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in der Praxis in der ich arbeite haben wir jetzt die Anweisung erhalten, dass wir ab sofort alle Hausbesuche die innerhalb von 3km um die Praxis liegen mit dem Dienstfahrrad zu absolvieren haben.
Ausnahme wäre nur, wenn das Wetter/die witterungsverhältnisse extrem schlecht sind.
Sollten wir trotz akzeptabler Wetterverhältnisse mit unseren Privatautos fahren, würden wir keine Fahrtkosten erstattet bekommen.
Meine Frage ist nun, kann ein AG diese Weisung geben?
Dazu muss ich sagen, dass wir nur 1 Dienstfahrrad für mehrere Angestellte haben und wir nicht alle gleich groß sind. Für mich und einen Kollegen lässt sich das Rad z.B. nicht mal in die korrekte Höhe einstellen.
Danke für jede hilfreiche Antwort
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Moin,
in der Praxis in der ich arbeite haben wir jetzt die Anweisung erhalten, dass wir ab sofort alle Hausbesuche die innerhalb von 3km um die Praxis liegen mit dem Dienstfahrrad zu absolvieren haben.
Ausnahme wäre nur, wenn das Wetter/die witterungsverhältnisse extrem schlecht sind.
Sollten wir trotz akzeptabler Wetterverhältnisse mit unseren Privatautos fahren, würden wir keine Fahrtkosten erstattet bekommen.
Meine Frage ist nun, kann ein AG diese Weisung geben?
Dazu muss ich sagen, dass wir nur 1 Dienstfahrrad für mehrere Angestellte haben und wir nicht alle gleich groß sind. Für mich und einen Kollegen lässt sich das Rad z.B. nicht mal in die korrekte Höhe einstellen.
Danke für jede hilfreiche Antwort
Das nur ein Fahrrad zur Verfügung steht ist unerheblich, sofern nicht zwei von euch es gleichzeitig benutzen sollen.
Euch bleibt der Weg der Mängelrüge und die Aufforderung, geeignete Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen; insbesondere wenn die Höheneinstellung eure Verkehrssicherheit gefährdet.
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Papa Alpaka schrieb:
Ja, der AG darf diese Weisung geben. Er geht ein schwer kalkulierbares Risiko ein wenn er die Nutzung eurer privaten PKW für betriebliche Zwecke duldet.
Das nur ein Fahrrad zur Verfügung steht ist unerheblich, sofern nicht zwei von euch es gleichzeitig benutzen sollen.
Euch bleibt der Weg der Mängelrüge und die Aufforderung, geeignete Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen; insbesondere wenn die Höheneinstellung eure Verkehrssicherheit gefährdet.
Voraussetzung ist (siehe auch @papa.) dass es die Wetterverhältnisse zulassen und das Fahrrad betriebssicher (Licht, Bremsen etc.) ist.
Natürlich gehört auch die Einstellung des Sattels und Lenkers entsprechend den Größenverhältnissen des Mitarbeiters dazu da sonst die Verkehrssicherheit aber auch die Gesundheit des AN gefährdet wäre. Müsst ihr das selbst einstellen, ist das innerhalb der vergütungspflichtigen Arbeitszeit zu leisten. Ebenfalls gehört dann eine angemessene Sicherheitsausstattung, wie v.a. ein passender Fahrradhelm nach meinem Rechtsverständnis dazu. Da beim Radfahren auch die Kleidung des Arbeitnehmers einem besonderen Verschleiß (Po) und Verschmutzung unterliegt, wäre ggf. auch zu diskutieren ob der Arbeitnehmer hier Dienstfahrradkleidung oder eine kleine Entschädigung beanspruchen könnte. Ob die BG hier Aufschläge verlangt, da das Unfallrisiko v.a. was eigene Verletzungen angeht doch nicht unerheblich höher liegt, weiß ich nicht, aber der Arbeitgeber sollte das mit der zuständigen BG abklären. Es ist also eigentlich keine so gute Idee hier Geld einzusparen, zu mal 30 Cent Entschädigung für den Arbeitnehmer, wenn er sein eigenes KFZ benutzt, in den meisten Fällen erheblich unter den Erstattungen der Krankenkassen liegen und der Chef ggf. auch Arbeitszeit einsparen kann. Nur dort wo man im Stadtbereich aufgrund der Verkehrsverhältnisse und Parkplatzsituation ein Auto praktisch nicht benutzen kann, sehe ein Fahrrad als geeignetes Verkehrsmittel an. Als reine Sparmaßnahme halte ich das für groben Unfug und ich würde mit ernsthafte Gedanken darüber machen, welche Probleme der Arbeitgeber da eigentlich hat....
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[...] Es ist also eigentlich keine so gute Idee hier Geld einzusparen, zu mal 30 Cent Entschädigung für den Arbeitnehmer, wenn er sein eigenes KFZ benutzt, in den meisten Fällen erheblich unter den Erstattungen der Krankenkassen liegen und der Chef ggf. auch Arbeitszeit einsparen kann. [...]
Unabhängig davon das ich deinen Ausführungen zustimme, Shakespeare, ist auch die Duldung der Nutzung "privater" PKWs ein nicht unerheblicher Risikofaktor; an anderer Stelle bei ähnlicher Fragestellung habe ich ausgeführt das der "Privat-PKW" bei der Nutzung für Dienstfahrten zum Betriebsmittel und also in den Verantwortungsbereich des AG erhoben wird. Schlimmstenfalls, und das ist bereits gerichtlich ausgeurteilt, ist der AG verpflichtet den PKW zu ersetzen. Ausgeurteilt wurde das für eine Twingo-Klasse, das gilt aber auch wenn des Ingenieursweibes Wochenend-SLK ausgeliehen wurde...
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Papa Alpaka schrieb:
Shakespeare schrieb am 3.10.15 13:04:
[...] Es ist also eigentlich keine so gute Idee hier Geld einzusparen, zu mal 30 Cent Entschädigung für den Arbeitnehmer, wenn er sein eigenes KFZ benutzt, in den meisten Fällen erheblich unter den Erstattungen der Krankenkassen liegen und der Chef ggf. auch Arbeitszeit einsparen kann. [...]
Unabhängig davon das ich deinen Ausführungen zustimme, Shakespeare, ist auch die Duldung der Nutzung "privater" PKWs ein nicht unerheblicher Risikofaktor; an anderer Stelle bei ähnlicher Fragestellung habe ich ausgeführt das der "Privat-PKW" bei der Nutzung für Dienstfahrten zum Betriebsmittel und also in den Verantwortungsbereich des AG erhoben wird. Schlimmstenfalls, und das ist bereits gerichtlich ausgeurteilt, ist der AG verpflichtet den PKW zu ersetzen. Ausgeurteilt wurde das für eine Twingo-Klasse, das gilt aber auch wenn des Ingenieursweibes Wochenend-SLK ausgeliehen wurde...
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Wonderwoman schrieb:
Ich sage nur... Dienstreisekaskoversicherung. Und schon kann PI ruhig schlafen.
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C.Zimmermann schrieb:
Wo hast Du eine bezahlbare Versicherung gefunden ?
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Ramona Völlkopf schrieb:
Trebes und Partner
Was ein Geschiss wegen 0,3 Euro Kilometerpauschale, einem Tankgutschein von 40€ pro Monat...
Oder wenigstens einem gescheiten Fahrrad...
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SuFi schrieb:
Mal ganz ehrlich...
Was ein Geschiss wegen 0,3 Euro Kilometerpauschale, einem Tankgutschein von 40€ pro Monat...
Oder wenigstens einem gescheiten Fahrrad...
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Alexander Fischer schrieb:
Sehe ich auch so. Man kann es auch übertreiben mit der Pfennigfuchserei.
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Shakespeare schrieb:
Ja eine solche Anweisung ist grundsätzlich rechtskonform.
Voraussetzung ist (siehe auch @papa.) dass es die Wetterverhältnisse zulassen und das Fahrrad betriebssicher (Licht, Bremsen etc.) ist.
Natürlich gehört auch die Einstellung des Sattels und Lenkers entsprechend den Größenverhältnissen des Mitarbeiters dazu da sonst die Verkehrssicherheit aber auch die Gesundheit des AN gefährdet wäre. Müsst ihr das selbst einstellen, ist das innerhalb der vergütungspflichtigen Arbeitszeit zu leisten. Ebenfalls gehört dann eine angemessene Sicherheitsausstattung, wie v.a. ein passender Fahrradhelm nach meinem Rechtsverständnis dazu. Da beim Radfahren auch die Kleidung des Arbeitnehmers einem besonderen Verschleiß (Po) und Verschmutzung unterliegt, wäre ggf. auch zu diskutieren ob der Arbeitnehmer hier Dienstfahrradkleidung oder eine kleine Entschädigung beanspruchen könnte. Ob die BG hier Aufschläge verlangt, da das Unfallrisiko v.a. was eigene Verletzungen angeht doch nicht unerheblich höher liegt, weiß ich nicht, aber der Arbeitgeber sollte das mit der zuständigen BG abklären. Es ist also eigentlich keine so gute Idee hier Geld einzusparen, zu mal 30 Cent Entschädigung für den Arbeitnehmer, wenn er sein eigenes KFZ benutzt, in den meisten Fällen erheblich unter den Erstattungen der Krankenkassen liegen und der Chef ggf. auch Arbeitszeit einsparen kann. Nur dort wo man im Stadtbereich aufgrund der Verkehrsverhältnisse und Parkplatzsituation ein Auto praktisch nicht benutzen kann, sehe ein Fahrrad als geeignetes Verkehrsmittel an. Als reine Sparmaßnahme halte ich das für groben Unfug und ich würde mit ernsthafte Gedanken darüber machen, welche Probleme der Arbeitgeber da eigentlich hat....
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