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Herbert
Vor 9 Monaten
Die Handgreiflichkeiten und Pöbeleien hatte ich ehrich gesagt nicht auf dem Schirm. Dachte es geht um individuelle Einstellungen, da muss schon viel kommen und ein NoGo zu erreichen.
Wird jemand übergriffig, fliegt er raus. Und das nicht friedlich, da stehe ich hinter meinem Team.
Sorry für das Missverständnis.
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Die Handgreiflichkeiten und Pöbeleien hatte ich ehrich gesagt nicht auf dem Schirm. Dachte es geht um individuelle Einstellungen, da muss schon viel kommen und ein NoGo zu erreichen. Wird jemand übergriffig, fliegt er raus. Und das nicht friedlich, da stehe ich hinter meinem Team. Sorry für das Missverständnis.
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Herbert schrieb:

Die Handgreiflichkeiten und Pöbeleien hatte ich ehrich gesagt nicht auf dem Schirm. Dachte es geht um individuelle Einstellungen, da muss schon viel kommen und ein NoGo zu erreichen.
Wird jemand übergriffig, fliegt er raus. Und das nicht friedlich, da stehe ich hinter meinem Team.
Sorry für das Missverständnis.

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Badde
Vor 9 Monaten
In der Frage steht nirgendwo, dass der Mann gegenüber der Therapeutin handgreiflich wurde.
Sie lehnt ihn wegen seiner Gesinnung ab. Er hat Ihr wohl absolut nichts getan, schätze ich.
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• Foka18
In der Frage steht nirgendwo, dass der Mann gegenüber der Therapeutin handgreiflich wurde. Sie lehnt ihn wegen seiner Gesinnung ab. Er hat Ihr wohl absolut nichts getan, schätze ich.
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Badde schrieb:

In der Frage steht nirgendwo, dass der Mann gegenüber der Therapeutin handgreiflich wurde.
Sie lehnt ihn wegen seiner Gesinnung ab. Er hat Ihr wohl absolut nichts getan, schätze ich.

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Schokokecks
Vor einem Monat
Grundgesetz Artikel 3:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Viel Erfolg beim Begründen!

Ich erschrecke mich immer wieder, wie manche Menschen mit dem Gedanken der moralischen Überlegenheit ganz schön schmutzig handeln!!!
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Grundgesetz Artikel 3: (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Viel Erfolg beim Begründen! Ich erschrecke mich immer wieder, wie manche Menschen mit dem Gedanken der moralischen Überlegenheit ganz schön schmutzig handeln!!!
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Shakespeare
Vor einem Monat
GG Artikel 12 Abs. 2: Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden...
Ich glaube dass es nicht oft der Gedanke moralischer Überlegenheit oder es sogar schmutziges Handeln ist was dazu führt, dass ein Mensch einen anderen Menschen buchstäblich nicht an seine Haut lassen möchte. Vielleicht ist auch das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Artikel 2), dass es uns Grundgesetz konform erlaubt auch einmal zu sagen: "Nein, Dich fasse ich nicht an". Egal als welchen Gründen.
Es ist immer eine individuelle Einzelfallentscheidung und darf natürlich nicht dazu führen, dass wir Menschen grundsätzlich aufgrund Ihrer Religion, politischen Meinung, Geschlecht oder sexuellen Ausrichtung von einer medizinischen Behandlung ausschließen. Da sind wir uns hoffentlich alle einig.
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• pt ani
• Ingo Friedrich
• mbone
• Michael Woelky
GG Artikel 12 Abs. 2: Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden... Ich glaube dass es nicht oft der Gedanke moralischer Überlegenheit oder es sogar schmutziges Handeln ist was dazu führt, dass ein Mensch einen anderen Menschen buchstäblich nicht an seine Haut lassen möchte. Vielleicht ist auch das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Artikel 2), dass es uns Grundgesetz konform erlaubt auch einmal zu sagen: "Nein, Dich fasse ich nicht an". Egal als welchen Gründen. Es ist immer eine individuelle Einzelfallentscheidung und darf natürlich nicht dazu führen, dass wir Menschen grundsätzlich aufgrund Ihrer Religion, politischen Meinung, Geschlecht oder sexuellen Ausrichtung von einer medizinischen Behandlung ausschließen. Da sind wir uns hoffentlich alle einig.
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Shakespeare schrieb:

GG Artikel 12 Abs. 2: Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden...
Ich glaube dass es nicht oft der Gedanke moralischer Überlegenheit oder es sogar schmutziges Handeln ist was dazu führt, dass ein Mensch einen anderen Menschen buchstäblich nicht an seine Haut lassen möchte. Vielleicht ist auch das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Artikel 2), dass es uns Grundgesetz konform erlaubt auch einmal zu sagen: "Nein, Dich fasse ich nicht an". Egal als welchen Gründen.
Es ist immer eine individuelle Einzelfallentscheidung und darf natürlich nicht dazu führen, dass wir Menschen grundsätzlich aufgrund Ihrer Religion, politischen Meinung, Geschlecht oder sexuellen Ausrichtung von einer medizinischen Behandlung ausschließen. Da sind wir uns hoffentlich alle einig.

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Michael Woelky
Vor einer Woche
Sorry...da Sch... ich drauf ! siehe Beitrag von Shakespeare !!!!!
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Sorry...da Sch... ich drauf ! siehe Beitrag von Shakespeare !!!!!
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Michael Woelky schrieb:

Sorry...da Sch... ich drauf ! siehe Beitrag von Shakespeare !!!!!

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Schokokecks schrieb:

Grundgesetz Artikel 3:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Viel Erfolg beim Begründen!

Ich erschrecke mich immer wieder, wie manche Menschen mit dem Gedanken der moralischen Überlegenheit ganz schön schmutzig handeln!!!

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