Job gesucht – Traumjob gefunden!
ars movendi physiotherapie lädt
dich ein, Teil unseres Teams zu
werden. Egal, ob du Vollzeit oder
Teilzeit arbeiten möchtest – wir
freuen uns auf deine Bewerbung.
Für unsere orthopädisch
orientierte Physiotherapie-Praxis
suchen wir zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine Verstärkung unseres
engagierten Teams in Voll-/Teilzeit
in Festanstellung.
Was wir bieten:
- Angenehme
Patiententerminierung im
30-Minuten-Takt
- Acht großzügige und ...
ars movendi physiotherapie lädt
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wir haben als AN in der Praxis folgendes Problem.
Wir haben alle einen Arbeitsvertrag mit Arbeitszeitkonto unterschrieben und wenn Patienten absagen müssen wir die ausgefallene Zeit die am Anfang und am Ende entsteht nacharbeiten.
Soweit so gut
Jetzt schickt unser PI aber den Patienten die nicht innerhalb einer 24std. Frist abgesagt haben eine Ausfallrechnung für diesen Termin und gleichzeitig sollen wir nach Hause gehen wenn nichts anderes ansteht und sollen zusätzlich die Zeit nacharbeiten.
Ist das so Rechtens?
Hoffe uns kann jemand helfen
Liebe Grüße
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M0nique schrieb:
Was sagt denn der Chef dazu?
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Cannabis schrieb:
Ist das Arbeitszeitkonto überhaupt Rechtens im Vertrag formuliert?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Er sagt das eine habe mit dem anderen nichts zu tun. Aber so macht er ja quasi doppelt Umsatz. Oder sehen wir das falsch.
werden es aber checken. Wie wäre es denn Rechtens bzw. nicht Rechtens
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Cannabis können wir nicht sagen,
werden es aber checken. Wie wäre es denn Rechtens bzw. nicht Rechtens
Allerdings stimmt der Grund der Ausfallrechnung gegenüber dem Pat. nicht mehr, dem man einen wirtschaftlichen Ausgleich in Rechnung stellt.
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Eva schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Auf den ersten Blick würde ich sagen, wenn der AN früher geht oder später kommt, als vertraglich vereinbart, macht er Minusstunden. Ob der PI hier dem Pat. etwas in Rechnung stellt ist unerheblich.
Allerdings stimmt der Grund der Ausfallrechnung gegenüber dem Pat. nicht mehr, dem man einen wirtschaftlichen Ausgleich in Rechnung stellt.
Arbeitszeitkonto: Rechtliche Vorgaben für Arbeitgeber | Personal | Haufe
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Cannabis schrieb:
@Anonymer Teilnehmer „Sind die Minusstunden durch den Arbeitgeber verursacht, weil er nicht genug Arbeit ermöglicht, ist eine Verrechnung von Minussalden mit ausstehenden Entgeltzahlungen oder Urlaubsansprüchen grundsätzlich ausgeschlossen. Der Arbeitnehmer hat aufgrund des Arbeitsvertrags einen Anspruch darauf, auch tatsächlich im Umfang der vereinbarten Arbeitszeit beschäftigt zu werden."
Arbeitszeitkonto: Rechtliche Vorgaben für Arbeitgeber | Personal | Haufe
Ansonsten: ist nicht rechtens. Wenn Patienten absagen, ist das nicht vom AN zu verantworten. Genau dafür gibt es die Ausfallrechnungen.
Liegen die Absagen am Anfang oder Ende der Arbeitszeit, steht es im Belieben des AG, den AN mit anderen Aufgaben zu beschäftigen oder ihn gehen zu lassen. Beides verantwortet der AG und führt nicht zu Minusstunden.
Minusstunden entstehen nur, wenn der AN auf eigenen Wunsch später kommt oder früher geht. Auch dem muss der AG explizit zustimmen.
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nele69 schrieb:
Fragt einen Anwalt. Möglicherweise macht ein solcher Passus im Arbeitsvertrag den ganzen Vertrag rechtsungültig.
Ansonsten: ist nicht rechtens. Wenn Patienten absagen, ist das nicht vom AN zu verantworten. Genau dafür gibt es die Ausfallrechnungen.
Liegen die Absagen am Anfang oder Ende der Arbeitszeit, steht es im Belieben des AG, den AN mit anderen Aufgaben zu beschäftigen oder ihn gehen zu lassen. Beides verantwortet der AG und führt nicht zu Minusstunden.
Minusstunden entstehen nur, wenn der AN auf eigenen Wunsch später kommt oder früher geht. Auch dem muss der AG explizit zustimmen.
Deine Aussage kann man pauschal so nicht stehen lassen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@nele69 Dann solltest du dich mal mit einem Arbeitszeitenkonten-Vertrag beschäftigen. Das ist grundsätzlich legal (auch vom BAG bestätigt). Es gibt dabei allerdings juristische Vorschriften die befolgt werden müssen.
Deine Aussage kann man pauschal so nicht stehen lassen.
"Beruhen die Minusstunden dagegen darauf, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht in Anspruch nimmt, weil er z.B. nicht genügend Aufträge hat, dann befindet er sich mit der Arbeitsleistung in Annahmeverzug und darf diese Zeit nicht als Minusstunden anrechnen (§ 615 BGB)."
(Quelle Arbeitszeitkonto: Rechtsfragen bei Minusstunden & Mindestlohn)
Und ansonsten, wie gesagt, eine/n Arbeitsrechtler/in fragen.
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nele69 schrieb:
Ich bin keine Juristin, nur Dipl.kfr. und das ist auch schon lange her. Den obigen Beitrag verstehe ich im folgenden Kontext:
"Beruhen die Minusstunden dagegen darauf, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht in Anspruch nimmt, weil er z.B. nicht genügend Aufträge hat, dann befindet er sich mit der Arbeitsleistung in Annahmeverzug und darf diese Zeit nicht als Minusstunden anrechnen (§ 615 BGB)."
(Quelle Arbeitszeitkonto: Rechtsfragen bei Minusstunden & Mindestlohn)
Und ansonsten, wie gesagt, eine/n Arbeitsrechtler/in fragen.
Der Annahmeverzug kann beispielsweise rechtswirksam mit flexiblen Dienstpläne entgegen gewirkt werden. Ist z.B. auch in der ambulanten Pflege Gang und Gäbe. Sie sind halt nur im Voraus fest zu legen.
Letztendlich ist es ein Sache von Geben und Nehmen. Wenn sich AG und AN einig sind, ist es für beide Parteien eine Win-Win-Situation.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@nele69 Wir arbeiten seit 15 Jahren mit Arbeitszeitkonten. Ich weiss daher sehr gut wie es funktioniert. Daher schrieb ich auch, dass bestimmte juristische Vorschriften befolgt werden müssen.
Der Annahmeverzug kann beispielsweise rechtswirksam mit flexiblen Dienstpläne entgegen gewirkt werden. Ist z.B. auch in der ambulanten Pflege Gang und Gäbe. Sie sind halt nur im Voraus fest zu legen.
Letztendlich ist es ein Sache von Geben und Nehmen. Wenn sich AG und AN einig sind, ist es für beide Parteien eine Win-Win-Situation.
Das mit der Ausfallrechnung betrifft euch nicht.
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anika666 schrieb:
Wenn ihr Überstunden auf dem Zeitarbeitskonto habt, kann der AG anweisen, dass diese genommen werden müssen. Auch ohne vorherige Ankündigung. Minusstunden, wenn keine Überstunden vorliegen, können nicht angeordnet werden. So ist mein Kenntnisstand.
Das mit der Ausfallrechnung betrifft euch nicht.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
wir haben als AN in der Praxis folgendes Problem.
Wir haben alle einen Arbeitsvertrag mit Arbeitszeitkonto unterschrieben und wenn Patienten absagen müssen wir die ausgefallene Zeit die am Anfang und am Ende entsteht nacharbeiten.
Soweit so gut
Jetzt schickt unser PI aber den Patienten die nicht innerhalb einer 24std. Frist abgesagt haben eine Ausfallrechnung für diesen Termin und gleichzeitig sollen wir nach Hause gehen wenn nichts anderes ansteht und sollen zusätzlich die Zeit nacharbeiten.
Ist das so Rechtens?
Hoffe uns kann jemand helfen
Liebe Grüße
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Papa Alpaka schrieb:
Klar gibt's Minusstunden, das ist der umgangssprachliche Begriff für die Situation in der meine Angestellten entgegen unserer Vereinbarung nicht zur Arbeitsleistung bereitstehen ohne das ein triftigen Grund vorliegt aber trotzdem bezahlt werden.
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kvet schrieb:
@Papa Alpaka Da gehören aber nicht die Lücken im Plan dazu, denn der Arbeitnehmer steht bereit, und bietet seine Arbeitskraft an. Oft entstehen Lücken durch Fehlplanungen, zu kulanten Entscheidungen bei kurzfristigen Absagen, und den nicht ausgeschriebenen Ausfallrechnungen.
am anfang und am ende.....
aber der angestellte steht ja bereit...also sind das doch keine minusstunden
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stefann34 schrieb:
@Papa Alpaka
am anfang und am ende.....
aber der angestellte steht ja bereit...also sind das doch keine minusstunden
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eim schrieb:
Es ist Sache des AG dafür zu sorgen dass Arbeit da ist.Wenn er bei Absagen nicht dafür Sorge trägt dass Arbeit da ist dann ist das seine Sache.Dafür Kann und darf er Keien Minusstunden berechnen denn deine Arbeitskraft steht zur Verfügung.Auf jeden Fall lass den Vertrag mal kontrollieren.Meines Wissens nach ist es so nicht rechtens.Das er Ausfallrechnungen schreibt ist ja erst mal seine Sache , aber euch dann auch noch Minusstunden anzurechnen das ist schon an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten.
Ansonsten ist es Arbeit auf Abruf und verboten.
Ich habe zweimal deswegen gekündigt. Beim zweiten Mal, obwohl ich im Einstellungsgespräch explizit gesagt habe, dass ich zuletzt deswegen gewechselt habe und das keinesfalls nochmal möchte.
Manchmal kann man sich nur wundern.. Sie haben es dann genauso gehandhabt.
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pt ani schrieb:
@eim Es gibt wohl eine Vertragsklausel des Arbeitszeitkontos, dann gibt es Minusstunden. Aber das muss so fixiert sein.
Ansonsten ist es Arbeit auf Abruf und verboten.
Ich habe zweimal deswegen gekündigt. Beim zweiten Mal, obwohl ich im Einstellungsgespräch explizit gesagt habe, dass ich zuletzt deswegen gewechselt habe und das keinesfalls nochmal möchte.
Manchmal kann man sich nur wundern.. Sie haben es dann genauso gehandhabt.
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Cannabis schrieb:
@pt ani Am Ende wird es immer zu Lasten der AN gehandhabt. Möchte mal wissen, wie viele Minijobber immer noch ohne bezahlten Urlaub arbeiten.
Sag also nicht 'immer', verallgemeinere nicht und hetze nicht auf.
Das nutzt doch niemandem.
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pt ani schrieb:
@Cannabis Meine darauf folgende AG hat das nie ausgenutzt. Und ich täte es auch nicht.
Sag also nicht 'immer', verallgemeinere nicht und hetze nicht auf.
Das nutzt doch niemandem.
Aber Geben und Nehmen. Bei über 5.000 € brutto bei 38 Wochenstunden und 35 Urlaubstagen kann man vielleicht mal ein Auge zudrücken.
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Cannabis schrieb:
Ich habe noch nie erlebt, dass der AN sagt: „Hey Chef, ich habe noch bis 4 Uhr Patienten drin stehen, aber das Wetter ist super und ich gehe um 2." Aber genau dafür ist das Arbeitszeitkonto gedacht. Deshalb dient es am Ende immer nur dem AG. Die vier Tage Vorlauf bei Arbeitszeitänderung wird natürlich auch immer ignoriert.
Aber Geben und Nehmen. Bei über 5.000 € brutto bei 38 Wochenstunden und 35 Urlaubstagen kann man vielleicht mal ein Auge zudrücken.
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Papa Alpaka schrieb:
@Cannabis dann kennst du meine Angestellten noch nicht - soweit sie das ihren Patienten verkaufen können steht es ihnen frei, früher zu gehen 🤷♂️
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Karajan schrieb:
Es kommt auf den Inhalt des Vertrages an. Ist im Vertrag fixiert, daß Plus- und Minusstunden möglich sind und ist im Vertrag fixiert, daß nach Bedarf der Praxis gearbeitet wird, darf der AG anweisen, ob man früher gehen soll. Kein Patient = kein Bedarf für Anwesenheit. Bei Arbeitszeitkonten muss der AG keine Arbeit bereit halten, vor Allen nicht bei solchen, in denen Minusstunden vereinbart sind, wäre es anders, wäre es obsolet einen solchen Vertrag abzuschließen.
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Problem beschreiben
kvet schrieb:
Es gibt keine Minusstunden. Du stellst deine Arbeitskraft zur Verfügung, und der Chef ist dafür zuständig, dir den Plan vollzumachen. Wenn nicht, dann mache in der Zeit etwas anderes.
Ist auch in den meisten Fällen obsolet, da kaum ein solcher Vertrag den rechtlichen Anforderungen standhält und entspricht.
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Der BAG hat bereits mehrfach zustimmend zu der Zulässigkeit von Arbeitszeitkonten geurteilt. Somit ist die Kernaussage von @Karajan erstmal nicht falsch.
Aber ja, den Arbeitsvertrag mit Arbeitszeitskontenmodell kennt natürlich besondere juristischen Anforderungen. Das gilt ohne Ausnahme für jeden Arbeitsvertrag. Daher ist man ja als PI-AG auch gut beraten, den Vertrag von einem versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsetzen zu lassen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@limone Unsinn, dann wäre die offziellen Tarifverträge mit Arbeitszeitkontenmodelle deiner meiner nach auch nicht rechtsgültig?
Der BAG hat bereits mehrfach zustimmend zu der Zulässigkeit von Arbeitszeitkonten geurteilt. Somit ist die Kernaussage von @Karajan erstmal nicht falsch.
Aber ja, den Arbeitsvertrag mit Arbeitszeitskontenmodell kennt natürlich besondere juristischen Anforderungen. Das gilt ohne Ausnahme für jeden Arbeitsvertrag. Daher ist man ja als PI-AG auch gut beraten, den Vertrag von einem versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsetzen zu lassen.
Genau das ist es was ich oben schrieb, also KEIN Unsinn.
LG
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limone schrieb:
"Aber ja, den Arbeitsvertrag mit Arbeitszeitskontenmodell kennt natürlich besondere juristischen Anforderungen. Das gilt aber ohne Ausnahme für jeden Arbeitsvertrag. Daher ist man ja als PI-AG auch gut beraten, den Vertrag von einem versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsetzen zu lassen."
Genau das ist es was ich oben schrieb, also KEIN Unsinn.
LG
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Luiselou schrieb:
Was bringen Arbeitszeitkonten bei einer gesetzlichen Ankündigungsfrist von mindestens vier Tagen?
Genau das ist es was ich oben schrieb, also KEIN Unsinn.
Mmm, das lese ich im Zusammenhang mit dem betroffenen Beitrag von @karajan dennoch eindeutig anders. Aber, wenn du meinst...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@limone
"Ist auch in den meisten Fällen obsolet, da kaum ein solcher Vertrag den rechtlichen Anforderungen standhält und entspricht."
Genau das ist es was ich oben schrieb, also KEIN Unsinn.
Mmm, das lese ich im Zusammenhang mit dem betroffenen Beitrag von @karajan dennoch eindeutig anders. Aber, wenn du meinst...
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Papa Alpaka schrieb:
...das war mindestens ungeschickt formuliert, wenn auch kein direkter Widerspruch...
Arbeit auf Abruf (betrifft Teilzeitkräfte) und Arbeitszeitkonten (täglicher Mehr- und Minderarbeit) sind arbeitsrechtlich zwei Paar Schuhe.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Luiselou Offensichtlich kennst du die Bedeutung der gesetzlichen Ankündigungsfrist aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz im Zusammenhang mit Arbeitsverträge mit Arbeitszeitkonten nicht?
Arbeit auf Abruf (betrifft Teilzeitkräfte) und Arbeitszeitkonten (täglicher Mehr- und Minderarbeit) sind arbeitsrechtlich zwei Paar Schuhe.
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Luiselou schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Doch. Es gibt keinen Unterschied bezüglich der Ankündigungsfrist!
Wie gesagt, arbeiten wir bereits seit 15 Jahren mit Arbeitszeitkonten. Die dabei verwendete Arbeitsverträge sind von einem Arbeitsrechtler, der zu diesem Thema promoviert hat und heute ein Professur in Arbeitsrecht inne hat, verfasst worden. Auch werden diese Verträge in regelmäßigen Abständen mit der laufenden Rechtssprechung des BAGs abgeglichen und ggf. angepasst.
Es gibt keinen Juristen Zwang, außerhalb des Anwendungsbereichs des Teilzeit und Befristungsgesetzes, dessen Ankündigungsfrist zu verwenden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Luiselou Sorry, aber du hast offensichtlich keine Ahnung.
Wie gesagt, arbeiten wir bereits seit 15 Jahren mit Arbeitszeitkonten. Die dabei verwendete Arbeitsverträge sind von einem Arbeitsrechtler, der zu diesem Thema promoviert hat und heute ein Professur in Arbeitsrecht inne hat, verfasst worden. Auch werden diese Verträge in regelmäßigen Abständen mit der laufenden Rechtssprechung des BAGs abgeglichen und ggf. angepasst.
Es gibt keinen Juristen Zwang, außerhalb des Anwendungsbereichs des Teilzeit und Befristungsgesetzes, dessen Ankündigungsfrist zu verwenden.
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Luiselou schrieb:
Es klagt halt nur keiner gegen solche Verträge. Und ihr wundert euch über den Fachkräftemangel...
Im übrigen ist diese Frist außerhalb des Geltungsbereichs des Teilzeit- und Befristungsbereiches tarif- oder einzelvertraglich abdingbar. Was nicht bedeutet, dass der AN dann für den AG zum "Freiwild" wird.
Deine Meinung in aller Ehre, aber juristisch bist du damit auf dem Holzweg.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Luiselou Warum klagen, wenn die laufenden Rechtsprechung des BAGs die Zulässigkeit bestätigt? Und auch hat der BAG der Anwendungsbereich der 4tägigen Ankündigungsfrist nicht für allgemeingültig erklärt.
Im übrigen ist diese Frist außerhalb des Geltungsbereichs des Teilzeit- und Befristungsbereiches tarif- oder einzelvertraglich abdingbar. Was nicht bedeutet, dass der AN dann für den AG zum "Freiwild" wird.
Deine Meinung in aller Ehre, aber juristisch bist du damit auf dem Holzweg.
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Luiselou schrieb:
Freiwild? Es geht darum, das unternehmerische Risiko auf die Angestellten abzuwälzen. Bei mir gibt es so etwas nicht. Übrigens sind in unserer Branche vertragliche Regelungen darüber die absolute Seltenheit. Es werden häufig einfach so Arbeitszeitkonten eingeführt und die Angestellten glauben, dass es seine Richtigkeit hat. Generell finde ich Gleitzeiten und Home-Office gute Ideen. Bei uns im Beruf findet es aber keine Anwendung. Eher so, dass man auf dem Nachhauseweg noch mit seinem Privat-PKW einen Hausbesuch leisten kann. Warum wundern wir uns über den großen Teilzeitarbeitwunsch und die drastische Berufsflucht?
Aber dein Blickwinkel ist, mit Verlaub, sehr deutsch geprägt. In Deutschland werden AG-AN-Verhätnisse inzwischen eher mit einem negativen Blickwinkel gesehen, was man hier im Forum zur Genüge lesen kann.
Und der Wunsch nach Teilzeit? Ja, die ist da. Aber wenn man genau hinschaut, sind das weiterhin eher die Mütter mit (junge) Kindern, Männer doch deutlich seltener. Diese Gruppe kehrt, nach der Elternzeit, eher selten wieder in Vollzeit zurück. Und betrifft nicht nur die med. Berufsgruppen. Auch hier ist eine sehr deutsche Trend vorhanden. In den Übrigen europäischen Ländern kehren Frauen sehr viel früher und mit deutlich größerem Stundenumfang wieder im Beruf zurück.
BTW; wir kennen tatsächlich auch Home-Office und Gleitzeit, allerdings nicht bei den therapeutischen AN.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Luiselou Unsere AN schätzen die AZ-Konten sehr, da es eine WIN-WIN-Situation darstellt. Du scheinst keine positive Erfahrungen mit diesem Modell zu kennen, offensichtlich weder als AG noch als AN.
Warum wundern wir uns über den großen Teilzeitarbeitwunsch und die drastische Berufsflucht? Nun ja, ganz so drastisch ist das nicht. Eine Berufsflucht ist aus dem offiziellen Statistik nicht erkennbar. In Gegenteil, die Anzahl der Beschäftigten in unserer Branche nehmen weiterhin noch zu. Und das Ausscheiden der Baby-Boomers fängt in Deutschland gerade erst an (die Baby-Boomer-Generation fängt - aus geschichtliche Gründen - in Deutschland ca. 5 Jahre später, als in der Rest von Europa, an).
Aber dein Blickwinkel ist, mit Verlaub, sehr deutsch geprägt. In Deutschland werden AG-AN-Verhätnisse inzwischen eher mit einem negativen Blickwinkel gesehen, was man hier im Forum zur Genüge lesen kann.
Und der Wunsch nach Teilzeit? Ja, die ist da. Aber wenn man genau hinschaut, sind das weiterhin eher die Mütter mit (junge) Kindern, Männer doch deutlich seltener. Diese Gruppe kehrt, nach der Elternzeit, eher selten wieder in Vollzeit zurück. Und betrifft nicht nur die med. Berufsgruppen. Auch hier ist eine sehr deutsche Trend vorhanden. In den Übrigen europäischen Ländern kehren Frauen sehr viel früher und mit deutlich größerem Stundenumfang wieder im Beruf zurück.
BTW; wir kennen tatsächlich auch Home-Office und Gleitzeit, allerdings nicht bei den therapeutischen AN.
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@karajan:
Ist auch in den meisten Fällen obsolet, da kaum ein solcher Vertrag den rechtlichen Anforderungen standhält und entspricht.
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