ür unsere Abteilung Physiotherapie
am Standort Horb suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten (m/w/d)
unbefristet, in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlungsplanung,
Durchführung und Dokumentation
unserer
stationären Patienten im
Fachbereich Geriatrie
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherapien
Selbsthilfetraining in den
Bereiche...
am Standort Horb suchen wir zum
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Physiotherapeuten (m/w/d)
unbefristet, in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
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gaby kratochvil schrieb:
gestern war eine Veranstaltung des VDB in Dortmund ,in dieser hat der Anwalt des Verbandes darauf hingewiesen ,dass es besser ist sich aus Sicherheitsgründen die Behandlungseinwillung der Patienten vor der Behandlungsserie schriftlich geben zu lassen.Wie handhabt Ihr es in Euren Praxen ?
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Wenn er nicht von mir behandelt werden würde wollen, käme er doch gar nicht her.... ??
Grüße
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redbi schrieb:
Sorry, ganz blöde Frage: reicht es nicht, den Pat. auf dem Rezept unterschreiben zu lassen? Damit gibt er doch die Einwilligung oder muss man tatsächlich noch ein Formular haben um sein Einverständnis zu seiner Behandlung zu bekommen.
Wenn er nicht von mir behandelt werden würde wollen, käme er doch gar nicht her.... ??
Grüße
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morpheus-06 schrieb:
Nein, das reicht nicht mehr.
Das Gesetz ist eigentlich für die Ärzte mit ihren doch viel größeren Risiken (Operationen u.s.w.) gemacht, trotzdem gilt es auch für uns.
Bei evtl. auftretenden Problemen sind wir so auf der sicheren Seite.
Bei meinen Hausbesuchen habe ich sehr viele Patienten mit Demenz und ähnlichem. Da empfahl sie mir, mich mit dem Betreuer zusammen zu setzen. Wenn das zeitnah nicht möglich ist, ein Telefongespräch zu führen und dieses auf dem entsprechenden Vordruck mit dem Namen und den Daten des Patienten zu vermerken.
Viel arbeit für uns. Mal wieder!
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uwinks schrieb:
Habe gerade mit meinem Verband telefoniert ( Ergo)
Das Gesetz ist eigentlich für die Ärzte mit ihren doch viel größeren Risiken (Operationen u.s.w.) gemacht, trotzdem gilt es auch für uns.
Bei evtl. auftretenden Problemen sind wir so auf der sicheren Seite.
Bei meinen Hausbesuchen habe ich sehr viele Patienten mit Demenz und ähnlichem. Da empfahl sie mir, mich mit dem Betreuer zusammen zu setzen. Wenn das zeitnah nicht möglich ist, ein Telefongespräch zu führen und dieses auf dem entsprechenden Vordruck mit dem Namen und den Daten des Patienten zu vermerken.
Viel arbeit für uns. Mal wieder!
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morpheus-06 schrieb:
Aufklären und unterschreiben lassen, so wie es das Gesetz will.
Ich denke das hat dann mit Sicherheitsgründen nichts mehr zu tun.
Er muss Euch sagen das ihr es einfach tun müsst.
ricardo588
[bearbeitet am 18.08.13 20:23]
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Wo steht das bitte, dass der Patient vor der Behandlung schriftlich zustimmen muss?
Ich kann da keine genaue Quelle finden, immer nur alle Änderungen für die Ärzte.
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RoFo schrieb:
Kann ich das Einverständnis des Patienten nicht dadurch ableiten, dass er zur Behandlung kommt?
Wo steht das bitte, dass der Patient vor der Behandlung schriftlich zustimmen muss?
Ich kann da keine genaue Quelle finden, immer nur alle Änderungen für die Ärzte.
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canna41 schrieb:
Leider gilt dies nun nicht mehr. Die entsprechenden Paragraphen kannst Du im BGB § 630 ff. nachlesen. Es sind jetzt also nicht nur niedergelassene Ärzte betroffen sondern auch die Physiotherapeuten. Diese wurden sogar ausdrücklich aufgezählt. Ich denke in kurzer Zeit wirst Du über Deinen Berufsverband auch unterrichtet werden. Da ich im Momment zusätzlich im VPT bin kann ich nur sagen, dass ich von diesen noch nicht informiert worden bin bzw. eine Einladung zu einem Vortrag erhalten habe. Mal sehen was die mir demnächst wieder für eine kostenpflichtige Fortbildung zu diesem Thema anbieten.
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canna41 schrieb:
Hallo RoFo. Leider ist meine Antwort für Dich oben angehangen worden. Natürlich sollte man bei Privatpatienten immer vorher einen Behandlungsvertrag gemacht haben. Die gesetzliche Regelung bezieht sich jedoch auf die Kassenpatienten. Die Aufbewahrungspflicht der entsprechenden Unterlagen beträgt 10 Jahre. Ich hoffe Du kannst mit den Informationen etwas anfangen.
§§630a bis h BGB
Sind Physios ausdrücklich erwähnt.
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lexa schumanski schrieb:
Patientenrechtegesetz gültig seit 26.2.2013
§§630a bis h BGB
Sind Physios ausdrücklich erwähnt.
Bei uns in BW sind die Infos dazu längst raus. Per Infobrief, Newsletter, Fachzeitung, Download auf der Homepage, inkl. Musterverträge.
Das hast du alles übersehen?
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Frank Sommer schrieb:
Du bist VPT Mitglied? In welchem Bundesland?
Bei uns in BW sind die Infos dazu längst raus. Per Infobrief, Newsletter, Fachzeitung, Download auf der Homepage, inkl. Musterverträge.
Das hast du alles übersehen?
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canna41 schrieb:
Hallo. Bin in Nordrhein-Westfalen Mitglied. Habe eben extra noch mal auf der Homepage von Bergkamen nachgesehen-nichts. Dafür kann ich dort für die Flutopfer spenden. Die Außenstelle dort ist sowieso meiner Meinung fachlich nicht die Beste und zu unmöglichen Zeiten besetzt. Gibt es noch eine übergeordnete Homepage wo ich etwas nachlesen kann?
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Frank Sommer schrieb:
Ja, VPT Bund oder VPT BW im Mitgliederbereich.
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ricardo588 schrieb:
Welche Intension hat ein Anwalt nur zu raten das es besser ist vor der Behandlungsserie unterschrieben zu lassen wenn es absolute Pflicht ist?
Ich denke das hat dann mit Sicherheitsgründen nichts mehr zu tun.
Er muss Euch sagen das ihr es einfach tun müsst.
ricardo588
[bearbeitet am 18.08.13 20:23]
Bei Ärzten Vorlage und Einscannen der KK-Karte !
Bei Privat-Patienten ist es, trotz Aushang der Preise, ratsam, einen Behandlungsvertrag schriftlich zu schliessen.
Hein
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ZVPHB schrieb:
Wenn ein Patient eine VO einer PT-Praxis übergibt und Termine vereinbart, ist bereits ein Behandlungsvertrag geschlossen.
Bei Ärzten Vorlage und Einscannen der KK-Karte !
Bei Privat-Patienten ist es, trotz Aushang der Preise, ratsam, einen Behandlungsvertrag schriftlich zu schliessen.
Hein
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Zur Sicherheit aber sonst auf den Anwalt hören, da ich keiner bin...
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TheStonie schrieb:
Da im BGB 630 ff nicht auf eine besondere Form beim Schließen eines Behandlungsvertrag verwiesen wird, ist davon auszugehen, dass durch Vorlegen des Rezeptes ein Vertragsschluss vom Patienten gewünscht ist.
Zur Sicherheit aber sonst auf den Anwalt hören, da ich keiner bin...
hier in Bayern ist das Gesetz auch schon lange bekannt und alle Mitglieder vom VPT informiert ! ( NRW scheint ja sehr zu hinken).Es geht ja in dem Gesetz nicht nur um den Behandlungsvertrag als solche, sondern um die Absicherung der Th. falls etwas passiert oder es ein Pat. darauf angelegt hat zu klagen. Die Beweislast ist inzwischen umgekehrt- der Th. müsste im Falle eines Schadens den Bewis seiner Unschuld bringen. Sollte dann das Blatt mit dem Beh.-vertrag nicht unterzeichnet sein kann die Berufshaftplichtversicherung eine Zahlung verweigern!!!!! Also bittschön ,lasst bei jedem Pat. bei jedem Rz. unterschreiben und GUT ists.
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silvia43 schrieb:
Hi, liebe Kollegen,
hier in Bayern ist das Gesetz auch schon lange bekannt und alle Mitglieder vom VPT informiert ! ( NRW scheint ja sehr zu hinken).Es geht ja in dem Gesetz nicht nur um den Behandlungsvertrag als solche, sondern um die Absicherung der Th. falls etwas passiert oder es ein Pat. darauf angelegt hat zu klagen. Die Beweislast ist inzwischen umgekehrt- der Th. müsste im Falle eines Schadens den Bewis seiner Unschuld bringen. Sollte dann das Blatt mit dem Beh.-vertrag nicht unterzeichnet sein kann die Berufshaftplichtversicherung eine Zahlung verweigern!!!!! Also bittschön ,lasst bei jedem Pat. bei jedem Rz. unterschreiben und GUT ists.
"der Th. müsste im Falle eines Schadens den Beweis seiner Unschuld bringen."
Das war schon immer so, im Schadensfall wenn es zu einem gerichtlich bestelltem Gutachten kommt, hilft nur eine gute und lückenlose Dokumentation.
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morpheus-06 schrieb:
das mit der Berufshaftplichtversicherung stimmt schon mal nicht.
"der Th. müsste im Falle eines Schadens den Beweis seiner Unschuld bringen."
Das war schon immer so, im Schadensfall wenn es zu einem gerichtlich bestelltem Gutachten kommt, hilft nur eine gute und lückenlose Dokumentation.
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silvia43 schrieb:
Nee,nee, morpheus, falls keine Lückenlose Doku vorhanden, kann sich die Haftpflicht auch nicht in der Pflicht sehen zu zahlen! Mir ist ein Fall bekannt, dass nur kulanterweise weil keine Doku vorhanden war gezahlt wurde.
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silvia43 schrieb:
Das mit der Beweislast hast Du falsch verstanden, die ist erst seit neuestem so gestellt, dass der Th.den Beweis seiner Unschuld bringen muss.
> Nee,nee, morpheus, falls keine Lückenlose Doku vorhanden, kann
> sich die Haftpflicht auch nicht in der Pflicht sehen zu zahlen!
> Mir ist ein Fall bekannt, dass nur kulanterweise weil keine
> Doku vorhanden war gezahlt wurde.
Mir liegen da andere Informationen schriftlich vor. Die Haftpflicht muss zahlen wenn es ein verschulden des Therapeuten war.
Bitte diesen einen Fall, wenn es wirklich so war, nicht auf alles andere übertragen.
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morpheus-06 schrieb:
silvia43 schrieb:
> Nee,nee, morpheus, falls keine Lückenlose Doku vorhanden, kann
> sich die Haftpflicht auch nicht in der Pflicht sehen zu zahlen!
> Mir ist ein Fall bekannt, dass nur kulanterweise weil keine
> Doku vorhanden war gezahlt wurde.
Mir liegen da andere Informationen schriftlich vor. Die Haftpflicht muss zahlen wenn es ein verschulden des Therapeuten war.
Bitte diesen einen Fall, wenn es wirklich so war, nicht auf alles andere übertragen.
> Das mit der Beweislast hast Du falsch verstanden, die ist erst
> seit neuestem so gestellt, dass der Th.den Beweis seiner
> Unschuld bringen muss.
wenn es zu einem Behandlungsfehler kam und ein Gutachter vom Gericht bestellt wurde, musste der Therapeut schon immer seine Unschuld beweisen und das geht nur mit einer guten Doku. Das sind mir x Fälle bekannt.
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morpheus-06 schrieb:
silvia43 schrieb:
> Das mit der Beweislast hast Du falsch verstanden, die ist erst
> seit neuestem so gestellt, dass der Th.den Beweis seiner
> Unschuld bringen muss.
wenn es zu einem Behandlungsfehler kam und ein Gutachter vom Gericht bestellt wurde, musste der Therapeut schon immer seine Unschuld beweisen und das geht nur mit einer guten Doku. Das sind mir x Fälle bekannt.
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Jolli42 schrieb:
Auf einen Anamnesebogen den evtl Herr Bill oder Hofmann verteilt hat gibts ein Copyright von jemand anders. Und sich den Anamnesebogen mit 10,-€ pro Teilnehmer im Voraus bezahlen zu lassen ist wohl nicht ok. Wobei der Datenschutzbeauftragte einiges auf diesem Bogen beanstandet hat.
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lexa schumanski schrieb:
was zum Beispiel? Wäre schon von Intresse. Hast Du da Hinweise? oder Quellen?
klärt mich bitte auf!
Meine Chefin hat noch nichts über einen Behandlungsvertrag mit Kassenpatienten gesagt. Vielleicht hinkt auch ihr Verband.
Wie verhält es sich nun mit der Haftplicht?
Im §§ 630a ff habe ich nirgenswo "Physiotherapeut" gefunden, nur Arzt oder sonstiger Behandler.
Lasst mich nicht dumm sterben.
Danke!!!
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uli schrieb:
Hallo,
klärt mich bitte auf!
Meine Chefin hat noch nichts über einen Behandlungsvertrag mit Kassenpatienten gesagt. Vielleicht hinkt auch ihr Verband.
Wie verhält es sich nun mit der Haftplicht?
Im §§ 630a ff habe ich nirgenswo "Physiotherapeut" gefunden, nur Arzt oder sonstiger Behandler.
Lasst mich nicht dumm sterben.
Danke!!!
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therapeutin schrieb:
wir sind sonstige behandler :kissing_closed_eyes:
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canna41 schrieb:
Hallo Gaby. Wenn Du am Samstag auch in Dortmund warst hast du alle Unterlagen von RA Bill erhalten. Nimm einfach von ihm erstellten Unterlagen, fülle Sie aus und lass Sie Dir von den Patienten unterschreiben. Wie auch dort gesagt wurde, kannst Du Sie Dir auch noch einmal per Mail schicken lassen so dass Du sie direkt als Word-Datei erhälst. Ich selbst werde dieses sofort nach meinem Urlaub in die Tat umsetzen auch wenn dies mal wieder unbezahlte Mehrarbeit bedeutet.
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