Die Klinik Bavaria
Seit unserer Gründung im Jahr 1988
leben wir in unserer Klinik die
stetige Entwicklung.
Mit einer Kapazität von über 250
Betten gehören wir zu den
führenden Rehabilitationskliniken
in Nordbayern. Wir verfügen über
Fachbereiche für Orthopädie,
Neurologie, Geriatrie und
Arbeitsmedizin sowie über eine
Intensivstation für die
Frührehabilitation.
Auch wenn unser Leistungsspektrum
kontinuierlich gewachsen ist, so
bleiben wir hinsichtlich unserer
Philosophie immer ...
Seit unserer Gründung im Jahr 1988
leben wir in unserer Klinik die
stetige Entwicklung.
Mit einer Kapazität von über 250
Betten gehören wir zu den
führenden Rehabilitationskliniken
in Nordbayern. Wir verfügen über
Fachbereiche für Orthopädie,
Neurologie, Geriatrie und
Arbeitsmedizin sowie über eine
Intensivstation für die
Frührehabilitation.
Auch wenn unser Leistungsspektrum
kontinuierlich gewachsen ist, so
bleiben wir hinsichtlich unserer
Philosophie immer ...
bin in Sachsen Physiotherapeutin und biete seit 3 Jahre Osteopathie auf Rezept an (ist in Sachsen abgesegnet durch das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz), hab eine 5-Jahres-Ausbildung Osteo abgeschlossen.
Unsere Praxis hat 2 Behandlungsräume und einen Gymnastikraum.
Jetzt bin ich Heilpraktikerin (seit 2 Wochen).
Nach wie vor gibt es osteopatische Behandlungen die durch die Kasse bezahlt werden (also auf Rezept=erlaubt für Physios)
Jetzt fängt meine Unsicherheit an:
Wenn ich nun ohne Rezept behandele, übe ich die Heilkunde aus. Das bedeutet dass ich dafür einen extra Raum oder extra ausgezeichnete Öffnungszeiten bräuchte, oder?
Bräuchte ich da auch ein extra Praxisschild? Muss ich unbedingt kenntlich machen dass ich HP bin?
Darf zum Beispiel auf dem Praxisschild "Praxis für Physiotherapie und Osteopathie" drauf, wenn ich auf der Webside meine Vita schreibe, woraus hervorgeht dass ich HP bin?
Eigentlich möchte ich nur das Praxisschild, mit Osteopathie ergänzen und meine Versicherung anpassen.
Die Antwort ist mir theoretisch klar. Ohne Rezept ist Heilkunde. Den Patienten muss klar ersichtlich sein ob er zu PT oder zum HP geht. Ich mache aber nix anderes, egal ob mit oder ohne Rezept.
Ich freue mich über Gedankenschubser
Vielen Dank und einen gemütlichen Restsonntag
Petra
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Petra 25 schrieb:
Hallo an alle,
bin in Sachsen Physiotherapeutin und biete seit 3 Jahre Osteopathie auf Rezept an (ist in Sachsen abgesegnet durch das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz), hab eine 5-Jahres-Ausbildung Osteo abgeschlossen.
Unsere Praxis hat 2 Behandlungsräume und einen Gymnastikraum.
Jetzt bin ich Heilpraktikerin (seit 2 Wochen).
Nach wie vor gibt es osteopatische Behandlungen die durch die Kasse bezahlt werden (also auf Rezept=erlaubt für Physios)
Jetzt fängt meine Unsicherheit an:
Wenn ich nun ohne Rezept behandele, übe ich die Heilkunde aus. Das bedeutet dass ich dafür einen extra Raum oder extra ausgezeichnete Öffnungszeiten bräuchte, oder?
Bräuchte ich da auch ein extra Praxisschild? Muss ich unbedingt kenntlich machen dass ich HP bin?
Darf zum Beispiel auf dem Praxisschild "Praxis für Physiotherapie und Osteopathie" drauf, wenn ich auf der Webside meine Vita schreibe, woraus hervorgeht dass ich HP bin?
Eigentlich möchte ich nur das Praxisschild, mit Osteopathie ergänzen und meine Versicherung anpassen.
Die Antwort ist mir theoretisch klar. Ohne Rezept ist Heilkunde. Den Patienten muss klar ersichtlich sein ob er zu PT oder zum HP geht. Ich mache aber nix anderes, egal ob mit oder ohne Rezept.
Ich freue mich über Gedankenschubser
Vielen Dank und einen gemütlichen Restsonntag
Petra
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Ich bin angestellt al FL.
Ich suche eine Möglichkeit, jetzt auch ohne Rezept osteopatisch zu arbeiten, völlig legal, und möchte Euere Meinungen hierzu hören.
Ich möchte sozusagen die Osteopathie in der Physiopraxis ausüben ohne die Praxis als Heilpraxis zu bezeichnen.
Ich möchte keine anderen Therapieformen anbieten.
Die grösste KK sieht keine Problem in meine Absicht, tut sich nur etwas schwer mir das schriftlich zu bestätigen.
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Petra 25 schrieb:
Danke,
Ich bin angestellt al FL.
Ich suche eine Möglichkeit, jetzt auch ohne Rezept osteopatisch zu arbeiten, völlig legal, und möchte Euere Meinungen hierzu hören.
Ich möchte sozusagen die Osteopathie in der Physiopraxis ausüben ohne die Praxis als Heilpraxis zu bezeichnen.
Ich möchte keine anderen Therapieformen anbieten.
Die grösste KK sieht keine Problem in meine Absicht, tut sich nur etwas schwer mir das schriftlich zu bestätigen.
Wenn du als HP arbeiten willst, egal ob du nur eine oder tausend Therapieformen anbietest, brauchst du eine Praxis und Versicherung.
Rede doch mit deinem Chef ob das ggfs in der Praxis möglich ist.
Und die Kassen sind nur an der Physiotherapie interessiert.
Mit Heilpraktikern haben die sonst eher nix zu tun.
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RoFo schrieb:
Dann sieht sie wohl doch ein Problem.
Wenn du als HP arbeiten willst, egal ob du nur eine oder tausend Therapieformen anbietest, brauchst du eine Praxis und Versicherung.
Rede doch mit deinem Chef ob das ggfs in der Praxis möglich ist.
Und die Kassen sind nur an der Physiotherapie interessiert.
Mit Heilpraktikern haben die sonst eher nix zu tun.
Ich versuche es mal zu beleuchten. Es ist aber relativ komplex hier zu antworten. Für all die, die mir so wie so vorwerfen, dass ich redundant bin: Einfach wo anderes weiterlesen :yum:
Grundsätzlich ist Osteopathie immer Ausübung der Heilkunde. Eine Delegation ist juristisch nicht möglich. Es gibt einzelne Ministerien in einzelnen Bundesländern (z.B. Bayern oder wohl auch Sachsen) die momentan eine Art Duldung haben, da nicht alle sofort den HP machen können. Dies regelt aber NICHT die haftungsrechtliche Frage! (Hast Du das schriftlich vom Ministerium? Würde mich interessieren, auf was die sich berufen). Die Osteo gehört (noch) nicht zum Berufsbild des PT.
Folglich gibt es eine osteopathische Behandlung durch einen PT formal juristisch nicht.
Eine Erstattung durch die Krankenkassen ist höchts bedenklich, da 1. PT formal keine Osteopathie ausüben dürfen und 2. Heilpraktiker nicht zu den „anderen Leistungserbringern“ des SGB V zählen. Heilpraktiker sind gar keine Leistungserbringer im Sinne des SGB V. Eine diesbezügliche Regelung in den Satzungen der GKVen wäre rechtswidrig. Eine Erstattung von Leistungen als HP durch die GKV wäre mithin rechtswidrig.
Nun zu Deinen Fragen: (Vorbemerkung: Du musst Dir immer überlegen „als was werde ich gerade tätig? Eine parallele Ausübung gibt es nicht!)
1. Wirst du als HP (also ohne Rezept) tätig, dann benötigst Du alles was eine HP Praxis benötigt, also dementsprechende Haftpflichtversicherung, Räumlichkeiten, Meldung beim ÖGD, Praxisschild etc. Auf deiner Homepage muss das Impressum mit allen Angaben stimmen (Die Vita ist Wurscht). Du MUSST also kenntlich machen, dass du HP ist. Da führt kein Weg daran vorbei, da eigener Beruf mit eigener Praxis.
2. „Ohne Rezept ist Heilkunde“ -> falsch, Osteopathie ist immer Heilkunde
3. „Ich bin angestellt al FL.“ -> das macht das ganze noch schwieriger, da Du den Rahmenvertrag erfüllen must (anwesende Zeiten etc. -> Tätigkeiten als HP gehören da nicht dazu!). Deine Praxis muss die Vorgaben hinsichtlich der Räumlichkeiten erfüllen. Sprich vom Mindestbereich dürfen keine Räume anderweitig verwendet werden – außerhalb der Praxiszeiten ist das jedoch möglich.
4. „Ich möchte sozusagen die Osteopathie in der Physiopraxis ausüben ohne die Praxis als Heilpraxis zu bezeichnen.“ Dies ist nicht möglich, da es zwei unterschiedliche voneinander unabhängige Praxen sind. Es wäre eh noch die Frage zu klären, ob du selbstständig tätig bist, oder als angestellte HP tätig wirst, also 2 Arbeitsverträge mit allen Konsequenzen etc.
5. „Die grösste KK sieht keine Problem in meine Absicht, tut sich nur etwas schwer mir das schriftlich zu bestätigen.“ -> Das ist klar, da diese Bestätigung rechtswidrig wäre! GKV sind auch nicht für Berufsrecht zuständig, sondern für Leistungsrecht, das ist aber etwas völlig anderes.
BTW: Wenn du auf „Delegation“ tätig wirst muss Dir bewusst sein, dass Du dann (im Gegensatz zu der Situation wenn du als HP tätig wirst) bestimmte Techniken der Osteopathie NICHT anwenden darfst. Du kannst aber immer nur als PT ODER als HP tätig sein, eine gleichzeitige Tätigkeit gibt es nicht. Dies gilt mit allen Vor und Nachteilen, es gibt hier keine Rosinenpickerei.
Zusammenfassend kann man sagen, das was Du vorhast kann man machen, aber es ist rechtswidrig. So lange nichts passiert, passiert Dir auch nichts. Zeigt Dich jemand an, mahnt Dich ab, oder Du hast einen Haftpflichtfall, dann wird es eng.
Für alle die, die jetzt wieder schreiben, ich würde das alles gut finden: Ich stelle nur die aktuelle formale juristische Sichtweise dar. Eine Wertung habe ich nicht gemacht. Dass das in Zukunft sich vielleicht alles ändert mag sein, aber aktuell – und darum geht es – sieht es so aus.
Ich hoffe es war jetzt nicht so arg durcheinander, aber ich habs einfach zwischen zwei Patienten runtergeschrieben.
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Bernie schrieb:
Genau das ist die Schwierigkeit, die ich seit Jahren hier beschreibe. Die von Dir beschriebene Situation ist Dissoziativ.
Ich versuche es mal zu beleuchten. Es ist aber relativ komplex hier zu antworten. Für all die, die mir so wie so vorwerfen, dass ich redundant bin: Einfach wo anderes weiterlesen :yum:
Grundsätzlich ist Osteopathie immer Ausübung der Heilkunde. Eine Delegation ist juristisch nicht möglich. Es gibt einzelne Ministerien in einzelnen Bundesländern (z.B. Bayern oder wohl auch Sachsen) die momentan eine Art Duldung haben, da nicht alle sofort den HP machen können. Dies regelt aber NICHT die haftungsrechtliche Frage! (Hast Du das schriftlich vom Ministerium? Würde mich interessieren, auf was die sich berufen). Die Osteo gehört (noch) nicht zum Berufsbild des PT.
Folglich gibt es eine osteopathische Behandlung durch einen PT formal juristisch nicht.
Eine Erstattung durch die Krankenkassen ist höchts bedenklich, da 1. PT formal keine Osteopathie ausüben dürfen und 2. Heilpraktiker nicht zu den „anderen Leistungserbringern“ des SGB V zählen. Heilpraktiker sind gar keine Leistungserbringer im Sinne des SGB V. Eine diesbezügliche Regelung in den Satzungen der GKVen wäre rechtswidrig. Eine Erstattung von Leistungen als HP durch die GKV wäre mithin rechtswidrig.
Nun zu Deinen Fragen: (Vorbemerkung: Du musst Dir immer überlegen „als was werde ich gerade tätig? Eine parallele Ausübung gibt es nicht!)
1. Wirst du als HP (also ohne Rezept) tätig, dann benötigst Du alles was eine HP Praxis benötigt, also dementsprechende Haftpflichtversicherung, Räumlichkeiten, Meldung beim ÖGD, Praxisschild etc. Auf deiner Homepage muss das Impressum mit allen Angaben stimmen (Die Vita ist Wurscht). Du MUSST also kenntlich machen, dass du HP ist. Da führt kein Weg daran vorbei, da eigener Beruf mit eigener Praxis.
2. „Ohne Rezept ist Heilkunde“ -> falsch, Osteopathie ist immer Heilkunde
3. „Ich bin angestellt al FL.“ -> das macht das ganze noch schwieriger, da Du den Rahmenvertrag erfüllen must (anwesende Zeiten etc. -> Tätigkeiten als HP gehören da nicht dazu!). Deine Praxis muss die Vorgaben hinsichtlich der Räumlichkeiten erfüllen. Sprich vom Mindestbereich dürfen keine Räume anderweitig verwendet werden – außerhalb der Praxiszeiten ist das jedoch möglich.
4. „Ich möchte sozusagen die Osteopathie in der Physiopraxis ausüben ohne die Praxis als Heilpraxis zu bezeichnen.“ Dies ist nicht möglich, da es zwei unterschiedliche voneinander unabhängige Praxen sind. Es wäre eh noch die Frage zu klären, ob du selbstständig tätig bist, oder als angestellte HP tätig wirst, also 2 Arbeitsverträge mit allen Konsequenzen etc.
5. „Die grösste KK sieht keine Problem in meine Absicht, tut sich nur etwas schwer mir das schriftlich zu bestätigen.“ -> Das ist klar, da diese Bestätigung rechtswidrig wäre! GKV sind auch nicht für Berufsrecht zuständig, sondern für Leistungsrecht, das ist aber etwas völlig anderes.
BTW: Wenn du auf „Delegation“ tätig wirst muss Dir bewusst sein, dass Du dann (im Gegensatz zu der Situation wenn du als HP tätig wirst) bestimmte Techniken der Osteopathie NICHT anwenden darfst. Du kannst aber immer nur als PT ODER als HP tätig sein, eine gleichzeitige Tätigkeit gibt es nicht. Dies gilt mit allen Vor und Nachteilen, es gibt hier keine Rosinenpickerei.
Zusammenfassend kann man sagen, das was Du vorhast kann man machen, aber es ist rechtswidrig. So lange nichts passiert, passiert Dir auch nichts. Zeigt Dich jemand an, mahnt Dich ab, oder Du hast einen Haftpflichtfall, dann wird es eng.
Für alle die, die jetzt wieder schreiben, ich würde das alles gut finden: Ich stelle nur die aktuelle formale juristische Sichtweise dar. Eine Wertung habe ich nicht gemacht. Dass das in Zukunft sich vielleicht alles ändert mag sein, aber aktuell – und darum geht es – sieht es so aus.
Ich hoffe es war jetzt nicht so arg durcheinander, aber ich habs einfach zwischen zwei Patienten runtergeschrieben.
genau so ist es : (
Hatte nur gehofft dass mir jemand einen Ausweg zeigt. Das Problem bestehr wirklich darin dass meine Räumlichkeiten das Mindestmaß für eine PT-Praxis sind. Ich hatte bei der KK angefragt ob es denn reichen würde, ein HP-Schild anzubringen worauf keine festen Zeiten angegeben sind, sondern nur "Termine nach vereinbarung". Das ginge.
Nur schriftlich hab ich das nicht.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort
Petra
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Petra 25 schrieb:
Danke Bernie,
genau so ist es : (
Hatte nur gehofft dass mir jemand einen Ausweg zeigt. Das Problem bestehr wirklich darin dass meine Räumlichkeiten das Mindestmaß für eine PT-Praxis sind. Ich hatte bei der KK angefragt ob es denn reichen würde, ein HP-Schild anzubringen worauf keine festen Zeiten angegeben sind, sondern nur "Termine nach vereinbarung". Das ginge.
Nur schriftlich hab ich das nicht.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort
Petra
Meine Erfahrungen aus den letzten 20 Jahren: Alles schriftlich, immer korrekt handeln und eine klare Linie fahren. Dann hat man auch im Problemfall die besten Katen und ist nicht angreifbar
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Bernie schrieb:
"Nur schriftlich hab ich das nicht. " -> Genau. und dann ändert sich der Sachbearbeiter und sagt, dass Du so keine Zulassung mehr hast. Dann würdest Du in der Sch .. sitzen.
Meine Erfahrungen aus den letzten 20 Jahren: Alles schriftlich, immer korrekt handeln und eine klare Linie fahren. Dann hat man auch im Problemfall die besten Katen und ist nicht angreifbar
Danke Bernie,
genau so ist es : (
Hatte nur gehofft dass mir jemand einen Ausweg zeigt. Das Problem bestehr wirklich darin dass meine Räumlichkeiten das Mindestmaß für eine PT-Praxis sind. Ich hatte bei der KK angefragt ob es denn reichen würde, ein HP-Schild anzubringen worauf keine festen Zeiten angegeben sind, sondern nur "Termine nach vereinbarung". Das ginge.
Nur schriftlich hab ich das nicht.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort
Petra
Normalerweise geht das (Voll-HP) nur außerhalb deiner PT-Öffnungszeiten. Wenn schriftlich, dann von allen Kassen die in deinem Bundesland die Zulassung erteilen.
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Tempelritter schrieb:
Petra 25 schrieb am 19.12.16 10:58:
Danke Bernie,
genau so ist es : (
Hatte nur gehofft dass mir jemand einen Ausweg zeigt. Das Problem bestehr wirklich darin dass meine Räumlichkeiten das Mindestmaß für eine PT-Praxis sind. Ich hatte bei der KK angefragt ob es denn reichen würde, ein HP-Schild anzubringen worauf keine festen Zeiten angegeben sind, sondern nur "Termine nach vereinbarung". Das ginge.
Nur schriftlich hab ich das nicht.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort
Petra
Normalerweise geht das (Voll-HP) nur außerhalb deiner PT-Öffnungszeiten. Wenn schriftlich, dann von allen Kassen die in deinem Bundesland die Zulassung erteilen.
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Petra 25 schrieb:
Danke!!!
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Problem beschreiben
PTP schrieb:
Als HP musst du dich beim Gesundheitsamt anmelden mit allen Rechten und Pflichten (Räume, Schild ect.)
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