Zur Verstärkung unseres Teams der
Ludwig Fresenius Schulen in
Landshut suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in
Vollzeit mit 20 Wochenstunden
eine:n:
Lehrkraft für Physiotherapie
(m/w/d)
Was Sie erwartet:
-Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung des Unterrichts nach
der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung in der
Physiotherapie
-Erstellung und Bewertung von
Leistungskontrollen
-Betreuung der Schüler während
der Ausbildung in Theorie und
Praxis sowie im Praktikum
-Klass...
Ludwig Fresenius Schulen in
Landshut suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in
Vollzeit mit 20 Wochenstunden
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Lehrkraft für Physiotherapie
(m/w/d)
Was Sie erwartet:
-Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung des Unterrichts nach
der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung in der
Physiotherapie
-Erstellung und Bewertung von
Leistungskontrollen
-Betreuung der Schüler während
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Praxis sowie im Praktikum
-Klass...
Besten Dank
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Martina Hohnen schrieb:
Hallo zusammen, kann mir jemand Auskunft geben, ob ein Physio HP auch wie die anderen HP´s von der gesetztlichen Rentenversicherungspflicht befreit ist? Wenn ja, schön..., wenn nicht..., warum dann nicht?
Besten Dank
Steuerberater wissen sowas
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mario29 schrieb:
Soweit ich informiert bin muss du aber dann jemanden angestellt haben,der aber über450 Euro, also sozipfl. ist.
Steuerberater wissen sowas
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PT und PTHP sind zwei unterschiedliche Tätigkeiten. Einmal wird man als PT tätig (Rezept etc.) und einmal als sektoraler HP. Klingt zwar nach dissoziativer Persönlichkeitsstörung, ist aber so.
Falls ich mich irre, dann bitte berichtigen :blush: :wink:
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Bernie schrieb:
Für die Tätigkeiten als sek. HP (also PTHP) ist man von der RV-Pflicht befreit. Die Tätigkeit als PT ist davon nicht betroffen. Hier gilt weiterhin die RV-Pflicht mit den bekannten Außnahmen.
PT und PTHP sind zwei unterschiedliche Tätigkeiten. Einmal wird man als PT tätig (Rezept etc.) und einmal als sektoraler HP. Klingt zwar nach dissoziativer Persönlichkeitsstörung, ist aber so.
Falls ich mich irre, dann bitte berichtigen :blush: :wink:
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canna41 schrieb:
Hallo. Du bist nicht von der Rentversicherungspflicht befreit. Habe damalig RA Bill ausdrücklich danach gefragt. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Zudem werden Deine Haupteinnahmen sicherlich aufgrund von Rezepten erfolgen. Beschäftige also 1 oder mehrere Arbeitnehmer mit einem Mindestverdienst von 451,oo Euro und Du kannst Dich von der Rentversicherungspflicht befreien.
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morpheus-06 schrieb:
lt. DRV und anderen Quellen wie z.B. Dr. Boxberg ist man als HP / sek. HP von der DRV befreit, auch ohne AN.
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