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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Patient gleichzeitig Mitarbeiter?

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Neues Thema
Patient gleichzeitig Mitarbeiter?
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sailer
14.10.2018 16:34
Hallo,
ich habe einen Patienten, der meine Buchhaltung und Abrechnung übernehmen würde. Ist das aber datenschutzrechtlich erlaubt? Vielen Dank für die Antworten!
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Hallo, ich habe einen Patienten, der meine Buchhaltung und Abrechnung übernehmen würde. Ist das aber datenschutzrechtlich erlaubt? Vielen Dank für die Antworten!
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sailer schrieb:

Hallo,
ich habe einen Patienten, der meine Buchhaltung und Abrechnung übernehmen würde. Ist das aber datenschutzrechtlich erlaubt? Vielen Dank für die Antworten!

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Inche
14.10.2018 17:07
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sailer
14.10.2018 17:15
Danke, so ähnlich hatte ich mir das auch gedacht. Finde auch bisher im Netz nix widersprüchliches.
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Danke, so ähnlich hatte ich mir das auch gedacht. Finde auch bisher im Netz nix widersprüchliches.
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sailer schrieb:

Danke, so ähnlich hatte ich mir das auch gedacht. Finde auch bisher im Netz nix widersprüchliches.

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Inche schrieb:

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Papa Alpaka
14.10.2018 18:30
...kein Problem, wie Inche sagt: auf die Geheimhaltungspflicht hinweisen, Arbeitsvertrag, fertig.
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...kein Problem, wie Inche sagt: auf die Geheimhaltungspflicht hinweisen, Arbeitsvertrag, fertig.
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Kukdiehe
15.10.2018 15:28
Ich finde das dies auch kein Problem darstellen sollte. Wüste jetzt nicht was dagegen sprechen würde. Es gibt viel Praxen, die auch ihre Mitarbeiter behandeln.
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Ich finde das dies auch kein Problem darstellen sollte. Wüste jetzt nicht was dagegen sprechen würde. Es gibt viel Praxen, die auch ihre Mitarbeiter behandeln.
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Kukdiehe schrieb:

Ich finde das dies auch kein Problem darstellen sollte. Wüste jetzt nicht was dagegen sprechen würde. Es gibt viel Praxen, die auch ihre Mitarbeiter behandeln.

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Papa Alpaka schrieb:

...kein Problem, wie Inche sagt: auf die Geheimhaltungspflicht hinweisen, Arbeitsvertrag, fertig.

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idefix-
15.01.2019 17:56
Meines Erachtens das Gleiche, als wenn ich meinen Steuerberater oder meinen Lohnbuchhalter behandeln würde. Der MA muss Verschwiegenheitserklärung unterschreiben und fertig.
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Meines Erachtens das Gleiche, als wenn ich meinen Steuerberater oder meinen Lohnbuchhalter behandeln würde. Der MA muss Verschwiegenheitserklärung unterschreiben und fertig.
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idefix- schrieb:

Meines Erachtens das Gleiche, als wenn ich meinen Steuerberater oder meinen Lohnbuchhalter behandeln würde. Der MA muss Verschwiegenheitserklärung unterschreiben und fertig.



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