Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
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physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
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Organisation von Orthesen und
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Eine Patientin mit MLD 30 z.n Hüft Tep Kassenrezept fragt an ob sie 15 Min zahlen kann, um die Lymphe auf 45Min „aufzustocken“.
Die Therapeutin ist eine Masseurin.
Schreibe ich Ihr eine Rechnung über MLD15? Steuerfrei da Therapie? Geht das?
Könnte Sie sich ein Privatrezept für MLD holen, und ich rechne darüber die 15 Minuten ab?
Oder gibt es andere Möglichkeiten es korrekt zu machen?
Vielen Dank für Eure Hilfestellung
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Ich frage mich aber, ob es überhaupt notwendig ist. Ich sehe dazu fachlich überhaupt keine Veranlassung. Siehe auch die neue HMR-Regelung ab 01.10. für Lymphe. Wir würden uns nicht darauf einlassen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Mmm, rechtlich fragwürdig, da das eigentlich ein nicht erlaubtes Vorgehen ist. thinking_face Aber wenn man sehr sauber den Patientenwunsch schriftlich(!) dokumentiert, warum nicht? Wo kein Kläger, dort kein Richter.
Ich frage mich aber, ob es überhaupt notwendig ist. Ich sehe dazu fachlich überhaupt keine Veranlassung. Siehe auch die neue HMR-Regelung ab 01.10. für Lymphe. Wir würden uns nicht darauf einlassen.
Ich hab beim HMR nachgelesen, MLD45 gibt es nur ab 2 Körperteilen.
Meinst du das?
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij helf mir mal, darf der Arzt jetzt doch MLD 45 bei nur 1 Bein verschreiben?
Ich hab beim HMR nachgelesen, MLD45 gibt es nur ab 2 Körperteilen.
Meinst du das?
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Und ich wage mal zu bezweifeln, dass wir im Normalfall Post-OP beim Hüft-TEP ein Stadium II haben. Es sei denn, es würde schon vorher schon ein Stadium II bestanden haben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Das wäre ja zukünftig (ab de 01.10.2024) möglich. Aber.... nur unter der Voraussetzung das es ein Lymphstadium II ist (unter b --> aa)
Und ich wage mal zu bezweifeln, dass wir im Normalfall Post-OP beim Hüft-TEP ein Stadium II haben. Es sei denn, es würde schon vorher schon ein Stadium II bestanden haben.
Wenn der Arzt 1 Bein und Rumpf dazu schreibt?
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij nochmal: gibt es eine Möglichkeit eine MLD30 bei Hüfttep, oder Knieop auf MLD45 umzuwandeln?
Wenn der Arzt 1 Bein und Rumpf dazu schreibt?
Der Arzt muss aber seine VO, und medizinisch, und wirtschaftlich rechtfertigen können. Bei nur Hüft-TEP sehe ich persönlich beides als nicht gegeben an. Als Arzt würde ich mich strikt weigern.
Da auch wir Therapeuten auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegen, würde ich selbst auch nur MLD30 abgeben / abrechnen. Es sei denn, die Ödeme sind so massiv, dass ein MLD45 auch tatsächlich indiziert ist. Ab dem 01.10., wenn wir ggf. selbst entscheiden müssen, wird das umso wichtiger. Wir würden dann bei uns einige Patienten mit MLD60 oder 45 auf 45 oder 30 reduzieren (müssen).
Nur mal aus Neugierde, warum möchtest du überhaupt MLD45 beim TEP durchführen? Wo liegt der wirtschaftlichen oder therapeutischen Sinn darin?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Grundsätzlich ja, wenn neben der Diagnose "Hüft-TEP" eine rechtfertigenden Lymphdiagnose vorliegt. Wenn nicht, dann sind eben nur MLD30 möglich. Die Diagnose ist entscheidend (bereits jetzt und ab dem 01.10. noch viel mehr).
Der Arzt muss aber seine VO, und medizinisch, und wirtschaftlich rechtfertigen können. Bei nur Hüft-TEP sehe ich persönlich beides als nicht gegeben an. Als Arzt würde ich mich strikt weigern.
Da auch wir Therapeuten auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegen, würde ich selbst auch nur MLD30 abgeben / abrechnen. Es sei denn, die Ödeme sind so massiv, dass ein MLD45 auch tatsächlich indiziert ist. Ab dem 01.10., wenn wir ggf. selbst entscheiden müssen, wird das umso wichtiger. Wir würden dann bei uns einige Patienten mit MLD60 oder 45 auf 45 oder 30 reduzieren (müssen).
Nur mal aus Neugierde, warum möchtest du überhaupt MLD45 beim TEP durchführen? Wo liegt der wirtschaftlichen oder therapeutischen Sinn darin?
Gestern fragte mich eine völlig verzweifelte Mutter, die keinen Termin für ihren Sohn bekommt, ob es gehen würde, dass sie den Rest der Zeit dann eben dazu zahlt. Ich sagte ihr, ich frage meine Rechtsabteilung ob es ein Weg gibt….
Und dann hat sich noch eine Frau angemeldet mit Knietep, die auch nirgendwo MLD30 Termine bekommt…
Und voilá hier frage ich 😂
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wir haben bis jetzt die MLD 30 weitergegeben, weil wir keinen 30er Takt haben. Und 30 für 20 Minuten war für mich keine Option.
Gestern fragte mich eine völlig verzweifelte Mutter, die keinen Termin für ihren Sohn bekommt, ob es gehen würde, dass sie den Rest der Zeit dann eben dazu zahlt. Ich sagte ihr, ich frage meine Rechtsabteilung ob es ein Weg gibt….
Und dann hat sich noch eine Frau angemeldet mit Knietep, die auch nirgendwo MLD30 Termine bekommt…
Und voilá hier frage ich 😂
Wir können Software-technisch theoretisch mit jeder beliebige Taktung arbeiten, in der Realität verwenden wir ein 10-Minuten-Taktung. Daher können wir ganz flexibel mit 10/20/30/40/50/60 arbeiten. Und das machen wir schon seit 1993 (Einführung unseren elektronischen Terminkalender) so. Funktioniert hervorragend.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Nur mal dumm gefragt: Warum ist deine Taktung so unflexibel?
Wir können Software-technisch theoretisch mit jeder beliebige Taktung arbeiten, in der Realität verwenden wir ein 10-Minuten-Taktung. Daher können wir ganz flexibel mit 10/20/30/40/50/60 arbeiten. Und das machen wir schon seit 1993 (Einführung unseren elektronischen Terminkalender) so. Funktioniert hervorragend.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij vielen Dank Lars, DAS war nicht meine Frage. Ich kenne die digitale Lösungen
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Und,... warum nutzt du das denn nicht?
Oder du bietest Verkauf von 10min Personal Training an und machst mit dem Jungen noch 2 Übungen zur allgemeinen Kräftigung? Weiß ja nicht was das Kind so hat...
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MeFe89 schrieb:
An den Rand eines Terminplans hängen und der Kollege/in oder du hast halt 10min Überstunden?
Oder du bietest Verkauf von 10min Personal Training an und machst mit dem Jungen noch 2 Übungen zur allgemeinen Kräftigung? Weiß ja nicht was das Kind so hat...
Wir nehmen Grundsätzlich keine „isolierte“ MLD 30 an, in der Kombi KG + MLD30 schon. Die Mama hat mich nur mit ihrem Geldangebot nachdenklich gemacht.
Und wir arbeiten im 40er Takt.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Nerv nicht lieber Lars, ich wollte hier nur wissen, ob und welche Möglichkeit es gibt bei einem 40er Takt 10Min Privat Lymphe abzurechnen. Ich wollte mir keine digitale Lösungen kaufen!!
Wir nehmen Grundsätzlich keine „isolierte“ MLD 30 an, in der Kombi KG + MLD30 schon. Die Mama hat mich nur mit ihrem Geldangebot nachdenklich gemacht.
Und wir arbeiten im 40er Takt.
Aber Selbstzahler Leistungen im Anschluss einer Therapie verkaufen? Ich dachte das ist nicht zulässig, das war meine Eingangsfrage…
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massu schrieb:
@MeFe89 daran habe ich heute auch gedacht. Ich geh am Montag den Plan nochmal durch. Danke
Aber Selbstzahler Leistungen im Anschluss einer Therapie verkaufen? Ich dachte das ist nicht zulässig, das war meine Eingangsfrage…
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu
Aber Selbstzahler Leistungen im Anschluss einer Therapie verkaufen? Ich dachte das ist nicht zulässig, das war meine Eingangsfrage… Nicht wenn es um Verlängerung der Behandlungszeit einer Kassenleistung geht.
Mmm, rechtlich fragwürdig, da das eigentlich ein nicht erlaubtes Vorgehen ist. Aber wenn man sehr sauber den Patientenwunsch schriftlich(!) dokumentiert, warum nicht? Wo kein Kläger, dort kein Richter. Du bist halt angreifbar. Ich würde es daher nicht riskieren.
Ich wollte mir keine digitale Lösungen kaufen!! Im Übrigen kann man 10-Minuten-Taktung auch mit Papier machen. Gibt es extra Terminbücher dafür. *grins*
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij grins* haben wir schon ein halbes Jahr gehabt und es war nur stressig . Im 20min Rhythmus ist es für UNS seit 5 Jahren viel entspannter. Ich habe keine Zeit die 10 Minuten Pause ständig zu füllen.
…Nicht wenn es um Verlängerung der Behandlungszeit einer Kassenleistung geht…
Ich verlängere die Behandlungszeit um 10 Minuten und was schreibe ich auf der Rechnung? 6x MLD 10?Steuerfrei da Therapie?
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wir drehen uns im Kreis und ich habe immer noch keine Antwort.
…Nicht wenn es um Verlängerung der Behandlungszeit einer Kassenleistung geht…
Ich verlängere die Behandlungszeit um 10 Minuten und was schreibe ich auf der Rechnung? 6x MLD 10?Steuerfrei da Therapie?
Hast Du die UP?
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pt ani schrieb:
Wenn Du den sek. HP hast, müsste das doch gehen. Buchner hatte da in einem seiner Hefte unlängst einen längeren Artikel zu.
Hast Du die UP?
Wenn du es doch machen möchtest, solltest du dich rechtlich so gut wie möglich absichern. Das heißt dann Honorarvereinbarung. Text so in etwa:
Beide Parteien vereinbaren für die Heilmittelverordnung vom xx.xx.xxxx über 10 Manuelle Lymphdrainage, 30 Minuten, ausgestellt durch durch Dr. ABC wegen Zust. nach Hüft-TEP links/rechts (ICD....) eine Verlängerung der Behandlungszeit von 30 auf 40 Minuten. Für diese Leistung wird ein Honorar von 10 Goldstücke pro Behandlungseinheit vereinbart. Das Honorar ist Umsatzsteuerfrei.
Die Vereinbarung über die Verlängerung der Behandlungszeit geschieht allein auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten/der Patienten, Herr/Frau Sowieso, geb. xx.xx.xxxx, Versichertennr....... .
Herr/Frau Sowieso ist darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Verlängerung der Behandlungszeit nicht von seine/ihre gesetzliche Krankenkasse, die AOK 122, bezahlt wird. Auch ist er/sie darüber informiert worden, dass die Rechnung über diese Leistung nicht zur Erstattung bei seiner gesetzliche Krankenkasse eingereicht werden darf.
etc. etc.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Noch einmal: Grundsätzlich halte ich eine Verlängerung der Behandlungszeit bei eine Kassenleistung für nicht zulässig.
Wenn du es doch machen möchtest, solltest du dich rechtlich so gut wie möglich absichern. Das heißt dann Honorarvereinbarung. Text so in etwa:
Beide Parteien vereinbaren für die Heilmittelverordnung vom xx.xx.xxxx über 10 Manuelle Lymphdrainage, 30 Minuten, ausgestellt durch durch Dr. ABC wegen Zust. nach Hüft-TEP links/rechts (ICD....) eine Verlängerung der Behandlungszeit von 30 auf 40 Minuten. Für diese Leistung wird ein Honorar von 10 Goldstücke pro Behandlungseinheit vereinbart. Das Honorar ist Umsatzsteuerfrei.
Die Vereinbarung über die Verlängerung der Behandlungszeit geschieht allein auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten/der Patienten, Herr/Frau Sowieso, geb. xx.xx.xxxx, Versichertennr....... .
Herr/Frau Sowieso ist darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Verlängerung der Behandlungszeit nicht von seine/ihre gesetzliche Krankenkasse, die AOK 122, bezahlt wird. Auch ist er/sie darüber informiert worden, dass die Rechnung über diese Leistung nicht zur Erstattung bei seiner gesetzliche Krankenkasse eingereicht werden darf.
etc. etc.
Du kannst jeder andere private Zusatzleistung zum Kassenrezept vereinbaren, mit oder ohne HP, nur nicht dieses Spezielle. Für Leistungen aus dem Kassenkatalog, wie Fango, Massage, Rotlicht usw. in Kombination mit eine gültige VO brauchst du kein HP. Für alles andere schon.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Büchner irrt. Auch beim Vorliegen eines (sek.) HP ist eine Verlängerung der Behandlungszeit nicht zulässig. Das verbietet der BRV.
Du kannst jeder andere private Zusatzleistung zum Kassenrezept vereinbaren, mit oder ohne HP, nur nicht dieses Spezielle. Für Leistungen aus dem Kassenkatalog, wie Fango, Massage, Rotlicht usw. in Kombination mit eine gültige VO brauchst du kein HP. Für alles andere schon.
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massu schrieb:
@pt ani aber als Masseurin brauchst du keinen SHP weil die First contact haben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Aber nur in Bayern! Es gibt kein BVG-Urteil, welches das allgemeingültig bestätigt.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij diese Rechnung geschieht auf ausdrücklichen Wunsch der Mama. Sie bekommt nirgendwo MLD Termine und wäre mit dem Aufpreis einverstanden. Werde einen Brief mit deinem Wortlaut aufsetzen und der Mutter vorlegen. Mal schauen was dann passiert. Vielen Dank
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij bin in Bayern 😊
Just my two cents.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu
massu schrieb am 04.05.2024 20:46 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij diese Rechnung geschieht auf ausdrücklichen Wunsch der Mama. Sie bekommt nirgendwo MLD Termine und wäre mit dem Aufpreis einverstanden. Werde einen Brief mit deinem Wortlaut aufsetzen und der Mutter vorlegen. Mal schauen was dann passiert. Vielen Dank Das macht es nicht richtiger. Offen gestanden, halte ich dein Vorgehen ethisch für sehr fragwürdig. Nur weil du nicht bereit bist, eine Kassenleistung entsprechend abzugeben. Eigentlich machst du jetzt Mißbrauch von der Verzweiflung einer Mutter
Just my two cents.
Das hatten wir ja schon, dass das nicht geht smile.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich meinte auch keine Verlängerung, sondern extra Leistung.
Das hatten wir ja schon, dass das nicht geht smile.
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pt ani schrieb:
@massu Ah, stimmt!
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Sie macht doch 30 Min. Die Pat. möchte selber länger behandelt werden.
Somit "zwingt" sie die Patientin für die 10 Minuten extra zu bezahlen. Die Mutter fühlt sich gezwungen das zu machen, weil sie keine Praxis für die LD30 findet. So ganz "freiwillig" ist das Ganze mitnichten.
Lese doch mal den Thread vom Anfang an.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Sorry, dann hast du nicht richtig gelesen. Massu bietet grundsätzlich kein LD30 an, weil sie ausschließlich in 40-Minuten-Rhythmus arbeiten möchte.
Somit "zwingt" sie die Patientin für die 10 Minuten extra zu bezahlen. Die Mutter fühlt sich gezwungen das zu machen, weil sie keine Praxis für die LD30 findet. So ganz "freiwillig" ist das Ganze mitnichten.
Lese doch mal den Thread vom Anfang an.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij nein, Sie hat es angeboten, ich habe sie nicht „gezwungen“ Lies doch mal von vorne!
Fachlich gibt es überhaupt kein Grund beim Hüft-TEP MLD45 durchzuführen. Wenn du es korrekt handhabst, dann gibst du die Leistung wie verordnet ab.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Nö, sie hat es angeboten, weil du nicht bereit bist die MLD30 als solches durchzuführen.
Wir nehmen Grundsätzlich keine „isolierte“ MLD 30 an
wir haben bis jetzt die MLD 30 weitergegeben, weil wir keinen 30er Takt haben. Die Mutter ist so verzweifelt, dass sie sich gezwungen fühlt, deinem Takt zu bezahlen. Ich kann mir deine Aussage an der Mutter ("wir arbeiten nur in 40 Minuten-Takt") ziemlich genau ausmahlen. Dieses "Angebot" der Mutter kommt nicht aus der Luft gefallen.
Fachlich gibt es überhaupt kein Grund beim Hüft-TEP MLD45 durchzuführen. Wenn du es korrekt handhabst, dann gibst du die Leistung wie verordnet ab.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ah ok, stimmt, sorry.
Württemberg, 9. Senat, Entscheidungsdatum: 19.03.2009, Aktenzeichen: 9 S 2518/08. Der Beschluss ist unanfechtbar, keine Revision zugelassen.
Gemäß der deutschen Mentalität und Historie wird ja stets auf bewährte Entscheidungen zurückgegriffen, d.h. auch andere Gerichte würden zu 99% so entscheiden.
Vermutlich wird auch vorher eher ein Urteil durchgeboxt, das allen Heilmittelerbringern (Physios, Masseuren, Ergos etc.) einen First-Contact ermöglicht, weil sie es eben gelernt haben und eine Berufsfreiheit untermauert - wie es eben auch anderswo in der EU so bereits praktiziert wird (z.B. Schweden)...
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UliBulli schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ja, da war das Verwaltungsgerichtshof Baden-
Württemberg, 9. Senat, Entscheidungsdatum: 19.03.2009, Aktenzeichen: 9 S 2518/08. Der Beschluss ist unanfechtbar, keine Revision zugelassen.
Gemäß der deutschen Mentalität und Historie wird ja stets auf bewährte Entscheidungen zurückgegriffen, d.h. auch andere Gerichte würden zu 99% so entscheiden.
Vermutlich wird auch vorher eher ein Urteil durchgeboxt, das allen Heilmittelerbringern (Physios, Masseuren, Ergos etc.) einen First-Contact ermöglicht, weil sie es eben gelernt haben und eine Berufsfreiheit untermauert - wie es eben auch anderswo in der EU so bereits praktiziert wird (z.B. Schweden)...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UliBulli Deine letzte Aussage ist nach laufender Rechtssprechung des BVG bereits gegen FC ausgelegt worden. Es bedarf dafür den sHP oder HP.
Hallo Lars! Okay, alles klar - hast Du evtl. nen Link dafür? Urteil? Ich würds gerne mal nachlesen - danke Dir!
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UliBulli schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Hallo Lars! Okay, alles klar - hast Du evtl. nen Link dafür? Urteil? Ich würds gerne mal nachlesen - danke Dir!
Der BVG hat zum Thema FC für Masseure auch noch kein Urteil gesprochen. Daher gilt dieses Urteil gemäß der deutschen Gewohnheiten auch nur im Zuständigkeitsbereich des VG BW. Deutschland kennt eben keine Jurispondenz-Rechtssprechung sowie die USA. Somit gilt in andere Bundesländern das Urteil des VG nur bedingt. Das OVG Münster könnte durchaus anders urteilen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UliBulli Da gibt es eine ganze Reihe von Urteile. Brauchst ja nur mal sektorale Heilpraktiker und Bundesverfassungsgericht googlen.
Der BVG hat zum Thema FC für Masseure auch noch kein Urteil gesprochen. Daher gilt dieses Urteil gemäß der deutschen Gewohnheiten auch nur im Zuständigkeitsbereich des VG BW. Deutschland kennt eben keine Jurispondenz-Rechtssprechung sowie die USA. Somit gilt in andere Bundesländern das Urteil des VG nur bedingt. Das OVG Münster könnte durchaus anders urteilen.
Okay, dann warten wirs mal ab, was die Zeit so bringt.
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UliBulli schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Okay, dann warten wirs mal ab, was die Zeit so bringt.
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Problem beschreiben
massu schrieb:
Hallo
Eine Patientin mit MLD 30 z.n Hüft Tep Kassenrezept fragt an ob sie 15 Min zahlen kann, um die Lymphe auf 45Min „aufzustocken“.
Die Therapeutin ist eine Masseurin.
Schreibe ich Ihr eine Rechnung über MLD15? Steuerfrei da Therapie? Geht das?
Könnte Sie sich ein Privatrezept für MLD holen, und ich rechne darüber die 15 Minuten ab?
Oder gibt es andere Möglichkeiten es korrekt zu machen?
Vielen Dank für Eure Hilfestellung
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Problem beschreiben
Alex Moro schrieb:
beim doc zusätzlich ein privatrezept über mld 30 ausstellen lassen und nach belieben verrechnen
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Problem beschreiben
helga902 schrieb:
Meiner Meinung nach schiebst du das "Problem" in deiner Organisation der Termine an die Patienten weiter. Du kannst natürlich sagen ich mache das grundsätzlich nicht. (ob das rechtlich so in Ordnung ist weiß ich nicht). Aber wenn du ausnahmsweise dann doch die 30 min MLD annimmst, solltest du die auch entsprechend behandeln. Also uns fällt es nicht schwer uns 10 Minuten am Tag eine sinnvolle Arbeit zu finden.
Schönen Sonntag ☀️
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Eine Frage stellt sich mir noch. Wie bekommst du denn die kg+30 Mld in dein 40min Raster?
Sind ja auch mind. 45 min?
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MeFe89 schrieb:
Schön, dass du dich dazu entschieden hast.
Eine Frage stellt sich mir noch. Wie bekommst du denn die kg+30 Mld in dein 40min Raster?
Sind ja auch mind. 45 min?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Warum stellst du deine Masseurin nicht grundsätzlich auf 15er-Takt um? Alle Masseursleistungen lassen sich damit gemäß Leistungsbeschreibung super abbilden und planen. Nur mal so eine Idee.
Bleiben da nicht manchmal 15 Minuten übrig wenn der Wechseln von MLD45 auf MLD 30 nicht ganz klappt?
Beim 20er Rhythmus wären es dann „nur“ 10 Minuten
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wir arbeiten mit einer unbesetzten Anmeldung, da finde ich 15Minuten für Fa + KMT schon sehr knapp.
Bleiben da nicht manchmal 15 Minuten übrig wenn der Wechseln von MLD45 auf MLD 30 nicht ganz klappt?
Beim 20er Rhythmus wären es dann „nur“ 10 Minuten
Am Anfang bringen die Patienten eine Hilfsperson mit.
Genauso verfahren wir bei den MLD45. Wenn wir in den Behandlungsraum reinkommen liegt der Patient schon fertig.
Wir arbeiten mit einer unbesetzten Anmeldung. Wir haben auf der Theke laminierte DINA4 Blätter mit unserem Logo und die Nummer des Behandlungsraumes und daran befestigen wir den Namen der Therapeutin. Die Patienten kommen immer etwas eher und wissen dann gleich in welchem Raum sie reingehen sollen. Das läuft unproblematisch.
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massu schrieb:
@MeFe89 Patient kommt 5 Min vorher und zieht sich schonmal aus. Wenn er noch frisch Post op ist darf er auch eher in den Behandlungsraum reinkommen. Er wird dann 40min behandelt und anschließend zieht er sich „alleine“ an.
Am Anfang bringen die Patienten eine Hilfsperson mit.
Genauso verfahren wir bei den MLD45. Wenn wir in den Behandlungsraum reinkommen liegt der Patient schon fertig.
Wir arbeiten mit einer unbesetzten Anmeldung. Wir haben auf der Theke laminierte DINA4 Blätter mit unserem Logo und die Nummer des Behandlungsraumes und daran befestigen wir den Namen der Therapeutin. Die Patienten kommen immer etwas eher und wissen dann gleich in welchem Raum sie reingehen sollen. Das läuft unproblematisch.
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helga902 schrieb:
Ich weiß, dass hat jetzt nichts mit der Ausgangsfrage zu tun, aber wie macht ihr das bei KG zns? Oder habt ihr das nicht?
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massu schrieb:
@helga902 ich habe nicht so viele KG -ZNS/D Patienten. Die kommen entweder vor oder nach meiner Mittagspause und werden 50Min. behandelt.
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helga902 schrieb:
Ah okay, dann machst du Doppelbehandlungen? Danke.
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massu schrieb:
Vielen Dank für die vielen Anregungen! Wir werden die Pläne nochmals überarbeiten und nach einer Lösung finden. So viele „isolierte“ MLD30 bekommen wir nicht rein, da wird sich ein Plätzchen schon finden.
Schönen Sonntag ☀️
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