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Oberhammer mit Deutscher Ring
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PhysioWeim
19.11.2013 12:04
Der Deutsche Ring (pkv) hat anscheinend Ärzte in Nebentätigkeit beschäftigt, die nichts anderes tun als Rechnungen zu überprüfen um auf Unstimmigkeiten zu achten. Und jetzt kommts: Parientin kriegt von der KK ein schreiben, dass es schon sehr außergewöhnlich sei, MT und KG auf einem Rezept stehen zu haben und sie übernehmen die Kosten nicht.. Ich dachte ich trau meinen Augen nicht.. Ich habe ständig MT und KG! Ich habe sofort bei den angerufen um den Volldeppen zu erklären, warum es durchaus bei LWS Syndrom Sinn macht! Ejne Ärztin lachte nur mit der Aussage : "Das ist schon eine sehr lustige Kombi.." WAS!! Als ich anfing selber mit "Wie bitte!? Ich kann Ihnen das gerne erklären..", sagte sie sofort, sie dürfe aus Datenschutzrechtlichen gründen nicht weiter mit mir darüber sprechen. Fuuck uuuuuu!!!
Auf jeden Fall lies ich den Orthopäden ein schreiben aufsetzen, warum KG und MT medizinisch notwendig sei, um die Sache schnell zu erledigen. Jetzt haben die tatsächlich auch das abgeschmettert, verlangen von der Patientin jetzt, dass sie beim Orthopäden eine körperliche Untersuchung mit Winkelmessungen und Neutral-0-Methode machen muss und den Fragebogen und befund der KK ausfüllt.. Was geht ab!!!??
Ich hab der Patientin jetzt gesagt sie soll denen nochmal drohen, dass das nicht geht, der Arzt stelle die med. notwendigkeit fest, und nicht ihre Kasse. Ich hab ihr gesagt, sie soll mit rechtlichen Schritten vorgehen, oder sie macht die Schikane ihrer Kasse mit.. Diese 2 Möglichkeiten hätte sie..
Unglaublich oder??! Ich glaub das ist das nächste was bei den pkvs kommt: keine kombis mehr von 2 aktiven Behandlungen! Aber Tarife bleiben natürlich gleich. Ich könnt kotzen! Am liebsten der Deutscher Ring Ärztin ins Gesicht!
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Der Deutsche Ring (pkv) hat anscheinend Ärzte in Nebentätigkeit beschäftigt, die nichts anderes tun als Rechnungen zu überprüfen um auf Unstimmigkeiten zu achten. Und jetzt kommts: Parientin kriegt von der KK ein schreiben, dass es schon sehr außergewöhnlich sei, MT und KG auf einem Rezept stehen zu haben und sie übernehmen die Kosten nicht.. Ich dachte ich trau meinen Augen nicht.. Ich habe ständig MT und KG! Ich habe sofort bei den angerufen um den Volldeppen zu erklären, warum es durchaus bei LWS Syndrom Sinn macht! Ejne Ärztin lachte nur mit der Aussage : "Das ist schon eine sehr lustige Kombi.." WAS!! Als ich anfing selber mit "Wie bitte!? Ich kann Ihnen das gerne erklären..", sagte sie sofort, sie dürfe aus Datenschutzrechtlichen gründen nicht weiter mit mir darüber sprechen. Fuuck uuuuuu!!! Auf jeden Fall lies ich den Orthopäden ein schreiben aufsetzen, warum KG und MT medizinisch notwendig sei, um die Sache schnell zu erledigen. Jetzt haben die tatsächlich auch das abgeschmettert, verlangen von der Patientin jetzt, dass sie beim Orthopäden eine körperliche Untersuchung mit Winkelmessungen und Neutral-0-Methode machen muss und den Fragebogen und befund der KK ausfüllt.. Was geht ab!!!?? Ich hab der Patientin jetzt gesagt sie soll denen nochmal drohen, dass das nicht geht, der Arzt stelle die med. notwendigkeit fest, und nicht ihre Kasse. Ich hab ihr gesagt, sie soll mit rechtlichen Schritten vorgehen, oder sie macht die Schikane ihrer Kasse mit.. Diese 2 Möglichkeiten hätte sie.. Unglaublich oder??! Ich glaub das ist das nächste was bei den pkvs kommt: keine kombis mehr von 2 aktiven Behandlungen! Aber Tarife bleiben natürlich gleich. Ich könnt kotzen! Am liebsten der Deutscher Ring Ärztin ins Gesicht!
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PhysioWeim schrieb:

Der Deutsche Ring (pkv) hat anscheinend Ärzte in Nebentätigkeit beschäftigt, die nichts anderes tun als Rechnungen zu überprüfen um auf Unstimmigkeiten zu achten. Und jetzt kommts: Parientin kriegt von der KK ein schreiben, dass es schon sehr außergewöhnlich sei, MT und KG auf einem Rezept stehen zu haben und sie übernehmen die Kosten nicht.. Ich dachte ich trau meinen Augen nicht.. Ich habe ständig MT und KG! Ich habe sofort bei den angerufen um den Volldeppen zu erklären, warum es durchaus bei LWS Syndrom Sinn macht! Ejne Ärztin lachte nur mit der Aussage : "Das ist schon eine sehr lustige Kombi.." WAS!! Als ich anfing selber mit "Wie bitte!? Ich kann Ihnen das gerne erklären..", sagte sie sofort, sie dürfe aus Datenschutzrechtlichen gründen nicht weiter mit mir darüber sprechen. Fuuck uuuuuu!!!
Auf jeden Fall lies ich den Orthopäden ein schreiben aufsetzen, warum KG und MT medizinisch notwendig sei, um die Sache schnell zu erledigen. Jetzt haben die tatsächlich auch das abgeschmettert, verlangen von der Patientin jetzt, dass sie beim Orthopäden eine körperliche Untersuchung mit Winkelmessungen und Neutral-0-Methode machen muss und den Fragebogen und befund der KK ausfüllt.. Was geht ab!!!??
Ich hab der Patientin jetzt gesagt sie soll denen nochmal drohen, dass das nicht geht, der Arzt stelle die med. notwendigkeit fest, und nicht ihre Kasse. Ich hab ihr gesagt, sie soll mit rechtlichen Schritten vorgehen, oder sie macht die Schikane ihrer Kasse mit.. Diese 2 Möglichkeiten hätte sie..
Unglaublich oder??! Ich glaub das ist das nächste was bei den pkvs kommt: keine kombis mehr von 2 aktiven Behandlungen! Aber Tarife bleiben natürlich gleich. Ich könnt kotzen! Am liebsten der Deutscher Ring Ärztin ins Gesicht!

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SuFi
19.11.2013 12:21
Steht alles auf einem Rezept?
Dann bitte die Patientin doch einfach, zwei separate Verordnungen zu besorgen... eine mit Kg, eine mit MT.
Mach dir doch nicht mehr Stress wie nötig- Mensch! :kissing_closed_eyes:

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• redbi
Steht alles auf einem Rezept? Dann bitte die Patientin doch einfach, zwei separate Verordnungen zu besorgen... eine mit Kg, eine mit MT. Mach dir doch nicht mehr Stress wie nötig- Mensch! :kissing_closed_eyes:
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morpheus-06
19.11.2013 12:32
SuFi schrieb:

> Steht alles auf einem Rezept?
> Dann bitte die Patientin doch einfach, zwei separate
> Verordnungen zu besorgen... eine mit Kg, eine mit MT.
> Mach dir doch nicht mehr Stress wie nötig- Mensch! :kissing_closed_eyes:
>

das löst das Problem einer länger andauernden Heilmittelbehandlung nicht. Ich würde mir als Th. da auch keinen Kopf machen.
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SuFi schrieb: > Steht alles auf einem Rezept? > Dann bitte die Patientin doch einfach, zwei separate > Verordnungen zu besorgen... eine mit Kg, eine mit MT. > Mach dir doch nicht mehr Stress wie nötig- Mensch! :kissing_closed_eyes: > das löst das Problem einer länger andauernden Heilmittelbehandlung nicht. Ich würde mir als Th. da auch keinen Kopf machen.
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morpheus-06 schrieb:

SuFi schrieb:

> Steht alles auf einem Rezept?
> Dann bitte die Patientin doch einfach, zwei separate
> Verordnungen zu besorgen... eine mit Kg, eine mit MT.
> Mach dir doch nicht mehr Stress wie nötig- Mensch! :kissing_closed_eyes:
>

das löst das Problem einer länger andauernden Heilmittelbehandlung nicht. Ich würde mir als Th. da auch keinen Kopf machen.

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PhysioWeim
19.11.2013 12:38
Ja tatsächlich ging die Behandlung über mehrere Monate aber nur da die Patientin dauernd in Paris war wegen Arbeit. Es geht um eine €300 Rechnung seit Juni.. Also soll ich ihr sagen, dass sie das machen muss mit der Untersuchung!? Danke für die schnellen Antworten. Dass MT und KG nicht auf einem PKV Rezept stehen darf höre ich zum ersten mal.. SuFi schrieb:
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Ja tatsächlich ging die Behandlung über mehrere Monate aber nur da die Patientin dauernd in Paris war wegen Arbeit. Es geht um eine €300 Rechnung seit Juni.. Also soll ich ihr sagen, dass sie das machen muss mit der Untersuchung!? Danke für die schnellen Antworten. Dass MT und KG nicht auf einem PKV Rezept stehen darf höre ich zum ersten mal.. SuFi schrieb:
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PhysioWeim schrieb:

Ja tatsächlich ging die Behandlung über mehrere Monate aber nur da die Patientin dauernd in Paris war wegen Arbeit. Es geht um eine €300 Rechnung seit Juni.. Also soll ich ihr sagen, dass sie das machen muss mit der Untersuchung!? Danke für die schnellen Antworten. Dass MT und KG nicht auf einem PKV Rezept stehen darf höre ich zum ersten mal.. SuFi schrieb:

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morpheus-06
19.11.2013 12:43
MT und KG geht auf einen Rezept, das hab ich viel. Bei KG und KMT auf einer Vo. zicken die PKV`en rum.
Ja die Pat. soll das so machen, dann sollte der Erstattung nichts im Wege stehen.
Auch bei langen Heilmittelserien wird die med. Notwendigkeit immer wieder geprüft, dann muss der Facharzt einen Bericht schreiben und gut ist.

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MT und KG geht auf einen Rezept, das hab ich viel. Bei KG und KMT auf einer Vo. zicken die PKV`en rum. Ja die Pat. soll das so machen, dann sollte der Erstattung nichts im Wege stehen. Auch bei langen Heilmittelserien wird die med. Notwendigkeit immer wieder geprüft, dann muss der Facharzt einen Bericht schreiben und gut ist.
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morpheus-06 schrieb:

MT und KG geht auf einen Rezept, das hab ich viel. Bei KG und KMT auf einer Vo. zicken die PKV`en rum.
Ja die Pat. soll das so machen, dann sollte der Erstattung nichts im Wege stehen.
Auch bei langen Heilmittelserien wird die med. Notwendigkeit immer wieder geprüft, dann muss der Facharzt einen Bericht schreiben und gut ist.

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SuFi
19.11.2013 15:07
Ich weiß nicht, ob das alle PKVs so handhaben. Habe persönlich nur mit dem deutschen Ring diese Erfahrung gemacht: Patient mit KG-Neuro, KMT und Naturmoor auf einem Rezept.... selber Ärger.
Verordnungen separat ausgestellt... kein Problem mehr.
Frag mich nicht, warum... ist wohl eine reine Sesselfurzerentscheidung!

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Ich weiß nicht, ob das alle PKVs so handhaben. Habe persönlich nur mit dem deutschen Ring diese Erfahrung gemacht: Patient mit KG-Neuro, KMT und Naturmoor auf einem Rezept.... selber Ärger. Verordnungen separat ausgestellt... kein Problem mehr. Frag mich nicht, warum... ist wohl eine reine Sesselfurzerentscheidung!
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SuFi schrieb:

Ich weiß nicht, ob das alle PKVs so handhaben. Habe persönlich nur mit dem deutschen Ring diese Erfahrung gemacht: Patient mit KG-Neuro, KMT und Naturmoor auf einem Rezept.... selber Ärger.
Verordnungen separat ausgestellt... kein Problem mehr.
Frag mich nicht, warum... ist wohl eine reine Sesselfurzerentscheidung!

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PhysioWeim
19.11.2013 15:38
Ois klar danke! Ja ich hatte MT, KG, Naturmoor, ET bei LWS Syndrom.. Das nächste mal trenn ich die VO..
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Ois klar danke! Ja ich hatte MT, KG, Naturmoor, ET bei LWS Syndrom.. Das nächste mal trenn ich die VO..
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PhysioWeim schrieb:

Ois klar danke! Ja ich hatte MT, KG, Naturmoor, ET bei LWS Syndrom.. Das nächste mal trenn ich die VO..

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Kumann
23.11.2013 12:43
Ich habe einen Vertrag mit dem Patienten, nicht mit der PKV. Also interessiert mich der Fall nicht, darum muss sich der Patient kümmern. So einfach ist das.
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Ich habe einen Vertrag mit dem Patienten, nicht mit der PKV. Also interessiert mich der Fall nicht, darum muss sich der Patient kümmern. So einfach ist das.
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Kumann schrieb:

Ich habe einen Vertrag mit dem Patienten, nicht mit der PKV. Also interessiert mich der Fall nicht, darum muss sich der Patient kümmern. So einfach ist das.

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SuFi schrieb:

Steht alles auf einem Rezept?
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morpheus-06
19.11.2013 12:28
das ist doch bei den meisten PKV`en der Fall. Die beschäftigen oder beauftragen Ärzte das zu prüfen, wenn eine Heilmittelverordnung über einen längeren Zeitraum läuft. In der Regel schreibt der Haus- und/oder der Facharzt einen Bericht und eine Therapieempfehlung an die Kasse und gut ist. Dann wird die Therapie für einen weiteren begrenzten Zeitraum genehmigt. Die Kassen können auch auf einen eigenen Gutachter bestehen, dann müssen natürlich alle Auslagen die der Versicherte hat erstattet werden.
Auch das ist im Kleingedruckten der Verträge zu finden, so ist die Chance einer Klage oft aussichtslos.
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das ist doch bei den meisten PKV`en der Fall. Die beschäftigen oder beauftragen Ärzte das zu prüfen, wenn eine Heilmittelverordnung über einen längeren Zeitraum läuft. In der Regel schreibt der Haus- und/oder der Facharzt einen Bericht und eine Therapieempfehlung an die Kasse und gut ist. Dann wird die Therapie für einen weiteren begrenzten Zeitraum genehmigt. Die Kassen können auch auf einen eigenen Gutachter bestehen, dann müssen natürlich alle Auslagen die der Versicherte hat erstattet werden. Auch das ist im Kleingedruckten der Verträge zu finden, so ist die Chance einer Klage oft aussichtslos.
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morpheus-06 schrieb:

das ist doch bei den meisten PKV`en der Fall. Die beschäftigen oder beauftragen Ärzte das zu prüfen, wenn eine Heilmittelverordnung über einen längeren Zeitraum läuft. In der Regel schreibt der Haus- und/oder der Facharzt einen Bericht und eine Therapieempfehlung an die Kasse und gut ist. Dann wird die Therapie für einen weiteren begrenzten Zeitraum genehmigt. Die Kassen können auch auf einen eigenen Gutachter bestehen, dann müssen natürlich alle Auslagen die der Versicherte hat erstattet werden.
Auch das ist im Kleingedruckten der Verträge zu finden, so ist die Chance einer Klage oft aussichtslos.

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Susulo
19.11.2013 17:30
Das Interesse der PKV ist, so wenig wie möglich zu erstatten. Dafür leisten sich alle ihre entsprechenden internen Gutachter.
Als ich (als Patient) mal ein Problem hatte, sagte mir die Sachbearbeiterin wörtlich:

"Ob Sie gesund sind oder nicht, dass beurteilen nicht Sie und auch nicht Ihr Arzt. Diese Beurteilung liegt allein bei uns."

Ich hatte etwa 10 Seiten Gutachten von mehreren Ärzten, dass ich "gesund" bin und der Tag im Krankenhaus, den sie zahlen sollten ein einmaliges Ereignis war (wie sich jetzt nach 4 Jahren auch durch das leben bestätigt). Es nützte mir nichts. Laut PKV hätte ich eine chronische Krankheit verschwiegen und wurde rausgeworfen. Mittlerweile freut sich eine andere Kasse darüber, dass ich seit Jahren Beiträge zahle und nie was in Anspruch nehme.
Ich gehe davon aus, dass die PKV nicht länger als noch 10 Jahre überleben wird. Oder deren Kunden werden nach 10 Jahren nicht mehr überleben ...



[bearbeitet am 19.11.13 17:31]
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Das Interesse der PKV ist, so wenig wie möglich zu erstatten. Dafür leisten sich alle ihre entsprechenden internen Gutachter. Als ich (als Patient) mal ein Problem hatte, sagte mir die Sachbearbeiterin wörtlich: "Ob Sie gesund sind oder nicht, dass beurteilen nicht Sie und auch nicht Ihr Arzt. Diese Beurteilung liegt allein bei uns." Ich hatte etwa 10 Seiten Gutachten von mehreren Ärzten, dass ich "gesund" bin und der Tag im Krankenhaus, den sie zahlen sollten ein einmaliges Ereignis war (wie sich jetzt nach 4 Jahren auch durch das leben bestätigt). Es nützte mir nichts. Laut PKV hätte ich eine chronische Krankheit verschwiegen und wurde rausgeworfen. Mittlerweile freut sich eine andere Kasse darüber, dass ich seit Jahren Beiträge zahle und nie was in Anspruch nehme. Ich gehe davon aus, dass die PKV nicht länger als noch 10 Jahre überleben wird. Oder deren Kunden werden nach 10 Jahren nicht mehr überleben ... [bearbeitet am 19.11.13 17:31]
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Susulo schrieb:

Das Interesse der PKV ist, so wenig wie möglich zu erstatten. Dafür leisten sich alle ihre entsprechenden internen Gutachter.
Als ich (als Patient) mal ein Problem hatte, sagte mir die Sachbearbeiterin wörtlich:

"Ob Sie gesund sind oder nicht, dass beurteilen nicht Sie und auch nicht Ihr Arzt. Diese Beurteilung liegt allein bei uns."

Ich hatte etwa 10 Seiten Gutachten von mehreren Ärzten, dass ich "gesund" bin und der Tag im Krankenhaus, den sie zahlen sollten ein einmaliges Ereignis war (wie sich jetzt nach 4 Jahren auch durch das leben bestätigt). Es nützte mir nichts. Laut PKV hätte ich eine chronische Krankheit verschwiegen und wurde rausgeworfen. Mittlerweile freut sich eine andere Kasse darüber, dass ich seit Jahren Beiträge zahle und nie was in Anspruch nehme.
Ich gehe davon aus, dass die PKV nicht länger als noch 10 Jahre überleben wird. Oder deren Kunden werden nach 10 Jahren nicht mehr überleben ...



[bearbeitet am 19.11.13 17:31]

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Achilles2
20.11.2013 22:54
Hallo PhysioWeim,
ich glaube, die PKV`s versuchen die Vorschriften der Beihilfe zu übernehmen. In den Beihilfebestimmungen steht, daß z.B. KG und MT oder KG und KMT für die selbe Diagnose nicht am gleichen Tage verabreicht werden darf. Aus jahrelanger Erfahrung mit dieser Problematik habe ich die Ärzte und Patienten darauf eingestimmt, immer zwei getrennte Rezepte, mit zwei unterschiedlichen Diagnosen auszustellen bzw. zu organisieren. Die Patienten haben ja meistens tatsächlich z. B. eine Blockierung des Iliosakralgelenkes (=MT) und eine muskuläre Dysbalance der LWS mit Facettenarthrose L1-3 (=KG bzw. KMT). Bei den Beihilfepatienten hatte ich damit nie Schwierigkeiten. Die "reinen Privatkassen" dagegen versuchen teilweise auch schon mengenmäßig die Therapie zu begrenzen (Allianz, AXA, Hallesche Krankenversicherung...). Ich hatte sogar schon einen Sportarzt als Patienten, bei dem die PKV eine Operation empfahl und die Therapie nicht mehr zahlen wollte. Die Therapie bei mir verlief jedoch so gut, daß eine OP gar nicht notwendig wurde. Der Arzt hat daraufhin bei dieser Versicherung seine ganzen anderen Versicherungen gekündigt.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Hallo PhysioWeim, ich glaube, die PKV`s versuchen die Vorschriften der Beihilfe zu übernehmen. In den Beihilfebestimmungen steht, daß z.B. KG und MT oder KG und KMT für die selbe Diagnose nicht am gleichen Tage verabreicht werden darf. Aus jahrelanger Erfahrung mit dieser Problematik habe ich die Ärzte und Patienten darauf eingestimmt, immer zwei getrennte Rezepte, mit zwei unterschiedlichen Diagnosen auszustellen bzw. zu organisieren. Die Patienten haben ja meistens tatsächlich z. B. eine Blockierung des Iliosakralgelenkes (=MT) und eine muskuläre Dysbalance der LWS mit Facettenarthrose L1-3 (=KG bzw. KMT). Bei den Beihilfepatienten hatte ich damit nie Schwierigkeiten. Die "reinen Privatkassen" dagegen versuchen teilweise auch schon mengenmäßig die Therapie zu begrenzen (Allianz, AXA, Hallesche Krankenversicherung...). Ich hatte sogar schon einen Sportarzt als Patienten, bei dem die PKV eine Operation empfahl und die Therapie nicht mehr zahlen wollte. Die Therapie bei mir verlief jedoch so gut, daß eine OP gar nicht notwendig wurde. Der Arzt hat daraufhin bei dieser Versicherung seine ganzen anderen Versicherungen gekündigt. Mit kollegialen Grüßen Achilles2
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morpheus-06
21.11.2013 07:49
du solltest die Beihilfevorschriften besser lesen, die Beihilfe verlangt ein zweites Rezept ggf. eine andere Dg. dann geht es auch am selben Tag. Das hat aber kaum eine PKV im Kleingedruckten stehen. Bei KG und KMT machen die am alten Begriff "KG einschl. der erforderlichen Massage" fest. Das gibt es so aber nicht mehr.

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du solltest die Beihilfevorschriften besser lesen, die Beihilfe verlangt ein zweites Rezept ggf. eine andere Dg. dann geht es auch am selben Tag. Das hat aber kaum eine PKV im Kleingedruckten stehen. Bei KG und KMT machen die am alten Begriff "KG einschl. der erforderlichen Massage" fest. Das gibt es so aber nicht mehr.
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morpheus-06 schrieb:

du solltest die Beihilfevorschriften besser lesen, die Beihilfe verlangt ein zweites Rezept ggf. eine andere Dg. dann geht es auch am selben Tag. Das hat aber kaum eine PKV im Kleingedruckten stehen. Bei KG und KMT machen die am alten Begriff "KG einschl. der erforderlichen Massage" fest. Das gibt es so aber nicht mehr.

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Achilles2 schrieb:

Hallo PhysioWeim,
ich glaube, die PKV`s versuchen die Vorschriften der Beihilfe zu übernehmen. In den Beihilfebestimmungen steht, daß z.B. KG und MT oder KG und KMT für die selbe Diagnose nicht am gleichen Tage verabreicht werden darf. Aus jahrelanger Erfahrung mit dieser Problematik habe ich die Ärzte und Patienten darauf eingestimmt, immer zwei getrennte Rezepte, mit zwei unterschiedlichen Diagnosen auszustellen bzw. zu organisieren. Die Patienten haben ja meistens tatsächlich z. B. eine Blockierung des Iliosakralgelenkes (=MT) und eine muskuläre Dysbalance der LWS mit Facettenarthrose L1-3 (=KG bzw. KMT). Bei den Beihilfepatienten hatte ich damit nie Schwierigkeiten. Die "reinen Privatkassen" dagegen versuchen teilweise auch schon mengenmäßig die Therapie zu begrenzen (Allianz, AXA, Hallesche Krankenversicherung...). Ich hatte sogar schon einen Sportarzt als Patienten, bei dem die PKV eine Operation empfahl und die Therapie nicht mehr zahlen wollte. Die Therapie bei mir verlief jedoch so gut, daß eine OP gar nicht notwendig wurde. Der Arzt hat daraufhin bei dieser Versicherung seine ganzen anderen Versicherungen gekündigt.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2

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Fuzziguzzi
22.11.2013 12:50
Nun wie hat es den die PKV medizinisch begründet?

Das ist "außergewöhnlich" ist keine Begründung!

Ich würde auf die die Bezahlung pochen und erst einmal nach der Rechtsgrundlage fragen.

Wahrscheilich hat es sich dann auch schon geklärt und wird bezahlt(wie immer ausnahmsweise :blush: ).

MfG

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Nun wie hat es den die PKV medizinisch begründet? Das ist "außergewöhnlich" ist keine Begründung! Ich würde auf die die Bezahlung pochen und erst einmal nach der Rechtsgrundlage fragen. Wahrscheilich hat es sich dann auch schon geklärt und wird bezahlt(wie immer ausnahmsweise :blush: ). MfG
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PhysioWeim
23.11.2013 13:03
Kann mir jemand mal einen link mit diesem "Kleingedruckten" der Beihilfe schicken bitte? Steht doch sicher irgendwo im netz. Ich kanns nicht finden.
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Kann mir jemand mal einen link mit diesem "Kleingedruckten" der Beihilfe schicken bitte? Steht doch sicher irgendwo im netz. Ich kanns nicht finden.
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PhysioWeim schrieb:

Kann mir jemand mal einen link mit diesem "Kleingedruckten" der Beihilfe schicken bitte? Steht doch sicher irgendwo im netz. Ich kanns nicht finden.

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Fuzziguzzi schrieb:

Nun wie hat es den die PKV medizinisch begründet?

Das ist "außergewöhnlich" ist keine Begründung!

Ich würde auf die die Bezahlung pochen und erst einmal nach der Rechtsgrundlage fragen.

Wahrscheilich hat es sich dann auch schon geklärt und wird bezahlt(wie immer ausnahmsweise :blush: ).

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