Zur Verstärkung unseres Teams der
Ludwig Fresenius Schulen in
München suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in
Teilzeit mit 35 Wochenstunden eine:
Lehrkraft Physiotherapie (m/w/d)
Was Sie erwartet:
-Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung des Unterrichts nach
der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung in der
Physiotherapie
-Erstellung und Bewertung von
Leistungskontrollen
-Betreuung der Schüler während
der Ausbildung in Theorie und
Praxis sowie im Praktikum
-Klassenleitu...
Ludwig Fresenius Schulen in
München suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in
Teilzeit mit 35 Wochenstunden eine:
Lehrkraft Physiotherapie (m/w/d)
Was Sie erwartet:
-Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung des Unterrichts nach
der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung in der
Physiotherapie
-Erstellung und Bewertung von
Leistungskontrollen
-Betreuung der Schüler während
der Ausbildung in Theorie und
Praxis sowie im Praktikum
-Klassenleitu...
Bin bis Ende 2014 in Elternzeit und habe interessante Angebote bei mir um die Ecke. Muss mein Chef mir erlauben da nebenbei 1x dieWoche zu arbeiten? Hatte schon mal angefragt und er war nicht so dafür. Hatte es etwas anders formuliert.
Danke
[bearbeitet am 22.01.13 13:29]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr,
Bin bis Ende 2014 in Elternzeit und habe interessante Angebote bei mir um die Ecke. Muss mein Chef mir erlauben da nebenbei 1x dieWoche zu arbeiten? Hatte schon mal angefragt und er war nicht so dafür. Hatte es etwas anders formuliert.
Danke
[bearbeitet am 22.01.13 13:29]
Gefällt mir
Wir würden auch nicht wollen, dass eine MA in Elternzeit bei der "Konkurrenz" arbeitet. Dann besser bei uns
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Er müsste dich aber glaub ich wieder nehmen, wenn du arbeiten willst, auch auf Teilzeit. Aber das ist ein heikles Thema, besser mit einem FAchmann besprechen.
Wir würden auch nicht wollen, dass eine MA in Elternzeit bei der "Konkurrenz" arbeitet. Dann besser bei uns
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
nein, du könntest doch bei ihm arbeiten...
Zunächst musst du bei Deinem Arbeitgeber die Teilzeit in Elternzeit (in seinem Betrieb) beantragen, und zwar schriftlich und mit der genauen Angaben deiner gewünschten Wochenstundenzahl und der Lage der Arbeitszeit. Dein AG muß auch schriftlich darauf antworten. Wenn er dazu "ja" sagt: gut, dann kann die Sache starten. Wenn dein AG "nein" sagt (und dazu ist er berechtigt), dann hast Du das Recht bei einem anderen AG Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten (nicht mehr als 30 Stunden die Woche). Weiterhin gilt allerdings, daß dies nicht in einem direkten Konkurrenzbetrieb geschehen darf. Dein Arbeitsvertrag ist ja weiterhin gültig, er "ruht" nur.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Anworten. @ CHIPCHAP ich habe das nicht verstanden was du geschrieben hast, wenn er nein sagt. Hast du dich da irgendwie vertan? glg
Wenn Du Deinen AG fragst ob Du bei ihm Teilzeit machen kannst: --->
Da kannst Du bei ihm Teilzeit arbeiten. Er kann aber u.U. auch ablehnen,
Erst wenn Dein AG es ablehnt dass Du bei ihm Teilzeit machst, dann darfst Du wo anders, aber nicht beim unmittelbaren Mitbewerber, in Teilzeit arbeiten.
In der Regel bedeutet Teilzeit wo anders ohne Erlaubnis des eingeltichen AG's auch den Verlust des Arbeitsplatzes. Er muss Dich also dann auch Deine Stelle nicht mehr wieder geben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Helmut Fromberger schrieb:
Wenn Du Deinen AG fragst ob Du wo anders in Teilzeit arbeiten kannst: ---> Das wird er Dir und muß er Dir verbieten.
Wenn Du Deinen AG fragst ob Du bei ihm Teilzeit machen kannst: --->
Da kannst Du bei ihm Teilzeit arbeiten. Er kann aber u.U. auch ablehnen,
Erst wenn Dein AG es ablehnt dass Du bei ihm Teilzeit machst, dann darfst Du wo anders, aber nicht beim unmittelbaren Mitbewerber, in Teilzeit arbeiten.
In der Regel bedeutet Teilzeit wo anders ohne Erlaubnis des eingeltichen AG's auch den Verlust des Arbeitsplatzes. Er muss Dich also dann auch Deine Stelle nicht mehr wieder geben.
nein, ich habe mich nicht vertan!
Wenn dein AG "nein" sagt dazu, daß du in SEINEM BETRIEB Teilzeit in Elternzeit machst... Schließlich hat er für Dich (sehr wahrscheinlich) eine Vertretung eingestellt und kann dann dich nicht ZUSÄTZLICH bezahlen.
Und was Helmut Fromberger schreibt, stimmt definitiv nicht.
Dein AG kann nur ablehnen, daß du bei IHM die Teilzeit in Elternzeit machst. Anschließend kannst du in einem anderen Betrieb arbeiten während der Elternzeit. AUSGENOMMEN: direkte Konkurrenzbetriebe, also z.Bsp. Praxen im selben Ort oder Stadtteil.
Und das ist auch nicht nur während der Elternzeit so!
AG können immer nur dann einen Nebenerwerb des AN untersagen, wenn es entweder die Leistungsfähigkeit des AN am 1.Arbeitsplatz einschränkt (z.Bsp. Nachtarbeit oder auch Überschreitung der gesetzlichen maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden für Angestellte), oder wenn es sich um ein Konkurrenzunternehmen handelt!!!!!
Entsprechende "Untersagungs"Klauseln einfach in den Arbeitsvertrag reinschreiben, machen diese nicht rechts-konform...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
chipchap schrieb:
Hallo mab,
nein, ich habe mich nicht vertan!
Wenn dein AG "nein" sagt dazu, daß du in SEINEM BETRIEB Teilzeit in Elternzeit machst... Schließlich hat er für Dich (sehr wahrscheinlich) eine Vertretung eingestellt und kann dann dich nicht ZUSÄTZLICH bezahlen.
Und was Helmut Fromberger schreibt, stimmt definitiv nicht.
Dein AG kann nur ablehnen, daß du bei IHM die Teilzeit in Elternzeit machst. Anschließend kannst du in einem anderen Betrieb arbeiten während der Elternzeit. AUSGENOMMEN: direkte Konkurrenzbetriebe, also z.Bsp. Praxen im selben Ort oder Stadtteil.
Und das ist auch nicht nur während der Elternzeit so!
AG können immer nur dann einen Nebenerwerb des AN untersagen, wenn es entweder die Leistungsfähigkeit des AN am 1.Arbeitsplatz einschränkt (z.Bsp. Nachtarbeit oder auch Überschreitung der gesetzlichen maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden für Angestellte), oder wenn es sich um ein Konkurrenzunternehmen handelt!!!!!
Entsprechende "Untersagungs"Klauseln einfach in den Arbeitsvertrag reinschreiben, machen diese nicht rechts-konform...
[bearbeitet am 12.02.13 10:13]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
So ich nochmal. mein Chef hatte mir erlaubt, dass ich mein Kind mitnehmen darf, jetzt heisst es plötzlich doch nicht. Wie sieht denn jetzt die Rechtslage aus? Darf ich jetzt in der Nähe arbeiten? Alles schwer
[bearbeitet am 12.02.13 10:13]
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
chipchap schrieb:
Dazu gibt es klare gesetzliche Vorgaben: google doch mal "Teilzeit in Elternzeit"!!
Zunächst musst du bei Deinem Arbeitgeber die Teilzeit in Elternzeit (in seinem Betrieb) beantragen, und zwar schriftlich und mit der genauen Angaben deiner gewünschten Wochenstundenzahl und der Lage der Arbeitszeit. Dein AG muß auch schriftlich darauf antworten. Wenn er dazu "ja" sagt: gut, dann kann die Sache starten. Wenn dein AG "nein" sagt (und dazu ist er berechtigt), dann hast Du das Recht bei einem anderen AG Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten (nicht mehr als 30 Stunden die Woche). Weiterhin gilt allerdings, daß dies nicht in einem direkten Konkurrenzbetrieb geschehen darf. Dein Arbeitsvertrag ist ja weiterhin gültig, er "ruht" nur.
Mein Profilbild bearbeiten