Ein herzliches Hallo!
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in mit
Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
Bewerbung gerne an die
info@physiopraxis-cleff.de senden
Dana Quattrocchi
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in mit
Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
Bewerbung gerne an die
info@physiopraxis-cleff.de senden
Dana Quattrocchi
Neulich kam es auf einer FobI einmal wieder zur Diskussion über den "first access" vom Masseur. Alle waren sich zwar einig, dass der Masseur ohne Rezept alle Heilleistungen abgeben darf, die er in seiner Ausbildung gelernt hat - soweit so gut.
Was ist aber mit Fortbildungen, die er gemacht hat? Hier war z.B. die Rede von Zusatzkursen im Rahmen der EAP, also Grundlagen der KG, Bewegungslehre usw. - auch hatte einer den kompletten Cyriax-Kurs (aber ohne Prüfung) absolviert und war der Meinung, dass er das dann auch anwenden darf, denn es "wurde ihm ja auch erlaubt die Fobi als Masseur" zu machen.
Laut Artikel von RA Benjamin Alt...
Link
...ist das leider alles noch nicht gerichtlich geklärt - hat jemand evtl. neuere Erkenntnisse dazu?
LG, Uli
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UliBulli schrieb:
Hallo Leute!
Neulich kam es auf einer FobI einmal wieder zur Diskussion über den "first access" vom Masseur. Alle waren sich zwar einig, dass der Masseur ohne Rezept alle Heilleistungen abgeben darf, die er in seiner Ausbildung gelernt hat - soweit so gut.
Was ist aber mit Fortbildungen, die er gemacht hat? Hier war z.B. die Rede von Zusatzkursen im Rahmen der EAP, also Grundlagen der KG, Bewegungslehre usw. - auch hatte einer den kompletten Cyriax-Kurs (aber ohne Prüfung) absolviert und war der Meinung, dass er das dann auch anwenden darf, denn es "wurde ihm ja auch erlaubt die Fobi als Masseur" zu machen.
Laut Artikel von RA Benjamin Alt...
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...ist das leider alles noch nicht gerichtlich geklärt - hat jemand evtl. neuere Erkenntnisse dazu?
LG, Uli
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Das Gerichtsurteil seinerzeit besagte doch nur, dass von der Tätigkeit des Masseurs und med. B. keine Gefahr ausgeht, daher er keine HP-Erlaubnis braucht...von Ausbildungs- und Prüfungsordnung habe ich nichtes gelesen... :angry:
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UliBulli schrieb:
...aber genau das steht ja nirgends genau, oder?
Das Gerichtsurteil seinerzeit besagte doch nur, dass von der Tätigkeit des Masseurs und med. B. keine Gefahr ausgeht, daher er keine HP-Erlaubnis braucht...von Ausbildungs- und Prüfungsordnung habe ich nichtes gelesen... :angry:
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morpheus-06 schrieb:
Die Tätigkeit ergibt sich aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Beim PT ist es das gleiche, was dieser als sHP abgeben darf. Frag RA Alt direkt, er wird es dir erklären.
spezieller hier:
Berufs-, Gesetzes und Staatskunde 40 Stunden
Anatomie 240 Stunden
Physiologie 90 Stunden
Allgemeine Krankheitslehre 30 Stunden
Spezielle Krankheitslehre 360 Stunden
Hygiene 30 Stunden
Erste Hilfe und Verbandtechnik 30 Stunden
Angewandte Physik und Biomechanik 20 Stunden (hier kommt es auf die Schulungsinhalte an...)
Sprache und Schriftentum 20 Stunden
Psychologie / Pädagogik / Soziologie 60 Stunden
Prävention und Rehabilitation 20 Stunden
Bewegungserziehung 30 Stunden
Physikalisch-therapeutische Befundtechniken 60 Stunden
Klassische Massagetherapie 300 Stunden
Reflexzonentherapie 150 Stunden (also alles was mit Reflexzonen zu tun hat oder damit
erklärt wird)
Sonderformen der Massagetherapie 200 Stunden (wie z.B. MLD, fehlt den PT...Querfriktionen, etc.pp)
Übungsbehandlung im Rahmen der Massage und
anderer physikalisch-therapeutischer Verfahren 150 Stunden
Eletro-, Licht- und Strahlentherapie 150 Stunden (incl. Laser, steht sogar im Steuernagel....)
Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie 150 Stunden
Zur Verteilung auf alle Fächer 100 Stunden (hier kommt es darauf an, was noch unterrichtet
wurde)
Insgesamt 2.230 Stunden
B. Praktische Ausbildung für Masseure und medizinische Bademeister
in Krankenhäusern und geeigneten Einrichtungen
Klassische Massagetherapie
Reflexzonentherapie
Sonderformen der Massagetherapie
Übungsbehandlung im Rahmen der Massage
und anderer physikalisch-therapeutischer
Verfahren
Eletro-, Licht- und Strahlentherapie
Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie
Mindestens insgesamt 800 Stunden
C. Prüfung nach 2 Jahren Ausbildung
D. 6 Monate praktische Tätigkeit ohne Prüfung
E. Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung
"Masseur und medizinischer Bademeister" nach 2 1/2 Jahren Ausbildung
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stefan 302 schrieb:
steht hier: MB-APrV - Ausbildungs- und Pr
spezieller hier:
Berufs-, Gesetzes und Staatskunde 40 Stunden
Anatomie 240 Stunden
Physiologie 90 Stunden
Allgemeine Krankheitslehre 30 Stunden
Spezielle Krankheitslehre 360 Stunden
Hygiene 30 Stunden
Erste Hilfe und Verbandtechnik 30 Stunden
Angewandte Physik und Biomechanik 20 Stunden (hier kommt es auf die Schulungsinhalte an...)
Sprache und Schriftentum 20 Stunden
Psychologie / Pädagogik / Soziologie 60 Stunden
Prävention und Rehabilitation 20 Stunden
Bewegungserziehung 30 Stunden
Physikalisch-therapeutische Befundtechniken 60 Stunden
Klassische Massagetherapie 300 Stunden
Reflexzonentherapie 150 Stunden (also alles was mit Reflexzonen zu tun hat oder damit
erklärt wird)
Sonderformen der Massagetherapie 200 Stunden (wie z.B. MLD, fehlt den PT...Querfriktionen, etc.pp)
Übungsbehandlung im Rahmen der Massage und
anderer physikalisch-therapeutischer Verfahren 150 Stunden
Eletro-, Licht- und Strahlentherapie 150 Stunden (incl. Laser, steht sogar im Steuernagel....)
Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie 150 Stunden
Zur Verteilung auf alle Fächer 100 Stunden (hier kommt es darauf an, was noch unterrichtet
wurde)
Insgesamt 2.230 Stunden
B. Praktische Ausbildung für Masseure und medizinische Bademeister
in Krankenhäusern und geeigneten Einrichtungen
Klassische Massagetherapie
Reflexzonentherapie
Sonderformen der Massagetherapie
Übungsbehandlung im Rahmen der Massage
und anderer physikalisch-therapeutischer
Verfahren
Eletro-, Licht- und Strahlentherapie
Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie
Mindestens insgesamt 800 Stunden
C. Prüfung nach 2 Jahren Ausbildung
D. 6 Monate praktische Tätigkeit ohne Prüfung
E. Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung
"Masseur und medizinischer Bademeister" nach 2 1/2 Jahren Ausbildung
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morpheus-06 schrieb:
Nur was in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung steht, darf er im FC abgeben.
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