Ich suche eine/ n nette/n, freundliche/en Physiotherapeuten/in in eine schöne, helle Physiotherapiepraxis in Köln Pulheim.Parkplatz vorhanden. Beste Bedingungen u sehr gutes Arbeitsklima. Gerne melden, ich freue mich 017643740800
Hallo,
seit 3 Jahren arbeite ich in einer KG-Praxis in Teilzeit.
Während diesen Zeitraums konnte ich mein Auto immer, gebührenfrei,
entweder direkt vor der Praxis oder in der Nähe parken.
Heute sagte mir meine Arbeitgeberin, daß die Stadt ab 01. 07.2013
Parkscheine einfürhrt, die im Monat 25 Euro kosten sollen. Sie ist der Meinung, daß der Arbeitnehmer diese Kosten übernehmen muß. Hat sie recht? Ich benutze mein Fahrzeug auch für Hausbesuche, bekomme dafür
einen Kilometerpauschale.
Aber da es 3 Jahre lang weder Gehaltserhöhung noch Urlaubs-oder Weihnachtsgeld gegeben hat, möchte ich verständlicherweise nicht für
diese Parkscheingebühr aufkommen müssen.
Brainstorm
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Hallo,
seit 3 Jahren arbeite ich in einer KG-Praxis in Teilzeit.
Während diesen Zeitraums konnte ich mein Auto immer, gebührenfrei,
entweder direkt vor der Praxis oder in der Nähe parken.
Heute sagte mir meine Arbeitgeberin, daß die Stadt ab 01. 07.2013
Parkscheine einfürhrt, die im Monat 25 Euro kosten sollen. Sie ist der Meinung, daß der Arbeitnehmer diese Kosten übernehmen muß. Hat sie recht? Ich benutze mein Fahrzeug auch für Hausbesuche, bekomme dafür
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Aber da es 3 Jahre lang weder Gehaltserhöhung noch Urlaubs-oder Weihnachtsgeld gegeben hat, möchte ich verständlicherweise nicht für
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BRAINSTORM schrieb:
Hallo,
seit 3 Jahren arbeite ich in einer KG-Praxis in Teilzeit.
Während diesen Zeitraums konnte ich mein Auto immer, gebührenfrei,
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Heute sagte mir meine Arbeitgeberin, daß die Stadt ab 01. 07.2013
Parkscheine einfürhrt, die im Monat 25 Euro kosten sollen. Sie ist der Meinung, daß der Arbeitnehmer diese Kosten übernehmen muß. Hat sie recht? Ich benutze mein Fahrzeug auch für Hausbesuche, bekomme dafür
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Aber da es 3 Jahre lang weder Gehaltserhöhung noch Urlaubs-oder Weihnachtsgeld gegeben hat, möchte ich verständlicherweise nicht für
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Falls Meitaos Beitrag nicht zur Einsicht führt:
Mal ehrlich, wenn ich mir diese Gebühren nicht leisten möchte oder kann, dann komme ich halt mit dem Bus zur Arbeit. Dann muß dein PI eben ein Dienstfahrzeug und die entsprechenden Parkgenühren zahlen. Ob ein PI dich zur Unterhaltung eines privaten PKW durch einen Arbeitsvertrag verpflichten kann möchte ich doch mal bezweifeln.
[bearbeitet am 21.05.13 21:03]
[bearbeitet am 21.05.13 21:04]
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Mal ehrlich, wenn ich mir diese Gebühren nicht leisten möchte oder kann, dann komme ich halt mit dem Bus zur Arbeit. Dann muß dein PI eben ein Dienstfahrzeug und die entsprechenden Parkgenühren zahlen. Ob ein PI dich zur Unterhaltung eines privaten PKW durch einen Arbeitsvertrag verpflichten kann möchte ich doch mal bezweifeln.
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seit wann ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich wie der AN zur Arbeit kommt. Nur im Falle das der AN den Privat-Pkw zu Hausbesuchen nutzen muss könnte sich der Fall anders darstellen.
vg
Udo
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ääähm??? :tired_face:
seit wann ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich wie der AN zur Arbeit kommt. Nur im Falle das der AN den Privat-Pkw zu Hausbesuchen nutzen muss könnte sich der Fall anders darstellen.
vg
Udo
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Udo schrieb:
ääähm??? :tired_face:
seit wann ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich wie der AN zur Arbeit kommt. Nur im Falle das der AN den Privat-Pkw zu Hausbesuchen nutzen muss könnte sich der Fall anders darstellen.
vg
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Joti schrieb:
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Mal ehrlich, wenn ich mir diese Gebühren nicht leisten möchte oder kann, dann komme ich halt mit dem Bus zur Arbeit. Dann muß dein PI eben ein Dienstfahrzeug und die entsprechenden Parkgenühren zahlen. Ob ein PI dich zur Unterhaltung eines privaten PKW durch einen Arbeitsvertrag verpflichten kann möchte ich doch mal bezweifeln.
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Ein Beispiel aus dem Ausland:
In der Schweiz gibt es kaum öffentliche kostenlose Parkplätze, z.B. auch nicht an Schulen für die Lehrer. Zwar gibt es einen Parkplatz, aber den muss man bezahlen.
Warum sollte deine AG dir 25,- zum parken schenken? Das wäre ja ungerecht gegenüber anderen Mitarbeitern, die mit dem Fahrrad oder mit Öffis kommen.
Gruß, heropas
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Ein Beispiel aus dem Ausland:
In der Schweiz gibt es kaum öffentliche kostenlose Parkplätze, z.B. auch nicht an Schulen für die Lehrer. Zwar gibt es einen Parkplatz, aber den muss man bezahlen.
Warum sollte deine AG dir 25,- zum parken schenken? Das wäre ja ungerecht gegenüber anderen Mitarbeitern, die mit dem Fahrrad oder mit Öffis kommen.
Gruß, heropas
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Wie man zur Arbeit kommt ist dem AN überlassen, darauf darf der AG keinen Einfluss nehmen, hauptsache der AN ist Pünktlich. Auch das Abstellen des Fahrzeuges ist Privatsache, selbst mit dem Firmenwagen, der überlassen wird...allerdings zählen dann die Parkgebühren zu den Fahrzeugkosten.
Wir haben unseren MA mittlerweile untersagt auf dem Firmengelände zu Parken, da wir nur 6 Parkplätze haben, von denen 2 zu Wohnungen gehören. Wenn also 4 Therapeuten da sind, können Patienten nicht mehr parken...ergo können die Therapeuten auch mal 100m 2x am Tag laufen.
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• limone
• Helmut Fromberger
Wie man zur Arbeit kommt ist dem AN überlassen, darauf darf der AG keinen Einfluss nehmen, hauptsache der AN ist Pünktlich. Auch das Abstellen des Fahrzeuges ist Privatsache, selbst mit dem Firmenwagen, der überlassen wird...allerdings zählen dann die Parkgebühren zu den Fahrzeugkosten.
Wir haben unseren MA mittlerweile untersagt auf dem Firmengelände zu Parken, da wir nur 6 Parkplätze haben, von denen 2 zu Wohnungen gehören. Wenn also 4 Therapeuten da sind, können Patienten nicht mehr parken...ergo können die Therapeuten auch mal 100m 2x am Tag laufen.
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TheStonie schrieb:
Wie man zur Arbeit kommt ist dem AN überlassen, darauf darf der AG keinen Einfluss nehmen, hauptsache der AN ist Pünktlich. Auch das Abstellen des Fahrzeuges ist Privatsache, selbst mit dem Firmenwagen, der überlassen wird...allerdings zählen dann die Parkgebühren zu den Fahrzeugkosten.
Wir haben unseren MA mittlerweile untersagt auf dem Firmengelände zu Parken, da wir nur 6 Parkplätze haben, von denen 2 zu Wohnungen gehören. Wenn also 4 Therapeuten da sind, können Patienten nicht mehr parken...ergo können die Therapeuten auch mal 100m 2x am Tag laufen.
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Wir haben ein Schreiben an das Ordnungsamt der Stadt gerichtet und erklärt, dass wir aus medizinischen Gründen Hausbesuche durchführen müssen. Für die entsprechenden KFZ-Kennzeichen haben wir extra Parkausweise bekommen, die man vorne im Wagen auslegen muß. Gültigkeit: 2 Jahre!
Vielleicht mal versuchen?
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Wir haben ein Schreiben an das Ordnungsamt der Stadt gerichtet und erklärt, dass wir aus medizinischen Gründen Hausbesuche durchführen müssen. Für die entsprechenden KFZ-Kennzeichen haben wir extra Parkausweise bekommen, die man vorne im Wagen auslegen muß. Gültigkeit: 2 Jahre!
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Pebbles schrieb:
Wir haben ein Schreiben an das Ordnungsamt der Stadt gerichtet und erklärt, dass wir aus medizinischen Gründen Hausbesuche durchführen müssen. Für die entsprechenden KFZ-Kennzeichen haben wir extra Parkausweise bekommen, die man vorne im Wagen auslegen muß. Gültigkeit: 2 Jahre!
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Das habe ich beim hiesigen O-Amt auch versucht. Mir hat man einen solchen Ausweis verweigert, weil die städtische Satzung solche Ausweise nur für Anwohner und Gewerbetreibende vorsieht.
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Das habe ich beim hiesigen O-Amt auch versucht. Mir hat man einen solchen Ausweis verweigert, weil die städtische Satzung solche Ausweise nur für Anwohner und Gewerbetreibende vorsieht.
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Jörg Imbach schrieb:
Das habe ich beim hiesigen O-Amt auch versucht. Mir hat man einen solchen Ausweis verweigert, weil die städtische Satzung solche Ausweise nur für Anwohner und Gewerbetreibende vorsieht.
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ich hab auch so ein Ding. Heißt bei uns "Ausnahmegenehmigung zum Parken während der ambulanten Krankenpflege" und kostet pro Jahr 100 Euro.
Darf damit 1 Stunde (Parkscheibe) parken
- im Anwohnerbereich
- an Parkautomaten
- im eingeschränkten Halteverbot
Nötig dazu war ein Nachweis (Kopie der Berufsurkunde) und ein formloser Antrag
ich hab auch so ein Ding. Heißt bei uns "Ausnahmegenehmigung zum Parken während der ambulanten Krankenpflege" und kostet pro Jahr 100 Euro.
Darf damit 1 Stunde (Parkscheibe) parken
- im Anwohnerbereich
- an Parkautomaten
- im eingeschränkten Halteverbot
Nötig dazu war ein Nachweis (Kopie der Berufsurkunde) und ein formloser Antrag
http://www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/strasse/antraege_genehmigungen/ausnahmgen.shtml
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die neue schrieb:
ich hab auch so ein Ding. Heißt bei uns "Ausnahmegenehmigung zum Parken während der ambulanten Krankenpflege" und kostet pro Jahr 100 Euro.
Darf damit 1 Stunde (Parkscheibe) parken
- im Anwohnerbereich
- an Parkautomaten
- im eingeschränkten Halteverbot
Nötig dazu war ein Nachweis (Kopie der Berufsurkunde) und ein formloser Antrag
Ein Beispiel aus dem Ausland:
In der Schweiz gibt es kaum öffentliche kostenlose Parkplätze, z.B. auch nicht an Schulen für die Lehrer. Zwar gibt es einen Parkplatz, aber den muss man bezahlen.
Warum sollte deine AG dir 25,- zum parken schenken? Das wäre ja ungerecht gegenüber anderen Mitarbeitern, die mit dem Fahrrad oder mit Öffis kommen.
Gruß, heropas
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"Ich benutze mein Fahrzeug auch für Hausbesuche, .."
Freiwillig? Oder ist die Nutzung des Privat-PKW zu dienstlichen Zwecken Bestandteil des Arbeits-Vertrages??
Könntest Du statt dessen auch ein Dienstfahrzeug benutzen??
Wenn Du in Deinem Fall "keine Wahl" hast und Du musst Deinen PKW für Dienstfahrten nutzen - dann muss der PI auch alle Kosten tragen, somit auch die Parkkosten vor der Praxis.
Mehr als 0,30 € km-Pauschale erhälst Du sicher nicht, oder? Dieser Betrag trägt schon lange nicht mehr die üblichen Kosten eines PKW, geschweige denn noch monatliche Parkkosten obendrauf.
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"Ich benutze mein Fahrzeug auch für Hausbesuche, .."
Freiwillig? Oder ist die Nutzung des Privat-PKW zu dienstlichen Zwecken Bestandteil des Arbeits-Vertrages??
Könntest Du statt dessen auch ein Dienstfahrzeug benutzen??
Wenn Du in Deinem Fall "keine Wahl" hast und Du musst Deinen PKW für Dienstfahrten nutzen - dann muss der PI auch alle Kosten tragen, somit auch die Parkkosten vor der Praxis.
Mehr als 0,30 € km-Pauschale erhälst Du sicher nicht, oder? Dieser Betrag trägt schon lange nicht mehr die üblichen Kosten eines PKW, geschweige denn noch monatliche Parkkosten obendrauf.
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chipchap schrieb:
"Ich benutze mein Fahrzeug auch für Hausbesuche, .."
Freiwillig? Oder ist die Nutzung des Privat-PKW zu dienstlichen Zwecken Bestandteil des Arbeits-Vertrages??
Könntest Du statt dessen auch ein Dienstfahrzeug benutzen??
Wenn Du in Deinem Fall "keine Wahl" hast und Du musst Deinen PKW für Dienstfahrten nutzen - dann muss der PI auch alle Kosten tragen, somit auch die Parkkosten vor der Praxis.
Mehr als 0,30 € km-Pauschale erhälst Du sicher nicht, oder? Dieser Betrag trägt schon lange nicht mehr die üblichen Kosten eines PKW, geschweige denn noch monatliche Parkkosten obendrauf.
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seit 3 Jahren arbeite ich in einer KG-Praxis in Teilzeit.
Während diesen Zeitraums konnte ich mein Auto immer, gebührenfrei,
entweder direkt vor der Praxis oder in der Nähe parken.
Heute sagte mir meine Arbeitgeberin, daß die Stadt ab 01. 07.2013
Parkscheine einfürhrt, die im Monat 25 Euro kosten sollen. Sie ist der Meinung, daß der Arbeitnehmer diese Kosten übernehmen muß. Hat sie recht? Ich benutze mein Fahrzeug auch für Hausbesuche, bekomme dafür
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Aber da es 3 Jahre lang weder Gehaltserhöhung noch Urlaubs-oder Weihnachtsgeld gegeben hat, möchte ich verständlicherweise nicht für
diese Parkscheingebühr aufkommen müssen.
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BRAINSTORM schrieb:
Hallo,
seit 3 Jahren arbeite ich in einer KG-Praxis in Teilzeit.
Während diesen Zeitraums konnte ich mein Auto immer, gebührenfrei,
entweder direkt vor der Praxis oder in der Nähe parken.
Heute sagte mir meine Arbeitgeberin, daß die Stadt ab 01. 07.2013
Parkscheine einfürhrt, die im Monat 25 Euro kosten sollen. Sie ist der Meinung, daß der Arbeitnehmer diese Kosten übernehmen muß. Hat sie recht? Ich benutze mein Fahrzeug auch für Hausbesuche, bekomme dafür
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Aber da es 3 Jahre lang weder Gehaltserhöhung noch Urlaubs-oder Weihnachtsgeld gegeben hat, möchte ich verständlicherweise nicht für
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MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Diese können Steuerfrei als Aufwandsentschädigung gezahlt weden.
MFG
Meitao
Mal ehrlich, wenn ich mir diese Gebühren nicht leisten möchte oder kann, dann komme ich halt mit dem Bus zur Arbeit. Dann muß dein PI eben ein Dienstfahrzeug und die entsprechenden Parkgenühren zahlen. Ob ein PI dich zur Unterhaltung eines privaten PKW durch einen Arbeitsvertrag verpflichten kann möchte ich doch mal bezweifeln.
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seit wann ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich wie der AN zur Arbeit kommt. Nur im Falle das der AN den Privat-Pkw zu Hausbesuchen nutzen muss könnte sich der Fall anders darstellen.
vg
Udo
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Udo schrieb:
ääähm??? :tired_face:
seit wann ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich wie der AN zur Arbeit kommt. Nur im Falle das der AN den Privat-Pkw zu Hausbesuchen nutzen muss könnte sich der Fall anders darstellen.
vg
Udo
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Joti schrieb:
Falls Meitaos Beitrag nicht zur Einsicht führt:
Mal ehrlich, wenn ich mir diese Gebühren nicht leisten möchte oder kann, dann komme ich halt mit dem Bus zur Arbeit. Dann muß dein PI eben ein Dienstfahrzeug und die entsprechenden Parkgenühren zahlen. Ob ein PI dich zur Unterhaltung eines privaten PKW durch einen Arbeitsvertrag verpflichten kann möchte ich doch mal bezweifeln.
[bearbeitet am 21.05.13 21:03]
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In der Schweiz gibt es kaum öffentliche kostenlose Parkplätze, z.B. auch nicht an Schulen für die Lehrer. Zwar gibt es einen Parkplatz, aber den muss man bezahlen.
Warum sollte deine AG dir 25,- zum parken schenken? Das wäre ja ungerecht gegenüber anderen Mitarbeitern, die mit dem Fahrrad oder mit Öffis kommen.
Gruß, heropas
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Wir haben unseren MA mittlerweile untersagt auf dem Firmengelände zu Parken, da wir nur 6 Parkplätze haben, von denen 2 zu Wohnungen gehören. Wenn also 4 Therapeuten da sind, können Patienten nicht mehr parken...ergo können die Therapeuten auch mal 100m 2x am Tag laufen.
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TheStonie schrieb:
Wie man zur Arbeit kommt ist dem AN überlassen, darauf darf der AG keinen Einfluss nehmen, hauptsache der AN ist Pünktlich. Auch das Abstellen des Fahrzeuges ist Privatsache, selbst mit dem Firmenwagen, der überlassen wird...allerdings zählen dann die Parkgebühren zu den Fahrzeugkosten.
Wir haben unseren MA mittlerweile untersagt auf dem Firmengelände zu Parken, da wir nur 6 Parkplätze haben, von denen 2 zu Wohnungen gehören. Wenn also 4 Therapeuten da sind, können Patienten nicht mehr parken...ergo können die Therapeuten auch mal 100m 2x am Tag laufen.
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Wir haben ein Schreiben an das Ordnungsamt der Stadt gerichtet und erklärt, dass wir aus medizinischen Gründen Hausbesuche durchführen müssen. Für die entsprechenden KFZ-Kennzeichen haben wir extra Parkausweise bekommen, die man vorne im Wagen auslegen muß. Gültigkeit: 2 Jahre!
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Biancchen schrieb:
Weil es in der Schweiz aber auch mehr Gehalt und ein ganz anderes Arbeiten gibt... :wink:
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Jörg Imbach schrieb:
Das habe ich beim hiesigen O-Amt auch versucht. Mir hat man einen solchen Ausweis verweigert, weil die städtische Satzung solche Ausweise nur für Anwohner und Gewerbetreibende vorsieht.
Darf damit 1 Stunde (Parkscheibe) parken
- im Anwohnerbereich
- an Parkautomaten
- im eingeschränkten Halteverbot
Nötig dazu war ein Nachweis (Kopie der Berufsurkunde) und ein formloser Antrag
Landeshauptstadt Düsseldorf - Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr
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die neue schrieb:
ich hab auch so ein Ding. Heißt bei uns "Ausnahmegenehmigung zum Parken während der ambulanten Krankenpflege" und kostet pro Jahr 100 Euro.
Darf damit 1 Stunde (Parkscheibe) parken
- im Anwohnerbereich
- an Parkautomaten
- im eingeschränkten Halteverbot
Nötig dazu war ein Nachweis (Kopie der Berufsurkunde) und ein formloser Antrag
Landeshauptstadt Düsseldorf - Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr
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heropas schrieb:
Ein Beispiel aus dem Ausland:
In der Schweiz gibt es kaum öffentliche kostenlose Parkplätze, z.B. auch nicht an Schulen für die Lehrer. Zwar gibt es einen Parkplatz, aber den muss man bezahlen.
Warum sollte deine AG dir 25,- zum parken schenken? Das wäre ja ungerecht gegenüber anderen Mitarbeitern, die mit dem Fahrrad oder mit Öffis kommen.
Gruß, heropas
Freiwillig? Oder ist die Nutzung des Privat-PKW zu dienstlichen Zwecken Bestandteil des Arbeits-Vertrages??
Könntest Du statt dessen auch ein Dienstfahrzeug benutzen??
Wenn Du in Deinem Fall "keine Wahl" hast und Du musst Deinen PKW für Dienstfahrten nutzen - dann muss der PI auch alle Kosten tragen, somit auch die Parkkosten vor der Praxis.
Mehr als 0,30 € km-Pauschale erhälst Du sicher nicht, oder? Dieser Betrag trägt schon lange nicht mehr die üblichen Kosten eines PKW, geschweige denn noch monatliche Parkkosten obendrauf.
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"Ich benutze mein Fahrzeug auch für Hausbesuche, .."
Freiwillig? Oder ist die Nutzung des Privat-PKW zu dienstlichen Zwecken Bestandteil des Arbeits-Vertrages??
Könntest Du statt dessen auch ein Dienstfahrzeug benutzen??
Wenn Du in Deinem Fall "keine Wahl" hast und Du musst Deinen PKW für Dienstfahrten nutzen - dann muss der PI auch alle Kosten tragen, somit auch die Parkkosten vor der Praxis.
Mehr als 0,30 € km-Pauschale erhälst Du sicher nicht, oder? Dieser Betrag trägt schon lange nicht mehr die üblichen Kosten eines PKW, geschweige denn noch monatliche Parkkosten obendrauf.
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