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Kreis Mettmann / Düsseldorf

Wir suchen zur Vergrößerung
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern neue Abteilung Physiotherapie in einer Wohnstätte für Behinderte

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
neue Abteilung Physiotherapie in einer Wohnstätte für Behinderte
Es gibt 6 Beiträge
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anja03
26.04.2022 18:16
Hallo zusammen,

eine Wohnstätte für Behinderte soll eine Physiotherapeutin angestellt werden. Natürlich sollen Rezepte über die Krankenkasse abgerechnet werden und somit eine Zulassung notwenig.
Kann jemand dabei helfen, was hierfür konkret nacheinander getan werden muss? Wo kann man sich hinwenden? Welche Vorraussetzungen gelten? Denn es soll ja keine "Praxis" in dem Sinne eröffnet werden.

Über jegliche Hilfe freue ich mich!

VG
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Hallo zusammen, eine Wohnstätte für Behinderte soll eine Physiotherapeutin angestellt werden. Natürlich sollen Rezepte über die Krankenkasse abgerechnet werden und somit eine Zulassung notwenig. Kann jemand dabei helfen, was hierfür konkret nacheinander getan werden muss? Wo kann man sich hinwenden? Welche Vorraussetzungen gelten? Denn es soll ja keine "Praxis" in dem Sinne eröffnet werden. Über jegliche Hilfe freue ich mich! VG
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pt ani
26.04.2022 19:18
Ich denke schon, dass Du die ganz normalen Zulassungsbedingungen einhalten musst, wenn Du gesetzlich Versicherte behandeln willst. Aber vielleicht irre ich auch.
An Deiner Stelle würde ich die Zulassungsstelle anrufen. Meine Sachbearbeiterin jedenfalls ist ausgesprochen freundlich und dort bekommst Du dann eine gültige Auskunft.
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Ich denke schon, dass Du die ganz normalen Zulassungsbedingungen einhalten musst, wenn Du gesetzlich Versicherte behandeln willst. Aber vielleicht irre ich auch. An Deiner Stelle würde ich die Zulassungsstelle anrufen. Meine Sachbearbeiterin jedenfalls ist ausgesprochen freundlich und dort bekommst Du dann eine gültige Auskunft.
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pt ani schrieb:

Ich denke schon, dass Du die ganz normalen Zulassungsbedingungen einhalten musst, wenn Du gesetzlich Versicherte behandeln willst. Aber vielleicht irre ich auch.
An Deiner Stelle würde ich die Zulassungsstelle anrufen. Meine Sachbearbeiterin jedenfalls ist ausgesprochen freundlich und dort bekommst Du dann eine gültige Auskunft.

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Bernie
27.04.2022 08:16
"Denn es soll ja keine "Praxis" in dem Sinne eröffnet werden."
--> So, wie Du es beschreibst, hat die Einrichtung genau das vor.
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"Denn es soll ja keine "Praxis" in dem Sinne eröffnet werden." --> So, wie Du es beschreibst, hat die Einrichtung genau das vor.
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Bernie schrieb:

"Denn es soll ja keine "Praxis" in dem Sinne eröffnet werden."
--> So, wie Du es beschreibst, hat die Einrichtung genau das vor.

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hgb
27.04.2022 11:17
.. wahrscheinlich wieder ein schlauer Kfm., Anstellung wegen der Weisungen und Abrechnung für die Kohle! mfg hgbjoy
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.. wahrscheinlich wieder ein schlauer Kfm., Anstellung wegen der Weisungen und Abrechnung für die Kohle! mfg hgb[emoji]joy[/emoji]
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hgb schrieb:

.. wahrscheinlich wieder ein schlauer Kfm., Anstellung wegen der Weisungen und Abrechnung für die Kohle! mfg hgbjoy

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anja03 schrieb:

Hallo zusammen,

eine Wohnstätte für Behinderte soll eine Physiotherapeutin angestellt werden. Natürlich sollen Rezepte über die Krankenkasse abgerechnet werden und somit eine Zulassung notwenig.
Kann jemand dabei helfen, was hierfür konkret nacheinander getan werden muss? Wo kann man sich hinwenden? Welche Vorraussetzungen gelten? Denn es soll ja keine "Praxis" in dem Sinne eröffnet werden.

Über jegliche Hilfe freue ich mich!

VG

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Tanguera
06.05.2022 17:16
Ohne eine "Praxis " zu eröffnen, heisst, eine Kassenzulassung zu beantragen, können keine Rezepte abgerechnet werden. Dazu gibt es Auflagen, alles nachlesbar in der Heilmittelrichtlinie und den Rahmenverträgen. Der angestellte Mitarbeiter muss dann als fachliche Leitung angestellt sein.
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Ohne eine "Praxis " zu eröffnen, heisst, eine Kassenzulassung zu beantragen, können keine Rezepte abgerechnet werden. Dazu gibt es Auflagen, alles nachlesbar in der Heilmittelrichtlinie und den Rahmenverträgen. Der angestellte Mitarbeiter muss dann als fachliche Leitung angestellt sein.
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Tanguera schrieb:

Ohne eine "Praxis " zu eröffnen, heisst, eine Kassenzulassung zu beantragen, können keine Rezepte abgerechnet werden. Dazu gibt es Auflagen, alles nachlesbar in der Heilmittelrichtlinie und den Rahmenverträgen. Der angestellte Mitarbeiter muss dann als fachliche Leitung angestellt sein.

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Badde
15.05.2022 13:27
Warum wendet man sich mit sowas nicht einfach direkt an die, die es betrifft und die es entscheiden. Telefon und wählen. Fertig.
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Warum wendet man sich mit sowas nicht einfach direkt an die, die es betrifft und die es entscheiden. Telefon und wählen. Fertig.
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Badde schrieb:

Warum wendet man sich mit sowas nicht einfach direkt an die, die es betrifft und die es entscheiden. Telefon und wählen. Fertig.



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