Physiotherapeut/in ab Januar für Urlaubsvertretung für die Monate Februar und März gesucht. Gerne auch dauerhafte Festanstellung. Wir freuen uns auf ein erstes Gespräch/ E-Mail.
ich war lange im Ausland und bin nicht mehr so gut mit der Gesetzeslage vertraut. Ich darf doch als staatlich anerkannter Physio Massagen auf privater Basis ohne Rezept ausüben, oder?
Danke für die Antwort, super wäre sogar ein Hinweis auf Gesetzestexte.
Olaf
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Hallo,
ich war lange im Ausland und bin nicht mehr so gut mit der Gesetzeslage vertraut. Ich darf doch als staatlich anerkannter Physio Massagen auf privater Basis ohne Rezept ausüben, oder?
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Olaf
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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ich war lange im Ausland und bin nicht mehr so gut mit der Gesetzeslage vertraut. Ich darf doch als staatlich anerkannter Physio Massagen auf privater Basis ohne Rezept ausüben, oder?
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Olaf
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Du darfst Wellnessmassagen an Gesunden ohne Vo mit 19 Mehrwertsteuer durchführen wenn du dich mit der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt anmeldest bist du bis 17500 Mehrwertsteuer frei.
Bei Menschen mit Problemen darfst du es nur mit der Sektoralen oder Voll Heilpraktiker Erlaubnis dann sind Medizinische Massgen Heilmittel und bleiben Steuerfrei Hot Stone und co bleibt es wie oben beschrieben
Ansonsten ohne Heilpraktiker egal welcher keine Physio ohne Rezept.
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Du darfst Wellnessmassagen an Gesunden ohne Vo mit 19 Mehrwertsteuer durchführen wenn du dich mit der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt anmeldest bist du bis 17500 Mehrwertsteuer frei.
Bei Menschen mit Problemen darfst du es nur mit der Sektoralen oder Voll Heilpraktiker Erlaubnis dann sind Medizinische Massgen Heilmittel und bleiben Steuerfrei Hot Stone und co bleibt es wie oben beschrieben
Ansonsten ohne Heilpraktiker egal welcher keine Physio ohne Rezept.
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wurde mal nicht geurteilt, dass von der Tätigkeit eines Masseurs keine gesundheitlichen Schäden hervorgerufen werden können?
Folglich könnten dann doch die Masseure den Erstkontakt anbieten und kurativ behandeln, dann auch umsatzsteuerbefreit, oder?
LG
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wurde mal nicht geurteilt, dass von der Tätigkeit eines Masseurs keine gesundheitlichen Schäden hervorgerufen werden können?
Folglich könnten dann doch die Masseure den Erstkontakt anbieten und kurativ behandeln, dann auch umsatzsteuerbefreit, oder?
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
wurde mal nicht geurteilt, dass von der Tätigkeit eines Masseurs keine gesundheitlichen Schäden hervorgerufen werden können?
Folglich könnten dann doch die Masseure den Erstkontakt anbieten und kurativ behandeln, dann auch umsatzsteuerbefreit, oder?
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dachte, da es sich ja auch bei der Massage um ein anerkanntes Heilmittel handelt und ich, bedingt durch das Urteil, die Massage als Masseur auch heilberuflich im Erstkontakt durchführen darf, wäre dies dann eine heilberufliche Leistung, die ein therapeutisches Ziel verfolgte und somit befreit von der Steuer wäre.
Ich hatte damals das Urteil so verstanden, dass es sich quasi um ein HP im Sektor Massage handelt, nur ohne Überprüfung durch die Ämter, da ja keine Gesundheitsgefährdung durch den Beruf des Masseurs entsteht.
Der HP Physio darf ja auch Physiotherapie in Rechnung stellen und braucht aufgrund des §4 Umsatzsteuergesetz keine Steuer auf den Rechnungsbetrag drauf schlagen.
LG
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dachte, da es sich ja auch bei der Massage um ein anerkanntes Heilmittel handelt und ich, bedingt durch das Urteil, die Massage als Masseur auch heilberuflich im Erstkontakt durchführen darf, wäre dies dann eine heilberufliche Leistung, die ein therapeutisches Ziel verfolgte und somit befreit von der Steuer wäre.
Ich hatte damals das Urteil so verstanden, dass es sich quasi um ein HP im Sektor Massage handelt, nur ohne Überprüfung durch die Ämter, da ja keine Gesundheitsgefährdung durch den Beruf des Masseurs entsteht.
Der HP Physio darf ja auch Physiotherapie in Rechnung stellen und braucht aufgrund des §4 Umsatzsteuergesetz keine Steuer auf den Rechnungsbetrag drauf schlagen.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
dachte, da es sich ja auch bei der Massage um ein anerkanntes Heilmittel handelt und ich, bedingt durch das Urteil, die Massage als Masseur auch heilberuflich im Erstkontakt durchführen darf, wäre dies dann eine heilberufliche Leistung, die ein therapeutisches Ziel verfolgte und somit befreit von der Steuer wäre.
Ich hatte damals das Urteil so verstanden, dass es sich quasi um ein HP im Sektor Massage handelt, nur ohne Überprüfung durch die Ämter, da ja keine Gesundheitsgefährdung durch den Beruf des Masseurs entsteht.
Der HP Physio darf ja auch Physiotherapie in Rechnung stellen und braucht aufgrund des §4 Umsatzsteuergesetz keine Steuer auf den Rechnungsbetrag drauf schlagen.
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...rechtlich stimmt dass, da der Masseur den FC hat. Dabei ist er im Urteil jedoch (gerade nicht) mit dem HP zu vergleichen, weil er "viel zu wenig fachlich weiß", daher greift auch das FA die 7% Umsatzsteuer ab Anwendungen ohne Rezept ab, denn er ist ja kein HP oder Physio-HP.
Die Finanzämter können Gesetzestexte und Urteile eben gut lesen und auslegen... :wink:
LG, Uli
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...rechtlich stimmt dass, da der Masseur den FC hat. Dabei ist er im Urteil jedoch (gerade nicht) mit dem HP zu vergleichen, weil er "viel zu wenig fachlich weiß", daher greift auch das FA die 7% Umsatzsteuer ab Anwendungen ohne Rezept ab, denn er ist ja kein HP oder Physio-HP.
Die Finanzämter können Gesetzestexte und Urteile eben gut lesen und auslegen... :wink:
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UliBulli schrieb:
...rechtlich stimmt dass, da der Masseur den FC hat. Dabei ist er im Urteil jedoch (gerade nicht) mit dem HP zu vergleichen, weil er "viel zu wenig fachlich weiß", daher greift auch das FA die 7% Umsatzsteuer ab Anwendungen ohne Rezept ab, denn er ist ja kein HP oder Physio-HP.
Die Finanzämter können Gesetzestexte und Urteile eben gut lesen und auslegen... :wink:
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...Du darfst Wellnessmassagen an Gesunden...
Da ein PT genau dies weder beurteilen und schon garnicht mit Bestimmtheit fachlich oder sonstig wissen kann, dürfte nur dein letzter Satz stimmen.
Die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Umsätze ist etwas dortvon losgelöstes.
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...Du darfst Wellnessmassagen an Gesunden...
Da ein PT genau dies weder beurteilen und schon garnicht mit Bestimmtheit fachlich oder sonstig wissen kann, dürfte nur dein letzter Satz stimmen.
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webpt schrieb:
...Du darfst Wellnessmassagen an Gesunden...
Da ein PT genau dies weder beurteilen und schon garnicht mit Bestimmtheit fachlich oder sonstig wissen kann, dürfte nur dein letzter Satz stimmen.
Die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Umsätze ist etwas dortvon losgelöstes.
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Inche schrieb:
Du darfst Wellnessmassagen an Gesunden ohne Vo mit 19 Mehrwertsteuer durchführen wenn du dich mit der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt anmeldest bist du bis 17500 Mehrwertsteuer frei.
Bei Menschen mit Problemen darfst du es nur mit der Sektoralen oder Voll Heilpraktiker Erlaubnis dann sind Medizinische Massgen Heilmittel und bleiben Steuerfrei Hot Stone und co bleibt es wie oben beschrieben
Ansonsten ohne Heilpraktiker egal welcher keine Physio ohne Rezept.
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ich war lange im Ausland und bin nicht mehr so gut mit der Gesetzeslage vertraut. Ich darf doch als staatlich anerkannter Physio Massagen auf privater Basis ohne Rezept ausüben, oder?
Danke für die Antwort, super wäre sogar ein Hinweis auf Gesetzestexte.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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ich war lange im Ausland und bin nicht mehr so gut mit der Gesetzeslage vertraut. Ich darf doch als staatlich anerkannter Physio Massagen auf privater Basis ohne Rezept ausüben, oder?
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Olaf
Masseure und med. Bademeister dürfen auch direkt therapieren.
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mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
das Entgelt unterliegt der Umsatzsteuer, wenn es bestimmte Grenzen erreicht!
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Ramona Völlkopf schrieb:
An Gesunden darf jeder massieren, der sich das gefallen lässt.
Masseure und med. Bademeister dürfen auch direkt therapieren.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
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morpheus-06 schrieb:
umsatzsteuerbefreit sind sie nicht, es muss 7% abgeführt werden (Quelle BMF).
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Der HP Physio darf ja auch Physiotherapie in Rechnung stellen und braucht aufgrund des §4 Umsatzsteuergesetz keine Steuer auf den Rechnungsbetrag drauf schlagen.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
dachte, da es sich ja auch bei der Massage um ein anerkanntes Heilmittel handelt und ich, bedingt durch das Urteil, die Massage als Masseur auch heilberuflich im Erstkontakt durchführen darf, wäre dies dann eine heilberufliche Leistung, die ein therapeutisches Ziel verfolgte und somit befreit von der Steuer wäre.
Ich hatte damals das Urteil so verstanden, dass es sich quasi um ein HP im Sektor Massage handelt, nur ohne Überprüfung durch die Ämter, da ja keine Gesundheitsgefährdung durch den Beruf des Masseurs entsteht.
Der HP Physio darf ja auch Physiotherapie in Rechnung stellen und braucht aufgrund des §4 Umsatzsteuergesetz keine Steuer auf den Rechnungsbetrag drauf schlagen.
LG
Die Finanzämter können Gesetzestexte und Urteile eben gut lesen und auslegen... :wink:
LG, Uli
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UliBulli schrieb:
...rechtlich stimmt dass, da der Masseur den FC hat. Dabei ist er im Urteil jedoch (gerade nicht) mit dem HP zu vergleichen, weil er "viel zu wenig fachlich weiß", daher greift auch das FA die 7% Umsatzsteuer ab Anwendungen ohne Rezept ab, denn er ist ja kein HP oder Physio-HP.
Die Finanzämter können Gesetzestexte und Urteile eben gut lesen und auslegen... :wink:
LG, Uli
Da ein PT genau dies weder beurteilen und schon garnicht mit Bestimmtheit fachlich oder sonstig wissen kann, dürfte nur dein letzter Satz stimmen.
Die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Umsätze ist etwas dortvon losgelöstes.
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webpt schrieb:
...Du darfst Wellnessmassagen an Gesunden...
Da ein PT genau dies weder beurteilen und schon garnicht mit Bestimmtheit fachlich oder sonstig wissen kann, dürfte nur dein letzter Satz stimmen.
Die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Umsätze ist etwas dortvon losgelöstes.
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Du darfst Wellnessmassagen an Gesunden ohne Vo mit 19 Mehrwertsteuer durchführen wenn du dich mit der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt anmeldest bist du bis 17500 Mehrwertsteuer frei.
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Ansonsten ohne Heilpraktiker egal welcher keine Physio ohne Rezept.
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