung dann 50T€ hat.
Ich kann das verstehen, dass man dann panisch reagiert... :unamused:
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rudibam schrieb:
Finanzamt kennt da keine Gnade. Am Anfang des Jahres hatte ich auch eine Nachzahlung von 2011, gleichzeitig Vorauszahlung der Nachzahlung 2012 und die Zahlung für das erste Quartal 2013. Das war ein Auto der gehobenen Mittelklasse.
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morpheus-06 schrieb:
Nachzahlung und die Nachzahlung der Höhersetzung der Vorauszahlungen des Folgejahres werden immer zusammen eingezogen. Hat das dir dein STB nicht gesagt?
Das alles sollte im Vorfeld besprochen werden.
Dann soll der STB das Jahr 2012 fertig machen und das erste Halbjahr 2013 analysieren und einen Antrag stellen um die Vorauszahlungen runterzusetzen.
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morpheus-06 schrieb:
"wir hatten im letzten Jahr kein Wahnsinns plus - eher eine Wasserrohrbruch und 1 komplette Mitarbeiterin weniger..............."
Dann soll der STB das Jahr 2012 fertig machen und das erste Halbjahr 2013 analysieren und einen Antrag stellen um die Vorauszahlungen runterzusetzen.
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-> Euch muss es ja gut gehen .... :smile: :clap:
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Bernie schrieb:
"Am Anfang des Jahres hatte ich auch eine Nachzahlung von 2011, gleichzeitig Vorauszahlung der Nachzahlung 2012 und die Zahlung für das erste Quartal 2013. Das war ein Auto der gehobenen Mittelklasse."
-> Euch muss es ja gut gehen .... :smile: :clap:
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rudibam schrieb:
Ein Therapeut weniger bedeutet nicht gleichzeitig weniger Gewinn!!!!!!!
Auch die Einstufungen der Nachzahlungen und Vorauszahlungen sind in Ordnung.
Die Vorauszahlungen an den Steuerberater wird häufig so gemacht (Abschlagszahlungen), damit am Ende die Endabrechnung nicht so groß ausfällt.
Aber all das sollte ein Unternehmer wissen und kennen. Spätestens beim Vorgespräch (der Steuererklärung) wird dies bekanntgegeben.
Außerdem hast du die mindestens vierteljährlichen BWA, in denen du erkennen kannst das du Gewinn erzielst was ja erfreulich ist. Gewinn heißt aber auch Steuer bezahlen. Also früh genug damit anfangen Rücklagen zu bilden.
Dies ist ein typischer Fehler von Jungunternehmer.
Zudem bietet sich ein eigenes Steuerkonto an, damit die Trennung besser kognitiv sich darstellen kann.
Außerdem würde ich niemals dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung geben.
ricardo588
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Was genau für Summen auf einen zukommen, das wissen Neu PI oft nicht.
Mir ging es ganz zu Beginn meiner Selbständigkeit genauso. Mir war die Nachzahlung zwar klar, aber nicht die zusätzliche Summe für die höheren Vorauszahlungen. Und mein damaliger Stb. hatte mich auch nicht darauf hingewiesen. Ich habe es dann vom FA stunden lassen. Damals haben die sich darauf eingelassen, ich weiß nicht wie es heute aussieht.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ob du dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt hast oder nicht, spielt keine Rolle. Du erhältst den Steuerbescheid bevor das FA den Betrag einzieht und entweder legst du Widerspruch ein oder du mußt zahlen.
Was genau für Summen auf einen zukommen, das wissen Neu PI oft nicht.
Mir ging es ganz zu Beginn meiner Selbständigkeit genauso. Mir war die Nachzahlung zwar klar, aber nicht die zusätzliche Summe für die höheren Vorauszahlungen. Und mein damaliger Stb. hatte mich auch nicht darauf hingewiesen. Ich habe es dann vom FA stunden lassen. Damals haben die sich darauf eingelassen, ich weiß nicht wie es heute aussieht.
Gruß Britt
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ricardo588 schrieb:
So wie es sich darstellt ist dies eine völlig korrekte Abrechnung vom Steuerberater.
Auch die Einstufungen der Nachzahlungen und Vorauszahlungen sind in Ordnung.
Die Vorauszahlungen an den Steuerberater wird häufig so gemacht (Abschlagszahlungen), damit am Ende die Endabrechnung nicht so groß ausfällt.
Aber all das sollte ein Unternehmer wissen und kennen. Spätestens beim Vorgespräch (der Steuererklärung) wird dies bekanntgegeben.
Außerdem hast du die mindestens vierteljährlichen BWA, in denen du erkennen kannst das du Gewinn erzielst was ja erfreulich ist. Gewinn heißt aber auch Steuer bezahlen. Also früh genug damit anfangen Rücklagen zu bilden.
Dies ist ein typischer Fehler von Jungunternehmer.
Zudem bietet sich ein eigenes Steuerkonto an, damit die Trennung besser kognitiv sich darstellen kann.
Außerdem würde ich niemals dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung geben.
ricardo588
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