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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern PP-Pat.verstorben-Erben zerstritten

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
PP-Pat.verstorben-Erben zerstritten
Es gibt 7 Beiträge
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Emmili
08.01.2013 21:02
Hey, liebe Kollegen
folgender Fall: PP-Pat. verstorben und die Erben streiten.
Der Pat. wurde zu lebzeiten von einem RA betreut, der alle Re pünktlich bezahlt hat. Bei Tod endet die Betreuung und die Erben sind für die Rechnung zuständig. Ein Erbschein wurde beantragt und zwischenzeitlich auch ausgestellt. Eigentlich sollte alles gut sein.
Jetzt verweist ein Erbe auf den anderen. :confused:
Was tun?
Wer hat so etwas schon erlebt und kann mir wertvolle Tipps geben?
Wie verhält es sich mit den Verzugszinsen und der Mahngebühr?
Kann ich evtl. einen RA einschalten und wer bezahlt die Re des Anwalts?
Dank schon einmal für Eure Tipps

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Hey, liebe Kollegen folgender Fall: PP-Pat. verstorben und die Erben streiten. Der Pat. wurde zu lebzeiten von einem RA betreut, der alle Re pünktlich bezahlt hat. Bei Tod endet die Betreuung und die Erben sind für die Rechnung zuständig. Ein Erbschein wurde beantragt und zwischenzeitlich auch ausgestellt. Eigentlich sollte alles gut sein. Jetzt verweist ein Erbe auf den anderen. :confused: Was tun? Wer hat so etwas schon erlebt und kann mir wertvolle Tipps geben? Wie verhält es sich mit den Verzugszinsen und der Mahngebühr? Kann ich evtl. einen RA einschalten und wer bezahlt die Re des Anwalts? Dank schon einmal für Eure Tipps
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Emmili schrieb:

Hey, liebe Kollegen
folgender Fall: PP-Pat. verstorben und die Erben streiten.
Der Pat. wurde zu lebzeiten von einem RA betreut, der alle Re pünktlich bezahlt hat. Bei Tod endet die Betreuung und die Erben sind für die Rechnung zuständig. Ein Erbschein wurde beantragt und zwischenzeitlich auch ausgestellt. Eigentlich sollte alles gut sein.
Jetzt verweist ein Erbe auf den anderen. :confused:
Was tun?
Wer hat so etwas schon erlebt und kann mir wertvolle Tipps geben?
Wie verhält es sich mit den Verzugszinsen und der Mahngebühr?
Kann ich evtl. einen RA einschalten und wer bezahlt die Re des Anwalts?
Dank schon einmal für Eure Tipps

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Helmut Fromberger
08.01.2013 22:08
Du kannst jederzeit in die Erbmasse hinein vollstrecken. Nachlaß ist pfändbar.

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Du kannst jederzeit in die Erbmasse hinein vollstrecken. Nachlaß ist pfändbar.
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Helmut Fromberger schrieb:

Du kannst jederzeit in die Erbmasse hinein vollstrecken. Nachlaß ist pfändbar.

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chipchap
09.01.2013 06:24
Ärger dich nicht damit rum... Die Zeit ist zu wertvoll.
Am Amtsgericht Titel holen und die Sache einem Inkasso-Dienst
übergeben. Klar bekommen die dafür Gebühren (Provision),
aber ein Anwalt ist in der Regel teurer...

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Ärger dich nicht damit rum... Die Zeit ist zu wertvoll. Am Amtsgericht Titel holen und die Sache einem Inkasso-Dienst übergeben. Klar bekommen die dafür Gebühren (Provision), aber ein Anwalt ist in der Regel teurer...
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Udo
09.01.2013 08:00
chipchap schrieb:

> übergeben. Klar bekommen die dafür Gebühren (Provision),
> aber ein Anwalt ist in der Regel teurer ....


... aber die Gebühren übernimmt der Schuldner!

vg
Udo

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chipchap schrieb: > übergeben. Klar bekommen die dafür Gebühren (Provision), > aber ein Anwalt ist in der Regel teurer .... ... aber die Gebühren übernimmt der Schuldner! vg Udo
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Udo schrieb:

chipchap schrieb:

> übergeben. Klar bekommen die dafür Gebühren (Provision),
> aber ein Anwalt ist in der Regel teurer ....


... aber die Gebühren übernimmt der Schuldner!

vg
Udo

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chipchap schrieb:

Ärger dich nicht damit rum... Die Zeit ist zu wertvoll.
Am Amtsgericht Titel holen und die Sache einem Inkasso-Dienst
übergeben. Klar bekommen die dafür Gebühren (Provision),
aber ein Anwalt ist in der Regel teurer...

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W. Stangner
09.01.2013 21:04
Die Rechnung für den verstorbenen Patienten geht, falls ihm noch nicht zu dessen Lebzeiten zugegangen, an den/die Erben. Deine Rechnung = Forderung gehört zu den Nachlaßverbindlichkeiten, für die der Erbe/die Erben haften.
Mehrere Erben haften als Gesamtschuldner. Du kannst Dir somit bei einer Erbengemeinschaft erst einmal, was sinnvoll ist, den solventesten Erben aussuchen und versuchen Dein Geld von ihm zu bekommen.
Zum Umfang der Erbenhaftung siehe:
Erbenhaftung
Danach haftet der Erbe im Regelfall nicht nur mit dem Nachlaß, sondern auch mit seinem Privatvermögen.

Walli :hushed:
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• Helmut Fromberger
Die Rechnung für den verstorbenen Patienten geht, falls ihm noch nicht zu dessen Lebzeiten zugegangen, an den/die Erben. Deine Rechnung = Forderung gehört zu den Nachlaßverbindlichkeiten, für die der Erbe/die Erben haften. Mehrere Erben haften als Gesamtschuldner. Du kannst Dir somit bei einer Erbengemeinschaft erst einmal, was sinnvoll ist, den solventesten Erben aussuchen und versuchen Dein Geld von ihm zu bekommen. Zum Umfang der Erbenhaftung siehe: http://www.rechtslexikon-online.de/Erbenhaftung.html Danach haftet der Erbe im Regelfall nicht nur mit dem Nachlaß, sondern auch mit seinem Privatvermögen. Walli :hushed:
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rudibam
10.01.2013 20:25
Es sei denn, die >Erben< haben das Erbe abgelehnt. Das ist mir einmal passiert.
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Es sei denn, die >Erben< haben das Erbe abgelehnt. Das ist mir einmal passiert.
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rudibam schrieb:

Es sei denn, die >Erben< haben das Erbe abgelehnt. Das ist mir einmal passiert.

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Emmili
11.01.2013 09:08
Danke liebe Kollegen, für Eure wertvollen Beiträge.
Ich habe noch einmal den weniger solventen Erben angeschrieben, der das Barvervögen beansprucht.
Nächste Woche wird es eine Entscheidung geben.
Emmili

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Danke liebe Kollegen, für Eure wertvollen Beiträge. Ich habe noch einmal den weniger solventen Erben angeschrieben, der das Barvervögen beansprucht. Nächste Woche wird es eine Entscheidung geben. Emmili
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Emmili schrieb:

Danke liebe Kollegen, für Eure wertvollen Beiträge.
Ich habe noch einmal den weniger solventen Erben angeschrieben, der das Barvervögen beansprucht.
Nächste Woche wird es eine Entscheidung geben.
Emmili

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W. Stangner schrieb:

Die Rechnung für den verstorbenen Patienten geht, falls ihm noch nicht zu dessen Lebzeiten zugegangen, an den/die Erben. Deine Rechnung = Forderung gehört zu den Nachlaßverbindlichkeiten, für die der Erbe/die Erben haften.
Mehrere Erben haften als Gesamtschuldner. Du kannst Dir somit bei einer Erbengemeinschaft erst einmal, was sinnvoll ist, den solventesten Erben aussuchen und versuchen Dein Geld von ihm zu bekommen.
Zum Umfang der Erbenhaftung siehe:
Erbenhaftung
Danach haftet der Erbe im Regelfall nicht nur mit dem Nachlaß, sondern auch mit seinem Privatvermögen.

Walli :hushed:



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