Hallo Kolleginnen und Kollegen,
Wir suchen ab sofort für unsere
Gemeinschaftspraxis in
Frechen-Buschbell bei Köln
Physiotherapeut/in (m/w/d) in
Teil/Vollzeit 25-38 Stunden. Unsere
Therapieschwerpunkte sind in der
Orthopädie, Chirugie und
Neurologie. Das Therapiespektrum
unserer Praxis umfasst:
Physiotherapie,
MLD,Massage,MT,Schmerztherapie,Stosswellentherapie,etc.
Weitere Infos auf unserer
Homepage:physiomed-mols@physiomed-frechen.de
.
Fortbildungen und Zertifikatskurse
wären erwünscht u...
Wir suchen ab sofort für unsere
Gemeinschaftspraxis in
Frechen-Buschbell bei Köln
Physiotherapeut/in (m/w/d) in
Teil/Vollzeit 25-38 Stunden. Unsere
Therapieschwerpunkte sind in der
Orthopädie, Chirugie und
Neurologie. Das Therapiespektrum
unserer Praxis umfasst:
Physiotherapie,
MLD,Massage,MT,Schmerztherapie,Stosswellentherapie,etc.
Weitere Infos auf unserer
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ich bin Praxisinhaber mit einer eigenen IK.
Jetzt möchte ich mich mit einem Kollegen zusammen tun und eine PartG gründen.
Muss ich dafür eine komplett neue IK beantragen?
Kann ich meine IK da nicht für nehmen und die Unternehmensform lediglich ändern lassen unter der Hinzunahmen von meinem neuen Kollegen?
Wäre wichtig, weil eine neue IK mit erheblich viel Aufwand bezüglich der Abrechnung mit den Kassen bedeuten würde, da ich mit den Kassen selber abrechne.
Vielen Lieben Dank für die Hilfe!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin Praxisinhaber mit einer eigenen IK.
Jetzt möchte ich mich mit einem Kollegen zusammen tun und eine PartG gründen.
Muss ich dafür eine komplett neue IK beantragen?
Kann ich meine IK da nicht für nehmen und die Unternehmensform lediglich ändern lassen unter der Hinzunahmen von meinem neuen Kollegen?
Wäre wichtig, weil eine neue IK mit erheblich viel Aufwand bezüglich der Abrechnung mit den Kassen bedeuten würde, da ich mit den Kassen selber abrechne.
Vielen Lieben Dank für die Hilfe!
IKs sind immer Personengebunden und eine PartG ist eine andere (zumindest teilrechtsfähige juristische) Persone als Du (natürliche Person).
Daher alles neu, Zulassung, IK, Abrechnungsschlüssel etc.
Ich würd es eher so machen, dass jeder selbst abrechnet, dann kannste Deine IK behalten und er bekommt seine eigene...
Ich für meinen Teil mach kiene GbR oder ähnliches mehr, sondern handele nur noch auf eigene Rechnung! Ist zu viel Streß!
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Allerdings gilt für die Zulassung als solches, dass diese für die PG neu beantragt werden muss.
[bearbeitet am 24.05.13 17:59]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Das das IK personsgebunden ist, ist Unsinn. Es heisst ja schließlich InstitutionsKennzeichen. Tatsächlich reicht eine kurze Mitteilung nach Augsburg, das Inhaber des IK jetzt die PG ist.
Allerdings gilt für die Zulassung als solches, dass diese für die PG neu beantragt werden muss.
[bearbeitet am 24.05.13 17:59]
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TheStonie schrieb:
Tja herzlichen Glückwunsch...du hast es genau erfasst.
IKs sind immer Personengebunden und eine PartG ist eine andere (zumindest teilrechtsfähige juristische) Persone als Du (natürliche Person).
Daher alles neu, Zulassung, IK, Abrechnungsschlüssel etc.
Ich würd es eher so machen, dass jeder selbst abrechnet, dann kannste Deine IK behalten und er bekommt seine eigene...
Ich für meinen Teil mach kiene GbR oder ähnliches mehr, sondern handele nur noch auf eigene Rechnung! Ist zu viel Streß!
Was ist da euer Hintergrund bzw. was ist das eigentliche Ziel solch risikoerhöhenden PartG.
...Muss ich dafür eine komplett neue IK beantragen?...
Erstmal muss euch klar werden was ihr wollt. Eine Antwortmöglichkeit hier wär: Nein, IK bleibt, denn du bleibst Vertragspartner.
...Kann ich meine IK da nicht für nehmen und die Unternehmensform lediglich ändern lassen unter der Hinzunahmen von meinem neuen Kollegen?...
Ja das geht. Du bist und bleibst ja Vertragspartner.
Die Fragestellung hier zielt für mich auf nichts so richtig ab- euer Regelungsziel muss bekannt sein.
Auch die Zulassung ist hier erstmal keine Frage der Rechtsform- die Zulassung bleibt so wie es jetzt ja auch ist bei dir. Gegenüber den Kassen spielt das auch keine Rolle ( auch wenn das viele denken ). Wenn du/ ihr gegenüber den Kassen als PartG auftretet bleibt alles genau wie bisher- du bist Vertragspartner, trittst mit Partner dann als PartG auf, du bist der Zugelassene, IK bleibt wie es ist.
Das ist nicht zu verwechseln mit: die PartG ist Zulassungsinhaber ( also nicht mehr du ), die Eintragung mittels Notar kostet wenige hundert EUR, jede Änderung selbstredend auch, Änderungen dauern allerdings mindestens Wochen- eher Monate. Solltet ihr euch also mal ernsthaft im Streit sportlich auseinandersetzen- bist du die Praxis los bzw. kann dich dein PartG- Partner relativ einfach z.B. mit in die Pleite nehmen ( und du kannst rein garnichts machen ).
Was ihr regeln wollt, muss ein RA ausarbeiten, der Vertragsrecht und ganz intensiv im Leistungserbringerrecht seine Schwerpunkte setzt. Das kostet nicht mehr nur wenige hundert EUR. Und trotz alledem wird der beste Vertrag angreifbar sein.
Ob in guten Zeiten ein Therapeutengefüge eine PartG die Heilung verspricht werdet ihr bei Fachleuten in Erfahrung bringen müssen ( z.B. bei einem RA ), in Streitzeiten zwingt dich dein PartG- Partner im Hand umdrehen die Praxis von heute auf morgen zu schliessen, sodann gehts an dein privates Vermögen bzw. gleichzeitig. Zugelassen wärst du ja schon längst nicht mehr, wenn die PartG die Zulassung hält.
RA hingegen werden es euch evtl. geradezu empfehlen und seitenlange Vorteilskettenbriefe aus dem Ärmel schütteln, denn aus deren Sicht: ein Traum.
- IK ist vertragspartnergebunden; Vertragspartner bedeutet nicht zwangsläufig Zugelasener
- PartG ist nicht gleichbedeutend die Zugelassene zu sein; diese vollständig grundfalschen Darstellungen füllen zwar hier und da das Forum, bleiben aber trotzdem vollständig falsch;
- es gibt rein garkeinen Automatismus, man kann wegen fehlender Kennung da nahezu alles falsch machen und die juristische Situation trotz eigener Unterschrift nicht einmal selber kennen ( ein Traum für RA und StB )
- allermeist haben die Zugelassenen nahezu keinen Schimmer von den tatsächlichen Zulassungsabläufen/ Reglementierungen ( insbesondere auch hier im Forum; es ist sogar oft so, dass die selbstverständlichst bombenfest scheinenden Hörensagen- Fundamente nicht einen Regentropfen überstehen; deshalb ja oft auch Debatten über scheinbar unterschiedliche Themen )
Behalte doch deine Zulassung in deiner Reihe. So richtig hast du doch garkeinen Grund die Zulassung aus der Hand zu geben ?
[bearbeitet am 27.05.13 00:58]
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webpt schrieb:
...und eine PartG gründen....
Was ist da euer Hintergrund bzw. was ist das eigentliche Ziel solch risikoerhöhenden PartG.
...Muss ich dafür eine komplett neue IK beantragen?...
Erstmal muss euch klar werden was ihr wollt. Eine Antwortmöglichkeit hier wär: Nein, IK bleibt, denn du bleibst Vertragspartner.
...Kann ich meine IK da nicht für nehmen und die Unternehmensform lediglich ändern lassen unter der Hinzunahmen von meinem neuen Kollegen?...
Ja das geht. Du bist und bleibst ja Vertragspartner.
Die Fragestellung hier zielt für mich auf nichts so richtig ab- euer Regelungsziel muss bekannt sein.
Auch die Zulassung ist hier erstmal keine Frage der Rechtsform- die Zulassung bleibt so wie es jetzt ja auch ist bei dir. Gegenüber den Kassen spielt das auch keine Rolle ( auch wenn das viele denken ). Wenn du/ ihr gegenüber den Kassen als PartG auftretet bleibt alles genau wie bisher- du bist Vertragspartner, trittst mit Partner dann als PartG auf, du bist der Zugelassene, IK bleibt wie es ist.
Das ist nicht zu verwechseln mit: die PartG ist Zulassungsinhaber ( also nicht mehr du ), die Eintragung mittels Notar kostet wenige hundert EUR, jede Änderung selbstredend auch, Änderungen dauern allerdings mindestens Wochen- eher Monate. Solltet ihr euch also mal ernsthaft im Streit sportlich auseinandersetzen- bist du die Praxis los bzw. kann dich dein PartG- Partner relativ einfach z.B. mit in die Pleite nehmen ( und du kannst rein garnichts machen ).
Was ihr regeln wollt, muss ein RA ausarbeiten, der Vertragsrecht und ganz intensiv im Leistungserbringerrecht seine Schwerpunkte setzt. Das kostet nicht mehr nur wenige hundert EUR. Und trotz alledem wird der beste Vertrag angreifbar sein.
Ob in guten Zeiten ein Therapeutengefüge eine PartG die Heilung verspricht werdet ihr bei Fachleuten in Erfahrung bringen müssen ( z.B. bei einem RA ), in Streitzeiten zwingt dich dein PartG- Partner im Hand umdrehen die Praxis von heute auf morgen zu schliessen, sodann gehts an dein privates Vermögen bzw. gleichzeitig. Zugelassen wärst du ja schon längst nicht mehr, wenn die PartG die Zulassung hält.
RA hingegen werden es euch evtl. geradezu empfehlen und seitenlange Vorteilskettenbriefe aus dem Ärmel schütteln, denn aus deren Sicht: ein Traum.
- IK ist vertragspartnergebunden; Vertragspartner bedeutet nicht zwangsläufig Zugelasener
- PartG ist nicht gleichbedeutend die Zugelassene zu sein; diese vollständig grundfalschen Darstellungen füllen zwar hier und da das Forum, bleiben aber trotzdem vollständig falsch;
- es gibt rein garkeinen Automatismus, man kann wegen fehlender Kennung da nahezu alles falsch machen und die juristische Situation trotz eigener Unterschrift nicht einmal selber kennen ( ein Traum für RA und StB )
- allermeist haben die Zugelassenen nahezu keinen Schimmer von den tatsächlichen Zulassungsabläufen/ Reglementierungen ( insbesondere auch hier im Forum; es ist sogar oft so, dass die selbstverständlichst bombenfest scheinenden Hörensagen- Fundamente nicht einen Regentropfen überstehen; deshalb ja oft auch Debatten über scheinbar unterschiedliche Themen )
Behalte doch deine Zulassung in deiner Reihe. So richtig hast du doch garkeinen Grund die Zulassung aus der Hand zu geben ?
[bearbeitet am 27.05.13 00:58]
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