Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer Ambulanten
Rehabilitation genau richtig.
Gemeinsam mit unserem familiären
Team sorgen Sie dafür, dass unsere
Patienten schnell Fortschritte
machen. Auch Sie wollen sich
weiterentwickeln? Mit unseren
zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? Dann
sollten wir u...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
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unterstützen wir Sie gerne. Das
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eine Wohnstätte für Behinderte soll eine Physiotherapeutin angestellt werden. Natürlich sollen Rezepte über die Krankenkasse abgerechnet werden und somit eine Zulassung notwenig.
Kann jemand dabei helfen, was hierfür konkret nacheinander getan werden muss? Wo kann man sich hinwenden? Welche Vorraussetzungen gelten? Denn es soll ja keine "Praxis" in dem Sinne eröffnet werden.
Über jegliche Hilfe freue ich mich!
VG
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An Deiner Stelle würde ich die Zulassungsstelle anrufen. Meine Sachbearbeiterin jedenfalls ist ausgesprochen freundlich und dort bekommst Du dann eine gültige Auskunft.
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pt ani schrieb:
Ich denke schon, dass Du die ganz normalen Zulassungsbedingungen einhalten musst, wenn Du gesetzlich Versicherte behandeln willst. Aber vielleicht irre ich auch.
An Deiner Stelle würde ich die Zulassungsstelle anrufen. Meine Sachbearbeiterin jedenfalls ist ausgesprochen freundlich und dort bekommst Du dann eine gültige Auskunft.
--> So, wie Du es beschreibst, hat die Einrichtung genau das vor.
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Bernie schrieb:
"Denn es soll ja keine "Praxis" in dem Sinne eröffnet werden."
--> So, wie Du es beschreibst, hat die Einrichtung genau das vor.
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hgb schrieb:
.. wahrscheinlich wieder ein schlauer Kfm., Anstellung wegen der Weisungen und Abrechnung für die Kohle! mfg hgbjoy
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anja03 schrieb:
Hallo zusammen,
eine Wohnstätte für Behinderte soll eine Physiotherapeutin angestellt werden. Natürlich sollen Rezepte über die Krankenkasse abgerechnet werden und somit eine Zulassung notwenig.
Kann jemand dabei helfen, was hierfür konkret nacheinander getan werden muss? Wo kann man sich hinwenden? Welche Vorraussetzungen gelten? Denn es soll ja keine "Praxis" in dem Sinne eröffnet werden.
Über jegliche Hilfe freue ich mich!
VG
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Tanguera schrieb:
Ohne eine "Praxis " zu eröffnen, heisst, eine Kassenzulassung zu beantragen, können keine Rezepte abgerechnet werden. Dazu gibt es Auflagen, alles nachlesbar in der Heilmittelrichtlinie und den Rahmenverträgen. Der angestellte Mitarbeiter muss dann als fachliche Leitung angestellt sein.
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Badde schrieb:
Warum wendet man sich mit sowas nicht einfach direkt an die, die es betrifft und die es entscheiden. Telefon und wählen. Fertig.
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