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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Mutterschutz

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Neues Thema
Mutterschutz
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phyerg
13.02.2013 07:47
Kurze Frage. Meine Angestellte ist schwanger und seit Beginn der SS im Beschäftigungsverbot. Nun telefoniere ich ihr seit Januar hinterher weil sie nichts einreicht wegen Mutterschutz der ja 6 Wochen vor Entbindung beginnt. Bei ihr hat dieser am 2. 2. begonnen.Sie hat mir dann freundlicherweise ihren vorraussichtlichen Geburtstermin gesagt. Ihre KK habe ich auch kontaktiert da ich dachte sie hätte alles dort hin geschickt aber die haben nix. Was muß ich nun tun. Is zwar noch ein bissl hin bis zum Feb.lohn aber soll ich dann einfach nich weiterzahlen??? Was sagt ihr. Hatte das noch nie und leider is die Kollegin nicht sehr kooperativ.

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Kurze Frage. Meine Angestellte ist schwanger und seit Beginn der SS im Beschäftigungsverbot. Nun telefoniere ich ihr seit Januar hinterher weil sie nichts einreicht wegen Mutterschutz der ja 6 Wochen vor Entbindung beginnt. Bei ihr hat dieser am 2. 2. begonnen.Sie hat mir dann freundlicherweise ihren vorraussichtlichen Geburtstermin gesagt. Ihre KK habe ich auch kontaktiert da ich dachte sie hätte alles dort hin geschickt aber die haben nix. Was muß ich nun tun. Is zwar noch ein bissl hin bis zum Feb.lohn aber soll ich dann einfach nich weiterzahlen??? Was sagt ihr. Hatte das noch nie und leider is die Kollegin nicht sehr kooperativ.
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phyerg schrieb:

Kurze Frage. Meine Angestellte ist schwanger und seit Beginn der SS im Beschäftigungsverbot. Nun telefoniere ich ihr seit Januar hinterher weil sie nichts einreicht wegen Mutterschutz der ja 6 Wochen vor Entbindung beginnt. Bei ihr hat dieser am 2. 2. begonnen.Sie hat mir dann freundlicherweise ihren vorraussichtlichen Geburtstermin gesagt. Ihre KK habe ich auch kontaktiert da ich dachte sie hätte alles dort hin geschickt aber die haben nix. Was muß ich nun tun. Is zwar noch ein bissl hin bis zum Feb.lohn aber soll ich dann einfach nich weiterzahlen??? Was sagt ihr. Hatte das noch nie und leider is die Kollegin nicht sehr kooperativ.

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Helmut Fromberger
13.02.2013 10:36
Die Gute Frau hat auch und vor allem als Schwangere Pflichten denen bitteschön nachzukommen hat.

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Die Gute Frau hat auch und vor allem als Schwangere Pflichten denen bitteschön nachzukommen hat.
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phyerg
13.02.2013 11:50
Jetzt weiß ich genauso viel wie davor! Davon gehe ich auch aus das sie Pflichten hat, aber wie muß ich am besten mit der Situation weiter umgehen. Ich wollte bis Freitag abwarten und dann erneut bei Ihrer KK nachfragen was nun zu tun ist?!
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Jetzt weiß ich genauso viel wie davor! Davon gehe ich auch aus das sie Pflichten hat, aber wie muß ich am besten mit der Situation weiter umgehen. Ich wollte bis Freitag abwarten und dann erneut bei Ihrer KK nachfragen was nun zu tun ist?!
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phyerg schrieb:

Jetzt weiß ich genauso viel wie davor! Davon gehe ich auch aus das sie Pflichten hat, aber wie muß ich am besten mit der Situation weiter umgehen. Ich wollte bis Freitag abwarten und dann erneut bei Ihrer KK nachfragen was nun zu tun ist?!

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TheStonie
13.02.2013 11:58
Es gibt vom Arzt ein Formular dafür, dass ausgestellt werden muss. Das hat sie dir vorzulegen, und dann kannst du alles bei der Kasse einreichen.
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• Helmut Fromberger
Es gibt vom Arzt ein Formular dafür, dass ausgestellt werden muss. Das hat sie dir vorzulegen, und dann kannst du alles bei der Kasse einreichen.
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TheStonie schrieb:

Es gibt vom Arzt ein Formular dafür, dass ausgestellt werden muss. Das hat sie dir vorzulegen, und dann kannst du alles bei der Kasse einreichen.

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Helmut Fromberger
13.02.2013 12:21
Sorry, hab nicht mehr fertig gemacht:

MA kontakten und zur Mithilfe auffordern. Die muß alle Unterlagen bei Dir abgeben.



[bearbeitet am 13.02.13 12:22]
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Sorry, hab nicht mehr fertig gemacht: MA kontakten und zur Mithilfe auffordern. Die muß alle Unterlagen bei Dir abgeben. [bearbeitet am 13.02.13 12:22]
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Helmut Fromberger schrieb:

Sorry, hab nicht mehr fertig gemacht:

MA kontakten und zur Mithilfe auffordern. Die muß alle Unterlagen bei Dir abgeben.



[bearbeitet am 13.02.13 12:22]

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phyerg
13.02.2013 15:37
Ja das weiß ich aber was mache ich wenn ich nix von ihr bekomme??? Zahlung einstellen? Ich bin ja nich mal über den Mutterschutz informiert. Ich hatte sie in den Telefongesprächen danach gefragt worauf sie mir antwortete sie wüßte nicht wann ihr Mutterschutz beginnt. Das Datum habe ich einfach durch zurück rechnen vom Termin minus 6 Wochen bekommen. Von ihr offiziel nix.
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Ja das weiß ich aber was mache ich wenn ich nix von ihr bekomme??? Zahlung einstellen? Ich bin ja nich mal über den Mutterschutz informiert. Ich hatte sie in den Telefongesprächen danach gefragt worauf sie mir antwortete sie wüßte nicht wann ihr Mutterschutz beginnt. Das Datum habe ich einfach durch zurück rechnen vom Termin minus 6 Wochen bekommen. Von ihr offiziel nix.
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phyerg schrieb:

Ja das weiß ich aber was mache ich wenn ich nix von ihr bekomme??? Zahlung einstellen? Ich bin ja nich mal über den Mutterschutz informiert. Ich hatte sie in den Telefongesprächen danach gefragt worauf sie mir antwortete sie wüßte nicht wann ihr Mutterschutz beginnt. Das Datum habe ich einfach durch zurück rechnen vom Termin minus 6 Wochen bekommen. Von ihr offiziel nix.

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TheStonie
13.02.2013 17:29
Keine Unterlagen -> keine Freistellung
Keine Freistellung -> Kein Gehalt oder Abmahnung....

Schriftliche Aufforderung die Unterlagen einzureichen mit Fristsetzung!
Wenn nicht abmahnung / Kündigung?
Ist zwar hart, wäre aber fair, da du auch planen musst.
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• phyerg
Keine Unterlagen -> keine Freistellung Keine Freistellung -> Kein Gehalt oder Abmahnung.... Schriftliche Aufforderung die Unterlagen einzureichen mit Fristsetzung! Wenn nicht abmahnung / Kündigung? Ist zwar hart, wäre aber fair, da du auch planen musst.
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TheStonie schrieb:

Keine Unterlagen -> keine Freistellung
Keine Freistellung -> Kein Gehalt oder Abmahnung....

Schriftliche Aufforderung die Unterlagen einzureichen mit Fristsetzung!
Wenn nicht abmahnung / Kündigung?
Ist zwar hart, wäre aber fair, da du auch planen musst.

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Andreas216
14.02.2013 13:09
Sehe ich auch so!
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Andreas216 schrieb:

Sehe ich auch so!

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mosaik
16.02.2013 04:28
Hallo,

eine werdende Mutter, die nicht weiss, wann ihr Mutterschutz beginnt? Normalerweise weiss man nicht nur die SSW, sondern auch den Tag in dem man sich befindet.
Du sagtest, dass Du sie ab dem ersten Tag freigestellt hast. Hast Du sie auch hochschwanger einmal gesehen? Vielleicht ist irgendetwas schief gegangen und sie kann/ will nicht darüber reden.
VlG
Monika
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Hallo, eine werdende Mutter, die nicht weiss, wann ihr Mutterschutz beginnt? Normalerweise weiss man nicht nur die SSW, sondern auch den Tag in dem man sich befindet. Du sagtest, dass Du sie ab dem ersten Tag freigestellt hast. Hast Du sie auch hochschwanger einmal gesehen? Vielleicht ist irgendetwas schief gegangen und sie kann/ will nicht darüber reden. VlG Monika
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mosaik schrieb:

Hallo,

eine werdende Mutter, die nicht weiss, wann ihr Mutterschutz beginnt? Normalerweise weiss man nicht nur die SSW, sondern auch den Tag in dem man sich befindet.
Du sagtest, dass Du sie ab dem ersten Tag freigestellt hast. Hast Du sie auch hochschwanger einmal gesehen? Vielleicht ist irgendetwas schief gegangen und sie kann/ will nicht darüber reden.
VlG
Monika

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Leni C.
16.02.2013 08:03
Dann hätte sie entweder eine Krankmeldung einreiche oder wieder zur Arbeit erscheinen müssen.
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Dann hätte sie entweder eine Krankmeldung einreiche oder wieder zur Arbeit erscheinen müssen.
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Leni C. schrieb:

Dann hätte sie entweder eine Krankmeldung einreiche oder wieder zur Arbeit erscheinen müssen.

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Xela
16.02.2013 09:37
Das ist nicht richtig. Die werdende Mutter "soll" mitteilen, der AG "hat" Mitteilungspflicht (§ 5 MuschG). Die Frau MUSS also gar nix. Dass das u.U. ziemlich dämlich ist, ist eine andere Frage - wird aber auch den einen oder anderen Grund haben können.

phyerg schreibt: "Meine Angestellte ist schwanger und seit Beginn der SS im Beschäftigungsverbot. " Damit weiss der AG was los ist und muss handeln. Wenn am Ende die genauen Tage nicht stimmen, ist das eine andere Sache.

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Das ist nicht richtig. Die werdende Mutter "soll" mitteilen, der AG "hat" Mitteilungspflicht (§ 5 MuschG). Die Frau MUSS also gar nix. Dass das u.U. ziemlich dämlich ist, ist eine andere Frage - wird aber auch den einen oder anderen Grund haben können. phyerg schreibt: "Meine Angestellte ist schwanger und seit Beginn der SS im Beschäftigungsverbot. " Damit weiss der AG was los ist und muss handeln. Wenn am Ende die genauen Tage nicht stimmen, ist das eine andere Sache.
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Xela schrieb:

Das ist nicht richtig. Die werdende Mutter "soll" mitteilen, der AG "hat" Mitteilungspflicht (§ 5 MuschG). Die Frau MUSS also gar nix. Dass das u.U. ziemlich dämlich ist, ist eine andere Frage - wird aber auch den einen oder anderen Grund haben können.

phyerg schreibt: "Meine Angestellte ist schwanger und seit Beginn der SS im Beschäftigungsverbot. " Damit weiss der AG was los ist und muss handeln. Wenn am Ende die genauen Tage nicht stimmen, ist das eine andere Sache.

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Helmut Fromberger schrieb:

Die Gute Frau hat auch und vor allem als Schwangere Pflichten denen bitteschön nachzukommen hat.

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canna41
16.02.2013 21:41
Hallo. Ein solches Verhalten einer Angestellten kenn ich auch - manche Frauen neigen dazu zu denken: Nach mir die Sinnflut. Die Krankenkasse konnte und durfte mir auch keinen genauen Geburtstermin nennen. Deine Angestellte muss Dir jedoch wenigstens 1 X einen Nachweis gegeben haben indem der Gynäkologe den errechneten Geburtstermin festgelegt hat. Diesen habe ich an meinen Steuerberater weitergeleitet zwecks Mutterschutzgeld. Sprech einfach mal mit Deinem Steuerberater.

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Hallo. Ein solches Verhalten einer Angestellten kenn ich auch - manche Frauen neigen dazu zu denken: Nach mir die Sinnflut. Die Krankenkasse konnte und durfte mir auch keinen genauen Geburtstermin nennen. Deine Angestellte muss Dir jedoch wenigstens 1 X einen Nachweis gegeben haben indem der Gynäkologe den errechneten Geburtstermin festgelegt hat. Diesen habe ich an meinen Steuerberater weitergeleitet zwecks Mutterschutzgeld. Sprech einfach mal mit Deinem Steuerberater.
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physioschatzi
20.02.2013 16:42
Eben. Dafür gibts den Mutterpass, da steht der errechnete Geburtstermin drin. Also kann es ja für die MA nich so schwer sein, das mitzuteilen. Den Beginn der Schutzfrist muss man sich allerdings selber errechnen.
Komische Situation.
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Eben. Dafür gibts den Mutterpass, da steht der errechnete Geburtstermin drin. Also kann es ja für die MA nich so schwer sein, das mitzuteilen. Den Beginn der Schutzfrist muss man sich allerdings selber errechnen. Komische Situation.
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physioschatzi schrieb:

Eben. Dafür gibts den Mutterpass, da steht der errechnete Geburtstermin drin. Also kann es ja für die MA nich so schwer sein, das mitzuteilen. Den Beginn der Schutzfrist muss man sich allerdings selber errechnen.
Komische Situation.

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canna41 schrieb:

Hallo. Ein solches Verhalten einer Angestellten kenn ich auch - manche Frauen neigen dazu zu denken: Nach mir die Sinnflut. Die Krankenkasse konnte und durfte mir auch keinen genauen Geburtstermin nennen. Deine Angestellte muss Dir jedoch wenigstens 1 X einen Nachweis gegeben haben indem der Gynäkologe den errechneten Geburtstermin festgelegt hat. Diesen habe ich an meinen Steuerberater weitergeleitet zwecks Mutterschutzgeld. Sprech einfach mal mit Deinem Steuerberater.

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phyerg
18.02.2013 16:19
Habe damals nur einen Nachweis für das Beschäftigungsverbot auf unbestimmte Zeit vom Frauenarzt bekommen. Nun habe ich bei der KK angerufen die haben nun zwischenzeitlich von ihr was zugeschickt bekommen und nun senden sie mir alles zu. Also seit 2.2. hat ihr Mutterschutz begonnen. Nun ja jetzt die paar Wochen noch und dann hat sich die Sache erst mal erledigt. Hoffe ich.
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Habe damals nur einen Nachweis für das Beschäftigungsverbot auf unbestimmte Zeit vom Frauenarzt bekommen. Nun habe ich bei der KK angerufen die haben nun zwischenzeitlich von ihr was zugeschickt bekommen und nun senden sie mir alles zu. Also seit 2.2. hat ihr Mutterschutz begonnen. Nun ja jetzt die paar Wochen noch und dann hat sich die Sache erst mal erledigt. Hoffe ich.
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physioschatzi
20.02.2013 16:38
Wie unkooperativ ist das denn?! Bin selbst grad in Elternzeit und habe mein eingeschränktes Beschäftigungsverbot direkt beim Chef abgegeben, das hat er dann dem Steuerberater gefaxt und damit war die Sache mitm Geld geregelt. Ansonsten hab ich weiter gearbeitet. Wenn sie gar nicht mehr arbeitet, wird doch wohl Zeit sein, um mal kurz mit dem Chef zu quatschen. Geht ja schließlich auch um ihr Geld.
Aber sie braucht ja Ihre Hilfe, wenn sie Elternzeit und Elterngeld beantragen will. Spätestens dann rächt sich solch ein Verhalten.
Schade, so was Schönes und dann so eine gestörte Kommunikation.
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Wie unkooperativ ist das denn?! Bin selbst grad in Elternzeit und habe mein eingeschränktes Beschäftigungsverbot direkt beim Chef abgegeben, das hat er dann dem Steuerberater gefaxt und damit war die Sache mitm Geld geregelt. Ansonsten hab ich weiter gearbeitet. Wenn sie gar nicht mehr arbeitet, wird doch wohl Zeit sein, um mal kurz mit dem Chef zu quatschen. Geht ja schließlich auch um ihr Geld. Aber sie braucht ja Ihre Hilfe, wenn sie Elternzeit und Elterngeld beantragen will. Spätestens dann rächt sich solch ein Verhalten. Schade, so was Schönes und dann so eine gestörte Kommunikation.
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physioschatzi schrieb:

Wie unkooperativ ist das denn?! Bin selbst grad in Elternzeit und habe mein eingeschränktes Beschäftigungsverbot direkt beim Chef abgegeben, das hat er dann dem Steuerberater gefaxt und damit war die Sache mitm Geld geregelt. Ansonsten hab ich weiter gearbeitet. Wenn sie gar nicht mehr arbeitet, wird doch wohl Zeit sein, um mal kurz mit dem Chef zu quatschen. Geht ja schließlich auch um ihr Geld.
Aber sie braucht ja Ihre Hilfe, wenn sie Elternzeit und Elterngeld beantragen will. Spätestens dann rächt sich solch ein Verhalten.
Schade, so was Schönes und dann so eine gestörte Kommunikation.

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physioschatzi
20.02.2013 16:39
Wie unkooperativ ist das denn?! Bin selbst grad in Elternzeit und habe mein eingeschränktes Beschäftigungsverbot direkt beim Chef abgegeben, das hat er dann dem Steuerberater gefaxt und damit war die Sache mitm Geld geregelt. Ansonsten hab ich weiter gearbeitet. Wenn sie gar nicht mehr arbeitet, wird doch wohl Zeit sein, um mal kurz mit dem Chef zu quatschen. Geht ja schließlich auch um ihr Geld.
Aber sie braucht ja Ihre Hilfe, wenn sie Elternzeit und Elterngeld beantragen will. Spätestens dann rächt sich solch ein Verhalten.
Schade, so was Schönes und dann so eine gestörte Kommunikation.
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Wie unkooperativ ist das denn?! Bin selbst grad in Elternzeit und habe mein eingeschränktes Beschäftigungsverbot direkt beim Chef abgegeben, das hat er dann dem Steuerberater gefaxt und damit war die Sache mitm Geld geregelt. Ansonsten hab ich weiter gearbeitet. Wenn sie gar nicht mehr arbeitet, wird doch wohl Zeit sein, um mal kurz mit dem Chef zu quatschen. Geht ja schließlich auch um ihr Geld. Aber sie braucht ja Ihre Hilfe, wenn sie Elternzeit und Elterngeld beantragen will. Spätestens dann rächt sich solch ein Verhalten. Schade, so was Schönes und dann so eine gestörte Kommunikation.
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physioschatzi schrieb:

Wie unkooperativ ist das denn?! Bin selbst grad in Elternzeit und habe mein eingeschränktes Beschäftigungsverbot direkt beim Chef abgegeben, das hat er dann dem Steuerberater gefaxt und damit war die Sache mitm Geld geregelt. Ansonsten hab ich weiter gearbeitet. Wenn sie gar nicht mehr arbeitet, wird doch wohl Zeit sein, um mal kurz mit dem Chef zu quatschen. Geht ja schließlich auch um ihr Geld.
Aber sie braucht ja Ihre Hilfe, wenn sie Elternzeit und Elterngeld beantragen will. Spätestens dann rächt sich solch ein Verhalten.
Schade, so was Schönes und dann so eine gestörte Kommunikation.

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phyerg schrieb:

Habe damals nur einen Nachweis für das Beschäftigungsverbot auf unbestimmte Zeit vom Frauenarzt bekommen. Nun habe ich bei der KK angerufen die haben nun zwischenzeitlich von ihr was zugeschickt bekommen und nun senden sie mir alles zu. Also seit 2.2. hat ihr Mutterschutz begonnen. Nun ja jetzt die paar Wochen noch und dann hat sich die Sache erst mal erledigt. Hoffe ich.



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