Wir suchen Unterstützung für
unser Team in Voll -oder Teilzeit!
Unsere Leistungen:
- überdurchschnittliches Gehalt
- unbefristeter Arbeitsvertrag
- 12 Fortbildungstage inkl.
Kostenübernahme bei
praxisrelevanten Fortbildungen
- 1000€ Willkommensprämie
- betriebliche Altersvorsorge
- Anmeldekraft in Vollzeit zur
Entlastung der Mitarbeiter
* neben einem Tiefgaragenstellplatz
erwarten Sie Teamevents, ein
positives Arbeitsklima,
regelmäßige Teambesprechungen,
eine moderne und h...
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- überdurchschnittliches Gehalt
- unbefristeter Arbeitsvertrag
- 12 Fortbildungstage inkl.
Kostenübernahme bei
praxisrelevanten Fortbildungen
- 1000€ Willkommensprämie
- betriebliche Altersvorsorge
- Anmeldekraft in Vollzeit zur
Entlastung der Mitarbeiter
* neben einem Tiefgaragenstellplatz
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Bernie schrieb vor ein paar Monaten folgendes zur Rechtslage seit 01.Juli 2015:
"1. Tätigkeit auf Verordnung (Arzt oder Heilpraktiker) ist immer Umsatzsteuerfrei (wenn die Leistung verordenbar ist)[§ 4 Nr. 14 UStG]
2. OHNE Verordnung gilt folgendes:
a. Leistungen des Heilmittelkataloges: 7 %
b. Der Rest: 19 %"
Die Fälle 1 :thumbsdown: und 2 b :thumbsdown: sind mir sonnenklar. Leider weiß ich allerdings nicht, womit ich den Fall 2a belege gegenüber einem interessierten Finanzamt (oder muss ich das gar nicht???). Ein Rezept habe ich nicht. Muss ich ...
... den Behandlungsvertrag (explizit schriftlich) schließen? :scream:
... die Behandlung dokumentieren? :scream:
... etwas ganz anders tun? :scream:
Vielen Dank im Voraus an die antwortenden Wissenden!
Quaxxx
PS: Über die Kleinunternehmerrergelungsgrenze (dolles Wort :smile:) sind wir drüber + jeder MA ist mindestens sHp.
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Quaxxx schrieb:
Moin Leute!
Bernie schrieb vor ein paar Monaten folgendes zur Rechtslage seit 01.Juli 2015:
"1. Tätigkeit auf Verordnung (Arzt oder Heilpraktiker) ist immer Umsatzsteuerfrei (wenn die Leistung verordenbar ist)[§ 4 Nr. 14 UStG]
2. OHNE Verordnung gilt folgendes:
a. Leistungen des Heilmittelkataloges: 7 %
b. Der Rest: 19 %"
Die Fälle 1 :thumbsdown: und 2 b :thumbsdown: sind mir sonnenklar. Leider weiß ich allerdings nicht, womit ich den Fall 2a belege gegenüber einem interessierten Finanzamt (oder muss ich das gar nicht???). Ein Rezept habe ich nicht. Muss ich ...
... den Behandlungsvertrag (explizit schriftlich) schließen? :scream:
... die Behandlung dokumentieren? :scream:
... etwas ganz anders tun? :scream:
Vielen Dank im Voraus an die antwortenden Wissenden!
Quaxxx
PS: Über die Kleinunternehmerrergelungsgrenze (dolles Wort :smile:) sind wir drüber + jeder MA ist mindestens sHp.
bin mir jetzt nihct zu 100 % sicher. Aber wenn Ihr alle SHP seid, dann könnt ihr euch doch selbst eine "Verordnung mit Diagnose ausstellen" , und diese Behandeln (Im Rahmen des erlernten und geschulten des Curriculum der Ausbildung PT). Somit dürfte es unter Punkt 1 fallen. Zusätzlich würde ich immer einen Behandlungsvertrag Schliesen sowie die Doku.
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ILP schrieb:
Hallo,
bin mir jetzt nihct zu 100 % sicher. Aber wenn Ihr alle SHP seid, dann könnt ihr euch doch selbst eine "Verordnung mit Diagnose ausstellen" , und diese Behandeln (Im Rahmen des erlernten und geschulten des Curriculum der Ausbildung PT). Somit dürfte es unter Punkt 1 fallen. Zusätzlich würde ich immer einen Behandlungsvertrag Schliesen sowie die Doku.
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Quaxxx schrieb:
Vielen Dank für die Antwort!!!
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