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Lamaca schrieb:
Als PI habe ich das Recht die Arbeitszeiten entsprechend den betrieblichen Gegebenheiten zu regeln. In den Arbeitverträgen sind nur die Wochenstunden geregelt, nicht die exakten Uhrzeiten pro Arbeitstag. Jetzt ist es nötig eine Arbeitszeit gering zu verändern. Es würde dadurch keine Mehrarbeit entstehen, der AN müsste etwas später anfangen dann aber die gewohnte Arbeitszeit arbeiten. Gibt es eine Frist wie lange vorher ich die Änderung ankündigen muss ?
LG !
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TheStonie schrieb:
Es gibt gem Teilzeitgesetz oder so eine Frist von 4 Tagen, um die Arbeitszeit anzukündigen. Also würde ich i.d.R. die Zeit auch einhalten, um das ganze angenehm für beide Seiten durchzuführen.
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C. DBO schrieb:
Da geht es aber um "Arbeit auf Abruf".
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eim schrieb:
Nein!!!! es geht nicht um Arbeit auf Abruf sondern generell um rechtzeitiges Ansagen bei Vollzeit und Teilzeitkräften .Gibt sogar im BGB dazu eine Regelung.
Gibt sogar im BGB dazu eine Regelung.
Aha... und weil das ein Geheimnis ist, verrätst Du uns den § nicht. :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
eim schrieb am 13.2.15 22:21:
Gibt sogar im BGB dazu eine Regelung.
Aha... und weil das ein Geheimnis ist, verrätst Du uns den § nicht. :unamused:
Ankündigungszeit von Änderungen im Dienstplan – Welche Frist gilt - Arbeitsrecht.org
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C. DBO schrieb:
Dass hat mich jetzt auch mal interessiert, bei meiner Suche bin ich hierauf gestossen und ich denke, soweit ist dann alles klar.
Ankündigungszeit von Änderungen im Dienstplan – Welche Frist gilt - Arbeitsrecht.org
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Wonderwoman schrieb:
Link geht bei mir nicht
Dank Dir, den hatte ich beim Suchen nicht gefunden.
LG !
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Lamaca schrieb:
@C.DBO
Dank Dir, den hatte ich beim Suchen nicht gefunden.
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C. DBO schrieb:
Nein, die gibt es nicht. Der Fairness halber würde ich aber rechtzeitig mit dem AN sprechen und ihm diese Änderung ankündigen.
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