Die Mittelrhein-Klinik ist nach
QMS-Qualitätsmanagementsystem-Reha
zertifiziert.
Ihre Aufgaben
? Sie arbeiten intensiv in
physiotherapeutischen Einzel- und
Gruppenbehandlungen, um unseren
Patientinnen und Patienten wieder
auf die Beine zu helfen. Denn Ihr
vorrangiges Ziel ist es, Spaß
an der Bewegung zu vermitteln bzw.
wiederzugeben.
? Sie planen und führen
Sporttherapie...
QMS-Qualitätsmanagementsystem-Reha
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wir haben als AN in der Praxis folgendes Problem.
Wir haben alle einen Arbeitsvertrag mit Arbeitszeitkonto unterschrieben und wenn Patienten absagen müssen wir die ausgefallene Zeit die am Anfang und am Ende entsteht nacharbeiten.
Soweit so gut
Jetzt schickt unser PI aber den Patienten die nicht innerhalb einer 24std. Frist abgesagt haben eine Ausfallrechnung für diesen Termin und gleichzeitig sollen wir nach Hause gehen wenn nichts anderes ansteht und sollen zusätzlich die Zeit nacharbeiten.
Ist das so Rechtens?
Hoffe uns kann jemand helfen
Liebe Grüße
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M0nique schrieb:
Was sagt denn der Chef dazu?
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Cannabis schrieb:
Ist das Arbeitszeitkonto überhaupt Rechtens im Vertrag formuliert?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Er sagt das eine habe mit dem anderen nichts zu tun. Aber so macht er ja quasi doppelt Umsatz. Oder sehen wir das falsch.
werden es aber checken. Wie wäre es denn Rechtens bzw. nicht Rechtens
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Cannabis können wir nicht sagen,
werden es aber checken. Wie wäre es denn Rechtens bzw. nicht Rechtens
Allerdings stimmt der Grund der Ausfallrechnung gegenüber dem Pat. nicht mehr, dem man einen wirtschaftlichen Ausgleich in Rechnung stellt.
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Eva schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Auf den ersten Blick würde ich sagen, wenn der AN früher geht oder später kommt, als vertraglich vereinbart, macht er Minusstunden. Ob der PI hier dem Pat. etwas in Rechnung stellt ist unerheblich.
Allerdings stimmt der Grund der Ausfallrechnung gegenüber dem Pat. nicht mehr, dem man einen wirtschaftlichen Ausgleich in Rechnung stellt.
Arbeitszeitkonto: Rechtliche Vorgaben für Arbeitgeber | Personal | Haufe
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Cannabis schrieb:
@Anonymer Teilnehmer „Sind die Minusstunden durch den Arbeitgeber verursacht, weil er nicht genug Arbeit ermöglicht, ist eine Verrechnung von Minussalden mit ausstehenden Entgeltzahlungen oder Urlaubsansprüchen grundsätzlich ausgeschlossen. Der Arbeitnehmer hat aufgrund des Arbeitsvertrags einen Anspruch darauf, auch tatsächlich im Umfang der vereinbarten Arbeitszeit beschäftigt zu werden."
Arbeitszeitkonto: Rechtliche Vorgaben für Arbeitgeber | Personal | Haufe
Ansonsten: ist nicht rechtens. Wenn Patienten absagen, ist das nicht vom AN zu verantworten. Genau dafür gibt es die Ausfallrechnungen.
Liegen die Absagen am Anfang oder Ende der Arbeitszeit, steht es im Belieben des AG, den AN mit anderen Aufgaben zu beschäftigen oder ihn gehen zu lassen. Beides verantwortet der AG und führt nicht zu Minusstunden.
Minusstunden entstehen nur, wenn der AN auf eigenen Wunsch später kommt oder früher geht. Auch dem muss der AG explizit zustimmen.
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nele69 schrieb:
Fragt einen Anwalt. Möglicherweise macht ein solcher Passus im Arbeitsvertrag den ganzen Vertrag rechtsungültig.
Ansonsten: ist nicht rechtens. Wenn Patienten absagen, ist das nicht vom AN zu verantworten. Genau dafür gibt es die Ausfallrechnungen.
Liegen die Absagen am Anfang oder Ende der Arbeitszeit, steht es im Belieben des AG, den AN mit anderen Aufgaben zu beschäftigen oder ihn gehen zu lassen. Beides verantwortet der AG und führt nicht zu Minusstunden.
Minusstunden entstehen nur, wenn der AN auf eigenen Wunsch später kommt oder früher geht. Auch dem muss der AG explizit zustimmen.
Deine Aussage kann man pauschal so nicht stehen lassen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@nele69 Dann solltest du dich mal mit einem Arbeitszeitenkonten-Vertrag beschäftigen. Das ist grundsätzlich legal (auch vom BAG bestätigt). Es gibt dabei allerdings juristische Vorschriften die befolgt werden müssen.
Deine Aussage kann man pauschal so nicht stehen lassen.
"Beruhen die Minusstunden dagegen darauf, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht in Anspruch nimmt, weil er z.B. nicht genügend Aufträge hat, dann befindet er sich mit der Arbeitsleistung in Annahmeverzug und darf diese Zeit nicht als Minusstunden anrechnen (§ 615 BGB)."
(Quelle Arbeitszeitkonto: Rechtsfragen bei Minusstunden & Mindestlohn)
Und ansonsten, wie gesagt, eine/n Arbeitsrechtler/in fragen.
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nele69 schrieb:
Ich bin keine Juristin, nur Dipl.kfr. und das ist auch schon lange her. Den obigen Beitrag verstehe ich im folgenden Kontext:
"Beruhen die Minusstunden dagegen darauf, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht in Anspruch nimmt, weil er z.B. nicht genügend Aufträge hat, dann befindet er sich mit der Arbeitsleistung in Annahmeverzug und darf diese Zeit nicht als Minusstunden anrechnen (§ 615 BGB)."
(Quelle Arbeitszeitkonto: Rechtsfragen bei Minusstunden & Mindestlohn)
Und ansonsten, wie gesagt, eine/n Arbeitsrechtler/in fragen.
Der Annahmeverzug kann beispielsweise rechtswirksam mit flexiblen Dienstpläne entgegen gewirkt werden. Ist z.B. auch in der ambulanten Pflege Gang und Gäbe. Sie sind halt nur im Voraus fest zu legen.
Letztendlich ist es ein Sache von Geben und Nehmen. Wenn sich AG und AN einig sind, ist es für beide Parteien eine Win-Win-Situation.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@nele69 Wir arbeiten seit 15 Jahren mit Arbeitszeitkonten. Ich weiss daher sehr gut wie es funktioniert. Daher schrieb ich auch, dass bestimmte juristische Vorschriften befolgt werden müssen.
Der Annahmeverzug kann beispielsweise rechtswirksam mit flexiblen Dienstpläne entgegen gewirkt werden. Ist z.B. auch in der ambulanten Pflege Gang und Gäbe. Sie sind halt nur im Voraus fest zu legen.
Letztendlich ist es ein Sache von Geben und Nehmen. Wenn sich AG und AN einig sind, ist es für beide Parteien eine Win-Win-Situation.
Das mit der Ausfallrechnung betrifft euch nicht.
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anika666 schrieb:
Wenn ihr Überstunden auf dem Zeitarbeitskonto habt, kann der AG anweisen, dass diese genommen werden müssen. Auch ohne vorherige Ankündigung. Minusstunden, wenn keine Überstunden vorliegen, können nicht angeordnet werden. So ist mein Kenntnisstand.
Das mit der Ausfallrechnung betrifft euch nicht.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
wir haben als AN in der Praxis folgendes Problem.
Wir haben alle einen Arbeitsvertrag mit Arbeitszeitkonto unterschrieben und wenn Patienten absagen müssen wir die ausgefallene Zeit die am Anfang und am Ende entsteht nacharbeiten.
Soweit so gut
Jetzt schickt unser PI aber den Patienten die nicht innerhalb einer 24std. Frist abgesagt haben eine Ausfallrechnung für diesen Termin und gleichzeitig sollen wir nach Hause gehen wenn nichts anderes ansteht und sollen zusätzlich die Zeit nacharbeiten.
Ist das so Rechtens?
Hoffe uns kann jemand helfen
Liebe Grüße
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Papa Alpaka schrieb:
Klar gibt's Minusstunden, das ist der umgangssprachliche Begriff für die Situation in der meine Angestellten entgegen unserer Vereinbarung nicht zur Arbeitsleistung bereitstehen ohne das ein triftigen Grund vorliegt aber trotzdem bezahlt werden.
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kvet schrieb:
@Papa Alpaka Da gehören aber nicht die Lücken im Plan dazu, denn der Arbeitnehmer steht bereit, und bietet seine Arbeitskraft an. Oft entstehen Lücken durch Fehlplanungen, zu kulanten Entscheidungen bei kurzfristigen Absagen, und den nicht ausgeschriebenen Ausfallrechnungen.
am anfang und am ende.....
aber der angestellte steht ja bereit...also sind das doch keine minusstunden
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stefann34 schrieb:
@Papa Alpaka
am anfang und am ende.....
aber der angestellte steht ja bereit...also sind das doch keine minusstunden
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eim schrieb:
Es ist Sache des AG dafür zu sorgen dass Arbeit da ist.Wenn er bei Absagen nicht dafür Sorge trägt dass Arbeit da ist dann ist das seine Sache.Dafür Kann und darf er Keien Minusstunden berechnen denn deine Arbeitskraft steht zur Verfügung.Auf jeden Fall lass den Vertrag mal kontrollieren.Meines Wissens nach ist es so nicht rechtens.Das er Ausfallrechnungen schreibt ist ja erst mal seine Sache , aber euch dann auch noch Minusstunden anzurechnen das ist schon an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten.
Ansonsten ist es Arbeit auf Abruf und verboten.
Ich habe zweimal deswegen gekündigt. Beim zweiten Mal, obwohl ich im Einstellungsgespräch explizit gesagt habe, dass ich zuletzt deswegen gewechselt habe und das keinesfalls nochmal möchte.
Manchmal kann man sich nur wundern.. Sie haben es dann genauso gehandhabt.
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pt ani schrieb:
@eim Es gibt wohl eine Vertragsklausel des Arbeitszeitkontos, dann gibt es Minusstunden. Aber das muss so fixiert sein.
Ansonsten ist es Arbeit auf Abruf und verboten.
Ich habe zweimal deswegen gekündigt. Beim zweiten Mal, obwohl ich im Einstellungsgespräch explizit gesagt habe, dass ich zuletzt deswegen gewechselt habe und das keinesfalls nochmal möchte.
Manchmal kann man sich nur wundern.. Sie haben es dann genauso gehandhabt.
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Cannabis schrieb:
@pt ani Am Ende wird es immer zu Lasten der AN gehandhabt. Möchte mal wissen, wie viele Minijobber immer noch ohne bezahlten Urlaub arbeiten.
Sag also nicht 'immer', verallgemeinere nicht und hetze nicht auf.
Das nutzt doch niemandem.
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pt ani schrieb:
@Cannabis Meine darauf folgende AG hat das nie ausgenutzt. Und ich täte es auch nicht.
Sag also nicht 'immer', verallgemeinere nicht und hetze nicht auf.
Das nutzt doch niemandem.
Aber Geben und Nehmen. Bei über 5.000 € brutto bei 38 Wochenstunden und 35 Urlaubstagen kann man vielleicht mal ein Auge zudrücken.
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Cannabis schrieb:
Ich habe noch nie erlebt, dass der AN sagt: „Hey Chef, ich habe noch bis 4 Uhr Patienten drin stehen, aber das Wetter ist super und ich gehe um 2." Aber genau dafür ist das Arbeitszeitkonto gedacht. Deshalb dient es am Ende immer nur dem AG. Die vier Tage Vorlauf bei Arbeitszeitänderung wird natürlich auch immer ignoriert.
Aber Geben und Nehmen. Bei über 5.000 € brutto bei 38 Wochenstunden und 35 Urlaubstagen kann man vielleicht mal ein Auge zudrücken.
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Papa Alpaka schrieb:
@Cannabis dann kennst du meine Angestellten noch nicht - soweit sie das ihren Patienten verkaufen können steht es ihnen frei, früher zu gehen 🤷♂️
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Karajan schrieb:
Es kommt auf den Inhalt des Vertrages an. Ist im Vertrag fixiert, daß Plus- und Minusstunden möglich sind und ist im Vertrag fixiert, daß nach Bedarf der Praxis gearbeitet wird, darf der AG anweisen, ob man früher gehen soll. Kein Patient = kein Bedarf für Anwesenheit. Bei Arbeitszeitkonten muss der AG keine Arbeit bereit halten, vor Allen nicht bei solchen, in denen Minusstunden vereinbart sind, wäre es anders, wäre es obsolet einen solchen Vertrag abzuschließen.
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Problem beschreiben
kvet schrieb:
Es gibt keine Minusstunden. Du stellst deine Arbeitskraft zur Verfügung, und der Chef ist dafür zuständig, dir den Plan vollzumachen. Wenn nicht, dann mache in der Zeit etwas anderes.
Ist auch in den meisten Fällen obsolet, da kaum ein solcher Vertrag den rechtlichen Anforderungen standhält und entspricht.
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Der BAG hat bereits mehrfach zustimmend zu der Zulässigkeit von Arbeitszeitkonten geurteilt. Somit ist die Kernaussage von @Karajan erstmal nicht falsch.
Aber ja, den Arbeitsvertrag mit Arbeitszeitskontenmodell kennt natürlich besondere juristischen Anforderungen. Das gilt ohne Ausnahme für jeden Arbeitsvertrag. Daher ist man ja als PI-AG auch gut beraten, den Vertrag von einem versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsetzen zu lassen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@limone Unsinn, dann wäre die offziellen Tarifverträge mit Arbeitszeitkontenmodelle deiner meiner nach auch nicht rechtsgültig?
Der BAG hat bereits mehrfach zustimmend zu der Zulässigkeit von Arbeitszeitkonten geurteilt. Somit ist die Kernaussage von @Karajan erstmal nicht falsch.
Aber ja, den Arbeitsvertrag mit Arbeitszeitskontenmodell kennt natürlich besondere juristischen Anforderungen. Das gilt ohne Ausnahme für jeden Arbeitsvertrag. Daher ist man ja als PI-AG auch gut beraten, den Vertrag von einem versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsetzen zu lassen.
Genau das ist es was ich oben schrieb, also KEIN Unsinn.
LG
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limone schrieb:
"Aber ja, den Arbeitsvertrag mit Arbeitszeitskontenmodell kennt natürlich besondere juristischen Anforderungen. Das gilt aber ohne Ausnahme für jeden Arbeitsvertrag. Daher ist man ja als PI-AG auch gut beraten, den Vertrag von einem versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsetzen zu lassen."
Genau das ist es was ich oben schrieb, also KEIN Unsinn.
LG
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Luiselou schrieb:
Was bringen Arbeitszeitkonten bei einer gesetzlichen Ankündigungsfrist von mindestens vier Tagen?
Genau das ist es was ich oben schrieb, also KEIN Unsinn.
Mmm, das lese ich im Zusammenhang mit dem betroffenen Beitrag von @karajan dennoch eindeutig anders. Aber, wenn du meinst...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@limone
"Ist auch in den meisten Fällen obsolet, da kaum ein solcher Vertrag den rechtlichen Anforderungen standhält und entspricht."
Genau das ist es was ich oben schrieb, also KEIN Unsinn.
Mmm, das lese ich im Zusammenhang mit dem betroffenen Beitrag von @karajan dennoch eindeutig anders. Aber, wenn du meinst...
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Papa Alpaka schrieb:
...das war mindestens ungeschickt formuliert, wenn auch kein direkter Widerspruch...
Arbeit auf Abruf (betrifft Teilzeitkräfte) und Arbeitszeitkonten (täglicher Mehr- und Minderarbeit) sind arbeitsrechtlich zwei Paar Schuhe.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Luiselou Offensichtlich kennst du die Bedeutung der gesetzlichen Ankündigungsfrist aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz im Zusammenhang mit Arbeitsverträge mit Arbeitszeitkonten nicht?
Arbeit auf Abruf (betrifft Teilzeitkräfte) und Arbeitszeitkonten (täglicher Mehr- und Minderarbeit) sind arbeitsrechtlich zwei Paar Schuhe.
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Luiselou schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Doch. Es gibt keinen Unterschied bezüglich der Ankündigungsfrist!
Wie gesagt, arbeiten wir bereits seit 15 Jahren mit Arbeitszeitkonten. Die dabei verwendete Arbeitsverträge sind von einem Arbeitsrechtler, der zu diesem Thema promoviert hat und heute ein Professur in Arbeitsrecht inne hat, verfasst worden. Auch werden diese Verträge in regelmäßigen Abständen mit der laufenden Rechtssprechung des BAGs abgeglichen und ggf. angepasst.
Es gibt keinen Juristen Zwang, außerhalb des Anwendungsbereichs des Teilzeit und Befristungsgesetzes, dessen Ankündigungsfrist zu verwenden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Luiselou Sorry, aber du hast offensichtlich keine Ahnung.
Wie gesagt, arbeiten wir bereits seit 15 Jahren mit Arbeitszeitkonten. Die dabei verwendete Arbeitsverträge sind von einem Arbeitsrechtler, der zu diesem Thema promoviert hat und heute ein Professur in Arbeitsrecht inne hat, verfasst worden. Auch werden diese Verträge in regelmäßigen Abständen mit der laufenden Rechtssprechung des BAGs abgeglichen und ggf. angepasst.
Es gibt keinen Juristen Zwang, außerhalb des Anwendungsbereichs des Teilzeit und Befristungsgesetzes, dessen Ankündigungsfrist zu verwenden.
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Luiselou schrieb:
Es klagt halt nur keiner gegen solche Verträge. Und ihr wundert euch über den Fachkräftemangel...
Im übrigen ist diese Frist außerhalb des Geltungsbereichs des Teilzeit- und Befristungsbereiches tarif- oder einzelvertraglich abdingbar. Was nicht bedeutet, dass der AN dann für den AG zum "Freiwild" wird.
Deine Meinung in aller Ehre, aber juristisch bist du damit auf dem Holzweg.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Luiselou Warum klagen, wenn die laufenden Rechtsprechung des BAGs die Zulässigkeit bestätigt? Und auch hat der BAG der Anwendungsbereich der 4tägigen Ankündigungsfrist nicht für allgemeingültig erklärt.
Im übrigen ist diese Frist außerhalb des Geltungsbereichs des Teilzeit- und Befristungsbereiches tarif- oder einzelvertraglich abdingbar. Was nicht bedeutet, dass der AN dann für den AG zum "Freiwild" wird.
Deine Meinung in aller Ehre, aber juristisch bist du damit auf dem Holzweg.
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Luiselou schrieb:
Freiwild? Es geht darum, das unternehmerische Risiko auf die Angestellten abzuwälzen. Bei mir gibt es so etwas nicht. Übrigens sind in unserer Branche vertragliche Regelungen darüber die absolute Seltenheit. Es werden häufig einfach so Arbeitszeitkonten eingeführt und die Angestellten glauben, dass es seine Richtigkeit hat. Generell finde ich Gleitzeiten und Home-Office gute Ideen. Bei uns im Beruf findet es aber keine Anwendung. Eher so, dass man auf dem Nachhauseweg noch mit seinem Privat-PKW einen Hausbesuch leisten kann. Warum wundern wir uns über den großen Teilzeitarbeitwunsch und die drastische Berufsflucht?
Aber dein Blickwinkel ist, mit Verlaub, sehr deutsch geprägt. In Deutschland werden AG-AN-Verhätnisse inzwischen eher mit einem negativen Blickwinkel gesehen, was man hier im Forum zur Genüge lesen kann.
Und der Wunsch nach Teilzeit? Ja, die ist da. Aber wenn man genau hinschaut, sind das weiterhin eher die Mütter mit (junge) Kindern, Männer doch deutlich seltener. Diese Gruppe kehrt, nach der Elternzeit, eher selten wieder in Vollzeit zurück. Und betrifft nicht nur die med. Berufsgruppen. Auch hier ist eine sehr deutsche Trend vorhanden. In den Übrigen europäischen Ländern kehren Frauen sehr viel früher und mit deutlich größerem Stundenumfang wieder im Beruf zurück.
BTW; wir kennen tatsächlich auch Home-Office und Gleitzeit, allerdings nicht bei den therapeutischen AN.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Luiselou Unsere AN schätzen die AZ-Konten sehr, da es eine WIN-WIN-Situation darstellt. Du scheinst keine positive Erfahrungen mit diesem Modell zu kennen, offensichtlich weder als AG noch als AN.
Warum wundern wir uns über den großen Teilzeitarbeitwunsch und die drastische Berufsflucht? Nun ja, ganz so drastisch ist das nicht. Eine Berufsflucht ist aus dem offiziellen Statistik nicht erkennbar. In Gegenteil, die Anzahl der Beschäftigten in unserer Branche nehmen weiterhin noch zu. Und das Ausscheiden der Baby-Boomers fängt in Deutschland gerade erst an (die Baby-Boomer-Generation fängt - aus geschichtliche Gründen - in Deutschland ca. 5 Jahre später, als in der Rest von Europa, an).
Aber dein Blickwinkel ist, mit Verlaub, sehr deutsch geprägt. In Deutschland werden AG-AN-Verhätnisse inzwischen eher mit einem negativen Blickwinkel gesehen, was man hier im Forum zur Genüge lesen kann.
Und der Wunsch nach Teilzeit? Ja, die ist da. Aber wenn man genau hinschaut, sind das weiterhin eher die Mütter mit (junge) Kindern, Männer doch deutlich seltener. Diese Gruppe kehrt, nach der Elternzeit, eher selten wieder in Vollzeit zurück. Und betrifft nicht nur die med. Berufsgruppen. Auch hier ist eine sehr deutsche Trend vorhanden. In den Übrigen europäischen Ländern kehren Frauen sehr viel früher und mit deutlich größerem Stundenumfang wieder im Beruf zurück.
BTW; wir kennen tatsächlich auch Home-Office und Gleitzeit, allerdings nicht bei den therapeutischen AN.
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limone schrieb:
@karajan:
Ist auch in den meisten Fällen obsolet, da kaum ein solcher Vertrag den rechtlichen Anforderungen standhält und entspricht.
Und die Moral von der Geschicht´? Die MA bestimmen selbst, wieviel Sie arbeiten möchten, jede Leistung wird bezahlt und wenn es einmal weniger zu tun gibt, dann ist es Freizeit!! Man man man liebe PI´s wacht endlich auf!!
Löst Euch von dem überholten Konzept eines Festgehaltes!!! Übrigens haben beide MA bei 35-40 Wochenstunden letztes Jahr ein Jahresgehalt von €50.000.- erzielt. Warum? Weil sie arbeiten wollten, nicht weil ich Sie dazu getrieben habe!!!
Folgende Regelung haben wir bei den Absagen: grösser 24 Stunden. Kein Geld für PI und keine Einheiten für MA. Absagen geringer 24 Stunden: MA bekommt die eingeplanten Einheiten. PI holt sich das Geld vom Patienten. So einfach kann es sein. Win-Win par excellence.
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Warum sträuben sich dann viele selbst bei 20€. Was man da immer hört was angeblich alles nicht geht.
Natürlich vorausgesetzt du bindest uns hier keinen Bären auf. Sagen/schreiben kann man ja viel.
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sabine963 schrieb:
Ok du kannst 33 € Stundenlohn bei Gkv Patienten zahlen.
Warum sträuben sich dann viele selbst bei 20€. Was man da immer hört was angeblich alles nicht geht.
Natürlich vorausgesetzt du bindest uns hier keinen Bären auf. Sagen/schreiben kann man ja viel.
Du darfst nicht nur GKV rechnen. Auch besser bezahlte Privat- und HP-Leistungen gehören dazu. Auch wird bei uns nicht starr in 30-Minuten-Takt geplant, sondern flexibel mit Zeitblöcke von je 10 Minuten (analog BG).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sabine963 Das sind ca. 4.100,- brutto monatlich. Das (und sogar mehr) schaffen unsere erfahrenen Kollegen/innen mit Umsatzbeteiligung auch locker in VZ.
Du darfst nicht nur GKV rechnen. Auch besser bezahlte Privat- und HP-Leistungen gehören dazu. Auch wird bei uns nicht starr in 30-Minuten-Takt geplant, sondern flexibel mit Zeitblöcke von je 10 Minuten (analog BG).
Bei Elisabeth käme man auf ein Brutto Gehalt von ca 5800 € bei 40 /h 20 min Takt KG gerechnet. Aufs Jahr gerechnet ca 70 000 € brutto. Das sind bei Steuerklasse 1= 3600€ netto monatlich bzw
43 000€ netto Jahresgehalt.
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sabine963 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Bei Elisabeth käme man auf ein Brutto Gehalt von ca 5800 € bei 40 /h 20 min Takt KG gerechnet. Aufs Jahr gerechnet ca 70 000 € brutto. Das sind bei Steuerklasse 1= 3600€ netto monatlich bzw
43 000€ netto Jahresgehalt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sabine963 Sie spricht im Beitrag selbst von 50.000,- / Jahresgehalt. 🤔
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anika666 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Würde mich auch interessieren, wie man bei den Stundensätzen auf 50000 kommt. Selbst bei 35 Stunden passt das nicht. Die Urlaubsregelung würde mich interessieren.
In der Mischung GKV-Privat-HP und inkl. Zusätze wie z. B. Fango ca. 35,- Umsatz pro Behandlung = 161.000,- Jahresumsatz. Und wenn ich noch ein paar weitere Abschläge einrechne bin ich bei rund 150.000,- Jahresumsatz. Tatsächlich liegen unsere erfahrene Kollegen/innen mit Umsatzbeteiligung zwischen 130 und 160 TEUR Umsatz pro Jahr.
Ich selber schaffe bei 30-Minuten-Rentnertaktung 😅 und 20 Stunden / Woche ca. 50 TEUR Jahresumsatz. Wäre dann bei VZ immer noch 100 TEUR.
Somit sich 50 TEUR Jahresbrutto (und mehr) ohne Probleme für den AG drin. Es bleibt immer noch, nach Abzug AG-Anteile, weitere Goodies wie z. B. Altersvorsorge und die anteilige Praxiskosten, eine hübsche AG-Rendite übrig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@anika666 250 Arbeitstage - 30 UT - 5 KT = 215 Therapietage x 8 Stunden x 3 = 5.160 Behandlungen - 10 % Ausfall = 4.644 Behandlungen. Gerundet 4.600 Behandlungen / Jahr.
In der Mischung GKV-Privat-HP und inkl. Zusätze wie z. B. Fango ca. 35,- Umsatz pro Behandlung = 161.000,- Jahresumsatz. Und wenn ich noch ein paar weitere Abschläge einrechne bin ich bei rund 150.000,- Jahresumsatz. Tatsächlich liegen unsere erfahrene Kollegen/innen mit Umsatzbeteiligung zwischen 130 und 160 TEUR Umsatz pro Jahr.
Ich selber schaffe bei 30-Minuten-Rentnertaktung 😅 und 20 Stunden / Woche ca. 50 TEUR Jahresumsatz. Wäre dann bei VZ immer noch 100 TEUR.
Somit sich 50 TEUR Jahresbrutto (und mehr) ohne Probleme für den AG drin. Es bleibt immer noch, nach Abzug AG-Anteile, weitere Goodies wie z. B. Altersvorsorge und die anteilige Praxiskosten, eine hübsche AG-Rendite übrig.
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Johnny Doe schrieb:
Stimmt. Bei Gehaltskosten von 70% von einem Jahresumsatz von 130.000 € bis 160.000 € bleibt für die Praxis mehr als genug übrig. Aber auch schon beim Rentner mit 100.000 € Jahresumsatz und 70% Gehaltskosten. Ein Weckruf an alle!
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elisabeth938 schrieb:
@sabine963 das ist natürlich Quatsch, weil es müssen ja auch die Pausen mit eingerechnet werden - habe ich auch in meinem Beitrag auch geschrieben. Also an alle Spekulanten: lasst es! Meine Angaben sind korrekt. Der durchschnittliche Stundenlohn laut Steuerberater errechnet ist 24,87 € - Habe ja auch ein BG-Bescheid aus dem das Jahresgehalt auch hervorgeht. Kann ich aber aus Datenschutzgründen hier nicht präsentieren. Ein Anteil von ca. 20% sind neurologischePatienten und ebenso ca. 20% PKV.
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elisabeth938 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Genau das ist der ungefähre Bruttolohn aufgrund der monatlichen Leistungen. Diese schwanken teilweise um 400-600 € je nachdem was für einen Monat wir haben: Juli/August mit vielen Arbeitstagen ist natürlich wesentlich mehr Gehalt als im Februar. Das war im übrigen gar nicht so leicht, das dem Arbeitsamt klarzumachen bei der Prüfung für das Kurzarbeitergeld. Dafür musste dann vom Steuerberater auch der durchschnittliche Stundenlohn errechnet werden. Wir selber rechnen ja nicht mit Stundenlohn, sondern mit erbrachten Leistungen. Wir haben aber alles nachvollziehbar und glaubhaft dargelegt und dann ist die Prüfung auch durchgegangen. Hinzu kommt ein geldwerter Vorteil in Form eines Firmenwagen für die Hausbesuche, der auch privat genutzt werden darf. Also die 1 % Regelung. Das wird natürlich dem Bruttolohn zugerechnet, dies anstelle eines 13-Gehaltes und das sollte allen Arbeitgebern klar sein: mit 50% besteuert wird. Das schwedische Modell mit den geldwerten Vorteilen ist also viel arbeitnehmerfreundlicher.
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elisabeth938 schrieb:
@anika666 30 Tage.
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elisabeth938 schrieb:
@anika666 Ich weiß nicht, was ihr euch da alles zusammenrechnet. Ich berichte hier von Tatsachen, die ich auch mit Jahres-Gehaltsabrechnungen und BG-bescheiden belegen kann. Also entweder ihr glaubt das, was ich hier schreibe oder ihr lasst es. Offenbar machen sich die meisten Arbeitgeber keine Gedanken, wie moderne Arbeitsverträge auszusehen haben und greifen immer noch auf altbackene Methoden und Formulierungen zurück.
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elisabeth938 schrieb:
Und ihr konzentriert euch alle nur auf das Geld?!? Was ihr aber komplett außer Acht lasst ist, dass, wenn nicht gearbeitet wird, automatisch mehr Freizeit da ist und ich als AG/PI auch keine Notwendigkeit habe, die Mitarbeiterin mit sinnlosen Nebentätigkeiten zu beschäftigen so wie es in vielen Arbeitsverträgen ja immer noch drin steht. Ich selber musste als AN bei Leerlauf Wäsche waschen und Besorgungen machen. Das macht bei uns alles der Praxis-Manager.
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MeFe89 schrieb:
@elisabeth938 was meinst du mit Pausen? Mit 11,29 pro kg Einheit und einem durchnittlichen errechneten Stundenlohn von von knapp 24€ ist das 2x KG pro h und höchstens 2x am Tag 3 KG Einheiten pro h.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@elisabeth938 Genauso. Wir haben auch Firmenwagen (oder Firmen-eBikes) für die Mitarbeiter. Und Umsatzbeteiligung mit AZ-Konten haben wir bereits seit 1989, da das in NL immer schon das übliche Modell war.
Ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung ist natürlich immer ein Anreiz, warum auch immer.
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anika666 schrieb:
@elisabeth938 Das passt dann natürlich. Aber warum sollte man für so einen Stundenlohn Umsatzbeteiligt arbeiten? Das müsste ja locker bei einem 20 Minutentakt, auch bei einem normalen Gehalt drin sein. Für dich passt das natürlich, weil du auch einen Teil deines unternehmerischen Risikos abgibst, wenn es Leerzeiten gibt ( zumindest ab einer bestimmten Stundenzahl).
Ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung ist natürlich immer ein Anreiz, warum auch immer.
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elisabeth938 schrieb:
@anika666 Das ist keine Umsatzbeteiligung! Mann, Mann, Mann, was für Expertinnen hier unterwegs sind 🙄?!? RICHTIG IST, dass das unternehmerische Risiko geteilt wird. Aber eben nicht nur zu meinen Gunsten, sondern es entsteht hier eine WIN-WIN Situation - das hast du leider nicht verstanden. Bei Leerlauf erhält der Arbeitnehmer ja Freizeit, die er bei einem normalen Arbeitsvertrag nicht hätte, weil da wäre er verpflichtet, in Leerlaufzeiten Nebentätigkeiten zu erfüllen. Offenbar ist es immer noch nicht verstanden. Ihr guckt alle nach dem Geld, aber nicht nach der Freizeit. Welchen Wert hat Freizeit in deinem Leben frag dich das mal! Im übrigen hat in meiner Praxis jede Mitarbeiterin Kompetenzhoheit über ihren Arbeitsplan. D.h. jede teilt sich die Behandlungszeiten im Rahmen der Praxiszeiten selber ein. Die eine Arbeitnehmerin hat einen Hund und macht dafür ein bis anderthalb Stunden Mittagspause. Die andere macht nur eine kurze Pause von 30 Minuten und kurze Pausen zwischen den Behandlungen. So werden alle arbeitsrechtlichen Pausenvorschriften erfüllt. So muss auch nicht jedes Mal, wenn jemand zum Arzt muss oder mal ein Kind zwischendurch betreuen muss oder ein anderer Termin ansteht, gefragt werden, ob sie das darf, sondern sie macht es einfach. Ich bin über den Arbeitsplan darüber informiert. An anderer Stelle wird dann zum Beispiel länger gearbeitet oder jemand fängt früher an. Auch das bestimmt jede selbst. Natürlich kann nicht jeder machen, was er will. So haben wir einen Richtwert von X-Einheiten wöchentlich, an dem sich die Mitarbeiterin zu orientieren hat. Ich stehe aber nicht wie eine Sklavenhalterin daneben und messe jede Woche nach. Es geht hier eher darum, dass im Laufe eines Monats die Einheiten stimmen und damit natürlich der Umsatz und damit natürlich der Verdienst für uns alle.🐣🦋😎😃
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elisabeth938 schrieb:
@MeFe89 ist doch ganz einfach. Nach 20 Minuten Behandlung kommt ja nicht sofort die nächste auf der Bank, sondern zwischen den Behandlungen entstehen Pausen 2 bis 5 Minuten je nachdem wie flott jemand ist, mit anziehen, rauskommen und den Raum wieder hygienisch aufbereiten..
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elisabeth938 schrieb:
Auch hier haben meine Mitarbeiterinnen volle Freiheit in der Gestaltung der Arbeitspläne. Eine Mitarbeiterin lässt gerne 5-10 Minuten Pause zwischen den Behandlungen. Die andere arbeitet hintereinander weg, dafür arbeitet die erste dann etwas länger. Mann, Mann, Mann, muss ich euch hier alles vorkauen?
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massu schrieb:
@elisabeth938 müssen musst du gar nichts! Dieser Forum ist rein auf freiwilliger Basis. Und wenn dich dass hier so aufregt, dann kannst du es auch gleich lassen… Mann, Mann und nochmals Mann
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elisabeth938 schrieb:
@massu danke für deine Belehrung, aber ich reg mich überhaupt nicht auf - woraus entnimmst du das? Weil ich dreimal „Mann“ schreibe? Das nächste Mal schreibe ich dreimal „Frau“ 👻😂 - Wenn es dir nicht gefällt, was ich schreibe, dann lass es doch einfach, lies woanders..
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sabine963 schrieb:
Immer witzig wenn alte Freds wieder ausgegraben werden.
"Bei Leerlauf erhält der Arbeitnehmer ja Freizeit, die er bei einem normalen Arbeitsvertrag nicht hätte, weil da wäre er verpflichtet, in Leerlaufzeiten Nebentätigkeiten zu erfüllen."
Dieser Satz ist der blanke Hohn.
Wenn deine Mitarbeiterin 6 Stunden an einem Tag arbeitet und nach drei Stunden eine "Pause" hat, weil du da keinen Patienten ranschaffen konntest und nach ihrer "Freizeit" von 30 Minuten noch einmal 3 Stunden arbeitet, dann bist du die einzige die davon profitiert.
Bei einem normalen Arbeitsvertrag käme deine Mitarbeiterin um 9 und ginge um 15 Uhr, und würde für die vollen 6 Stunden bezahlt.
Bei dir kommt sie um 9 und geht um 15.30...... Bekommt aber nur 6 Stunden bezahlt....
Welchen Gewinn hat deine Mitarbeiterin? Keinen!!! Die einzige, die profitiert bist du.
Und 24,xx Euro sind jetzt nicht so überragend.
Dein ganzes Auftreten hier ist mir zu wider, aber es finden sich ja immer noch dumme, die sich ausbeuten lassen.
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Break schrieb:
@elisabeth938
"Bei Leerlauf erhält der Arbeitnehmer ja Freizeit, die er bei einem normalen Arbeitsvertrag nicht hätte, weil da wäre er verpflichtet, in Leerlaufzeiten Nebentätigkeiten zu erfüllen."
Dieser Satz ist der blanke Hohn.
Wenn deine Mitarbeiterin 6 Stunden an einem Tag arbeitet und nach drei Stunden eine "Pause" hat, weil du da keinen Patienten ranschaffen konntest und nach ihrer "Freizeit" von 30 Minuten noch einmal 3 Stunden arbeitet, dann bist du die einzige die davon profitiert.
Bei einem normalen Arbeitsvertrag käme deine Mitarbeiterin um 9 und ginge um 15 Uhr, und würde für die vollen 6 Stunden bezahlt.
Bei dir kommt sie um 9 und geht um 15.30...... Bekommt aber nur 6 Stunden bezahlt....
Welchen Gewinn hat deine Mitarbeiterin? Keinen!!! Die einzige, die profitiert bist du.
Und 24,xx Euro sind jetzt nicht so überragend.
Dein ganzes Auftreten hier ist mir zu wider, aber es finden sich ja immer noch dumme, die sich ausbeuten lassen.
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elisabeth938 schrieb:
@Break Deine Antwort ist für den Wind! Offenbar hast Du hier nicht richtig gelesen, aber erstmal einen raushauen - war klar: meine MA verdienten im letzten Jahr 50K. also Fünfzigtausend Euro Bruttolohn. Deine erbsenzähler-mässige Argumentation ist damit nicht nur hinfällig, sie ist auch vollkommen an den Haaren herbeigezogen. Aber Du weisst ja Bescheid. Bitte alle mal melden, deren MA bei 35-40/Woche 50K oder mehr verdienen.
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elisabeth938 schrieb:
@Break P.S. leider wird dieses an sich so schöne und informative Forum immer wieder von gehässigen Kommentaren verunstaltet. Das ist bedauerlich, aber natürlich durch §5 GG gedeckt. Ist aber null, null-null zielführend.
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elisabeth938 schrieb:
P.S. Viel Spass für alle AN die sich immer noch von Ihren AG/PI einseifen lassen mit Verträgen aus dem letzten Jahrhundert.
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elisabeth938 schrieb:
@Break Du hast das leider nicht verstanden. 1. durch kurzfristige Absagen <24 Std. entstandener Leerlauf wird bezahlt (siehe meine obigen Posts) und abzusehender Leerlauf bei Absagen >24 Std. wird umgangen, indem Patienten in die Lücken gelegt werden, so dass die MA dann früher nach Hause und Ihre Freizeit geniessen kann. Oder glaubst Du meine MA drehen stundenlang am Leerlauf-Däumchen??? Nix da, alle Lücken werden sofort aufgefüllt (Warteliste mit neuen Pat. ist lang😃)
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elisabeth938 schrieb:
Also man/frau wundert sich schon sehr, was es für verrückte Sachen auf unserem Arbeitsmarkt gibt. Manches erinnert an sklavenähnliche Ausbeutung /Bedingungen und Gängelungen á la Beginn des Industriezeitalters .....Wir haben dieses ganze Überstunden/Gehaltsding schon vor 20 Jahren gelöst, indem wir nur leistungsbezogen bezahlen. Die Grundeinheit ist mit Stand 1.8.24 KG 20min. = €11,29.- HB-KG 20min. €12,42.- Kann dann jede selbst ausrechnen, auf welchen ungefähren Stundenlohn (mit Pausen) man kommt. MLD-45 sind dann 2,25BE (Behandlungseinheiten) usw.
Und die Moral von der Geschicht´? Die MA bestimmen selbst, wieviel Sie arbeiten möchten, jede Leistung wird bezahlt und wenn es einmal weniger zu tun gibt, dann ist es Freizeit!! Man man man liebe PI´s wacht endlich auf!!
Löst Euch von dem überholten Konzept eines Festgehaltes!!! Übrigens haben beide MA bei 35-40 Wochenstunden letztes Jahr ein Jahresgehalt von €50.000.- erzielt. Warum? Weil sie arbeiten wollten, nicht weil ich Sie dazu getrieben habe!!!
Folgende Regelung haben wir bei den Absagen: grösser 24 Stunden. Kein Geld für PI und keine Einheiten für MA. Absagen geringer 24 Stunden: MA bekommt die eingeplanten Einheiten. PI holt sich das Geld vom Patienten. So einfach kann es sein. Win-Win par excellence.
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