Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
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Behandlungen gehören zum Handw...
eine knifflige Situation steht mir bevor, nähmlich im Rahmen einer Klage (Rechnungszahlung Steuerberater) Patientennamen zu veröffentlichen, um einen Nachweis zu erbringen, dass ich in meinem Haus (Therapiezimmer) auch Selbige behandelt habe...! Was würdet ihr tun?
Für mich ein klarer Bestandteil des Datenschutzes und der Schweigepflicht...laut Anwalt sollte es kein Problem darstellen, da ja ein Fahrtenbuch wohl auch bei Ärzten mit Namen der Patienten geführt wird(keine Ahnung wie das gemeint ist...).
HELP!!! :tired_face:
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Kateyl schrieb:
Liebe Kollegen,
eine knifflige Situation steht mir bevor, nähmlich im Rahmen einer Klage (Rechnungszahlung Steuerberater) Patientennamen zu veröffentlichen, um einen Nachweis zu erbringen, dass ich in meinem Haus (Therapiezimmer) auch Selbige behandelt habe...! Was würdet ihr tun?
Für mich ein klarer Bestandteil des Datenschutzes und der Schweigepflicht...laut Anwalt sollte es kein Problem darstellen, da ja ein Fahrtenbuch wohl auch bei Ärzten mit Namen der Patienten geführt wird(keine Ahnung wie das gemeint ist...).
HELP!!! :tired_face:
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Kitane schrieb:
Nein mußt du nicht, aber die Karteikarten mit Doku und Behandlungsdaten mußt du doch aufgeboben haben, Pflicht 5 Jahre
Gem. § 630f Abs. 3 BGB ist die Aufbewahrungsfrist 10 Jahre. :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Leider falsch.
Gem. § 630f Abs. 3 BGB ist die Aufbewahrungsfrist 10 Jahre. :point_up:
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eim schrieb:
Stimmt nicht .Inwischen ist die Aufbewahrungsfrist geändert worden!!!!
> Stimmt nicht .Inwischen ist die Aufbewahrungsfrist geändert
> worden!!!!
ja, auf 10 Jahre :flushed:
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morpheus-06 schrieb:
eim schrieb:
> Stimmt nicht .Inwischen ist die Aufbewahrungsfrist geändert
> worden!!!!
ja, auf 10 Jahre :flushed:
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Sehr richtig.
Gruß Britt
-> Wer ist denn Wir? Meinst Du Physios im klassischen Sinne? Da liegt kein Gewerbe vor!
Gewerbe ist alles, was nicht freiberuflich oder landwirtschaftliche Einkünfte hat. Der PT gehöhrt zu den freien Berufen!
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Bernie schrieb:
@ C.DBO: "Wie definierst Du denn "Gewerbe"? Selbstverständlich sind wir gewerbetreibend. "
-> Wer ist denn Wir? Meinst Du Physios im klassischen Sinne? Da liegt kein Gewerbe vor!
Gewerbe ist alles, was nicht freiberuflich oder landwirtschaftliche Einkünfte hat. Der PT gehöhrt zu den freien Berufen!
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Kateyl schrieb:
Im Übrigen geht es um das Jahr 2011, d.h. eigentlich muss ich ja das "Therapiebuch mit Therapiezeiten" nicht aufgebhoben, oder??
(aus dem Eingangspost wird mir nicht ganz klar warum die Namen/Zeiten für den Ausgang der Klage in deinem Sinne wichtig sind)
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Papa Alpaka schrieb:
Gegenfrage: Wie willst du den Zahlungsanspruch glaubhaft machen wenn du die Namen _nicht_ veröffentlichst? Ggf. solltest du die betroffenen Personen vorher schriftlich nochmal zur Zahlung auffordern und darauf hinweisen das ggf. Daten im Rahmen des Rechtsweges weitergegeben werden müssen.
(aus dem Eingangspost wird mir nicht ganz klar warum die Namen/Zeiten für den Ausgang der Klage in deinem Sinne wichtig sind)
Papa Alpaka - es scheint nicht darum zu gehen, dass gleich mehrere Patienten ihre Rechnung nicht zahlen. Aber der Rest ist mir auch unlogisch :wink:
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C. DBO schrieb:
Mir ist jetzt nicht ganz einleuchtend, was Deine Patienten und die Behandlung derselben mit der Zahlung einer Rechnung an Deinen StB zu tun haben. Klagt der StB gegen Dich oder Du gegen den StB ? Generell halte ich dies allerdings - zumal der Anwalt dass bereits abgesegnet zu haben scheint - für unproblematisch, wenn damit gerichtlich ein Nachweis erbracht werden muss. Vielleicht wäre es ja auch eine Möglichkeit, mit Deinen Patienten in Kontakt zu treten und sich die Behandlungsdaten durch ein vorgefertigtes kurzes Schreiben bestätigen zu lassen. Dann haben diese ihren Namen selbst ins Spiel gebracht.
Papa Alpaka - es scheint nicht darum zu gehen, dass gleich mehrere Patienten ihre Rechnung nicht zahlen. Aber der Rest ist mir auch unlogisch :wink:
Ich werde verklagt von meinem alten StB, da ich eine Rechnung nicht gezahlt habe (aufgrund einer falsch berechneten Steuererklärung). Ein Fehler davon war, dass er nicht angegeben hat das ich ein Therapiezimmer in meinem Haus genutzt habe und es somit nicht als Ausgabe deklariert werden konnte. Er streitet ab, je davon gehört zu haben...nun soll ich beweisen, wer da therapiert wurde(ist ja auch einwenig nachzuvollziehen). Jedoch sträube ich mich etwas, meine Patienten in diese Sache hineinzuziehen...bzw. ich schütze Daten von Patienten!
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[bearbeitet am 20.11.13 13:39]
[bearbeitet am 20.11.13 13:39]
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C. DBO schrieb:
Tja, dann würde ich es wirklich mit diesem Schreiben versuchen, vorher mit den Leuten telefonieren und um ihre Bestätigung bitten, bzw. den Namen an den Anwalt weitergeben. Dass würde beweisen, dass es diesen Raum gibt und er benutzt wurde, aber ob es beweist, dass der StB davon wusste . . . ? Viel Glück
[bearbeitet am 20.11.13 13:39]
[bearbeitet am 20.11.13 13:39]
Der StB kann jedoch auch nicht belegen, dass er mich darüber informiert hat...
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Kateyl schrieb:
Also zwei würden Ihren Namen hergeben, der Rest hat mal wieder Schiss vor der Justiz...
Der StB kann jedoch auch nicht belegen, dass er mich darüber informiert hat...
da ich denke, das du die Sache vor Gericht nicht ohne Anwalt durchziehen willst, würde ich einfach den fragen. Der müsste über die datenschutzrechtlichen Belange vor Gericht Bescheid wissen.
VG Udo
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Udo schrieb:
Hi Katja,
da ich denke, das du die Sache vor Gericht nicht ohne Anwalt durchziehen willst, würde ich einfach den fragen. Der müsste über die datenschutzrechtlichen Belange vor Gericht Bescheid wissen.
VG Udo
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C. DBO schrieb:
Nun - zwei sind doch schon ein Anfang und müsste im Prinzip doch bereits ausreichen.
Es ist deine Pflicht, die Steuererklärung zu kontrollieren und da hätte dir das auffallen müssen, zumal die Angaben ja gesondert sein müssen.
Erstens mußt du vom Bauamt die Genehmigung nachweisen, dass du überhaupt den Raum gewerblich nutzen darfst. Außerdem mußt du ja eine gesonderte Aufstellung dieser privat behandelten Patienten haben.
Es kann durchaus sein, dass du die Patienten benennen mußt und diese befragt werden. Ich würde mir auf alle Fälle das Einverständnis der Patienten holen.
Wenn du das nicht glasklar offen legst, dann hat das FA bei Therapien im Haus schnell den Verdacht der Schwarzarbeit.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du kannst nicht allein den STB dafür verantwortlich machen, dass das Therapiezimmer nicht angegeben wurde.
Es ist deine Pflicht, die Steuererklärung zu kontrollieren und da hätte dir das auffallen müssen, zumal die Angaben ja gesondert sein müssen.
Erstens mußt du vom Bauamt die Genehmigung nachweisen, dass du überhaupt den Raum gewerblich nutzen darfst. Außerdem mußt du ja eine gesonderte Aufstellung dieser privat behandelten Patienten haben.
Es kann durchaus sein, dass du die Patienten benennen mußt und diese befragt werden. Ich würde mir auf alle Fälle das Einverständnis der Patienten holen.
Wenn du das nicht glasklar offen legst, dann hat das FA bei Therapien im Haus schnell den Verdacht der Schwarzarbeit.
Gruß Britt
Bist Du als PT tätig geworden?
Du solltest auch aufpassen, ob die Behandlung in diesen "Zimmer" einwandfrei ablief (alles angemeldet, keine GKV - Patienten usw). Sonst kann man Dir einen viel größern Strick draus drehen.
Ansonsten muss Dich jeder Pat einzeln von der "Schweigepflicht" entbinden.
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Bernie schrieb:
Die Daten der Patienten schwärzen. Es geht ja nur darum, ob und wie viel Pat. du in dieser Räumlichkeit behandelt hast, nicht wen. Wer zu Dir kam ist unerheblich.
Bist Du als PT tätig geworden?
Du solltest auch aufpassen, ob die Behandlung in diesen "Zimmer" einwandfrei ablief (alles angemeldet, keine GKV - Patienten usw). Sonst kann man Dir einen viel größern Strick draus drehen.
Ansonsten muss Dich jeder Pat einzeln von der "Schweigepflicht" entbinden.
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Bernie schrieb:
Bist du vielleicht als sektoraler HP in diesen Räumen tätig gewesen, dann gebe es keine Schweigepflichtverletzung, da HPs (und da gehöhren m.E. die sektoralen dazu) nicht von § 203 StGB erfasst werden - klingt komisch ist aber so! (Die "Berufsordnung" der HP von einigen Berufsverbänden entfaltet hierbei in aller Regel keine rechtlich bindende Wirkung)
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Im Ernst???? Heipraktiker unterliegen wirklich nicht der Schweigepflicht? Da bin ich echt baff.
Gruß Britt
§ 203 StGB: " Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1.
Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,...."
Da der HP zwar eine staatliche Überprüfung machen muss, aber keine staatlich geregelte Ausbildung, fällt er durchs Raster.
War der Legislative wohl so nicht bekannt.
Trotz allem denke ich tut jeder gut daran sich trotzdem an dieVerschwiegenheitspflicht zu halten.....
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Bernie schrieb:
Ja, ist eine "Gesetzeslücke".
§ 203 StGB: " Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1.
Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,...."
Da der HP zwar eine staatliche Überprüfung machen muss, aber keine staatlich geregelte Ausbildung, fällt er durchs Raster.
War der Legislative wohl so nicht bekannt.
Trotz allem denke ich tut jeder gut daran sich trotzdem an dieVerschwiegenheitspflicht zu halten.....
es wurde die Steuererklärung durchgesehen und da ist das auch aufgefallen... deshalb auch der Hinweis meiner RA und meiner neuen Steuerberaterin nicht die Rechnung zu zahlen...!Es geht hier nicht darum das ich mich vor dem Finanzamt rechtfertigen muss, sondern das eine Rechnung gestellt wurde, die ja auf den errechneten Steuerwert basiert und dies war einfach fehlerhaft!Somit ist der Betrag nicht korrekt! So einfach ist das mit den Patientendaten nicht bzw. mach ich es mir nicht. Ich möchte ehrlich gesagt nicht das irgend ein Therapeut meinen Namen bei seinen Rechtsfall nutzt, oder du etwa??Gibt es denn keine Sicherheit mehr für unsere Daten??
LG
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Kateyl schrieb:
Hallo Britt,
es wurde die Steuererklärung durchgesehen und da ist das auch aufgefallen... deshalb auch der Hinweis meiner RA und meiner neuen Steuerberaterin nicht die Rechnung zu zahlen...!Es geht hier nicht darum das ich mich vor dem Finanzamt rechtfertigen muss, sondern das eine Rechnung gestellt wurde, die ja auf den errechneten Steuerwert basiert und dies war einfach fehlerhaft!Somit ist der Betrag nicht korrekt! So einfach ist das mit den Patientendaten nicht bzw. mach ich es mir nicht. Ich möchte ehrlich gesagt nicht das irgend ein Therapeut meinen Namen bei seinen Rechtsfall nutzt, oder du etwa??Gibt es denn keine Sicherheit mehr für unsere Daten??
LG
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Kateyl schrieb:
Ich habe als PT eine eigene Praxis gehabt und gute Bekannte ab und zu bei mir in meinem Haus behandelt (meist unentgeldlich, GKV frei), zudem ist dieses Zimmer als mein Büro angegeben, was auch so genutzt wurde.
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Kateyl schrieb:
RA setzen sich gern darüber hinweg... :wink:
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Kateyl schrieb:
Wir sind doch kein Gewerbe??Also ich musste keine Genehmigung beim Bauamt für meine Praxis einholen??
Selbstverständlich mußt du die Genehmigung vom Bauamt haben. Du kannst nicht einfach Wohnraum in "gewerblichen" umwandeln, das ist unzulässig. Welchen Beruf du in dem Raum ausübst, spielt keine Rolle.
Außerdem mußt du die Steuererklärung durchsehen, bevor!!! du sie unterschreibst und einreichst. Dann kann der Fehler richtig gestellt werden.
Mit deiner Unterschrift erklärst du, dass alles korrekt ist.
Nur Fehler, die ein Laie nicht erkennen kann, dafür haftet der Stb.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Selbstverständlich mußt du die Genehmigung vom Bauamt haben. Du kannst nicht einfach Wohnraum in "gewerblichen" umwandeln, das ist unzulässig. Welchen Beruf du in dem Raum ausübst, spielt keine Rolle.
Außerdem mußt du die Steuererklärung durchsehen, bevor!!! du sie unterschreibst und einreichst. Dann kann der Fehler richtig gestellt werden.
Mit deiner Unterschrift erklärst du, dass alles korrekt ist.
Nur Fehler, die ein Laie nicht erkennen kann, dafür haftet der Stb.
Gruß Britt
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C. DBO schrieb:
Wie definierst Du denn "Gewerbe"? Selbstverständlich sind wir gewerbetreibend.
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Kateyl schrieb:
Guten Moren liebe Britt, ich habe diese nicht unterschrieben und auch nicht weggeschickt...irgendwie willst du das nicht verstehen, oder :tired_face:
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Kateyl schrieb:
Mit dem Bauamt war mir nicht mehr im Kopf, aber in der Tat habe ich damals mit denen auch korrespondiert... :wink:
Und wenn du eine eigene Praxis hattest, dann wird dir das FA schwerlich noch ein Büro in deiner Wohnung akzeptieren.
Ich denke mal, der Steuerberater wird wohl gewußt haben, warum er das nicht so angegeben hat.
Ich will mir kein Urteil erlauben, würde mir aber an deiner Stelle eine Klage sehr gut überlegen. Das kann ein Schuss werden, der voll nach hinten losgeht.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du hast "unentgeldlich" behandelt und willst das Zimmer trotzdem absetzen?
Und wenn du eine eigene Praxis hattest, dann wird dir das FA schwerlich noch ein Büro in deiner Wohnung akzeptieren.
Ich denke mal, der Steuerberater wird wohl gewußt haben, warum er das nicht so angegeben hat.
Ich will mir kein Urteil erlauben, würde mir aber an deiner Stelle eine Klage sehr gut überlegen. Das kann ein Schuss werden, der voll nach hinten losgeht.
Gruß Britt
-> Das finde ich auch - sagen wir mal - interressant..... :blush:
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Bernie schrieb:
"Du hast "unentgeldlich" behandelt und willst das Zimmer trotzdem absetzen?"
-> Das finde ich auch - sagen wir mal - interressant..... :blush:
LG und ich freue mich auf hilfreiche Statements!
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Kateyl schrieb:
Ich weiss nicht ob ihr lesen könnt, da steht meist!!!!!Es gibt in der Tat Rechnungen die einwandfrei belegbar sind! Also eure Vorurteile gehen mir jetzt doch langsam auf den Zeiger! Und ich versteh dich Britt ehrlich gesagt nicht, du liest Sachen heraus die für mich nicht nachvollziehbar sind. Dann äußere dich doch bitte einfach nicht! Ich wollte Inhalte, keine Unterstellungen! Ein Steuerberater hat die Pflicht, mich darüber aufzuklären was absetzbar ist, wozu hab ich den denn?? Und wenn ich Patienten auch bei mir zu Hause behandle trotz Praxis, ist das nicht verboten!
LG und ich freue mich auf hilfreiche Statements!
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Kateyl schrieb:
PS: Ein Büro steht mir natürlich auch zu Hause zur Verfügung. Ich glaube das geben 90% aller Kleinunternehmer bei der Steuer an!
Außerdem wird in der Regel nur ein Bürozimmer vom FA anerkannt, wenn es keine Möglichkeit gibt inder eigenen Firma zu arbeiten, was bei einer eigenen Praxis nicht der Fall ist.
Ich habe dir nur Dinge gesagt, die du bedenken solltest, damit du mit einer Klage nicht voll auf die Nase fällst.
Du willst gar keinen wirklichen Rat, sondern willst es dir so drehen, wie es dein Wunschdenken ist.
Für mich ist das jetzt deshalb hier beendet. Jeder muss halt selbst seine Erfahrungen machen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Dann solltest du dir mal überlegen, was du schreibst. Du hast ganz klar geschrieben, dass du nicht für Geld behandelt hast und plötzlich behauptest du, dass es Rechnungen gibt.
Außerdem wird in der Regel nur ein Bürozimmer vom FA anerkannt, wenn es keine Möglichkeit gibt inder eigenen Firma zu arbeiten, was bei einer eigenen Praxis nicht der Fall ist.
Ich habe dir nur Dinge gesagt, die du bedenken solltest, damit du mit einer Klage nicht voll auf die Nase fällst.
Du willst gar keinen wirklichen Rat, sondern willst es dir so drehen, wie es dein Wunschdenken ist.
Für mich ist das jetzt deshalb hier beendet. Jeder muss halt selbst seine Erfahrungen machen.
Gruß Britt
LG
[bearbeitet am 27.11.13 11:36]
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Kateyl schrieb:
Ich danke dir für deinen Rat, natürlich versuche ich das Beste für mich rauszuholen, sonst hätte ich ja auch nicht nachgefragt! Leider ist die schriftliche Kommunikation immer etwas schwierig, aber wenn du nochmal nachliest, hab ich geschrieben :meist! Und das nur ein Büro beim Finanzamt geltend zu machen ist, weiß ich nicht, bin ja auch kein StB. Dafür wurde jedoch auch einer beauftragt und es kann einfach nicht meine Pflicht sein, dass gleiche Wissen zu haben wie er! Den Rat zu klagen habe ich von meinem RA und bin wirklich nicht scharf darauf...danke aber für den Tipp!
LG
[bearbeitet am 27.11.13 11:36]
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Kateyl schrieb:
Ich kläre gern nochmal näher auf:
Ich werde verklagt von meinem alten StB, da ich eine Rechnung nicht gezahlt habe (aufgrund einer falsch berechneten Steuererklärung). Ein Fehler davon war, dass er nicht angegeben hat das ich ein Therapiezimmer in meinem Haus genutzt habe und es somit nicht als Ausgabe deklariert werden konnte. Er streitet ab, je davon gehört zu haben...nun soll ich beweisen, wer da therapiert wurde(ist ja auch einwenig nachzuvollziehen). Jedoch sträube ich mich etwas, meine Patienten in diese Sache hineinzuziehen...bzw. ich schütze Daten von Patienten!
Wenn's irgendwie möglich ist halte ich mich von derlei ebenfalls fern. Die wenigen Kontakte die ich bisher hatte reichen mir vollends :)
Ansonsten: Halt dich erstmal an die zwei die bereit sind; erkläre, das du bei Bedarf weitere Menschen benennen kannst die geladen werden könnten aber es vorziehen würden nicht involviert zu sein.
Der Richter wird wissen wieviel Arbeit er sich mit dem Fall machen möchte - wenn die zwei schon was taugen, wozu noch mehr Leute holen die im Grunde das gleiche aussagen sollen?
(Wie wär's im Gegenzug mit einer Schadenersatzklage gegenüber dem Steuerberater? naja, halt dich im Zweifel an deinen Anwalt - wie oben bereits gesagt: Ich hatte meinen Teil...)
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ja das sehe ich eigentlich auch so, ich werde sehen wie es weiter geht...
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Kateyl schrieb:
Hallo Papa Alpaka,
ja das sehe ich eigentlich auch so, ich werde sehen wie es weiter geht...
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Papa Alpaka schrieb:
> Also zwei würden Ihren Namen hergeben, der Rest hat mal wieder Schiss vor der Justiz...
Wenn's irgendwie möglich ist halte ich mich von derlei ebenfalls fern. Die wenigen Kontakte die ich bisher hatte reichen mir vollends :)
Ansonsten: Halt dich erstmal an die zwei die bereit sind; erkläre, das du bei Bedarf weitere Menschen benennen kannst die geladen werden könnten aber es vorziehen würden nicht involviert zu sein.
Der Richter wird wissen wieviel Arbeit er sich mit dem Fall machen möchte - wenn die zwei schon was taugen, wozu noch mehr Leute holen die im Grunde das gleiche aussagen sollen?
(Wie wär's im Gegenzug mit einer Schadenersatzklage gegenüber dem Steuerberater? naja, halt dich im Zweifel an deinen Anwalt - wie oben bereits gesagt: Ich hatte meinen Teil...)
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