Für unsere Abteilung
Physiotherapie suchen wir für den
Schwerpunkt Schmerztherapie und
ANOA am
Standort Freudenstadt zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten (m/w/d)
unbefristet, in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
Das Team der interdisziplinären
Schmerztherapie besteht aus Ärzten
(Spezielle Schmerztherapie),
Psychiater,
Psychologen, Physiotherapeuten,
Pflege, Sporttherapeuten, Ergoth...
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canna41 schrieb:
Hallo. Habe eine etwas schwierige Patientin, die weder Angaben über Vorerkrankungen leisten will noch Den Behandlungsvertrag ohne weitere Erklärungen des VDB unterschreiben will. Patientin hatte die Unterlagen 2 Wochen zur Durchsicht zu Hause und sich in anderen Praxen informiert, das gäbe es nirgendwo. Wie handhabt Ihr dies mit solchen Patienten? Bin am Überlegen das nächste mal die Behandlung abzubrechen, wenn ich keine Unterschrift erhalte.
Unterschreibt ein Pat. den Behandlungsvertrag /AGB`s nicht, gibt es keine Behandlung.
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Wenn jemand den Vertrag nicht unterzeichnen möchte, lehne ich die Zusammenarbeit ab.
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Wurdy schrieb:
Sehe ich genauso. Bei mir werden die Behandlungsverträge beim 1. Termin unterschrieben. Ich weise die Patienten darauf hin, beim 1. Termin 5 Minuten vor Terminbegin zu erscheinen, damit sie das "schriftliche" noch vorab erledigen können.
Wenn jemand den Vertrag nicht unterzeichnen möchte, lehne ich die Zusammenarbeit ab.
da hast Du wohl recht. Bei uns hat davon auch keiner eine Ahnung.Mein Chef ist im IFK und dort gibt es keine Infos, oder Vordrucke dafür. Wie sieht denn so ein Vertrag für einen Kassenpatienten aus?
LG Kristine
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Kristine 22 schrieb:
Hallo morpheus,
da hast Du wohl recht. Bei uns hat davon auch keiner eine Ahnung.Mein Chef ist im IFK und dort gibt es keine Infos, oder Vordrucke dafür. Wie sieht denn so ein Vertrag für einen Kassenpatienten aus?
LG Kristine
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PTP schrieb:
IFK Patienetenmanagment/Rechte Formular M1 bis 2a usw.zum Download
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Bernie schrieb:
Klare Linie fahren !!! Bleibt konsequent. Keine Unterschrift-keine Behandlung.
eine Freundin hat sich diese Downloads mal angeschaut und kann dort nichts neues erkennen. Sie benutzt diese Formulare schon seit 3 Jahren. Ich bin leider nicht Mitglied und kann dort leider nicht selber nachlesen. Was ist nun also die Neuigkeit seit März 2013, die unbedingt Beachtung finden sollte, von der aber anscheinend nur wenige wissen.
LG Kristine
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Kristine 22 schrieb:
Hallo PTP,
eine Freundin hat sich diese Downloads mal angeschaut und kann dort nichts neues erkennen. Sie benutzt diese Formulare schon seit 3 Jahren. Ich bin leider nicht Mitglied und kann dort leider nicht selber nachlesen. Was ist nun also die Neuigkeit seit März 2013, die unbedingt Beachtung finden sollte, von der aber anscheinend nur wenige wissen.
LG Kristine
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morpheus-06 schrieb:
ich schätze 99% der Praxen setzen das Patientenrechtegesetz nicht um.
Unterschreibt ein Pat. den Behandlungsvertrag /AGB`s nicht, gibt es keine Behandlung.
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Helmut Fromberger schrieb:
Keine Unterschrift - keine Behandlung.
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silvia43 schrieb:
Hallo Canna41, keine Unterschrift keine Behandlung, aber Du hast dich jetzt selber unter Zugzwang gesetzt, dass du auch ohne Unterschrift behandelt hast. Wenn das so eine heikle Pat ist erst recht nicht ohne Unterschrift.
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Sarah x schrieb:
Handhabe ich genau so: Keine Unterschrift - keine Behandlung. Soll derjenige woanders hingehen...
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Bei mir gäbe es gar kein "nächstes Mal"
Theoretisch ist der Patient mit den Preisen einverstanden sobald er die Behandlung beginnt. Denn deine Preisliste sollte sichtbar aushängen.
Aber falls Sie nicht zahlt, hast du nix in der Hand.
Habe auch schon jemanden nach Hause geschickt nachdem er gesehen hat, dass wir keine Beihilfetarife nehmen und er die Differenz selber zahlen muss.
Das hätte er noch nie gemacht in den letzten 30 Jahren.
Er wollte nicht unterschreiben und ich nicht auf Beihilfetarig gedrückt werden.
Also musste er gehen.
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-> Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
-> dahingehend Präzisierungen -> Aufklärungspflichten etc.
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Bernie schrieb:
"Was ist nun also die Neuigkeit seit März 2013, die unbedingt Beachtung finden sollte, von der aber anscheinend nur wenige wissen."
-> Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
-> dahingehend Präzisierungen -> Aufklärungspflichten etc.
Zettel Nr. 1 ist Behandlungsvertrag, in dem sie ankreuzen, ob sie über alles aufgeklärt werden wollen oder nicht (vom VPT übernommen) Es steht Zuzahlung, 24 Std.regeleung etc drin.
Zettel Nr. 2 ist Anamnese, in der sie Ihre Beschwerden / Vorerkrankungen angeben müssen. 2-Seitig.
Zettel Nr. 3 ist dann der Befund des Therapeuten. Das macht die Akten dick.
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TheStonie schrieb:
Wobei es teilweise auch etwas nervt...DIe Patienten bekommen mittlerweile 2 Zettel in die Hand.
Zettel Nr. 1 ist Behandlungsvertrag, in dem sie ankreuzen, ob sie über alles aufgeklärt werden wollen oder nicht (vom VPT übernommen) Es steht Zuzahlung, 24 Std.regeleung etc drin.
Zettel Nr. 2 ist Anamnese, in der sie Ihre Beschwerden / Vorerkrankungen angeben müssen. 2-Seitig.
Zettel Nr. 3 ist dann der Befund des Therapeuten. Das macht die Akten dick.
Als PI würdest Du anders denken!
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Wurdy schrieb:
@TheStonie: Du bist Angestellter, oder?!
Als PI würdest Du anders denken!
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Minza schrieb:
Hat Sie denn wenigstens die Behandlung mit Unterschrift quittiert?
Theoretisch ist der Patient mit den Preisen einverstanden sobald er die Behandlung beginnt. Denn deine Preisliste sollte sichtbar aushängen.
Aber falls Sie nicht zahlt, hast du nix in der Hand.
Habe auch schon jemanden nach Hause geschickt nachdem er gesehen hat, dass wir keine Beihilfetarife nehmen und er die Differenz selber zahlen muss.
Das hätte er noch nie gemacht in den letzten 30 Jahren.
Er wollte nicht unterschreiben und ich nicht auf Beihilfetarig gedrückt werden.
Also musste er gehen.
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