Wir sind eine kleine Praxis, die
mit Bedacht weiter wachsen möchte
und dabei auch gerne
außergewöhnliche Wege geht.
Unsere Leidenschaft ist es,
innovative Lösungen für unsere
Patienten zu entwickeln und
dabei den Menschen in den
Mittelpunkt zu stellen.
Für unsere Mission suchen wir
Mitarbeiterinnen, die nicht nur
einen neuen Job suchen,
sondern nach einer Aufgabe, die
inspiriert und begeistert.
Was wir uns wüschen:
Du bist motiviert und bereit dich
in einem kleinen Team einzubr...
mit Bedacht weiter wachsen möchte
und dabei auch gerne
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Folgende Situation, ich arbeite seit knapp über 1 Jahr in einer neuen Praxis. Soweit ganz schön, aber letztens hatte ich eine kleine Diskussion mit der PI, wie mit den Patientenausfall umgegangen wird. Ich kenne es aus meiner alten Praxis so, dass die Patienten eine Vertrag machen, und dann wenn sie nicht kommen, eine Ausfallrechnung bekommen. Und die Termine werden erstmal gestrichen. Wenn der Patient sich nihct meldet, wird das Rezept in die Abrechnung gegeben. Nun meinte meine neue praxis, dass das nicht rechtens sei und sich sogar schon mal die AOK bei denen gemeldet hätte, um darauf hinzuweisen ,dass es nicht in Ordnung sei, und sie es nicht so machen dürften. Die ausgefallenen Termine in Rechnung stellen.
Ist das so richtig? Nun bleiben die ganzen Termine bestehen, auch wenn der Pat mehrfach hintereinander nicht kommt. Und er hat nichts weiter zu befürchten; ausser vielleicht einen bösen Blick....
Vielen Dank schon mal im voraus!
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Danne schrieb:
Moin, auch auf die Gefahr hin, dass die Frage schon mit Sicherheit beantwortet wurde, finde ich die passende Antwort leider nicht über die Suchfunktion.
Folgende Situation, ich arbeite seit knapp über 1 Jahr in einer neuen Praxis. Soweit ganz schön, aber letztens hatte ich eine kleine Diskussion mit der PI, wie mit den Patientenausfall umgegangen wird. Ich kenne es aus meiner alten Praxis so, dass die Patienten eine Vertrag machen, und dann wenn sie nicht kommen, eine Ausfallrechnung bekommen. Und die Termine werden erstmal gestrichen. Wenn der Patient sich nihct meldet, wird das Rezept in die Abrechnung gegeben. Nun meinte meine neue praxis, dass das nicht rechtens sei und sich sogar schon mal die AOK bei denen gemeldet hätte, um darauf hinzuweisen ,dass es nicht in Ordnung sei, und sie es nicht so machen dürften. Die ausgefallenen Termine in Rechnung stellen.
Ist das so richtig? Nun bleiben die ganzen Termine bestehen, auch wenn der Pat mehrfach hintereinander nicht kommt. Und er hat nichts weiter zu befürchten; ausser vielleicht einen bösen Blick....
Vielen Dank schon mal im voraus!
PIs, die kaufmännisch agieren, die stellen Ausfallrechnungen.
Und dann gibt es noch PIs, die jeden Quark der Kassen glauben. Die nenne ich hier gerne mal "kassenhörig".
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Oder vielmehr seine Frau, die macht das alles... Gibt es denn irgendwelche Paragraphen oder Gesetzestexte bzw Urteile dazu? Auf die man sich berufen kann? Weil die beiden sonst gerne kürzen und einsparen, wo sie können. Mit dem Argument, die Ausfälle seien so hoch.
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Danne schrieb:
Danke, für die Antwort! Mein Chef ist dann eher Kassenhörig...hatte mich auch ein wenig gewundert.
Oder vielmehr seine Frau, die macht das alles... Gibt es denn irgendwelche Paragraphen oder Gesetzestexte bzw Urteile dazu? Auf die man sich berufen kann? Weil die beiden sonst gerne kürzen und einsparen, wo sie können. Mit dem Argument, die Ausfälle seien so hoch.
Was willst du mit Gesetzen? Guck am Monatsende auf dein Konto. Mehr ist nicht wichtig.
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tom1350 schrieb:
Das ist entweder Bequemlichkeit oder Angst vor Stressgesprächen mit den Patienten. Da werden nicht mal Mahnungen an Privatpatienten geschickt, so erlebt.
Was willst du mit Gesetzen? Guck am Monatsende auf dein Konto. Mehr ist nicht wichtig.
Und da hab ich mich ein wenig geärgert und aufgeregt.
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Danne schrieb:
Naja, es geht auch darum, dass mir dann Geld abgezogen wird, weil mein Kind krank war, was auch vollkommen in Ordnung ist, aber gleichzeitig bekommt ein Pat, der 4mal nicht gekommen ist, sang- und klanglos neue Termine. Und der Brief der Krankenkasse zur Beantragung der Lohnfortzahlung wird nicht bearbeitet.
Und da hab ich mich ein wenig geärgert und aufgeregt.
Naja, es geht auch darum, dass mir dann Geld abgezogen wird, weil mein Kind krank war, was auch vollkommen in Ordnung ist, (...) Und der Brief der Krankenkasse zur Beantragung der Lohnfortzahlung wird nicht bearbeitet.
Das ist, schlicht und ergreifend, nicht vollkommen in Ordnung. Wofür, glaubst du, behalten wir AG von deinem Umsatz einen Teil ein den wir als "Unternehmerlohn" bezeichnen?
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Papa Alpaka schrieb:
Danne schrieb am 6.6.15 10:38:
Naja, es geht auch darum, dass mir dann Geld abgezogen wird, weil mein Kind krank war, was auch vollkommen in Ordnung ist, (...) Und der Brief der Krankenkasse zur Beantragung der Lohnfortzahlung wird nicht bearbeitet.
Das ist, schlicht und ergreifend, nicht vollkommen in Ordnung. Wofür, glaubst du, behalten wir AG von deinem Umsatz einen Teil ein den wir als "Unternehmerlohn" bezeichnen?
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Wonderwoman schrieb:
Hmmm... das wäre nur unter bestimmten Voraussetzungen in Ordnung. Schau in Deinen Arbeitsvertrag und die entsprechenden Gesetze... zur Not darfst Du auch uns fragen. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
PIs, die besonders reich sind und von Beruf eigentlich Tochter, Sohn oder auch Ehepartner sind, die können sowas machen.
PIs, die kaufmännisch agieren, die stellen Ausfallrechnungen.
Und dann gibt es noch PIs, die jeden Quark der Kassen glauben. Die nenne ich hier gerne mal "kassenhörig".
Grundsätzlich darf ein Ausfall privat in Rechnung gestellt werden wenn die Ausfallrechnung genau in der Höhe ausgestellt wird die dem tatsächlichen Verlust entspricht (also keine allg. Pauschalen) und der Patient vorher informiert wurde dass so verfahren wird. Gesichert ist das, wenn er einen Behandlungsvertrag z.B. im Rahmen der Anmeldung unterschreibt wo ein entsprechender Passus vermerkt ist.
Ob man so verfährt oder in Einzelfällen oder sogar generell Kulanz walten lässt, entscheidet der Praxisinhaber. Als Angestellter hat man die Gepflogenheiten des Betriebes so hinzunehmen egal wie sinnlos man das findet.
Aussagen von Kassenmitarbeitern haben keinerlei rechtliche Bedeutung, sie stellen lediglich deren Rechtsmeinung dar.
Über deren Kompetenz in Rechtsfragen und auch in abrechnungsrechtlichen Fragen kann man sich (nett formuliert) oft nur wundern. Die kennen vielfach nicht mal ihre eigenen Verträge. Also bleib entspannt. Wenn dein Chef Geld zu verschenken hat, ist das doch super.
Da lohnt sich vielleicht nochmal eine Anfrage betr. einer Gehaltsaufstockung.... :innocent:
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Shakespeare schrieb:
Es gibt eine Reihe von Urteilen betr. solchen Ausfällen hier v.a. von Ärzten bei denen es selten um 15€ Ausfall sondern um weitaus höhere Beträge geht. Bei geringen Ausfällen kommt es i.d.R. nicht zu einem Verfahren weil hier der Aufwand kaum lohnt. Deshalb wird man im Netz kaum einen Fall betr. Physio finden können.
Grundsätzlich darf ein Ausfall privat in Rechnung gestellt werden wenn die Ausfallrechnung genau in der Höhe ausgestellt wird die dem tatsächlichen Verlust entspricht (also keine allg. Pauschalen) und der Patient vorher informiert wurde dass so verfahren wird. Gesichert ist das, wenn er einen Behandlungsvertrag z.B. im Rahmen der Anmeldung unterschreibt wo ein entsprechender Passus vermerkt ist.
Ob man so verfährt oder in Einzelfällen oder sogar generell Kulanz walten lässt, entscheidet der Praxisinhaber. Als Angestellter hat man die Gepflogenheiten des Betriebes so hinzunehmen egal wie sinnlos man das findet.
Aussagen von Kassenmitarbeitern haben keinerlei rechtliche Bedeutung, sie stellen lediglich deren Rechtsmeinung dar.
Über deren Kompetenz in Rechtsfragen und auch in abrechnungsrechtlichen Fragen kann man sich (nett formuliert) oft nur wundern. Die kennen vielfach nicht mal ihre eigenen Verträge. Also bleib entspannt. Wenn dein Chef Geld zu verschenken hat, ist das doch super.
Da lohnt sich vielleicht nochmal eine Anfrage betr. einer Gehaltsaufstockung.... :innocent:
Gehaltserhöhung gab es zwar noch nicht, aber eine Fortbildung- ist fast besser! und bin schon eine der besser bezahlten Angestellten bei uns. Ausserdem ist es bei Steuerklasse 5 irgendwann unwichtig, bei den Abzügen...Da freu ich mich über die Fobi und meine Urlaubstage, die ich ausgehandelt hab.
Aber ist es nicht normal, dass die Tage, an denen das Kind krank war, vom Gehalt abgezogen werden können, und man die Differenz von der Krankenkasse anteilig wieder bekommt? War jedenfalls bei meiner alten Praxis so. Ich musste die Bescheinigung zu der Krankenkasse schicken und dann paar Tage bzw Wochen später gab es das Geld.
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tom1350 schrieb:
Let me google that for you
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Danne schrieb:
Vielen Dank für die Antworten... sowas in der Art habe ich mir schon gedacht, aber im Prinzip ist es mir egal, wie meine Chefs das handhaben.
Gehaltserhöhung gab es zwar noch nicht, aber eine Fortbildung- ist fast besser! und bin schon eine der besser bezahlten Angestellten bei uns. Ausserdem ist es bei Steuerklasse 5 irgendwann unwichtig, bei den Abzügen...Da freu ich mich über die Fobi und meine Urlaubstage, die ich ausgehandelt hab.
Aber ist es nicht normal, dass die Tage, an denen das Kind krank war, vom Gehalt abgezogen werden können, und man die Differenz von der Krankenkasse anteilig wieder bekommt? War jedenfalls bei meiner alten Praxis so. Ich musste die Bescheinigung zu der Krankenkasse schicken und dann paar Tage bzw Wochen später gab es das Geld.
Maximal 10 Tage im Jahr, bei Alleinerziehenden 20 Tage im Jahr.
Wer stellt das denn in Frage??
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Selbstverständlich bekommst Du dein Gehalt für "Kind krank" von deiner KK erstattet!
Maximal 10 Tage im Jahr, bei Alleinerziehenden 20 Tage im Jahr.
Wer stellt das denn in Frage??
Na zum Beispiel der Gesetzgeber! :yum:
1. Das Gehalt bei Krankheit eines Kindes unter 12 Jahren muss zunächst der Arbeitgeber weiterzahlen (SGB V §45 Abs. 3) - außer, es wurde im Arbeitsvertrag explizit ausgeschlossen. Erst dann ist die Krankenkasse mit dem "Kinderpflegekrankengeld" in der Leistungspflicht (70 Prozent vom Brutto, maximal 90 Prozent vom Netto).
2. Der Arbeitgeber muss - wenn nicht vertraglich ausgeschlossen - etwa 5 Tage (übliche Rechtsprechung - keine klare Regelung vorhanden) das volle Gehalt weiterzahlen, danach zahlt ebenfalls die Krankenkasse bis zu 10 Tage je Kind weiter.
3. Dies gilt bis zu einer Höchstdauer von 25 Tagen je Kalenderjahr - allerdings maximal 10 Tage je Kind (Alleinerziehende: 50 / 20).
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
chipchap schrieb am 7.6.15 12:51:
Selbstverständlich bekommst Du dein Gehalt für "Kind krank" von deiner KK erstattet!
Maximal 10 Tage im Jahr, bei Alleinerziehenden 20 Tage im Jahr.
Wer stellt das denn in Frage??
Na zum Beispiel der Gesetzgeber! :yum:
1. Das Gehalt bei Krankheit eines Kindes unter 12 Jahren muss zunächst der Arbeitgeber weiterzahlen (SGB V §45 Abs. 3) - außer, es wurde im Arbeitsvertrag explizit ausgeschlossen. Erst dann ist die Krankenkasse mit dem "Kinderpflegekrankengeld" in der Leistungspflicht (70 Prozent vom Brutto, maximal 90 Prozent vom Netto).
2. Der Arbeitgeber muss - wenn nicht vertraglich ausgeschlossen - etwa 5 Tage (übliche Rechtsprechung - keine klare Regelung vorhanden) das volle Gehalt weiterzahlen, danach zahlt ebenfalls die Krankenkasse bis zu 10 Tage je Kind weiter.
3. Dies gilt bis zu einer Höchstdauer von 25 Tagen je Kalenderjahr - allerdings maximal 10 Tage je Kind (Alleinerziehende: 50 / 20).
Gruß
Nora
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chipchap schrieb:
Selbstverständlich bekommst Du dein Gehalt für "Kind krank" von deiner KK erstattet!
Maximal 10 Tage im Jahr, bei Alleinerziehenden 20 Tage im Jahr.
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