Wir suchen eine/n motivierte/n
Physiotherapeut*in , die/der in
Berlin-Köpenick ab Februar 2025
arbeiten und wohnen möchte.
Neben einer hellen, ruhigen
2-Zimmer Wohnung mit großer
Dachterrasse, erwarten Dich moderne
Praxisräume, ein gestandenes, gut
qualifiziertes und freundliches
Team, sowie eine gute Bezahlung und
flexible Arbeitszeiten.
Auch Berufsanfänger*innen sind
bei uns herzlich willkommen und
werden bei Fortbildungen finanziell
unterstützt.
Schickt Eure Bewerbung gerne an
a...
Physiotherapeut*in , die/der in
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ich habe die Möglichkeit, günstig Räume zu mieten. In meinem alten Arbeitsvertrag ist allersdings einNiederlassungsverbot (lebenslang, im Umkreis von 3 km) notiert.Nun habe ich nach dem Ausscheiden meiner alten Chefin (Anfang 2016) immer noch keinen aktuellen Vertrag von der Nachfolgerin . Habe ich in der Richtung etwas zu befürchten?
Danke für eure Meinungen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe die Möglichkeit, günstig Räume zu mieten. In meinem alten Arbeitsvertrag ist allersdings einNiederlassungsverbot (lebenslang, im Umkreis von 3 km) notiert.Nun habe ich nach dem Ausscheiden meiner alten Chefin (Anfang 2016) immer noch keinen aktuellen Vertrag von der Nachfolgerin . Habe ich in der Richtung etwas zu befürchten?
Danke für eure Meinungen
mfg hgb :sunglasses:
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MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Grundsätzlich ist eine zweijährige Sperre in Ordnung wenn auch eine Karenzzahlungsverpflichtung des AG vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall ist die Klausel grundsätzlich unwirksam.
MfG
ein pauschales Niederlassungsverbot ist nicht zulässig, auch nicht zeitlich begrenzt.
Es muss immer der Einzelfall des Vertrages betrachtet werden und dann mit der neu entstehenden Situation in Relevanz gesetzt werden.
Ich weiß, dass das Niederlassungsverbot ein beliebter Passus in den Verträgen ist, er wurde aber auch schon in Urteilen gekippt.
Daher ist eine pauschale Beantwortung hier gar nicht möglich, und es muss zur Prüfung ein Jurist befragt werden.
Alles andere kann nur zu bösen Überraschungen führen.
Viel Glück
VG
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FFGG schrieb:
Hallo,
ein pauschales Niederlassungsverbot ist nicht zulässig, auch nicht zeitlich begrenzt.
Es muss immer der Einzelfall des Vertrages betrachtet werden und dann mit der neu entstehenden Situation in Relevanz gesetzt werden.
Ich weiß, dass das Niederlassungsverbot ein beliebter Passus in den Verträgen ist, er wurde aber auch schon in Urteilen gekippt.
Daher ist eine pauschale Beantwortung hier gar nicht möglich, und es muss zur Prüfung ein Jurist befragt werden.
Alles andere kann nur zu bösen Überraschungen führen.
Viel Glück
VG
Es wäre sicher hilfreich, erst andere Beiträge zu lesen, ehe man / fau in die Tasten greift.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. das ist alles schon ohne Juristen seit 1 Monat bekannt!
Es wäre sicher hilfreich, erst andere Beiträge zu lesen, ehe man / fau in die Tasten greift.
mfg hgb :wink:
Und auch dann kann es lohnen, gegen diese Klausel zu verstoßen, den Laden brummen zu lassen und die Strafzahlung eine Weile zu verschleppen :kissing_closed_eyes:
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Papa Alpaka schrieb:
Die Lage ist ziemlich klar, die Anforderungen an eine Einschränkung der Berufsfreiheit sind sehr hoch so lang es nicht um potentielle Kommunisten geht: nur bei finanziellem Ausgleich.
Und auch dann kann es lohnen, gegen diese Klausel zu verstoßen, den Laden brummen zu lassen und die Strafzahlung eine Weile zu verschleppen :kissing_closed_eyes:
Das lebenslange Niederlassungsverbot ist nach der geltenden Rechtssprechung nicht zulässig, es muss auf angemessene Zeit befristet (z. B. 2-3J.) sein. Bzgl. der Nachwirkung des Vertrages mit der neuen PI empfiehlt sich unbedingt ein Anwalt!!
mfg hgb :sunglasses:
Ich habe die Beiträge gelesen, allerdings enthalten einige, darunter deiner, einfach falsche Infos. Und das sollte damit gesagt sein..
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FFGG schrieb:
hgb schrieb am 9.6.17 14:22:
Das lebenslange Niederlassungsverbot ist nach der geltenden Rechtssprechung nicht zulässig, es muss auf angemessene Zeit befristet (z. B. 2-3J.) sein. Bzgl. der Nachwirkung des Vertrages mit der neuen PI empfiehlt sich unbedingt ein Anwalt!!
mfg hgb :sunglasses:
Ich habe die Beiträge gelesen, allerdings enthalten einige, darunter deiner, einfach falsche Infos. Und das sollte damit gesagt sein..
Wäre Deine Zeit nicht sinnvoller genutzt, die Sache mit Thalamus zu klären??
mfg hgb :unamused:
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hgb schrieb:
Die info ist richtig , nur unvollständig, denn der später hier im Forum erfolgte Hinweis auf finanziellen Ausgleich fehlt.
Wäre Deine Zeit nicht sinnvoller genutzt, die Sache mit Thalamus zu klären??
mfg hgb :unamused:
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hgb schrieb:
Das lebenslange Niederlassungsverbot ist nach der geltenden Rechtssprechung nicht zulässig, es muss auf angemessene Zeit befristet (z. B. 2-3J.) sein. Bzgl. der Nachwirkung des Vertrages mit der neuen PI empfiehlt sich unbedingt ein Anwalt!!
mfg hgb :sunglasses:
Hallo,
ich habe die Möglichkeit, günstig Räume zu mieten. In meinem alten Arbeitsvertrag ist allersdings einNiederlassungsverbot (lebenslang, im Umkreis von 3 km) notiert.Nun habe ich nach dem Ausscheiden meiner alten Chefin (Anfang 2016) immer noch keinen aktuellen Vertrag von der Nachfolgerin . Habe ich in der Richtung etwas zu befürchten?
Danke für eure Meinungen
Lebenslang geht nicht, max. 6 Monate bei vollen finanziellem Ausgleich und dieser fehlt in den meisten Verträgen. Ich würde sagen, du hast überhaupt nichts zu befürchten.
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Kukdiehe schrieb:
Niederlassungsverbot auf Lebenslang geht nicht. Das geht so wie Tempelritter schrieb nur befristet für 6 Monate und bei vollen finanziellen Ausgleich. Also würde ich mal sagen, dass du da nix zu befürchten hast, da so eine Klausel nichtig ist.
mfg hgb :smile:
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hgb schrieb:
.. :smile:--das ist einfach toll!! Also alle Beiträge gelesen und dann ein posting! :stuck_out_tongue:
mfg hgb :smile:
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.6.17 14:17:
Hallo,
ich habe die Möglichkeit, günstig Räume zu mieten. In meinem alten Arbeitsvertrag ist allersdings einNiederlassungsverbot (lebenslang, im Umkreis von 3 km) notiert.Nun habe ich nach dem Ausscheiden meiner alten Chefin (Anfang 2016) immer noch keinen aktuellen Vertrag von der Nachfolgerin . Habe ich in der Richtung etwas zu befürchten?
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Lebenslang geht nicht, max. 6 Monate bei vollen finanziellem Ausgleich und dieser fehlt in den meisten Verträgen. Ich würde sagen, du hast überhaupt nichts zu befürchten.
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