Für unsere Abteilung
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- un...
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- un...
Kann mir jemand sagen ob ich in meiner Praxis die Räume/ein Raum an einer Fußpflege (nicht medizinisch) mieten kann oder ob es mit der Kasse einen Problem macht?
Vielen Dank.
Liebe Grüße
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seseba schrieb:
Hallo zusammen!
Kann mir jemand sagen ob ich in meiner Praxis die Räume/ein Raum an einer Fußpflege (nicht medizinisch) mieten kann oder ob es mit der Kasse einen Problem macht?
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Das geht meiner Meinung nach nur komplett getrennt oder außerhalb der Öffnungszeiten.
Auszug Rahmenvertrag,
die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Die Fußpflege, Ausnahme Podologie, zählt zum gewerblichen Bereich.
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Tempelritter schrieb:
die Kasse wird zu deinen PT-Öffnungszeiten Probleme machen auch wenn der Raum bisher zugelassen ist, ist die Zulassung hinfällig.
Das geht meiner Meinung nach nur komplett getrennt oder außerhalb der Öffnungszeiten.
Auszug Rahmenvertrag,
die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Die Fußpflege, Ausnahme Podologie, zählt zum gewerblichen Bereich.
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