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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Folgende Situation: ich habe eine reine Privatpraxis und habe eine Bekannte auf ein 6er Rezept 2xbehandelt und die anderen 4 Termine als Gutschrift verbucht. Das 6er Rezept wurde also in vollem Umfang in Rechnung gestellt und auch bezahlt. Wir hatten ausgemacht, wenn die Bekannte wieder Zeit hat, dann kann sie sich melden und die restlichen Termine in Anspruch nehmen. Hat sie seit 2024 nicht mehr gemacht und mittlerweile sind Streitigkeiten zwischen uns aufgekommen (privat, nicht im Rahmen der Behandlungen), so dass ich sie nun auch nicht mehr behandeln möchte (Thema Vertrauensbasis ist zerrüttet). Nun habe ich ihr eine Rechnung gestellt mit der Rückzahlung der 4 nicht zustande gekommenen Termine und das Geld überwiesen.
Als Antwort auf mein Schreiben, kam dass es sich wohl um ein Missverständnis handeln muss und sie auf die Behandlungen besteht und keine Geldrückerstattung annehmen kann.

Kann ich sie nun ablehnen? Welche Gesetzesgrundlage gilt da, weil ich ja keine Kassenzulassung habe?

Kann sie mir in irgendeiner Weise schaden? Da ich ja die Behandlungen abgerechnet habe, aber die Dienstleistung noch nicht erfolgt ist.

Vielen Dank für hilfreiche Beiträge! pray
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Folgende Situation: ich habe eine reine Privatpraxis und habe eine Bekannte auf ein 6er Rezept 2xbehandelt und die anderen 4 Termine als Gutschrift verbucht. Das 6er Rezept wurde also in vollem Umfang in Rechnung gestellt und auch bezahlt. Wir hatten ausgemacht, wenn die Bekannte wieder Zeit hat, dann kann sie sich melden und die restlichen Termine in Anspruch nehmen. Hat sie seit 2024 nicht mehr gemacht und mittlerweile sind Streitigkeiten zwischen uns aufgekommen (privat, nicht im Rahmen der Behandlungen), so dass ich sie nun auch nicht mehr behandeln möchte (Thema Vertrauensbasis ist zerrüttet). Nun habe ich ihr eine Rechnung gestellt mit der Rückzahlung der 4 nicht zustande gekommenen Termine und das Geld überwiesen. Als Antwort auf mein Schreiben, kam dass es sich wohl um ein Missverständnis handeln muss und sie auf die Behandlungen besteht und keine Geldrückerstattung annehmen kann. Kann ich sie nun ablehnen? Welche Gesetzesgrundlage gilt da, weil ich ja keine Kassenzulassung habe? Kann sie mir in irgendeiner Weise schaden? Da ich ja die Behandlungen abgerechnet habe, aber die Dienstleistung noch nicht erfolgt ist. Vielen Dank für hilfreiche Beiträge! [emoji]pray[/emoji]
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von Anne
Vor 2 Monaten
Bei diesem Vorgehen machst du dich immer erpressbar. Egal ob GKV oder PP es wird nur abgerechnet, was durchgeführt wurde.

Solange alles gut läuft mit dem Patienten, ist alles gut. Aber wenn dem Patienten etwas nicht gefällt, kann es plötzlich ganz anders sein.... und kommst ganz schnell in eine unangenehme Situation.
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Bei diesem Vorgehen machst du dich immer erpressbar. Egal ob GKV oder PP es wird nur abgerechnet, was durchgeführt wurde. Solange alles gut läuft mit dem Patienten, ist alles gut. Aber wenn dem Patienten etwas nicht gefällt, kann es plötzlich ganz anders sein.... und kommst ganz schnell in eine unangenehme Situation.
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von Anne schrieb:

Bei diesem Vorgehen machst du dich immer erpressbar. Egal ob GKV oder PP es wird nur abgerechnet, was durchgeführt wurde.

Solange alles gut läuft mit dem Patienten, ist alles gut. Aber wenn dem Patienten etwas nicht gefällt, kann es plötzlich ganz anders sein.... und kommst ganz schnell in eine unangenehme Situation.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Folgende Situation: ich habe eine reine Privatpraxis und habe eine Bekannte auf ein 6er Rezept 2xbehandelt und die anderen 4 Termine als Gutschrift verbucht. Das 6er Rezept wurde also in vollem Umfang in Rechnung gestellt und auch bezahlt. Wir hatten ausgemacht, wenn die Bekannte wieder Zeit hat, dann kann sie sich melden und die restlichen Termine in Anspruch nehmen. Hat sie seit 2024 nicht mehr gemacht und mittlerweile sind Streitigkeiten zwischen uns aufgekommen (privat, nicht im Rahmen der Behandlungen), so dass ich sie nun auch nicht mehr behandeln möchte (Thema Vertrauensbasis ist zerrüttet). Nun habe ich ihr eine Rechnung gestellt mit der Rückzahlung der 4 nicht zustande gekommenen Termine und das Geld überwiesen.
Als Antwort auf mein Schreiben, kam dass es sich wohl um ein Missverständnis handeln muss und sie auf die Behandlungen besteht und keine Geldrückerstattung annehmen kann.

Kann ich sie nun ablehnen? Welche Gesetzesgrundlage gilt da, weil ich ja keine Kassenzulassung habe?

Kann sie mir in irgendeiner Weise schaden? Da ich ja die Behandlungen abgerechnet habe, aber die Dienstleistung noch nicht erfolgt ist.

Vielen Dank für hilfreiche Beiträge! pray

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Kitane
Vor 2 Monaten
Oha,das ist sehr schwierig.Ich hätte den Brief und die Überweisung nicht vorgenommen.
Nimmt sie das Geld an,macht sie sich auch noch angreifbar. So etwas sollte man niemals machen. An Deiner Stelle würde ich einen Anwalt hinzuziehen,denn das was da gelaufen ist eindeutig Betrug.
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Oha,das ist sehr schwierig.Ich hätte den Brief und die Überweisung nicht vorgenommen. Nimmt sie das Geld an,macht sie sich auch noch angreifbar. So etwas sollte man niemals machen. An Deiner Stelle würde ich einen Anwalt hinzuziehen,denn das was da gelaufen ist eindeutig Betrug.
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Kitane schrieb:

Oha,das ist sehr schwierig.Ich hätte den Brief und die Überweisung nicht vorgenommen.
Nimmt sie das Geld an,macht sie sich auch noch angreifbar. So etwas sollte man niemals machen. An Deiner Stelle würde ich einen Anwalt hinzuziehen,denn das was da gelaufen ist eindeutig Betrug.

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massu
Vor 2 Monaten
Ganz dünnes Eis....

Das Kind ist jetzt in den Brunnen gefallen. Sie kann dich anzeigen und dann kannst du im schlimmsten Fall, deine Zulassung verlieren. Ruf bei RA Alt an. Die telefonische Erstberatung ist umsonst.

Oder Schluck dein Zorn runter, sei freundlich und behandel sie. Da es eh egal ist, kannst du sie ja fragen, ob sie 2x40min behandelt werden will. Dann musst du dich nur 2x verstellen....

Und lass das mit den Gutschriften in Zukunft! Es wird nur das abgerechnet was erbracht wurde. Auch bei PP.
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Ganz dünnes Eis.... Das Kind ist jetzt in den Brunnen gefallen. Sie kann dich anzeigen und dann kannst du im schlimmsten Fall, deine Zulassung verlieren. Ruf bei RA Alt an. Die telefonische Erstberatung ist umsonst. Oder Schluck dein Zorn runter, sei freundlich und behandel sie. Da es eh egal ist, kannst du sie ja fragen, ob sie 2x40min behandelt werden will. Dann musst du dich nur 2x verstellen.... Und lass das mit den Gutschriften in Zukunft! Es wird nur das abgerechnet was erbracht wurde. Auch bei PP.
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karin-maria
Vor 2 Monaten
Ich würde auch auf die Zähne beißen und die restlichen Behandlungen so rasch wie möglich hinter mich bringen.
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Ich würde auch auf die Zähne beißen und die restlichen Behandlungen so rasch wie möglich hinter mich bringen.
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karin-maria schrieb:

Ich würde auch auf die Zähne beißen und die restlichen Behandlungen so rasch wie möglich hinter mich bringen.

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massu schrieb:

Ganz dünnes Eis....

Das Kind ist jetzt in den Brunnen gefallen. Sie kann dich anzeigen und dann kannst du im schlimmsten Fall, deine Zulassung verlieren. Ruf bei RA Alt an. Die telefonische Erstberatung ist umsonst.

Oder Schluck dein Zorn runter, sei freundlich und behandel sie. Da es eh egal ist, kannst du sie ja fragen, ob sie 2x40min behandelt werden will. Dann musst du dich nur 2x verstellen....

Und lass das mit den Gutschriften in Zukunft! Es wird nur das abgerechnet was erbracht wurde. Auch bei PP.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
Ich bin da etwas andere Meinung:
1) Die Vorkasse über die vollständige 6 Behandlungen ist zwar fragwürdig, aber rechtlich möglich,
2) Das einseitig auflösen des Behandlungsvertrages steht beiden Parteien frei,
3) Die Vorkassezahlung durch Teilrückzahlung zu bereinigen ist steuerlich und juristisch ebenfalls korrekt.

Ergo: Das Vorgehen von @Anonymer Teilnehmer ist rechtlich nicht zu beanstanden.
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Ich bin da etwas andere Meinung: 1) Die Vorkasse über die vollständige 6 Behandlungen ist zwar fragwürdig, aber rechtlich möglich, 2) Das einseitig auflösen des Behandlungsvertrages steht beiden Parteien frei, 3) Die Vorkassezahlung durch Teilrückzahlung zu bereinigen ist steuerlich und juristisch ebenfalls korrekt. Ergo: Das Vorgehen von [mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] ist rechtlich nicht zu beanstanden.
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Alex Moro
Vor 2 Monaten
die frage die dahintersteht betrifft ja die versicherung und wie es sich rechtlich verhält, bei bereits erstatteten leistungen.
deine punkte sind ja soweit korrekt, aber dann müsste da folglich noch 4) die Patientin müsste auch an die versicherung eine rückzahlung leisten
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die frage die dahintersteht betrifft ja die versicherung und wie es sich rechtlich verhält, bei bereits erstatteten leistungen. deine punkte sind ja soweit korrekt, aber dann müsste da folglich noch 4) die Patientin müsste auch an die versicherung eine rückzahlung leisten
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Alex Moro schrieb:

die frage die dahintersteht betrifft ja die versicherung und wie es sich rechtlich verhält, bei bereits erstatteten leistungen.
deine punkte sind ja soweit korrekt, aber dann müsste da folglich noch 4) die Patientin müsste auch an die versicherung eine rückzahlung leisten

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@Alex Moro Das ist richtig, aber nicht das Problem von @Anonymer Teilnehmer
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[mention]Alex Moro[/mention] Das ist richtig, aber nicht das Problem von [mention]Anonymer Teilnehmer[/mention]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Alex Moro Das ist richtig, aber nicht das Problem von @Anonymer Teilnehmer

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massu
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij und wieder was dazugelernt thumbsup
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] und wieder was dazugelernt [emoji]thumbsup[/emoji]
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij und wieder was dazugelernt thumbsup

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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Danke für die Ausführungen, das hilft weiter.
Allerdings, was mache ich, wenn das gezahlte Geld wieder zurücküberwiesen wird, mit den Worten "ich möchte die Behandlungen und kann keine Rückzahlung annehmen"?
Das ist ja das perfide an der Situation....
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Danke für die Ausführungen, das hilft weiter. Allerdings, was mache ich, wenn das gezahlte Geld wieder zurücküberwiesen wird, mit den Worten "ich möchte die Behandlungen und kann keine Rückzahlung annehmen"? Das ist ja das perfide an der Situation....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke für die Ausführungen, das hilft weiter.
Allerdings, was mache ich, wenn das gezahlte Geld wieder zurücküberwiesen wird, mit den Worten "ich möchte die Behandlungen und kann keine Rückzahlung annehmen"?
Das ist ja das perfide an der Situation....

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Dann ist es eine "Schenkung". 😂😂

Ich würde erneut zurück überweisen mit Vermerk "Überzahlung aus Vorkasse wegen nicht in Anspruch genommenen Behandlungen nach Kündigung des Behandlungsvertrages; siehe mein Schreiben vom xx.xx.xxxx"

Und für ein möglicherweise Versuch der Rufschädigung gibt es Anwälte oder einfach ignorieren. Verläuft sich ehe meistens im Sande. Da brauchst du einfach ein dickes Fell. Schließlich bist du derjenige der sich am Ende des Tages selbst im Spiegel anschauen musst.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Dann ist es eine "Schenkung". 😂😂 Ich würde erneut zurück überweisen mit Vermerk "Überzahlung aus Vorkasse wegen nicht in Anspruch genommenen Behandlungen nach Kündigung des Behandlungsvertrages; siehe mein Schreiben vom xx.xx.xxxx" Und für ein möglicherweise Versuch der Rufschädigung gibt es Anwälte oder einfach ignorieren. Verläuft sich ehe meistens im Sande. Da brauchst du einfach ein dickes Fell. Schließlich bist du derjenige der sich am Ende des Tages selbst im Spiegel anschauen musst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Dann ist es eine "Schenkung". 😂😂

Ich würde erneut zurück überweisen mit Vermerk "Überzahlung aus Vorkasse wegen nicht in Anspruch genommenen Behandlungen nach Kündigung des Behandlungsvertrages; siehe mein Schreiben vom xx.xx.xxxx"

Und für ein möglicherweise Versuch der Rufschädigung gibt es Anwälte oder einfach ignorieren. Verläuft sich ehe meistens im Sande. Da brauchst du einfach ein dickes Fell. Schließlich bist du derjenige der sich am Ende des Tages selbst im Spiegel anschauen musst.

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Ich bin da etwas andere Meinung:
1) Die Vorkasse über die vollständige 6 Behandlungen ist zwar fragwürdig, aber rechtlich möglich,
2) Das einseitig auflösen des Behandlungsvertrages steht beiden Parteien frei,
3) Die Vorkassezahlung durch Teilrückzahlung zu bereinigen ist steuerlich und juristisch ebenfalls korrekt.

Ergo: Das Vorgehen von @Anonymer Teilnehmer ist rechtlich nicht zu beanstanden.

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JürgenK
Vor 2 Monaten
so wie Lars das geschrieben hat, ist es ok... habe dies auch früher so gemacht und mein Anwalt und ein mir bekannter Richter hatte mir das früher auch so bestätigt.
also ist alles o.k.
MfG
JürgenK ;)
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so wie Lars das geschrieben hat, ist es ok... habe dies auch früher so gemacht und mein Anwalt und ein mir bekannter Richter hatte mir das früher auch so bestätigt. also ist alles o.k. MfG JürgenK ;)
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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Hallo JürgenK,
Du schreibst "habe dies auf früher so gemacht...", wann war das?
Hat sich da mittlerweile etwas geändert oder würde Dein Anwalt und Richter das wieder so bestätigen?

Viele Grüße...
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• micha850
Hallo JürgenK, Du schreibst "habe dies auf früher so gemacht...", wann war das? Hat sich da mittlerweile etwas geändert oder würde Dein Anwalt und Richter das wieder so bestätigen? Viele Grüße...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo JürgenK,
Du schreibst "habe dies auf früher so gemacht...", wann war das?
Hat sich da mittlerweile etwas geändert oder würde Dein Anwalt und Richter das wieder so bestätigen?

Viele Grüße...

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Warum nicht? Die Rechtslage hat sich nicht geändert. Ein bissl mehr Contenance würde dir gut zu Gesicht stehen, lieber Kollege oder liebe Kollegin (nicht böse gemeint). 🙂
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Warum nicht? Die Rechtslage hat sich nicht geändert. Ein bissl mehr Contenance würde dir gut zu Gesicht stehen, lieber Kollege oder liebe Kollegin (nicht böse gemeint). 🙂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Warum nicht? Die Rechtslage hat sich nicht geändert. Ein bissl mehr Contenance würde dir gut zu Gesicht stehen, lieber Kollege oder liebe Kollegin (nicht böse gemeint). 🙂

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JürgenK schrieb:

so wie Lars das geschrieben hat, ist es ok... habe dies auch früher so gemacht und mein Anwalt und ein mir bekannter Richter hatte mir das früher auch so bestätigt.
also ist alles o.k.
MfG
JürgenK ;)

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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Vielen Dank für eure Antworten!

Ich habe dadurch natürlich auch gelernt, dass es ein solches Vorgehen nicht mehr gibt, auch nicht bei "Freunden". Wir hatten das aber beide so ausgemacht und es war nicht nur mein Vorschlag.

Mittlerweile ist die Situation so, dass das Geld wieder zurück kam.
Nun darf sie gerne nochmals zur Behandlung kommen, denn dann kann ich mir nichts vorwerfen lassen (und ja, ich beiße die Zähne zusammen....).

Hier geht es leider nicht nur um die Behandlungen, sondern mir persönlich zu schaden. Rufschädigung im Privaten wurde auch schon angedroht.... nun ja...manche Menschen geht es einfach zu gut...
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Vielen Dank für eure Antworten! Ich habe dadurch natürlich auch gelernt, dass es ein solches Vorgehen nicht mehr gibt, auch nicht bei "Freunden". Wir hatten das aber beide so ausgemacht und es war nicht nur mein Vorschlag. Mittlerweile ist die Situation so, dass das Geld wieder zurück kam. Nun darf sie gerne nochmals zur Behandlung kommen, denn dann kann ich mir nichts vorwerfen lassen (und ja, ich beiße die Zähne zusammen....). Hier geht es leider nicht nur um die Behandlungen, sondern mir persönlich zu schaden. Rufschädigung im Privaten wurde auch schon angedroht.... nun ja...manche Menschen geht es einfach zu gut...
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massu
Vor 2 Monaten
@Anonymer Teilnehmer wir lernen: gerade bei Familie und Freunde 100% sauber abrechnen. Und das lächeln nicht vergessen. Freundlich bleiben.... freu dich, lass es ihr spüren, wie gut du bist, umso mehr tut es dir gut sie beim nächsten Rezept wegen fehlenden Terminen abzusagen...
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] wir lernen: gerade bei Familie und Freunde 100% sauber abrechnen. Und das lächeln nicht vergessen. Freundlich bleiben.... freu dich, lass es ihr spüren, wie gut du bist, umso mehr tut es dir gut sie beim nächsten Rezept wegen fehlenden Terminen abzusagen...
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massu schrieb:

@Anonymer Teilnehmer wir lernen: gerade bei Familie und Freunde 100% sauber abrechnen. Und das lächeln nicht vergessen. Freundlich bleiben.... freu dich, lass es ihr spüren, wie gut du bist, umso mehr tut es dir gut sie beim nächsten Rezept wegen fehlenden Terminen abzusagen...

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Papa Alpaka
Vor 2 Monaten
@massu 👍 ich habe vor Kurzem eine laufende Behandlung unter- und die Behandlungsserie abgebrochen nachdem eine Patientin massiv grenzüberschreitend war und nach klarer Ansage auch geblieben ist.

Ich habe den Eigenanteil erstattet und sie darauf hingewiesen, dass sie nichts weiter tun muss, die Tür schließt automatisch.

Patientin: "jetzt bin ich aber traurig!"
Tja, "Ich nicht."
Patientin: "ich gehe jetzt nicht!"
"Kein Problem, die Polizeidienststelle auf der anderen Straßenseite ist bis 18 Uhr besetzt. Die Unterhaltung führen Sie mit Frau Müller."
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[mention]massu[/mention] 👍 ich habe vor Kurzem eine laufende Behandlung unter- und die Behandlungsserie abgebrochen nachdem eine Patientin massiv grenzüberschreitend war und nach klarer Ansage auch geblieben ist. Ich habe den Eigenanteil erstattet und sie darauf hingewiesen, dass sie nichts weiter tun muss, die Tür schließt automatisch. Patientin: "jetzt bin ich aber traurig!" Tja, "Ich nicht." Patientin: "ich gehe jetzt nicht!" "Kein Problem, die Polizeidienststelle auf der anderen Straßenseite ist bis 18 Uhr besetzt. Die Unterhaltung führen Sie mit Frau Müller."
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Papa Alpaka schrieb:

@massu 👍 ich habe vor Kurzem eine laufende Behandlung unter- und die Behandlungsserie abgebrochen nachdem eine Patientin massiv grenzüberschreitend war und nach klarer Ansage auch geblieben ist.

Ich habe den Eigenanteil erstattet und sie darauf hingewiesen, dass sie nichts weiter tun muss, die Tür schließt automatisch.

Patientin: "jetzt bin ich aber traurig!"
Tja, "Ich nicht."
Patientin: "ich gehe jetzt nicht!"
"Kein Problem, die Polizeidienststelle auf der anderen Straßenseite ist bis 18 Uhr besetzt. Die Unterhaltung führen Sie mit Frau Müller."

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massu
Vor 2 Monaten
@Papa Alpaka dein Humor in Stresssituationen bräuchte ich...smiley
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[mention]Papa Alpaka[/mention] dein Humor in Stresssituationen bräuchte ich...[emoji]smiley[/emoji]
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massu schrieb:

@Papa Alpaka dein Humor in Stresssituationen bräuchte ich...smiley

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Atheia
Vor 2 Monaten
@massu
oder einfach die Schlagfertigkeit... man lernt zwar immer dazu, aber es gibt immer mal Situationen, die lassen einen doch relativ Sprachlos zurück
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[mention]massu[/mention] oder einfach die Schlagfertigkeit... man lernt zwar immer dazu, aber es gibt immer mal Situationen, die lassen einen doch relativ Sprachlos zurück
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Atheia schrieb:

@massu
oder einfach die Schlagfertigkeit... man lernt zwar immer dazu, aber es gibt immer mal Situationen, die lassen einen doch relativ Sprachlos zurück

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S. Vogt
Vor einem Monat
Jemanden, der "Rufschädigung im Privaten" androht noch weiterbehandeln? Du lieber Himmel, noch mehr Gelegenheit bieten zu schaden oder die Situation eskalieren zu lassen? Wie wäre der Vorwurf der Übergriffigkeit oder einer Verletzung? Never ever betritt so jemand nochmal meine Praxis. Cool bleiben. Wer derart droht, ist meist im Umfeld bereits bekannt dafür, es mit der Wahrheit nicht so ernst zu nehmen. Wenn man gut arbeitet, schaden solche falschen Gerüchte nicht.
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S. Vogt schrieb:

Jemanden, der "Rufschädigung im Privaten" androht noch weiterbehandeln? Du lieber Himmel, noch mehr Gelegenheit bieten zu schaden oder die Situation eskalieren zu lassen? Wie wäre der Vorwurf der Übergriffigkeit oder einer Verletzung? Never ever betritt so jemand nochmal meine Praxis. Cool bleiben. Wer derart droht, ist meist im Umfeld bereits bekannt dafür, es mit der Wahrheit nicht so ernst zu nehmen. Wenn man gut arbeitet, schaden solche falschen Gerüchte nicht.

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Herbert
Vor einem Monat
@S. Vogt
Völlig korrekt. Da muss ja fast ein weiblicher Zeuge mit in der Behandlung sitzen, um da nachher keine bösen Behauptungen aufkommen zu lassen. Sofern anonym männlich, aber ich würde genau wegen der vorherigen Androhungen keine Minute mit so einer Person beruflich alleine in einem Raum verbringen.
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[mention]S. Vogt[/mention] Völlig korrekt. Da muss ja fast ein weiblicher Zeuge mit in der Behandlung sitzen, um da nachher keine bösen Behauptungen aufkommen zu lassen. Sofern anonym männlich, aber ich würde genau wegen der vorherigen Androhungen keine Minute mit so einer Person beruflich alleine in einem Raum verbringen.
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Herbert schrieb:

@S. Vogt
Völlig korrekt. Da muss ja fast ein weiblicher Zeuge mit in der Behandlung sitzen, um da nachher keine bösen Behauptungen aufkommen zu lassen. Sofern anonym männlich, aber ich würde genau wegen der vorherigen Androhungen keine Minute mit so einer Person beruflich alleine in einem Raum verbringen.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank für eure Antworten!

Ich habe dadurch natürlich auch gelernt, dass es ein solches Vorgehen nicht mehr gibt, auch nicht bei "Freunden". Wir hatten das aber beide so ausgemacht und es war nicht nur mein Vorschlag.

Mittlerweile ist die Situation so, dass das Geld wieder zurück kam.
Nun darf sie gerne nochmals zur Behandlung kommen, denn dann kann ich mir nichts vorwerfen lassen (und ja, ich beiße die Zähne zusammen....).

Hier geht es leider nicht nur um die Behandlungen, sondern mir persönlich zu schaden. Rufschädigung im Privaten wurde auch schon angedroht.... nun ja...manche Menschen geht es einfach zu gut...

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soleta
Vor einem Monat
Zwar schon paar Tage her - aber mit der Rückerstattung hätte ich noch sowas wie "die Rückerstattung an die beteiligte Versicherung kannst nur Du selber veranlassen..." geschrieben.
Vielleicht bewirkt das ja, dass sie sich doch überlegt, ob sie noch weiter aufmuckt...
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Zwar schon paar Tage her - aber mit der Rückerstattung hätte ich noch sowas wie "die Rückerstattung an die beteiligte Versicherung kannst nur Du selber veranlassen..." geschrieben. Vielleicht bewirkt das ja, dass sie sich doch überlegt, ob sie noch weiter aufmuckt...
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soleta schrieb:

Zwar schon paar Tage her - aber mit der Rückerstattung hätte ich noch sowas wie "die Rückerstattung an die beteiligte Versicherung kannst nur Du selber veranlassen..." geschrieben.
Vielleicht bewirkt das ja, dass sie sich doch überlegt, ob sie noch weiter aufmuckt...



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