Praxisleitung für kleine,
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
gemütliche Praxis im südlichen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag. Ich habe einen MA in Vollzeit der eigentlich jetzt im Skiurlaub sein sollte, den Urlaub aber zu Hause verbringt. Nun hat er mich letzte Woche wissen lassen, das er nächste Woche nicht zur Arbeit erscheinen werde, da er eine schwerkranke Mutter hat die er Pflegen muss und aus Angst vor Corona nicht in die Praxis kommen möchte. Ich hab schon mit ihm gesprochen, das er gern weiter Urlaub oder aber Überstunden abbauen könne, dies möchte er aber nicht da er noch Urlaub für den Sommer brächte. Auch auf die Idee evtl. vom Arzt eine AU zu besorgen weil er quasi aus Ansteckungsgefahr nicht kann( war nur eine lose Idee) geht er nicht drauf ein. Ich habe alle Hygienemaßnahmen im vollen Umfang (8 MA Vollzeit, immer nur ein Teil da damit wir teilweise Räume als Patientenaufenthaltsraum nutzen können) Nach JEDEM Pat. wird desinfiziert. Mundschutz Handschuhe, alles da. Ich habe keine Ahnung was ich ausser einer Abmahnung noch machen könnte. Ich habe vollstes Verständniss für seine Sorgen, aber wir haben auch seinen Plan fast voll und irgendwie muss ich mal wieder Geld reinbringen sonst kann ich ganz zu machen. Habt ihr irgendeine Idee was ich machen kann oder muss? evtl hab ich ja was übersehen. Danke und schönes WE!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
HAb ich auch schon angeboten. Ich mag das eigentlich nicht, weil ich es ja ein Stück weit verstehen kann, aber ich muss auch irgendwie weitermachen. Ich habe keinen Plan wie er sich das vorstellt. Hat dann "ANGEBOTEN" das er morgens für kurze Zeit kommt. Aber das passt vom Plan her Null und wenn ich das mache ist der Rest bei allem Verständnis dafür auch angepisst.
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Leni C. schrieb:
So wie du Verständnis für ihn aufbringst kannst du das im Gegenzug auch von ihm erwarten . Frag ihn mal wovon du bitte sein Gehalt zahlen sollst . Wir sind nicht der öffentliche Dienst . Er sollte sich entscheiden : arbeiten , Urlaub nehmen oder Krankschreibung . Und dir das so rechtzeitig sagen daß du noch reagieren kannst .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
thx.ja das mit dem kurzfristig hat mich am meisten geärgert. Ja. wird wohl auf Abmahnungen etc hinauslaufen. Mal schauen was ich mache wenn er sich morgen früh "krank" meldet. das wäre die übelste Variante da dann die MA einspringen müssten. Dann komm ich allein wegen dem Betriebsklima nicht drum rum da tätig zu werden.:(
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Leni C. schrieb:
Ja , wohl oder übel . Und frag ihn mal noch so nebenbei wie er reagieren würde wenn du als AG deinen Verpflichtungen nicht nachkommen würdest a la : sorry , ich kann dir mal grad das Gehalt nicht zahlen , hab Angst daß ich sonst pleite gehe . Aber arbeite bitte wie gewohnt weiter . Der zeigt die glatt nen Vogel .
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Herbert schrieb:
Wäre für mich ein klarer Vertrauensbruch des AN. Man kann viel verhandeln, einiges in der Praxis ohne Patientenkontakt erledigen. Aber eine Vollverweigerung zu kommen muss Konsequenzen haben.
sicher ärgert einen das, aber das Leben ist nun mal so.
Eine Abmahnung ist nicht zielführend - da im Nachgang bei der zweiten Abmahnung die Kündigung steht. Wollen Sie das? Mit allen Arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Strategisch korrekt und professionell im Umgang:
1) Wenn ihr in zwei Schichern arbeitet, dann haben Sie sicher Kurzarbeit angemeldet (damit müssen alle einverstanden sein) (Fragen Sie Ihren Steuerberater, wenn Sie das nicht selbst können).
2) Wenn der MA nicht kommen kann (Urlaub nehmen ist nicht sinnvoll, da Sie dann die kompletten Lohn- und Lohnnebenkosten bei niedriegem Umsatz zu tragen haben)
3) a) Sie weisen den Abbau von Überstunden an und dann schicken Sie b) die betroffene Person in 100% Kurarbeit. Ist wieder mehr Arbeit da und die Kurzarbeit vorbei können Sie alle wieder hoch fahren. Derzeit rate ich zur Urlaubssperre. Sie wissen nicht wie lange die Pandemie Sie beloasten wird - und den Urlaub müssen Sie komplett vergüten.
Ich hoffe, diese Info hilfe weiter.
Herzliche Grüße und viel Erfolg - weniger ärgern -
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Benedikt Preisler schrieb:
Liebe Kollegin,
sicher ärgert einen das, aber das Leben ist nun mal so.
Eine Abmahnung ist nicht zielführend - da im Nachgang bei der zweiten Abmahnung die Kündigung steht. Wollen Sie das? Mit allen Arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Strategisch korrekt und professionell im Umgang:
1) Wenn ihr in zwei Schichern arbeitet, dann haben Sie sicher Kurzarbeit angemeldet (damit müssen alle einverstanden sein) (Fragen Sie Ihren Steuerberater, wenn Sie das nicht selbst können).
2) Wenn der MA nicht kommen kann (Urlaub nehmen ist nicht sinnvoll, da Sie dann die kompletten Lohn- und Lohnnebenkosten bei niedriegem Umsatz zu tragen haben)
3) a) Sie weisen den Abbau von Überstunden an und dann schicken Sie b) die betroffene Person in 100% Kurarbeit. Ist wieder mehr Arbeit da und die Kurzarbeit vorbei können Sie alle wieder hoch fahren. Derzeit rate ich zur Urlaubssperre. Sie wissen nicht wie lange die Pandemie Sie beloasten wird - und den Urlaub müssen Sie komplett vergüten.
Ich hoffe, diese Info hilfe weiter.
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Es gibt für Angestellte zur Zeit wenig Möglichkeit, wenn der Arbeitgeber einen gerne wegen voller Pläne haben möchte. Das einzige wäre eine Anzeige beim Gesundheitsamt/Ordnungsamt, wenn die Schutzmassnahmen nicht ausreichend sind. In NRW haftet der Behandler ( nicht PI ) mit 1.000€ Strafe bei Nichteinhaltung.
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tom1350 schrieb:
Ich würde dem Mitarbeiter erklären, dass wenn es zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber aufgrund von Arbeitsverweigerung kommt, dieser drei Monate Sperre beim Arbeitsamt erhält.
Es gibt für Angestellte zur Zeit wenig Möglichkeit, wenn der Arbeitgeber einen gerne wegen voller Pläne haben möchte. Das einzige wäre eine Anzeige beim Gesundheitsamt/Ordnungsamt, wenn die Schutzmassnahmen nicht ausreichend sind. In NRW haftet der Behandler ( nicht PI ) mit 1.000€ Strafe bei Nichteinhaltung.
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Leni C. schrieb:
Wie ist es denn heute mit ihm gelaufen ?
Liebe Kollegin,
sicher ärgert einen das, aber das Leben ist nun mal so.
Eine Abmahnung ist nicht zielführend - da im Nachgang bei der zweiten Abmahnung die Kündigung steht. Wollen Sie das? Mit allen Arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Strategisch korrekt und professionell im Umgang:
1) Wenn ihr in zwei Schichern arbeitet, dann haben Sie sicher Kurzarbeit angemeldet (damit müssen alle einverstanden sein) (Fragen Sie Ihren Steuerberater, wenn Sie das nicht selbst können).
2) Wenn der MA nicht kommen kann (Urlaub nehmen ist nicht sinnvoll, da Sie dann die kompletten Lohn- und Lohnnebenkosten bei niedriegem Umsatz zu tragen haben)
3) a) Sie weisen den Abbau von Überstunden an und dann schicken Sie b) die betroffene Person in 100% Kurarbeit. Ist wieder mehr Arbeit da und die Kurzarbeit vorbei können Sie alle wieder hoch fahren. Derzeit rate ich zur Urlaubssperre. Sie wissen nicht wie lange die Pandemie Sie beloasten wird - und den Urlaub müssen Sie komplett vergüten.
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Zu 2.: Vielleicht habe ich ja einen Denkfehler aber: Wenn MA jetzt Urlaub nehmen, dann zahle ich doch mit dem Geld, dass ich die Monate vorher verdient habe, also derzeit keine Verlust. Wenn dann im Mai/Juni/Juli die Pläne voll sind, können die MA voll arbeiten und gehen nicht, wie geplant in den Urlaub. Also eine super Sache! Wenn sie jetzt keinen Urlaub nehmen, sondern dann im Sommer, dann habe ich jetzt kaum Umsatz und dann im Sommer wieder Umsatzeinbußen. Das ist doch nicht vernünftig?!?!? Das macht nur Sinn, wenn man jetzt die Pläne voll hat.
Und Sie raten (!) zur Urlaubssperre? Die Hürden in Deutschland sind nicht gerade niedrig für derartige Zwangsmaßnahmen. Und es dürfte wohl auch kaum sinnvoll zu begründen sein.
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LeviathanPT schrieb:
Benedikt Preisler schrieb am 5.4.20 17:13:
Liebe Kollegin,
sicher ärgert einen das, aber das Leben ist nun mal so.
Eine Abmahnung ist nicht zielführend - da im Nachgang bei der zweiten Abmahnung die Kündigung steht. Wollen Sie das? Mit allen Arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Strategisch korrekt und professionell im Umgang:
1) Wenn ihr in zwei Schichern arbeitet, dann haben Sie sicher Kurzarbeit angemeldet (damit müssen alle einverstanden sein) (Fragen Sie Ihren Steuerberater, wenn Sie das nicht selbst können).
2) Wenn der MA nicht kommen kann (Urlaub nehmen ist nicht sinnvoll, da Sie dann die kompletten Lohn- und Lohnnebenkosten bei niedriegem Umsatz zu tragen haben)
3) a) Sie weisen den Abbau von Überstunden an und dann schicken Sie b) die betroffene Person in 100% Kurarbeit. Ist wieder mehr Arbeit da und die Kurzarbeit vorbei können Sie alle wieder hoch fahren. Derzeit rate ich zur Urlaubssperre. Sie wissen nicht wie lange die Pandemie Sie beloasten wird - und den Urlaub müssen Sie komplett vergüten.
Ich hoffe, diese Info hilfe weiter.
Herzliche Grüße und viel Erfolg - weniger ärgern -
Zu 2.: Vielleicht habe ich ja einen Denkfehler aber: Wenn MA jetzt Urlaub nehmen, dann zahle ich doch mit dem Geld, dass ich die Monate vorher verdient habe, also derzeit keine Verlust. Wenn dann im Mai/Juni/Juli die Pläne voll sind, können die MA voll arbeiten und gehen nicht, wie geplant in den Urlaub. Also eine super Sache! Wenn sie jetzt keinen Urlaub nehmen, sondern dann im Sommer, dann habe ich jetzt kaum Umsatz und dann im Sommer wieder Umsatzeinbußen. Das ist doch nicht vernünftig?!?!? Das macht nur Sinn, wenn man jetzt die Pläne voll hat.
Und Sie raten (!) zur Urlaubssperre? Die Hürden in Deutschland sind nicht gerade niedrig für derartige Zwangsmaßnahmen. Und es dürfte wohl auch kaum sinnvoll zu begründen sein.
Will man den MA unbedingt in Zukunft behalten, dann KuG 100% oder, wenn die Mutter wirklich pflegebedürftig ist, den MA auf Teilzeit setzen, wenn er damit einverstanden ist (er hat einen Rechtsanspruch darauf bei tatsächlicher Pflegebedürftigkeit der Mutter).
Wenn nicht, dann gibt es folgende Regelung:
Mit ihrem Weisungsrecht können Arbeitgeber grundsätzlich bestimmen, welche Arbeit wann und wo zu erledigen ist. Weigert sich ein Mitarbeiter, die vereinbarte Leistung zu erbringen, können PI den Mitarbeiter ermahnen oder abmahnen. Welche Sanktion angemessen ist, hängt von der Schwere und Häufigkeit des Fehlverhaltens ab.
Eine Ermahnung ist die Vorstufe zur Abmahnung, hat aber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Daher sprechen Arbeitgeber meist gleich eine Abmahnung aus. Plant ein Unternehmen die Trennung von einem Mitarbeiter, muss es vor einer verhaltensbedingten Kündigung erst abmahnen und damit konkret signalisieren, dass es mit diesem Fehlverhalten nicht einverstanden ist. Ohne eine solche Warnung kann nicht verhaltensbedingt gekündigt werden.
Verweigert ein Mitarbeiter beharrlich seine Arbeit, können Arbeitgeber den Lohn einbehalten und gegebenenfalls auf eine Abmahnung vor einer verhaltensbedingten Kündigung verzichten. In besonders schweren Fällen ist sogar eine fristlose Kündigung möglich.
Dann jedoch müssen Mitarbeiter bewusst und nachhaltig ihre Leistung nicht erbringen wollen. Dazu reicht nicht aus, dass jemand Anweisungen des Arbeitgebers ignoriert. Vielmehr muss er sich intensiv weigern, indem er beispielsweise eine Krankheit androht, um nur nicht arbeiten zu müssen. Entstehen Unternehmen durch solch eine Arbeitsverweigerung Schäden, können sie vom Mitarbeiter sogar Schadensersatz verlangen.
Nur in Ausnahmefällen steht Mitarbeitern das Recht zu, ihnen vom Arbeitgeber übertragene Aufgaben abzulehnen. Unzumutbar kann beispielsweise eine Tätigkeit sein, die lebensbedrohlich ist oder die Gesundheit erheblich gefährdet. Dies dürfte aber regelmäßig für heilmedizinische Berufe nicht zutreffen, da man immer mit Gesundheitsgefährdungen rechnen muss (NORO, Influenza etc etc).
Für mich wäre die Entscheidung ganz klar: Sofort abmahnen, bei fortgesetzter Weigerung Lohn einbehalten und sofort fristlos kündigen, Schadenersatz auf Grund der Arbeitsverweigerung einklagen. Wir sind doch nicht bei wünsch Dir was!
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LeviathanPT schrieb:
Es gibt hier zwei Möglichkeiten, abhängig von der Intention, die man als PI verfolgt.
Will man den MA unbedingt in Zukunft behalten, dann KuG 100% oder, wenn die Mutter wirklich pflegebedürftig ist, den MA auf Teilzeit setzen, wenn er damit einverstanden ist (er hat einen Rechtsanspruch darauf bei tatsächlicher Pflegebedürftigkeit der Mutter).
Wenn nicht, dann gibt es folgende Regelung:
Mit ihrem Weisungsrecht können Arbeitgeber grundsätzlich bestimmen, welche Arbeit wann und wo zu erledigen ist. Weigert sich ein Mitarbeiter, die vereinbarte Leistung zu erbringen, können PI den Mitarbeiter ermahnen oder abmahnen. Welche Sanktion angemessen ist, hängt von der Schwere und Häufigkeit des Fehlverhaltens ab.
Eine Ermahnung ist die Vorstufe zur Abmahnung, hat aber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Daher sprechen Arbeitgeber meist gleich eine Abmahnung aus. Plant ein Unternehmen die Trennung von einem Mitarbeiter, muss es vor einer verhaltensbedingten Kündigung erst abmahnen und damit konkret signalisieren, dass es mit diesem Fehlverhalten nicht einverstanden ist. Ohne eine solche Warnung kann nicht verhaltensbedingt gekündigt werden.
Verweigert ein Mitarbeiter beharrlich seine Arbeit, können Arbeitgeber den Lohn einbehalten und gegebenenfalls auf eine Abmahnung vor einer verhaltensbedingten Kündigung verzichten. In besonders schweren Fällen ist sogar eine fristlose Kündigung möglich.
Dann jedoch müssen Mitarbeiter bewusst und nachhaltig ihre Leistung nicht erbringen wollen. Dazu reicht nicht aus, dass jemand Anweisungen des Arbeitgebers ignoriert. Vielmehr muss er sich intensiv weigern, indem er beispielsweise eine Krankheit androht, um nur nicht arbeiten zu müssen. Entstehen Unternehmen durch solch eine Arbeitsverweigerung Schäden, können sie vom Mitarbeiter sogar Schadensersatz verlangen.
Nur in Ausnahmefällen steht Mitarbeitern das Recht zu, ihnen vom Arbeitgeber übertragene Aufgaben abzulehnen. Unzumutbar kann beispielsweise eine Tätigkeit sein, die lebensbedrohlich ist oder die Gesundheit erheblich gefährdet. Dies dürfte aber regelmäßig für heilmedizinische Berufe nicht zutreffen, da man immer mit Gesundheitsgefährdungen rechnen muss (NORO, Influenza etc etc).
Für mich wäre die Entscheidung ganz klar: Sofort abmahnen, bei fortgesetzter Weigerung Lohn einbehalten und sofort fristlos kündigen, Schadenersatz auf Grund der Arbeitsverweigerung einklagen. Wir sind doch nicht bei wünsch Dir was!
Hier geht es um Liquiditätsmanagement. Sie brauchen finanzielle Luft zum Atmen.
Urlaub müssen Sie jetzt aus dem erwirtschaftete aus der Vergangenheit bezahlen. Das Geld fehlt Ihnen in der Zukunft. Kurzarbeitergeld - in Ihrem beschriebenen Fall finanzieren Sie vor, bekommen das Geld aber wieder zurück.
Sie wissen ja nicht wie lange der shut down dauert.
Gerne können wir telefonieren hier meine e-Mail
[E-Mail]
Herzliche Grüße
B. Preisler
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Benedikt Preisler schrieb:
Liebe Kollegin,
Hier geht es um Liquiditätsmanagement. Sie brauchen finanzielle Luft zum Atmen.
Urlaub müssen Sie jetzt aus dem erwirtschaftete aus der Vergangenheit bezahlen. Das Geld fehlt Ihnen in der Zukunft. Kurzarbeitergeld - in Ihrem beschriebenen Fall finanzieren Sie vor, bekommen das Geld aber wieder zurück.
Sie wissen ja nicht wie lange der shut down dauert.
Gerne können wir telefonieren hier meine e-Mail
[E-Mail]
Herzliche Grüße
B. Preisler
[...] Hier geht es um Liquiditätsmanagement. Sie brauchen finanzielle Luft zum Atmen.
Urlaub müssen Sie jetzt aus dem erwirtschaftete aus der Vergangenheit bezahlen. Das Geld fehlt Ihnen in der Zukunft. Kurzarbeitergeld - in Ihrem beschriebenen Fall finanzieren Sie vor, bekommen das Geld aber wieder zurück. [...]
Für den Fall, dass jetzt schon die finanziellen Reserven aufgebraucht sind, ist der Gedanke, mittels Kurzarbeit die Liquidität zu sichern, korrekt.
Für alle anderen, die ein paar Wochen mit Reserven decken können, ist es sehr unwirtschaftlich, den Urlaub der Mitarbeiter in der Zeit zu haben, in der die Praxis wieder voll sein könnte, da dann ja etwa der doppelte Betrag der Gehaltskosten umgesetzt werden müsste. Der Urlaub kostet immer den gleichen Betrag - der erwirtschaftete Umsatz würde dauerhaft fehlen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Benedikt Preisler schrieb am 7.4.20 20:34:
[...] Hier geht es um Liquiditätsmanagement. Sie brauchen finanzielle Luft zum Atmen.
Urlaub müssen Sie jetzt aus dem erwirtschaftete aus der Vergangenheit bezahlen. Das Geld fehlt Ihnen in der Zukunft. Kurzarbeitergeld - in Ihrem beschriebenen Fall finanzieren Sie vor, bekommen das Geld aber wieder zurück. [...]
Für den Fall, dass jetzt schon die finanziellen Reserven aufgebraucht sind, ist der Gedanke, mittels Kurzarbeit die Liquidität zu sichern, korrekt.
Für alle anderen, die ein paar Wochen mit Reserven decken können, ist es sehr unwirtschaftlich, den Urlaub der Mitarbeiter in der Zeit zu haben, in der die Praxis wieder voll sein könnte, da dann ja etwa der doppelte Betrag der Gehaltskosten umgesetzt werden müsste. Der Urlaub kostet immer den gleichen Betrag - der erwirtschaftete Umsatz würde dauerhaft fehlen.
Gruß
Nora
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Leni C. schrieb:
Du hast ihm doch schon Eselsbrücken gebaut : Krankschreibung , weiter Urlaub . Biete ihm noch unbezahlten Urlaub an ,was er wahrscheinlich auch nicht möchte . Ansonsten muß er wissen , daß Nichterscheinen Arbeitsverweigerung ist und Konsequenzen haben wird . Die du dann allerdings auch umsetzen solltest . Oder hat er wirklich gedacht , er kommt einfach mal nicht zur Arbeit ( für wie lange ? Was hätte er denn mit seiner Mutter gemacht wenn er planmäßig in Urlaub gefahren wäre ) , behält den Urlaubsanspruch und du bezahlst ? Ein bischen naiv .
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Denke mal darüber nach . Kurzarbeit ist Kurzarbeit. Und gut ist . Ich geniese es .
Werde am Mittwoch wieder kurz da sein. Von 7 Uhr bis 9 Uhr .
Bleibt gesund . Ich arbeite weiter ohne Schutz so wie jeder andere in unserem Team.
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484 schrieb:
Also bei uns ist Kurzarbeit seit 2 Wochen. Urlaub soll nicht genommen werden weil bei uns dann mit Sicherheit am Ende des Jahres viele Krankmeldungen reinkommen werden. Ich finde es besser und nur fair wenn jeder Mitarbeiter sich auch am Endes oder mitte des Jahres sich erholen kann. Nur arbeiten wird mit Sicherheit keiner schaffen. Wenn es so wäre bei uns . Wäre und auch andere von meinem Team zum Arzt gegangen. Gelber Schein ist überhaupt kein Problem.
Denke mal darüber nach . Kurzarbeit ist Kurzarbeit. Und gut ist . Ich geniese es .
Werde am Mittwoch wieder kurz da sein. Von 7 Uhr bis 9 Uhr .
Bleibt gesund . Ich arbeite weiter ohne Schutz so wie jeder andere in unserem Team.
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Problem beschreiben
Zoe.H schrieb:
Wenn die Pflege eines schwer kranken Angehörigen nötig ist, muss der Arbeitgeber frei stellen. Es muss natürlich ärztlich bescheinigt sein. Ich meine 14 Tage oder auch länger. Aber das Gehalt musst du dann nicht übernehmen, dass gibt eine Art Pflege Geld für den Angehörigen.
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Problem beschreiben
chris217 schrieb:
Ich würde ihn feuern, auch wenn ich dafür jetzt wahrscheinlich lauter negative Bewertungen kassiere.
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