Mein Team und ich suchen zum
nächstmöglichen Termin DICH !
Die Arbeit bei uns ist extrem
abwechslungsreich, da wir eine
kleine Praxis mit familiärer
Atmosphäre und entsprechend
ruhigem Ablauf haben - aber auch
eine moderne große zweite Praxis
mit Selbstzahlerbereich und MTT-
Bereich vorweisen können. Dort
treffen sich auch wöchentlich alle
Therapeuten und Rezeptionskräfte
zur internen Besprechung und
Fortbildung.
Wir bieten
- ein wirklich tolles Team
- überdurchschnittliches Ge...
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Gibt es eine neue gesetzliche Regelung, dass Sekt. HP Osteopathie wieder anbieten dürfen? Nach meiner bisherigen Kenntnis nur Voll-HP. Nun berichtete eine Pat dass sie in einer Praxis war, die keinen hat. Sie hatte eine ärztliche Verordnung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Gibt es eine neue gesetzliche Regelung, dass Sekt. HP Osteopathie wieder anbieten dürfen? Nach meiner bisherigen Kenntnis nur Voll-HP. Nun berichtete eine Pat dass sie in einer Praxis war, die keinen hat. Sie hatte eine ärztliche Verordnung.
Hallo,
Gibt es eine neue gesetzliche Regelung, dass Sekt. HP Osteopathie wieder anbieten dürfen? Nach meiner bisherigen Kenntnis nur Voll-HP. Nun berichtete eine Pat dass sie in einer Praxis war, die keinen hat. Sie hatte eine ärztliche Verordnung.
Das geht meines Wissens nicht, nicht alles was in den Heilmittelpraxen so läuft ist auch rechtlich OK.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 14.6.16 10:42:
Hallo,
Gibt es eine neue gesetzliche Regelung, dass Sekt. HP Osteopathie wieder anbieten dürfen? Nach meiner bisherigen Kenntnis nur Voll-HP. Nun berichtete eine Pat dass sie in einer Praxis war, die keinen hat. Sie hatte eine ärztliche Verordnung.
Das geht meines Wissens nicht, nicht alles was in den Heilmittelpraxen so läuft ist auch rechtlich OK.
Jeder Osteopathieverband listet seine Mitglieder auf seiner Homepage mit Angabe des Berufes z.B. Physiotherapeut, Ergotherapeut oder Heilpraktiker. Hier kannst Du jederzeit nachsehen ob wirklich keine Heilpraktikererlaubnis besteht.
Schau doch mal was die meisten Osteopathieverbände selbst dazu sagen:
Link
Und was der BVO darauf antowrtet:
Link
Da ich nicht weiss ob die beiden Links als PDF funktionieren hier noch einmal der übergeordnetet Link:
BVO - Bundesverband Osteopathie e.V. - Home - News
Ob die Krankenkassen dem Patienten die Leistungen erstatten hängt für die meisten GKVen nicht davon ab ob der Therapeut im Besitz einer Heilpraktikererlaubnis ist sondern nur davon, dass der Therapeut gelistet ist (beim BVO auch Schüler) oder ob der Therapeut die Möglichkeit hätte Mitglied in einem "Berufsverband" der Osteopathen zu sein.
Viel Spaß bei der Lektüre.
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Tempelritter schrieb:
eigentlich ist es egal um was die Osteopathie Verbände streiten. Die Urteile sprechen eine deutliche Sprache - die Osteopathie fällt unter das Heilpraktikergesetz.
Das ist das rechtswidrige Durcheinander welches zur Zeit in vielen Praxen abläuft.
Oft wird auch "Leistungsrecht" mit "Berufsausübungsrecht" verwechselt.
Rechtslage ist einfach:
Osteopathie ist nicht delegierbar (an wen auch? Osteopathie ist nicht dem PT zuordenbar, da die Osteopathie nicht Bestandteil seines gesetzlich geregelten Berufsbildes ist)
Ärzte und HPs dürfen Osteopathie ausüben.
Ein sekt. HP darf keine Osteopathie ausüben, kann auch keine Rezepte eines Arztes annehmen - warum auch?
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Bernie schrieb:
Ein sekt HP kann kein Rezept von einem Arzt annehmen.
Das ist das rechtswidrige Durcheinander welches zur Zeit in vielen Praxen abläuft.
Oft wird auch "Leistungsrecht" mit "Berufsausübungsrecht" verwechselt.
Rechtslage ist einfach:
Osteopathie ist nicht delegierbar (an wen auch? Osteopathie ist nicht dem PT zuordenbar, da die Osteopathie nicht Bestandteil seines gesetzlich geregelten Berufsbildes ist)
Ärzte und HPs dürfen Osteopathie ausüben.
Ein sekt. HP darf keine Osteopathie ausüben, kann auch keine Rezepte eines Arztes annehmen - warum auch?
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morpheus-06 schrieb:
Bernie bringt es auf den Punkt :thumbsdown:
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paul849 schrieb:
Ich fass es nicht. Hört das denn nie auf. Wie oft muss man das den Leuten noch erklären
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Wiederholung ist die Mutter allen Wissens! :smile:
mfg hgb :blush:
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canna41 schrieb:
Hallo
Jeder Osteopathieverband listet seine Mitglieder auf seiner Homepage mit Angabe des Berufes z.B. Physiotherapeut, Ergotherapeut oder Heilpraktiker. Hier kannst Du jederzeit nachsehen ob wirklich keine Heilpraktikererlaubnis besteht.
Schau doch mal was die meisten Osteopathieverbände selbst dazu sagen:
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Und was der BVO darauf antowrtet:
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Da ich nicht weiss ob die beiden Links als PDF funktionieren hier noch einmal der übergeordnetet Link:
BVO - Bundesverband Osteopathie e.V. - Home - News
Ob die Krankenkassen dem Patienten die Leistungen erstatten hängt für die meisten GKVen nicht davon ab ob der Therapeut im Besitz einer Heilpraktikererlaubnis ist sondern nur davon, dass der Therapeut gelistet ist (beim BVO auch Schüler) oder ob der Therapeut die Möglichkeit hätte Mitglied in einem "Berufsverband" der Osteopathen zu sein.
Viel Spaß bei der Lektüre.
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